IP/05/1505
Brüssel, den 30 November 2005
Die Europäische Kommission hat ein Finanzpaket von € 185 Mio. für die Förderung von Programmen bewilligt, mit denen im Jahre 2006 Tierseuchen getilgt, bekämpft und überwacht werden sollen. Die 129 Programme, deren Förderung durch die EU genehmigt wurde, beziehen sich auf Tierseuchen, die sowohl die Gesundheit des Menschen als auch die Tiergesundheit betreffen. Der hohe EU-Zuschuss zu diesen Programmen macht deutlich, welchen Stellenwert Seuchentilgungsmaßnahmen für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier haben.
Markos Kyprianou, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar, sagte, „Wir wenden im Jahre 2006 umfangreiche Mittel zur Bekämpfung von Tierseuchen auf. Gesunde Tiere sind Voraussetzung für gesunde Lebensmittel. In der heutigen Entscheidung kommt unser anhaltendes Engagement für die Tilgung, Verhütung und vorausschauende Überwachung von Seuchen zum Ausdruck.”
Jedes Jahr genehmigt die Kommission Programme für die Tilgung und Überwachung von Tierseuchen, die Bekämpfung von Zoonosen wie Salmonellose sowie für die TSE-Überwachung und -Tilgung. Diese genehmigten Programme erhalten finanzielle Zuschüsse von der EU.
Programme zur Tilgung von Tierseuchen
Für das Jahr 2006 wurden der Kommission 63 Programme zur Tilgung von 10 wichtigen Tierseuchen vorgelegt; für 49 von diesen wurden finanzielle Zuschüsse bewilligt. Der Gesamtbeitrag der EU zu diesen Programmen beträgt € 49 730 000.
Innerhalb dieses Finanzrahmens haben diejenigen Seuchen Vorrang, die auf den Menschen übertragbar sind. Etwa € 26 670 000 werden für die Brucellosetilgung aufgewendet, die beim Menschen Malta-Fieber hervorruft (€ 14 910 000 für Rinderbrucellose und € 11 760 000 für Schaf- und Ziegenbrucellose). Weitere € 8 215 000 werden zur Bekämpfung der Tollwut zur Verfügung gestellt, einer in hohem Maße tödlichen Virusinfektion des Nervensystems. Auch Rindertuberkulose kann bekanntlich auf den Menschen übertragen werden, deshalb werden ebenfalls beträchtliche Summen (€ 7 905 000) bereitgestellt, um die restlichen Fälle dieser Seuche zu bekämpfen.
Programme zur Zoonosebekämpfung
Finanzielle Zuschüsse in Höhe von € 4 463 000 wurden zur Bekämpfung der zoonotischen Salmonellose bei Geflügel in 12 Mitgliedstaaten bewilligt. Seit 2005 hat sich die Förderung dieser Programme verdoppelt, was zeigt, wie ernst die Bekämpfung dieser Seuchen in den Tierbeständen genommen wird.
Programme zur BSE/TSE-Überwachung und -Tilgung
Für die TSE-Überwachung hat die Kommission sich bereit erklärt, € 88 305 000 aus dem EU-Haushalt zur Verfügung zu stellen. Dies schließt auch die finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft für Schnelltests zum Nachweis von TSE bei Rindern, Schafen und Ziegen sowie differenzialdiagnostische Tests zum Ausschluss von BSE bei kleinen Wiederkäuern ein. Für BSE-Tilgungsprogramme in ganz Europa stellt die EU im Rahmen der Kofinanzierung € 8 710 000 bereit.
Obligatorische Maßnahmen zur Tilgung der Traberkrankheit sind in Kraft; Tiere infizierter Herden müssen gekeult und einer Genotypisierung unterzogen werden. Auch wurden Programme für die Züchtung TSE-resistenter Schafe festgelegt.
Dieses Jahr werden € 34 138 000 für die genehmigten Programme zur Tilgung der Traberkrankheit aufgewendet. Die vollständige Liste aller genehmigten Programme und der von der Kommission gebilligten EU-Zuschüsse ist den Anhängen zu entnehmen.
Anhang I
Genehmigte Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen
Anteil und Höchstbetrag des Gemeinschaftszuschusses
|
Seuche
|
Mitgliedstaat oder Beitrittsland
|
Anteil
|
Höchstbetrag (EUR)
|
|
Aujeszky-Krankheit
|
Belgien
Spanien |
50%
50% |
160.000
100.000 |
|
Blauzungenkrankheit
|
Spanien
Frankreich Italien Portugal |
50%
50% 50% 50% |
2.200.000
150.000 1.000.000 1.250.000 |
|
Rinderbrucellose
|
50%
50% 50% 50% 50% 50% 50% 50% |
300.000
300.000 6.000.000 1.750.000 2.600.000 260.000 1.800.000 1.900.000 |
|
|
Rindertuberkulose
|
Estland
Spanien Italien Polen Portugal |
50%
50% 50% 50% 50% |
65.000
5.000.000 1.800.000 800.000 240.000 |
|
Klassische Schweinepest
|
Tschech.
