IP/05/355
Brüssel, den 22. März 2005
Kommission unterstreicht die Qualität
des europäischen Rechtsrahmens für GVO
Heute machte die Europäische Kommission eine Bestandsaufnahme
bezüglich des Rechtsrahmens der EU für genetisch veränderte
Organismen (GVO). Während der Debatte bestätigte sie ihr volles
Vertrauen in diesen Rechtsrahmen, der einer der weltweit strengsten ist,
für eine wissenschaftliche Bewertung auf hoher Stufe sorgt und gleichzeitig
die Wahlfreiheit der Verbraucher unangetastet lässt. Die Kommission kam zum
Schluss, sie werde weiterhin ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen und
die laufenden Genehmigungsverfahren gegebenenfalls abschließen. Sie nimmt
also ihre Verantwortung im Rahmen des EU-Rechts wahr und macht sich Gedanken
darüber, wie der notwendige Konsens zwischen allen Beteiligten erzielt
werden kann.
In den letzten vier Jahren hat die EU ein strenges System zur Regulierung
genetisch veränderter Lebensmittel, Futtermittel und Kulturpflanzen
eingeführt. Das Genehmigungsverfahren nach diesem neuen System
gewährleistet, dass nur solche GVO auf den europäischen Markt gebracht
werden können, die beim Verzehr durch Menschen und Tiere und bei der
Freisetzung in die Umwelt sicher sind. Durch klare Kennzeichnungsvorschriften
können Landwirte, andere Nutzer und Verbraucher selbst entscheiden, ob sie
solche Erzeugnisse kaufen wollen.
Einzelgenehmigungen werden nach einer wissenschaftlichen Bewertung des
jeweiligen Falles erteilt. Genehmigungsanträge, die nicht alle Kriterien
erfüllen, wurden und werden weiterhin abgewiesen.
Die Kommission wird ihrer Verantwortung bei der Festlegung von
Kennzeichnungsgrenzwerten nachkommen. Außerdem soll Ende dieses Jahres ein
Bericht über die Erfahrungen in den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von
Koexistenzmaßnahmen vorliegen, auf dessen Grundlage die Kommission
mögliche weitere Schritte in Erwägung ziehen wird.
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