IP/05/1679
Brüssel, den 21. Dezember 2005
Die Europäische Kommission hat heute ein Vorschlag für eine neue Verordnung über die ökologische/biologische[*] Erzeugung angenommen, die sowohl für die Verbraucher als auch für die Landwirte mehr Klarheit bringen soll. Die neuen Vorschriften werden einfacher sein und ein gewisses Maß an Flexibilität ermöglichen, um regionalen Unterschieden bei den Klimaverhältnissen und Erzeugungsbedingungen Rechnung zu tragen. Die Erzeuger von Öko-Lebensmitteln können wählen, ob sie das EU-Logo für ökologische Erzeugnisse verwenden wollen oder nicht. Falls nein, müssen ihre Erzeugnisse den Hinweis „EU-ökologisch” bzw. „EU-biologisch” tragen. Um als ökologisch erzeugt gekennzeichnet werden zu können, müssen mindestens 95% des Enderzeugnisses ökologischen Ursprungs sein. Erzeugnisse, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, dürfen nicht als ökologisch gekennzeichnet werden, es sei denn, es handelt sich um eine zufällige Kontaminierung mit GVO bis zu höchstens 0,9%. Einfuhren von ökologischen Erzeugnissen werden erlaubt sein, wenn sie den EU-Standards entsprechen oder wenn für sie gleichwertige Garantien durch das Herkunftsland geboten werden.
Frau Mariann Fischer Boel, zuständiges Kommissionsmitglied für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, äußerte sich hierzu wie folgt: „Künftig wird es für die Verbraucher sehr viel einfacher sein, ökologische Erzeugnisse zu erkennen und den mit ihnen verbundenen Nutzen für Umwelt- und Tierschutz zu verstehen. Die derzeit geltenden Vorschriften werden durch einfachere und transparentere ersetzt. Hierin werden die Ziele und Grundsätze für die ökologische Erzeugung festgelegt, die Kennzeichnungsvorschriften klarer gestaltet und die Einfuhren geregelt, damit gewährleistet ist, dass die Verbraucher wissen, was sie kaufen, und die Landwirte genau im Bilde sind, welche Anforderungen sie einzuhalten haben.”
Die neue Verordnung kommt den Schlussfolgerungen des Rates vom Oktober 2004 im Anschluss an den Europäischen Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel vom Juni 2004 nach, der ein strategisches Gesamtkonzept für den Beitrag der ökologischen Landwirtschaft zur Gemeinsamen Agrarpolitik enthält. Die neue Einfuhrregelung soll bereits ab 1. Januar 2007 zur Anwendung kommen, während die übrigen Vorschriften der vorgeschlagenen neuen Verordnung ab 1. Januar 2009 gelten werden.
Die neue Verordnung wird sich auf Folgendes erstrecken:
[*] Österreichischer Ausdruck.