IP/05/838
Brüssel, den 5. Juli 2005
Der für Unternehmen und Industrie zuständige Vizepräsident der Kommission, Günter Verheugen, sagte hierzu: „Durch diese Entscheidung findet eine mehrjährige Phase der Unsicherheit ihr Ende, während der das Thema ausgiebig erörtert wurde und unterschiedliche nationale Maßnahmen getroffen wurden. Nun verfügen wir über eine stabilere Rechtslage, die mehr Planungssicherheit für die Industrie mit sich bringt.”
Markos Kyprianou, das für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissionsmitglied, fügte hinzu: „Die Bürger Europas erwarten, dass alle auf dem EU-Binnenmarkt verkauften Produkte sicher sind, besonders aber Spielzeuge und Babyartikel. Giftige Chemikalien gehören nicht in Kinderspielzeuge. Durch unsere Maßnahme gegen Phthalate zeigen wir, dass die EU bei Bedarf effektiv handeln kann, um die Gesundheit der europäischen Kinder zu schützen.“
Durch die neue Richtlinie werden die drei Phthalate DEHP, DBP und BBP, die als fortpflanzungsgefährdend bekannt sind, in sämtlichen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Außerdem wird die Verwendung von DINP, DIDP und DNOP in Spielzeugen und Babyartikeln verboten, wenn diese von Kindern in den Mund genommen werden können.
Hintergrund
Phthalate sind Stoffe, die häufig als Weichmacher in Kunststoffen Verwendung finden. Nachdem mögliche Gesundheitsgefahren für Kinder, die Phthalaten ausgesetzt sind, bekannt wurden, wurde durch die Entscheidung 1999/815/EG der Kommission im Rahmen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit die Verwendung von sechs Phthalaten in Spielzeugen und Babyartikeln vorläufig verboten. Dieses vorläufige Verbot ist seither von der Kommission in regelmäßigen Abständen verlängert worden. Die Mitgliedstaaten haben ihrerseits nationale Maßnahmen zum Verbot von Phthalaten in Spielzeugen getroffen. Die Erörterungen im Rat führten zu dem Beschluss, die Ergebnisse einer Reihe umfassender Risikobeurteilungen abzuwarten, die gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe durchgeführt wurden. Der Entscheidung des Europäischen Parlaments lagen diese Risikobewertungen und die Stellungnahmen des zuständigen wissenschaftlichen Ausschusses zugrunde.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://ec.europa.eu/enterprise/chemicals/legislation/markrestr/amendments_en.htm