Sélecteur de langues
Chemin de navigation
IP/05/1660
Brüssel, den 21. Dezember 2005
Neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sollen umweltfreundlicher werden. Das ist das Ziel einer Verordnung die die Europäische Kommission heute vorgeschlagen hat. Der Vorschlag, allgemein als „Euro 5-Norm“ bekannt, ist ein wesentlicher Beitrag zu besserer Luftqualität in Europa. Die zulässigen Partikelemissionen von Dieselfahrzeugen werden um 80 %, die Stickoxid (NOx)-Emissionen um 20 % gesenkt. Die verschärften Grenzwerte sind bei Dieselfahrzeugen nur mit Partikelfiltern einzuhalten. Für Benzinfahrzeuge sollen die NOx- und Kohlenwasserstoffemissionen um 25 % sinken. Bei der Ausarbeitung des Vorschlags wurden die betroffenen Kreise ausführlich angehört. Unter anderem fand eine Internet-Konsultation statt. Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft. Die Euro 5-Norm wird frühestens Mitte 2008 in Kraft treten.
Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen, zuständig für Unternehmen und Industrie: „Die vorgeschlagene Verordnung wird zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität führen. Die neuen Grenzwerte machen die Ausrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern praktisch unumgänglich. Zugleich bewirken sie, dass unsere Automobilindustrie technisch auf der Höhe und damit wettbewerbsfähig bleibt.“
Mit der Euro 5-Verordnung sollen die für Kraftfahrzeuge zulässigen Emissionen von Luftschadstoffen europaweit harmonisiert werden. Dabei geht es vorrangig um die Senkung der Partikel- und der Stickoxidemissionen von Dieselfahrzeugen. Für neue Pkw und Transporter mit Dieselmotor werden Partikelfilter ein Muss.
Die wichtigsten Bestimmungen der geplanten Verordnung:
Fahrzeuge mit Dieselmotor
|
|
Partikel (mg/km)
|
NOx (mg/km)
|
|
Euro 3 (2000 -31.12.2004)
|
50
|
500
|
|
Euro 4 (seit 1.1.2005)
|
25
|
250
|
|
Euro 5-Vorschlag
|
5
|
200
|
[Graphic in PDF & Word format]
Senkung der Partikelemissionen von Dieselfahrzeugen
Fahrzeuge mit Ottomotor
|
|
HC (mg/km)
|
NOx (mg/km)
|
|
Euro 3 (2000 -2005)
|
200
|
150
|
|
Euro 4 (seit 2005)
|
100
|
80
|
|
Euro 5-Vorschlag
|
75
|
60
|
Transporter
Geländewagen (SUV)
Außerdem erhöht sich die geforderte
Dauerhaltbarkeit der technischen Einrichtungen zur Begrenzung der Emissionen.
Fahrzeuglaufleistung. Der Hersteller muss ihre Funktionsfähigkeit statt
für 80 000 km künftig für 160 000 km
garantieren. Die Übergangsfrist für die Anwendung der Verordnung
beträgt 18 Monate ab Inkrafttreten für neue Fahrzeugtypen und
36 Monate ab Inkrafttreten für alle Neufahrzeuge.
Der Text des
Vorschlags in Kürze im Internet unter
http://ec.europa.eu/enterprise/automotive/directives/proposals.htm