IP/06/1206
Brüssel, den 19. September 2006
„Die Sicherheit des Handels und seine Erleichterung sind für die Europäische Kommission eine Priorität geworden. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und China im Zollbereich wird dieses Ziel für beide Parteien leichter zu erreichen sein“ erklärte László Kovács, für Steuern und Zollunion zuständiges Kommissionsmitglied. „Ich freue mich darüber, dass beide Seiten mit der Einleitung dieses Pilotprojekts ihr Engagement für die Vertiefung der Zusammenarbeit im Zollbereich und für die Erhöhung der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger bekräftigen."
Erwartetes Ergebnis der Zusammenarbeit
Die verstärkte Zusammenarbeit soll langfristig zu mehr Sicherheit und Handelserleichterungen führen durch
Gegenstand der Zusammenarbeit
Seit dem Inkrafttreten des Abkommens zwischen der EG und China über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich im April 2005 (siehe hierzu die Hintergrundinformationen) haben die EU und China ihre Zusammenarbeit vertieft, um Nachahmung und Produktpiraterie besser bekämpfen zu können, den Handel zu erleichtern und die Sicherheit zu erhöhen.
In diesem Zusammenhang wollen die Zollverwaltungen der EU und Chinas Erfahrungen austauschen und empfehlenswerte Praktiken entwickeln, um den Handel zwischen der EU und China sicher zu machen und zu erleichtern. Es wird angestrebt, bei Maßnahmen für die Sicherheit und Erleichterung des Handels auf Gegenseitigkeitsbasis vorzugehen und solche Maßnahmen gegenseitig anzuerkennen; diese Maßnahmen werden in Übereinstimmung mit den Normen der Weltzollorganisation (WZO) und den einschlägigen zollrechtlichen Vorschriften der EU und Chinas zur Umsetzung der WZO-Normen ergriffen.
Zum Auftakt dieses Prozesses wird unter Beteiligung der Häfen von Rotterdam, Felixstowe und Shenzhen (China) eine Pilotprojektgruppe eingerichtet, deren besonderes Augenmerk Seeverkehrscontainern gilt.
In dem Pilotprojekt soll die Sicherheit vom Beladen des Containers über den gesamten Transport bis zur endgültigen Bestimmung getestet werden.
Das bedeutet, dass nicht nur die Rechtsvorschriften (EU-Rechtsvorschriften über zugelassene Wirtschaftsbeteiligte, Vorab-Informationen, Ausfuhrkontrollen), sondern auch Methoden zur Sicherung der Container (Verschlüsse, auch elektronischer Art, Scanner usw.) getestet werden sollen.
Wenn das Pilotprojekt erfolgreich verläuft, kann die Zusammenarbeit schrittweise auf die gesamte Gemeinschaft ausgedehnt werden.
Hintergrundinformationen
Nach den Terroranschlägen vom 11. September ist der Schutz der Lieferkette vor einem möglichen terroristischen Anschlag für die meisten Handel treibenden Länder zu einer Priorität geworden. Die Weltzollorganisation (WZO) hat den so genannten SAFE-Rahmen (Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade – Standards zur Sicherung und Erleichterung des Welthandels) aufgestellt. In diesem Zusammenhang nimmt die Europäische Gemeinschaft gegenwärtig Sicherheitsbestimmungen in den gemeinschaftlichen Zollkodex auf. Auch China hat angekündigt, diesen Rahmen umsetzen zu wollen.
Am 8. Dezember 2004 haben die Europäische Gemeinschaft und China ein Abkommen über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich unterzeichnet, um ihre Zusammenarbeit zu verstärken. Dieses Abkommen ist am 1. April 2005 in Kraft getreten.
In diesem Zusammenhang wurde ein Gemischter Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollbereich EU-China eingesetzt, um die Weiterentwicklung des Zollrechts zu fördern und Probleme bei der Anwendung von Zollvorschriften lösen zu können.
Die erste Sitzung des Gemischten Ausschusses fand im November 2005 in China statt, die zweite Sitzung heute in Brüssel.
Weitere Informationen über die Zusammenarbeit mit China im Zollbereich können abgerufen werden unter
Weitere Informationen über die Sicherheitspolitik der EU im Zollbereich können abgerufen werden unter
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/policy_issues/customs_security/index_de.htm