IP/05/779
Brüssel, den 23. Juni 2005
Corporate Governance: Das Europäische
Forum macht Fortschritte in Richtung eines gemeinsamen Ansatzes für
verantwortungsbewusstes Unternehmensmanagement
Das Europäische Corporate Governance Forum, das best practices in
den Mitgliedstaaten im Bereich der Corporate Governance untersucht, hat am
20. Juni 2005 sein zweites Treffen in Brüssel abgehalten. Ziel
des Treffens war es, bestimmte aktuelle Fragen in diesem Bereich zu
erörtern, insbesondere in den Bereichen der Aktionärsrechte und der
internen Kontrolle.
Der Kommissar für den Bereich Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie
McCreevy, sagte: “Solide Corporate Governance ist lebenswichtig für
Europas Kapitalmärkte und für die Wirtschaft insgesamt. Aus diesem
Grund begrüße ich den Fortschritt, der in diesem zweiten Treffen
erzielt werden konnte, und sehe erwartungsvoll der weiteren Arbeit des Forums
entgegen, die dazu beitragen wird, einen Konsens über Schlüsselfragen
in diesem Bereich herzustellen. Ich bin erfreut über den Beitrag, den das
Forum leistet, und schätze in besonderem Maße die hochrangige
Erfahrung, die es in die Diskussion einbringt.”
Das Forum zog die folgenden Schlussfolgerungen:
- Aktionärsrechte: Die wichtige Rolle der Aktionäre im
Hinblick auf gute Corporate Governance muss betont werden. Es muss ein
angemessenes Gleichgewicht gefunden werden zwischen unternehmerischem Handeln
der Manager und der Kontrolle durch die Aktionäre. Dies setzt voraus, dass
eine breite Analyse durchgeführt wird, welche die möglichen
Schlüsselrechte von Aktionären (so wie z.B. ihre Beteiligung an der
Ernennung oder Entlassung von Vorstandsmitgliedern), die spezifischen
Auswirkungen einer Konstellation, in der ein großer Block von
Aktionären in einer Gesellschaft vorhanden ist, und die Grenzen des
„eine Aktie – eine Stimme“ Konzepts untersucht. In diesem
Zusammenhang begrüßte das Forum darüber hinaus das
Konsultationspapier über die Stärkung der Aktionärsrechte, das
kürzlich von der Kommission veröffentlicht wurde (IP/05/561). Es
erachtete die Erleichterung einer grenzüberschreitenden Ausübung von
Aktionärsstimmrechten als eine entscheidende Voraussetzung, um der
Kontrolle durch die Aktionäre Effektivität zu
verleihen.
Bertrand Collomb, der Sprecher des Forum, sagte:
“Im Bereich der Corporate Governance ist ein auf Prinzipien aufbauender
Ansatz grundsätzlich der richtige Weg, um Mitgliedstaaten und
Gesellschaften die Flexibilität zu lassen, die sie brauchen. Um die
grenzüberschreitende Ausübung der Aktionärsstimmrechte in
konsistenter und praktikabler Weise zu ermöglichen, ist jedoch eine
Richtlinie erforderlich - und sie muss so detailliert sein, wie nötig ist,
damit es auch tatsächlich dazu kommt.”
- Interne Kontrolle und Risikomanagement: in diesem Bereich, der darauf
abzielt sicherzustellen, dass Gesellschaften ihre Risiken effektiv managen und
die Investitionen ihrer Aktionäre schützen, werden die Ausweitung der
Offenlegungspflichten und das Erfordernis, einen Prüfungsausschuss
einzusetzen, welche durch die bevorstehenden Änderungen der 4., der 7. und
der 8. Gesellschaftsrechtsrichtlinie eingeführt werden sollen, von den
meisten als wichtige Schritte angesehen, um die Corporate Governance zu
verbessern. Bevor jedoch weitere gesetzliche Maßnahmen im Bereich interne
Kontrolle erlassen werden, sollte sorgfältig untersucht werden, welche
Lehren aus den Erfahrungen gezogen werden können und wie ein Gleichgewicht
gefunden werden kann zwischen den Vorteilen, die zusätzliche Anforderungen
mit sich brächten, und den Kosten und Belastungen, die dadurch auf die
Unternehmen zukommen würden.
Bei dem nächsten Treffen des
Forums, das für November 2005 geplant ist, wird das
‘comply-or-explain’ Prinzip diskutiert werden, welches
Gesellschaften verpflichtet, Abweichungen von einem Kodex, den sie anwenden, zu
rechtfertigen. Darüber hinaus wird der Austausch über die Fragen der
Aktionärsrechte und der internen Kontrolle fortgesetzt werden.
Für mehr Information, siehe unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/company/ecgforum/index_de.htm