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Patientenmobilität: Kommission leitet öffentliche Anhörung zum EU-Rahmen für die gesundheitliche Versorgung ein

Reference: IP/06/1150 Event Date: 05/09/2006 Export pdf PDF word DOC
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IP/06/1150

Brüssel, den 5. September 2006

Patientenmobilität: Kommission leitet öffentliche Anhörung zum EU-Rahmen für die gesundheitliche Versorgung ein

Die Europäische Kommission beschloss heute, eine öffentliche Anhörung zu der Frage einzuleiten, wie im Rahmen des Gemeinschaftsrechts Rechtssicherheit bei der grenzüberschreitenden gesundheitlichen Versorgung sicherzustellen ist und wie die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitssystemen der Mitgliedstaaten gefördert werden kann. Die Anhörung wird sich auf eine Mitteilung des Europäischen Kommissars für Gesundheit und Verbraucherschutz Markos Kyprianou stützen, die einen EU-Rechtsrahmen für eine sichere, qualitativ hochwertige und effiziente gesundheitliche Versorgung skizzieren soll. Dabei wird sie das Ergebnis der heutigen Orientierungsaussprache der Kommission berücksichtigen. Als erster Schritt wird eine Anhörung zu folgenden Fragen stattfinden: unter welchen Bedingungen die Leistungen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung genehmigt und erstattet werden müssen; welche Informationen den Patienten über in anderen Mitgliedstaaten verfügbare Behandlungen gegeben werden; welche Behörden für die Aufsicht über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung unter verschiedenen Umständen zuständig sind; wer für etwaige Schäden haftet, die bei der Gesundheitsversorgung verursacht werden, und wer Schadensersatz leistet; welche Rechte der Patient hat und wie die Gesundheitssysteme durch europäische Zusammenarbeit gefördert werden können. Auf der Grundlage der auf diese Anhörung eingehenden Antworten wird die Kommission gegebenenfalls im Jahre 2007 Vorschläge vorlegen.

„Manchmal wird die gesundheitliche Versorgung, die ein Patient benötigt, am besten in einem anderen EU-Mitgliedstaat geleistet,” sagte Kommissar Kyprianou. „Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Patienten nach dem Gemeinschaftsrecht einen Anspruch auf grenzüberschreitende gesundheitliche Versorgung haben. Es ist jedoch nach wie vor nicht ganz klar, was das in der Praxis bedeutet. Es bedarf eines klaren praktischen Rahmens, der es den Patienten sowie den Dienstleistungserbringern, Leistungsträgern und Verwaltungsverantwortlichen im Gesundheitswesen ermöglicht, von einer grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu profitieren, wenn diese die beste Lösung darstellt. Dies wird auch dazu beitragen, eine europäische Zusammenarbeit großen Ausmaßes zu mobilisieren, um Effizienz und Effektivität aller Gesundheitssysteme in der EU zu verbessern und gleichzeitig die einzelstaatliche Zuständigkeit für Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens zu wahren.”

Patientenmobilität - Hintergrund

Die Erörterung des freien Verkehrs der Gesundheitsdienstleistungen und insbesondere der „Patientenmobilität“ wurde 1998 ausgelöst von den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Fällen Kohll und Decker (zwei luxemburgischen Staatsangehörigen) über die direkte Anwendbarkeit der Artikel des EU-Vertrags über Freizügigkeit auf die Kostenerstattung für Gesundheitsdienstleistungen, die im Ausland erbracht wurden. In seinen Entscheidungen machte der EuGH deutlich, dass die Gesundheitsdienstleistungen den Vertragsvorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr unterliegen. Maßnahmen, die die Erstattung der in einem anderen Mitgliedstaat entstandenen Kosten von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen, stellen somit ein Hindernis des freien Dienstleistungsverkehrs dar. Allerdings können solche Hindernisse durch zwingende Erfordernisse des allgemeinen Interesses gerechtfertigt sein.

Im Bericht von 2003 über den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung riefen die Gesundheitsminister und andere Akteure die Kommission dazu auf, Wege zu suchen, wie die Rechtssicherheit im Anschluss an die Entscheidungen des EuGH zum Recht der Patienten auf Inanspruchnahme medizinischer Versorgung in einem anderen Mitgliedstaat verbessert werden könnte.

Der Vorschlag über Dienstleistungen im Binnenmarkt[1], den die Kommission Anfang 2004 vorlegte, enthielt deshalb Bestimmungen, mit denen die Entscheidungen des EuGH durch Anwendung des Freizügigkeitsprinzip auf die Gesundheitsdienstleistungen kodifiziert wurden. Dieser Ansatz wurde jedoch vom Europäischen Parlament und vom Rat nicht akzeptiert; deshalb hat die Kommission geprüft, wie am besten eine eigene spezifische Initiative für die gesundheitliche Versorgung erarbeitet werden kann.

Rechtssicherheit

Hauptziel einer Initiative in diesem Bereich wäre es, nach dem EuGH-Urteil für Klarheit und Sicherheit hinsichtlich der Anwendung der Vertragsbestimmungen über den freien Verkehr auf die Gesundheitsdienstleistungen zu sorgen. Dazu gehören auch medizinische, ordnungspolitische und verwaltungstechnische Fragen wie folgende:

  • unter welchen Bedingungen die gesundheitliche Versorgung in einem anderen Mitgliedstaat genehmigt und bezahlt werden muss und welche Informationen die Patienten über im Ausland verfügbare Behandlungen erhalten;
  • welche Gesundheitsbehörde für die Aufsicht über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung unter verschiedenen Umständen zuständig ist und wie die Kontinuität der Versorgung sichergestellt wird;
  • wer die Haftung und den Schadensersatz für etwaige Schäden übernimmt, die bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung verursacht werden;
  • welche gemeinsamen Elemente der Patientenrechte es gibt.

Förderung der Zusammenarbeit zwischen Gesundheitssystemen

Darüber hinaus wurden insbesondere durch die Arbeit der Hochrangigen Gruppe für das Gesundheitswesen und die medizinische Versorgung bestimmte Bereiche ermittelt, in denen koordinierte Maßnahmen aller Mitgliedstaaten durch Kosteneinsparungen aufgrund von Skaleneffekten den einzelstaatlichen Gesundheitssystemen einen Mehrwert bringen könnten. Dazu gehören

  • Europäische Netze von Referenzzentren,
  • Zusammenarbeit bei der Bewertung neuer Gesundheitstechnologien,
  • Aufbau einer Grundlage für den Austausch vorbildlicher Verfahren durch vergleichbare Daten und Indikatoren,
  • bessere Methoden zur Bewertung der Auswirkungen neuer Vorschläge auf die Gesundheitssysteme.

Die nächsten Schritte

Nach der heutigen Erörterung wird die Kommission auf der Grundlage einer Kommissionsmitteilung eine öffentliche Anhörung zu diesen Fragen einleiten und um Beiträge von den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und anderen Beteiligten wie Patienten und Beschäftigten des Gesundheitswesens sowie von Dienstleistungserbringern und Dienstleistungserwerbern ersuchen, um im Jahre 2007 spezifische Vorschläge vorzulegen.
Weitere Informationen sind von folgender Website abrufbar:
http://ec.europa.eu/health/ph_overview/co_operation/mobility/patient_mobility_de.htm
http://ec.europa.eu/health-eu/care_for_me/mobility_in_europe/index_en.htm


[1] KOM(2004)2 vom 13.1.2004.

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