IP/05/1508
Brüssel, den 30. November 2005
Die Europäische Kommission hat gegen 16 Unternehmen Geldbußen von 290,71 Mio. EUR wegen der Beteiligung an einem illegalen Kartell auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff verhängt, das eindeutig gegen die Vorschriften des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verstößt, die restriktive Absprachen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen untersagen (Artikel 81). Diese Kartell-Vereinbarungen bestanden darin, zwischen Wettbewerbern Preise und Umsatzquoten nach geographischen Gebieten festzusetzen, die Aufträge von Großkunden aufzuteilen, abgestimmte Angebote auf bestimmte Ausschreibungen zu organisieren und Informationen über ihren Umsatz auszutauschen und dies zum Nachteil des Wettbewerbs, ihrer Kunden und der Benutzer, um den Gewinn zu erhöhen. Industriesäcke aus Kunststoff dienen zur Verpackung zahlreicher, vor allem industrieller Produkte, aber auch für die Verbraucher bestimmter Produkte wie Rohstoffe, Düngemittel, landwirtschaftliche Produkte, Tiernahrungsmittel oder Baumaterial. Die Höhe der Geldbußen zeigt die Entschlossenheit der Kommission, gegen die Unternehmen vorzugehen, die sich an illegalen Kartellen beteiligen.
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte hierzu: „Kartelle gehörden zu den schwerwiegendsten Wettbewerbsverstößen und ich bin entschlossen, die Unternehmen zu bestrafen, die mit diesen Kartellen die Grundlage unserer Marktwirtschaft in Frage stellen und die Verbraucher schädigen. Der Geschäftsführung der Unternehmen muss unmissverständlich klar gemacht werden, dass ein solches Verhalten nicht akzeptabel ist.“
Nach unangemeldeten Kontrollen im Juni 2002 bei den Herstellern und der darauffolgenden Untersuchung ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die Hersteller ihre Verkaufspreise in Deutschland, Benelux, Frankreich und Spanien teilweise seit mehr als zwanzig Jahren untereinander abgestimmt hatten. Die Kommission hat ihre Untersuchung auf der Grundlage von Informationen eingeleitet, die ihr von einem der Teilnehmer des Kartells, British Polythene Industries (BPI), im Rahmen der Kronzeugenregelung der Kommission in Kartellsachen (siehe IP/02/247 und MEMO/02/23) vorgelegt wurden. BPI wurde daraufhin die Geldbuße vollständig erlassen, da es der Kommission als erstes Unternehmen entscheidende Nachweise für das Bestehen des Kartells vorgelegt hat, die die Durchführung der Kontrollen ermöglichten.
Explizite Unterlagen
Die Vertriebsleiter und selbst die Geschäftsführer haben sich insbesondere anlässlich der Tagungen des Berufsverbands Valveplast auf verschiedene Aspekte des Kartells geeinigt. Aus internen Vermerken geht beispielsweise hervor:
„Es wurde anschließend beschlossen, einen Kartellführer für jeden Kunden zur Koordinierung der Preiserhöhungen zu ernennen“ und
„Angesichts des Risikos, das mit dieser Art von Zusammenkünften und den übermittelten Unterlagen verbunden ist, ist diese Unterlage ebenso wie alle VALVEPLAST-Unterlagen zu vernichten, in denen Zahlen zur Marktaufteilung und Preise angegeben sind."
Diese Unterlagen wurden bei den Kontrollen gefunden. Sie belegen nicht nur Vereinbarungen zwischen den betroffenen Herstellern, sondern auch, dass ihnen die Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens bewusst war.
Zusammen kontrollierten die betroffenen Hersteller den größten Teil des Markts für Industriesäcke aus Kunststoff in den vom Kartell betroffenen Ländern. Im Jahre 2001 wurde der Markt für Industriesäcke aus Kunststoff in diesen Ländern auf etwa 285 Mio. EUR geschätzt.
Geldbußen
Nach Ansicht der Kommission handelt es sich um eine sehr schwerwiegende Zuwiderhandlung. Bei der Festsetzung der Geldbußen hat die Kommission der Größe des Markts in den vom Kartell betroffenen Ländern, der Dauer des Kartells, der relativen Bedeutung der am Kartell beteiligten Unternehmen und ihrer Gesamtgröße Rechnung getragen.
Die gute Mitarbeit einiger Unternehmen, die für die Aufdeckung der Zuwiderhandlung nützliche Informationen vorgelegt haben, wurde in Anwendung der Mitteilung der Kommission über die Kronzeugenregelung belohnt. Wie erwähnt, wurde BPI die Geldbuße vollständig erlassen. Außerdem wurden die Geldbußen bei mehreren Unternehmen für die von ihnen vorgelegten Informationen ermäßigt.
Schadenersatzklagen
Jede Person oder jedes Unternehmen, das durch ein wie in diesem Fall beschriebenes wettbewerbswidriges Verhalten geschädigt ist, kann vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadenersatz klagen. Die veröffentlichte Entscheidung kann als Nachweis dienen, dass das Verhalten stattgefunden hat und rechtswidrig war. Auch wenn die Kommission gegen die betroffenen Unternehmen Geldbußen verhängt hat, kann Schadenersatz gewährt werden, ohne dass dieser wegen der Geldbuße der Kommission gemindert wird.
Näheres zu den Maßnahmen der Kommission gegen Kartelle ist MEMO/05/454 zu entnehmen.
Folgende Geldbußen wurden von der Kommission verhängt und folgende Ermäßigungen wurden gewährt:
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Name
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Herabsetzung
der Geldbuße % (Millionen €)
|
Geldbuße
(Millionen Euro) |
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(*) die jeweiligen juristischen Personen können für einen Teil
oder für die gesamte Geldbuße gesamtschuldnerisch zur Verantwortung
gezogen werden.
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1.
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Bernay Film Plastique
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0%
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0,94
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|
2.
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Bischof+Klein GmbH & Co KG und
Bischof+Klein France SA
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25% |
29,15
|
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3,96
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3.
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Bonar Technical Fabrics NV und Low & Bonar PLC
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10%
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12,24(*)
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4.
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British Polythene Industries PLC und Combipac BV
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100% (52,95) |
0(*) |
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5.
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Cofira-Sac SA
|
25%
|
0,35
|
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6.
|
Fardem Packaging BV
|
0% |
34(*) |
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7.
|
Kendrion NV
|
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8.
|
Koninklijke Verpakkingsindustrie Stempher CV und Stempher BV
|
0%
|
2,37(*)
|
|
9.
|
Nordenia International AG
|
0%
|
39,10(*) |
|
10.
|
Nordfolien GmbH
|
10%
|
|
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11.
|
Plásticos Españoles SA und
Armando Álvarez SA
|
0% |
42(*) |
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12.
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RKW AG Rheinische Kunststoffwerke und JM Gesellschaft für industrielle
Beteiligungen mbH & Co KGaA
|
0% |
39(*) |
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13.
|
Sachsa Verpackung GmbH et Groupe Gascogne
|
0%
|
13,2(*)
|
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14.
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Trioplast Wittenheim SA und
Trioplast Industrier AB
|
30% |
17,85(*) |
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15.
|
FLSmidth & Co A/S und FLS Plast A/S
|
0%
|
|
|
16.
|
UPM-Kymmene Oyj
|
0%
|
56,55
|
|
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GESAMT
|
|
290,71
|