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IP/05/908
Brüssel, den 12. Juli 2005
Kommission beginnt letzte Phase der
Konsultation zur Modernisierung der EU-Regeln für audiovisuelle
Inhalte
Die Kommission hat heute nach Konsultation von Sachverständigen
und interessierten Kreisen ihre vorläufigen Schlussfolgerungen über
die künftigen EU-Vorschriften für audiovisuelle Inhalte
veröffentlicht. Gelten würden diese modernisierten Regeln in
abgestufter Weise für lineare und nicht-lineare audiovisuelle
Inhaltsdienste, unabhängig von der Übertragungsplattform (Rundfunk,
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze, Mobilfunk der dritten Generation etc.).
Ziel ist die Schaffung eines wettbewerbsorientierten und flexiblen Rechtsrahmens
für audiovisuelle Inhaltsdienste in Europa. Alle Interessenten haben nun
Gelegenheit, bis zum 5. September 2005 hierzu Stellung zu nehmen. Nach
dieser letzten Konsultationsrunde wird die Kommission ihren Vorschlag für
die neuen EU-Rechtsvorschriften vorlegen, die an die Stelle der derzeit
geltenden Fernsehrichtlinie („Fernsehen ohne Grenzen“) von 1989
treten sollen.
„Ich möchte, dass die neuen EU-Vorschriften für audiovisuelle
Inhalte ein Musterbeispiel für bessere Rechtsetzung werden“, meint
Viviane Reding, die für die Informationsgesellschaft und Medien
zuständige Kommissarin. „Mein Ziel ist es, für die
europäische Medienwirtschaft den weltweit modernsten und flexibelsten
Rechtsrahmen zu schaffen. Dank der neuen Regeln wollen wir die Chancen nutzen,
welche die neue, von verschärftem Wettbewerb und größerer Auswahl
für den Verbraucher geprägten Multimedia-Welt eröffnet, und
gleichzeitig Grundsätze des allgemeinen öffentlichen Interesses, wie
kulturelle Vielfalt und Jugendschutz, zur Geltung bringen. Dabei müssen
Vorschriften, die vom technischen Fortschritt und der Marktentwicklung
überholt sind, abgeschafft werden.“
Mit diesen Äußerungen leitet Kommissarin Reding die letzte Phase
der Überarbeitung der Fernsehrichtlinie von 1989 („Fernsehen ohne
Grenzen“) ein, die 2003 begann und in der Arbeit von vier
Schwerpunktgruppen aus Sachverständigen und interessierten Kreisen
(Oktober 2004 bis Juni 2005) gipfelte. Diese Konsultationen haben
deutlich gemacht, dass sich in Europas audiovisuellem Bereich tief greifende
Veränderungen vollziehen. Schon bald werden Telekommunikationsunternehmen
in der Lage sein, Fernsehdienste in einer Qualität anzubieten, die der des
herkömmlichen Fernsehen entspricht, während gleichzeitig die
traditionellen Inhaltsanbieter auf den Kommunikationsmarkt drängen. Die
Verbraucher werden jederzeit und überall eine steigende Anzahl von
audiovisuellen Inhalten hören und sehen können, die über
sämtliche technische Plattformen übertragen werden (Fernseher,
Computer, Mobiltelefon, PDA usw.). Angesichts dieser Entwicklungen ist es
notwendig geworden, die derzeitigen Vorschriften der Richtlinie „Fernsehen
ohne Grenzen“ durch einen moderneren und flexibleren Rechtsrahmen zu
ersetzen.
Als Grundlage für die Diskussion über die neuen EU-Regeln haben die
Kommissionsdienststellen nun fünf Themenpapiere veröffentlicht,
in denen die bisherigen Ergebnisse zusammengefasst werden. Diese Themenpapiere
beziehen sich auf folgende Fragenkomplexe:
- Ein moderner Rechtsrahmen für audiovisuelle Inhalte: Anwendungsbereich
und rechtliche Zuständigkeit
- Kommerzielle Kommunikation
- Jugendschutz und Wahrung der Menschenwürde, Recht auf
Gegendarstellung
- Kulturelle Vielfalt
- Recht auf Information und auf Kurzberichterstattung.
Diese
Themenpapiere stehen ab heute zur öffentlichen Konsultation. Sie dienen der
Vorbereitung einer großen Konferenz über die audiovisuelle Politik,
die vom 20. bis 22. September 2005 von der Kommission und dem
britischen Ratsvorsitz gemeinsam in Liverpool veranstaltet werden wird. Im
Mittelpunkt dieser Konferenz werden die Schwerpunkte dieser Themenpapiere
stehen, vorgesehen ist außerdem ein Meinungsaustausch über den
Medienpluralismus.
Die Bemerkungen und Stellungnahmen der interessierten Kreise sowie die
Ergebnisse der Liverpooler Konferenz bilden die Grundlage für die
Fertigstellung der neuen EU-Vorschriften für audiovisuelle Inhalte. Die
Kommission möchte den entsprechenden Vorschlag Ende 2005 vorlegen.
Die Modernisierung der EU-Vorschriften für audiovisuelle Inhalte ist
Teil der am 1. Juni 2005 von der Kommission vorgestellten
„i2010-Initiative“.
http://ec.europa.eu/information_society/eeurope/i2010/index_en.htm
Sie finden die Themenpapiere unter folgender Internetadresse:
http://ec.europa.eu/avpolicy/revision-tvwf2005/consult_de.htm
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