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Brüssel, den 14. Juli 2005
Die Europäische Kommission hat ein Grünbuch zum Ausbau des Europäischen Rahmens für Investmentfonds veröffentlicht. Das Grünbuch fordert zu Beiträgen und Kommentaren zu einer Reihe von Vorschlägen auf, die auf einen effizienter arbeitenden Binnenmarkt für Investmentfonds abzielen. Ein wirksamer europäischer Investmentfondsmarkt, auf dem derzeit rund 5 Bio. EURO verwaltet werden, ist nämlich von entscheidender Bedeutung, wenn es um eine Stärkung der Anlagetätigkeit und um einen Beitrag zu einer besseren Altersversorgung geht. Die Interessengruppen werden gebeten, ihre Bemerkungen zu diesem Grünbuch bis zum 15. November 2005 zu übermitteln, das auf der folgenden Website abrufbar ist: http://ec.europa.eu/internal_market/securities/ucits/index_en.htm
Das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige
Kommissionsmitglied
Charlie McCreevy meinte hierzu:” Der
europäische Investmentfondsmarkt ist für die Bürger Europas von
ganz entscheidender Bedeutung, denn er beeinflusst ihr künftiges
Wohlergehen. In einigen Mitgliedstaaten investieren bereits 20% der erwachsenen
Bevölkerung in diese Fonds. Der EU-Rahmen für Investmentfonds hat
einen wichtigen Beitrag zum Erfolg dieses Marktes geleistet, der aber noch
verbesserungsbedürftig ist. Die Vorschläge, die wir heute vorlegen,
sollen die Grundlage für eine Diskussion darüber bilden, wie die
Effizienz der europäischen Investmentfondsindustrie bei gleichzeitiger
Wahrung eines hohen Anlegerschutzniveaus noch weiter gestärkt werden kann.
Im Laufe der Zeit dürfte dies dazu führen, dass die Kosten gesenkt und
die Anlagen im Wert von mehreren Milliarden Euro steigen werden, das
Anlegervertrauen erhöht und das Wirtschaftswachstum wieder belebt wird,
ohne dabei zu vergessen, dass den Investmentfonds angesichts der drohenden Krise
bei der Altersversorgung in Europa eine bedeutende Rolle zukommt."
Das Grünbuch überprüft die Funktionsweise des Rechtsrahmens für Investmentfonds, der mit der OGAW[1] -Richtlinie geschaffen wurde. Dieser Richtlinie zufolge kann ein in einem Mitgliedstaat zugelassener Fonds EU-weit vertrieben werden (“Europäischer Pass”), während gleichzeitig ein hohes Anlegerschutzniveau gewährleistet wird. Die auf ausführlichen Forschungsarbeiten basierende Analyse des Grünbuchs zielt auf eine breit angelegte Konsultation der Marktteilnehmer und der nationalen Behörden ab.
Heutzutage stellen rund 28.000 OGAW, deren Anteile ca. 4 Bio. EURO ausmachen, mehr als 70% der Vermögenswerte dar, die von der europäischen Fondsbranche verwaltet werden. Trotz dieser Leistung besteht immer noch Verbesserungsbedarf. Eine zentrale Botschaft dieses Grünbuchs ist aber, dass derzeit eine grundlegende Überarbeitung der Rechtsvorschriften nicht zwingend erforderlich ist. Stattdessen werden im Grünbuch konkrete kurzfristige Maßnahmen genannt, mit denen eine einheitliche Umsetzung und eine effizientere Funktionsweise der bestehenden Vorschriften sichergestellt werden sollen.
Auf lange Sicht wird sich die europäische Fondsbranche bislang noch nie da gewesenen strukturellen Herausforderungen gegenüber sehen. Auch zeichnen sich neue Möglichkeiten ab. So kann die Zunahme anderer Arten von gemeinsamen Anlagen und die Notwendigkeit einer kostenwirksamen Organisation der EU-Fondsbranche neue Antworten erforderlich machen. Mit dem Grünbuch soll die Diskussion über die Frage angekurbelt werden, ob es diesbezüglich einer Antwort auf EU-Ebene bedarf und wie die möglichen Maßnahmen aussehen könnten.
Die Kommission bittet um Beiträge zu diesem Grünbuch, die bis zum
15. November 2005 an die folgende Adresse gesandt werden können:
markt-consult-investmentfunds@ec.europa.eu.
Außerdem wird am 13. Oktober 2005 in Brüssel eine öffentliche Anhörung stattfinden. Nach der Auswertung der Beiträge wird die Kommission eine endgültige Erklärung zu den künftigen Maßnahmen abgeben. In der Zwischenzeit wird sie sich mit Unterstützung des Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden ("Committee of European Securities Regulators"/ (CESR) weiterhin um eine verbesserte Umsetzung der bestehenden OGAW-Rechtsvorschriften bemühen. Im Zusammenhang mit der “Guten Gesetzgebungspraxis” werden eventuelle legislative Vorschläge einer ausführlichen Ex ante-Konsultation, einer Folgenabschätzung sowie einer Kostenwirksamkeitsanalyse unterworfen werden.
[1] Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren