Navigation path
Left navigation
Additional tools
IP/05/853 Brüssel, den 6. Juli 2005 Energiemärkte: Kommission verklagt fünf Mitgliedstaaten vor dem Europäischen GerichtshofDie europäische Kommission hat heute beschlossen, Estland, Irland, Griechenland, Luxemburg und Spanien beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu verklagen und eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Portugal zu richten, da die betreffenden Mitgliedstaaten bisher eine der beiden europäischen Richtlinien über den Elektrizitäts- bzw. den Erdgasbinnenmarkt noch nicht in ihr nationales Recht umgesetzt haben. Dies ist die dritte Phase des Vertragsverletzungsverfahrens, nachdem die Kommission im Oktober 2004 an 18 Staaten Aufforderungsschreiben gerichtet hatte. Die Situation in den nordeuropäischen Ländern hat sich merklich verbessert (Belgien, Deutschland und Schweden), auf der iberischen Halbinsel bleibt die Lage jedoch beunruhigend. „Die betreffenden Rechtsvorschriften sind eine wichtige Komponente auf dem Weg zu einem echten und wettbewerbsfähigen Energiemarkt in Europa und eine der Voraussetzungen für den Erfolg der Strategie von Lissabon,“ so Andris Piebalgs, das für Energiefragen zuständige Kommissionsmitglied. Die Kommission hat beschlossen, den Gerichtshof in Bezug auf fünf Mitgliedstaaten (siehe Tabelle im Anhang) anzurufen, die trotz der mit Gründen versehenen Stellungnahmen die Richtlinie über den Elektrizitätsbinnenmarkt bzw. über den Erdgasbinnenmarkt[1] noch nicht umgesetzt haben, und wird im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie über den Elektrizitätsbinnenmarkt eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Portugal richten. Diese beiden Richtlinien sind zentrale Komponenten für die Gewährleistung einer Öffnung der Märkte für Elektrizität und für Erdgas. In der Praxis konnten Industriekunden seit dem 1. Juli 2004 und Privatkunden seit dem 1. Juli 2007 ihre Lieferanten frei wählen. Die Richtlinien vereinbaren die Öffnung des Marktes für den Wettbewerb mit der Erhaltung der Dienstleistungsqualität, des Universaldienstes und des Schutzes benachteiligter Verbraucher und mit Zielen der Versorgungssicherheit. Diese Richtlinien werden in den kommenden Jahren zu einer Umstrukturierung des europäischen Energiemarktes führen und werden als Grundlage für die Entwicklung von Energiepartnerschaften mit Nachbarländern der EU dienen, insbesondere im Westbalkan. Die Kommission erinnert daran, dass eine effektive Öffnung für den Wettbewerb nicht nur an der Umsetzung der einschlägigen Richtlinien abzulesen ist, sondern auch an Wirtschaftsindikatoren (vor allem Wechsel des Lieferanten und Preise). Die Kommission wacht aufmerksam über die Integration der Energiemärkte sowie den Grad ihrer Öffnung für den Wettbewerb und veröffentlicht jährlich einen Benchmarking-Bericht[2]. Sie wird bis zum 1. Januar 2006 einen Gesamtbericht über das Funktionieren des Marktes vorlegen. Sie beschloss außerdem auf Vorschlag der Kommissare Neelie Kroes und Andris Piebalgs am 13. Juni 2005, eine sektorale Erhebung im Energiesektor durchzuführen (vgl. IP/05/716). Diese drei Elemente (Überwachung der Umsetzung der Rechtsvorschriften, Benchmarking-Bericht und sektorale Erhebung) sind Teil eines entschlossenen und koordinierten Vorgehens im Interesse der Verbraucher, um ihnen die Freiheit der Wahl des Lieferanten und den Zugang zu korrekten Energiepreisen zu gewährleisten. [Graphic in PDF & Word format] [1] Richtlinien 2003/54/EG und 2003/55/EG vom 26. Juni 2003 [2] http://ec.europa.eu/energy/electricity/benchmarking/index_en.htm ANNEXE Etat de la communication des mesures de transposition (MNE – mesures nationales d’exécution)
[Graphic in PDF & Word format] Rupert Krietemeyer : 02.2990784 Marilyn Carruthers : 02.2999451 |
Side Bar