IP/05/1590
Brüssel, den 14. Dezember 2005
Die Europäische Kommission hat beschlossen, vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen Luxemburg zu erheben wegen mangelnder Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften zur Einführung der harmonisierten Zulassungsbescheinigung in nationales Recht. Diese Rechtsvorschriften tragen vor allem zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr bei, indem überprüft werden kann, ob ein Fahrer berechtigt ist, ein Fahrzeug der betreffenden Klasse zu führen. Durch die Harmonisierung der Zulassungsbescheinigungen wird außerdem das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes verbessert.
Ziel der betreffenden Richtlinie[1] ist die Harmonisierung der Aufmachung und des Inhalts der Zulassungsbescheinigung der Fahrzeuge. Diese neue Bescheinigung:
Luxemburg hat der Kommission bis zum Ablauf der Frist am 1. Juni 2004 noch keine Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht mitgeteilt.
[1] Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge