IP/06/1174
Brüssel, 12. September 2006
Der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Charlie McCreevy sagte hierzu Folgendes: "Nach den neuen Vorschriften müssen die Aufsichtsbehörden eine eindeutige, transparente und einheitliche Bewertung der grenzüberschreitenden Fusionen und Übernahmen vornehmen. Diese Vorschriften lassen keinen Spielraum für politische Eingriffe oder Protektionismus. Dies ist der Weg nach vorne, wenn uns am wirklichen Funktionieren des Binnenmarkts gelegen ist, und um die Finanzunternehmen in Europa für den weltweiten Wettbewerb zu stärken".
Änderungen aufgrund der neuen Richtlinie
Der Richtlinienvorschlag wird den Aufsichtsbehörden ein eindeutiges und transparentes Verfahren für die Entscheidungsfindung und Notifizierung ermöglichen. Hierfür gibt es nun eine erschöpfende Liste von Kriterien für die Bewertung des übernehmenden Unternehmens wie z.B. das Ansehen des Erwerbers, das Ansehen und die Erfahrung von Personen, die für die Leitung des fusionierten Unternehmens vorgesehen sind, die finanzielle Solidität des Erwerbers, die Einhaltung der einschlägigen EU-Richtlinien und das Risiko von Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus. Außerdem soll der Bewertungszeitraum von drei Monaten auf 30 Tage verkürzt werden, wobei die Aufsichtsbehörde nur einmal die Möglichkeit hat unter genau festgelegten Bedingungen "die Uhr anzuhalten".
Mit der Richtlinie werden folgende Richtlinien geändert: die Bankenrichtlinie 2006/48/EG, die Dritte Sachversicherungsrichtlinie 92/49/EWG, die konsolidierte Lebensversicherungsrichtlinie 2002/83/EG, die Rückversicherungsrichtlinie 2005/68/EG und die Richtlinie 2006/48/EG über Märkte und Finanzinstrumente.
Hintergrund
Die Frage der geringen grenzüberschreitenden Konsolidierung im Finanzsektor wurde auf der informellen Zusammenkunft der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) im September 2004 erörtert. Die Minister ersuchten die Kommission, die Hindernisse bei grenzüberschreitenden Fusionen und Übernahmen im Finanzsektor, die sich aus abweichenden Aufsichtspraktiken und anderen, allgemeineren Faktoren ergeben, zu untersuchen. Daraufhin überprüfte die Kommission die bestehenden Vorschriften im Bankensektor über die aufsichtsrechtliche Bewertung von Aktienanteilen, mit denen die Mitgliedstaaten aufgrund aufsichtsrechtlicher Erwägungen den Erwerb von Aktien jenseits bestimmter Schwellen verhindern können. Da diese Vorschriften den entsprechenden Vorschriften im Wertpapier- und Versicherungssektor gleichen, wurde es für nützlich angesehen, auch diesen Sektor in die Überprüfung einzusehen, um eine umfassendere, sektorübergreifende Konsistenz zu wahren und auszubauen.
Um die Auffassungen aller Beteiligten in dieser Frage einzuholen, führte die Kommission im Frühjahr 2006 eine Online-Konsultierung durch (IP/06/320). Diese ergab, dass den Unternehmen in der EU die Probleme mit dem aufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahren vertraut sind und dass sie das Erfordernis sehen, eindeutigere Verfahren und Kriterien einzuführen, um eine größere Einheitlichkeit herzustellen.
Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/finances/cross-sector/index_de.htm