IP/05/839
Brüssel, 5. Juli 2005
Besteuerung von Personenkraftwagen:
Kommission unterbreitet Vorschlag zur Verbesserung der Funktionsweise des
Binnenmarktes und Förderung der Nachhaltigkeit
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine
Richtlinie vorgelegt, der bedeuten würde, dass die Mitgliedstaaten ihre
Systeme für die Besteuerung von Personenkraftwagen umstrukturieren
müssten. Ziel des Vorschlags ist zum einen, das Funktionieren des
Binnenmarktes durch die Beseitigung der steuerlichen Hindernisse für die
innergemeinschaftliche Verbringung von Personenkraftwagen zu verbessern. Zum
anderen soll die Nachhaltigkeit durch die Umstrukturierung der
Bemessungsgrundlagen der Zulassungssteuern und jährlichen
Kraftfahrzeugsteuern gefördert werden, die künftig Elemente mit einem
direkten Bezug auf die Kohlendioxid-Emissionen der Personenkraftwagen enthalten
sollen. Der Vorschlag zielt lediglich auf die Festlegung einer EU-weiten
Struktur für die Besteuerung von Personenkraftwagen ab und würde weder
zur Harmonisierung der Steuersätze führen, noch Mitgliedstaaten zur
Einführung neuer Steuern verpflichten.
„Nach umfangreichen Konsultationen der Beteiligten ist die Kommission
zu der Auffassung gelangt, dass die Abschaffung der Zulassungssteuern, die zu
einer Doppelbesteuerung der europäischen Bürger und einer
Aufsplitterung der europäischen Automobilindustrie führen, große
Zustimmung findet", sagte der für Steuern und Zölle zuständige
EU-Kommissar László Kovács. „Steuerliche Maßnahmen,
die für die Verbraucher einen Anreiz zur Auswahl umweltfreundlicherer
Personenkraftwagen bewirken, finden ebenfalls große
Unterstützung“.
Der Richtlinienvorschlag der Kommission umfasst drei Elemente:
- Abschaffung der Zulassungssteuern während einer Übergangszeit von
fünf bis zehn Jahren. Die Einnahmen der Mitgliedstaaten würden nicht
sinken, wenn die schrittweise Abschaffung der Zulassungssteuern mit einer
Erhöhung der jährlichen Kraftfahrzeugsteuern und ggf. auch anderer
Steuern einherginge. Bei einer schrittweisen Umstellung wären die
Kraftfahrzeughalter vor einem drastischen Wertverlust ihrer Fahrzeuge
geschützt. Mitgliedstaaten mit hohen Zulassungssteuern könnten die
Übergangszeit für die Umstrukturierung ihrer Systeme für die
Besteuerung von Personenkraftwagen nutzen.
- Ein System, bei dem der Mitgliedstaat, in dem ein Personenkraftwagen
zugelassen ist, bis zur Abschaffung der Zulassungssteuer einen Teil davon
erstatten müsste, wenn das Fahrzeug nach der Zulassung ausgeführt oder
auf Dauer in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird. Ziel dieser
Maßnahme sind die Vermeidung von Doppelbesteuerungen und die Erhöhung
der Steuergerechtigkeit, die durch die Verknüpfung dieser Steuern mit dem
Ort der tatsächlichen Nutzung des Personenkraftwagens gewährleistet
werden soll. Für die jährlichen Kraftfahrzeugsteuern würde ein
ähnliches Erstattungssystem eingeführt werden.
- Die Bemessungsgrundlagen sowohl der jährlichen Kraftfahrzeugsteuern als
auch der Zulassungssteuern sollten künftig eine Kohlendioxid-Komponente
enthalten. Dies würde bedeuten, dass die Steuern auf der Grundlage der
Kohlendioxid-Emissionen des jeweiligen Personenkraftwagens in Gramm je Kilometer
gestaffelt würden. Bis zum 31. Dezember 2008 müsste das
Gesamtaufkommen aus Zulassungs- und jährlichen Kraftfahrzeugsteuern zu
mindestens 25 % auf der Kohlendioxid-Komponente beruhen und dieser Anteil sollte
bis zum Jahr 2010 auf 50 % steigen.
Den Vorschlag für diese
Richtlinie und die entsprechenden Hintergrundinformationen finden sie unter:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/other_taxes/passenger_car/index_en.htm
Siehe auch MEMO/05/839