IP/06/1112
Brüssel, den 18. August 2006
Die Blauzungenkrankheit ist eine von Insekten übertragene virale Tierseuche, die alle Wiederkäuerspezies befallen kann. Sie ist nicht auf den Menschen übertragbar, und es besteht kein Risiko, dass sie sich durch Fleisch oder Milch verbreitet oder überträgt. Die Blauzungenkrankheit tritt häufig in Südeuropa auf, vor allem in Italien und Spanien; dieser Fall in den Niederlanden ist jedoch der erste, der in Nordeuropa festgestellt wurde. Die niederländischen Behörden haben jeglichen Handel mit lebenden Wiederkäuern und deren Samen, Embryos und Eizellen sowie die Verbringung von Wiederkäuern und deren lebenden Erzeugnissen innerhalb einer Zone im Umkreis von 20 km um den Ausbruch gestoppt. Ein italienischer Sachverständiger unterstützt die niederländischen Behörden beim Umgang mit dem Ausbruch. Heute Morgen fand eine Koordinierungssitzung der Kommission mit den Niederlanden und den angrenzenden Mitgliedstaaten statt, und am Montag wird die Lage auf einer Sondersitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit erörtert. Dann entscheidet die Kommission über die zu treffenden Maßnahmen, unter anderem über ein Verbot der Verbringung und der Ausfuhr von lebenden Wiederkäuern, deren Samen, Embryos und Eizellen aus dem betroffenen Gebiet, das auch die Nachbarländer umfasst. Auch sollten gemäß der Richtlinie 2000/75/EG mit besonderen Bestimmungen für Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung der Blauzungenkrankheit Schutzzonen (im Umkreis von 100 km) und Überwachungszonen (im Umkreis von 50 km) um den infizierten Betrieb eingerichtet werden.