IP/06/1150
Brüssel, den 5. September 2006
„Manchmal wird die gesundheitliche Versorgung, die ein Patient benötigt, am besten in einem anderen EU-Mitgliedstaat geleistet,” sagte Kommissar Kyprianou. „Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Patienten nach dem Gemeinschaftsrecht einen Anspruch auf grenzüberschreitende gesundheitliche Versorgung haben. Es ist jedoch nach wie vor nicht ganz klar, was das in der Praxis bedeutet. Es bedarf eines klaren praktischen Rahmens, der es den Patienten sowie den Dienstleistungserbringern, Leistungsträgern und Verwaltungsverantwortlichen im Gesundheitswesen ermöglicht, von einer grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu profitieren, wenn diese die beste Lösung darstellt. Dies wird auch dazu beitragen, eine europäische Zusammenarbeit großen Ausmaßes zu mobilisieren, um Effizienz und Effektivität aller Gesundheitssysteme in der EU zu verbessern und gleichzeitig die einzelstaatliche Zuständigkeit für Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens zu wahren.”
Patientenmobilität - Hintergrund
Die Erörterung des freien Verkehrs der Gesundheitsdienstleistungen und insbesondere der „Patientenmobilität“ wurde 1998 ausgelöst von den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Fällen Kohll und Decker (zwei luxemburgischen Staatsangehörigen) über die direkte Anwendbarkeit der Artikel des EU-Vertrags über Freizügigkeit auf die Kostenerstattung für Gesundheitsdienstleistungen, die im Ausland erbracht wurden. In seinen Entscheidungen machte der EuGH deutlich, dass die Gesundheitsdienstleistungen den Vertragsvorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr unterliegen. Maßnahmen, die die Erstattung der in einem anderen Mitgliedstaat entstandenen Kosten von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen, stellen somit ein Hindernis des freien Dienstleistungsverkehrs dar. Allerdings können solche Hindernisse durch zwingende Erfordernisse des allgemeinen Interesses gerechtfertigt sein.
Im Bericht von 2003 über den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung riefen die Gesundheitsminister und andere Akteure die Kommission dazu auf, Wege zu suchen, wie die Rechtssicherheit im Anschluss an die Entscheidungen des EuGH zum Recht der Patienten auf Inanspruchnahme medizinischer Versorgung in einem anderen Mitgliedstaat verbessert werden könnte.
Der Vorschlag über Dienstleistungen im Binnenmarkt[1], den die Kommission Anfang 2004 vorlegte, enthielt deshalb Bestimmungen, mit denen die Entscheidungen des EuGH durch Anwendung des Freizügigkeitsprinzip auf die Gesundheitsdienstleistungen kodifiziert wurden. Dieser Ansatz wurde jedoch vom Europäischen Parlament und vom Rat nicht akzeptiert; deshalb hat die Kommission geprüft, wie am besten eine eigene spezifische Initiative für die gesundheitliche Versorgung erarbeitet werden kann.
Rechtssicherheit
Hauptziel einer Initiative in diesem Bereich wäre es, nach dem EuGH-Urteil für Klarheit und Sicherheit hinsichtlich der Anwendung der Vertragsbestimmungen über den freien Verkehr auf die Gesundheitsdienstleistungen zu sorgen. Dazu gehören auch medizinische, ordnungspolitische und verwaltungstechnische Fragen wie folgende:
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Gesundheitssystemen
Darüber hinaus wurden insbesondere durch die Arbeit der Hochrangigen Gruppe für das Gesundheitswesen und die medizinische Versorgung bestimmte Bereiche ermittelt, in denen koordinierte Maßnahmen aller Mitgliedstaaten durch Kosteneinsparungen aufgrund von Skaleneffekten den einzelstaatlichen Gesundheitssystemen einen Mehrwert bringen könnten. Dazu gehören
Die nächsten Schritte
Nach der heutigen Erörterung wird die Kommission auf der Grundlage einer
Kommissionsmitteilung eine öffentliche Anhörung zu diesen Fragen
einleiten und um Beiträge von den Mitgliedstaaten, dem Europäischen
Parlament und anderen Beteiligten wie Patienten und Beschäftigten des
Gesundheitswesens sowie von Dienstleistungserbringern und
Dienstleistungserwerbern ersuchen, um im Jahre 2007 spezifische Vorschläge
vorzulegen.
Weitere Informationen sind von folgender Website abrufbar:
http://ec.europa.eu/health/ph_overview/co_operation/mobility/patient_mobility_de.htm
http://ec.europa.eu/health-eu/care_for_me/mobility_in_europe/index_en.htm
[1] KOM(2004)2 vom 13.1.2004.