Republik
Deutschland Frankreich Luxemburg Slowenien Slowak. Republik |
50%
50% 50% 50% 50% 50% |
35.000
600.000 400.000 15.000 25.000 400.000 |
|
Enzootische Rinderleukose
|
Estland
Italien Litauen Lettland Portugal |
50%
50% 50% 50% 50% |
5.000
200.000 100.000 50.000 100.000 |
|
Schaf- und Ziegenbrucellose (B melitensis)
|
Zypern
Griechenland Spanien Frankreich Italien Portugal |
50%
50% 50% 50% 50% 50% |
310.000
600.000 6.500.000 150.000 3.200.000 1.000.000 |
|
Poseidom[2]
|
Frankreich[3]
|
50%
|
100.000
|
|
Traberkrankheit
|
Österreich
Tschech. Republik Deutschland Estland Frankreich Finnland Litauen Lettland Polen Slowenien Slowak. Republik |
50%
50% 50% 50% 50% 50% 50% 50% 50% 50% 50% |
180.000
390.000 750.000 990.000 105.000 100.000 600.000 650.000 3.750.000 300.000 400.000 |
|
Afrikanische/Klassische Schweinepest
|
Italien
|
50%
|
50.000
|
|
INSGESAMT
|
|
|
49.730.000
|
Anhang II
Genehmigte Kontrollprogramme zur Zoonoseprävention (Artikel 2 Absatz 1)
Anteil und Höchstbetrag des Gemeinschaftszuschusses
|
Zoonose
|
Mitgliedstaat oder Beitrittsland
|
Anteil
|
Höchstbetrag
(EUR) |
|
Salmonellen
|
Österreich
Belgien Zypern Dänemark Deutschland Frankreich Irland Italien Lettland Niederlande Portugal Slowak. Republik |
50%
50% 50% 50% 50% 50% 50% 50% 50% 50% 50% 50% |
72.000
650.000 69.000 155.000 900.000 315.000 75.000 675.000 73.000 759.000 488.000 232.000 |
|
INSGESAMT
|
|
|
4.463.000
|
Anhang III.1
Genehmigte Programme zur TSE-Überwachung
Anteil und Höchstbetrag des Gemeinschaftszuschusses
|
Seuche
|
Mitgliedstaat
|
Anteil durchgeführter Schnelltests &
differenzialdiag-nostischer Tests
|
Höchstbetrag
(in EUR) |
|
TSE
|
Belgien
Tschech. Republik Dänemark Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Slowenien Slowak. Republik Finnland Schweden Vereinigtes Königreich |
100 %
100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % |
3.155.000
1.485.000 2.115.000 13.940.000 225.000 545.000 8.305.000 24.395.000 5.035.000 7.345.000 280.000 340.000 700.000 135.000 915.000 25.000 4.375.000 1.755.000 3.430.000 1.605.000 390.000 665.000 935.000 285.000 5.925.000 |
|
Insgesamt
|
88.305.000
|
||
Anhang III.2
Genehmigte Programme zur BSE-Tilgung
Anteil und Höchstbetrag des Gemeinschaftszuschusses
|
Seuche
|
Mitgliedstaat
|
Anteil
|
Höchstbetrag
(in EUR) |
|
BSE
|
Belgien
Tschech. Republik Dänemark Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien Zypern Luxemburg Niederlande Österreich Polen Portugal Slowenien Slowak. Republik Finnland Vereinigtes Königreich |
50 % Keulung
50 % Keulung 50 % Keulung 50 % Keulung 50 % Keulung 50 % Keulung 50 % Keulung 50 % Keulung 50 % Keulung 50 % Keulung 50 % Keulung 50 % Keulung 50 % Keulung 50 % Keulung 50 % Keulung 50 % Keulung 50 % Keulung 50 % Keulung 50 % Keulung 50 % Keulung |
150.000
750.000 100.000 875.000 15.000 15.000 1.000.000 300.000 2.800.000 200.000 15.000 100.000 60.000 15.000 985.000 685.000 25.000 65.000 25.000 530.000 |
|
Insgesamt
|
8.710.000
|
||
Anhang III.3
Genehmigte Programme zur Tilgung der Traberkrankheit
Anteil und Höchstbetrag des Gemeinschaftszuschusses
|
Seuche
|
Mitgliedstaat
|
Anteil
|
Höchstbetrag
(in EUR) |
|
Traberkrankheit
|
Belgien
Tschech. Rep. Dänemark Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Niederlande Österreich Portugal Slowenien Slowak. Republik Finnland Schweden Vereinigtes Königreich |
50 % Keulung; 100% Genotypisierung
50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung 50 % Keulung; 100% Genotypisierung |
100.000
105.000 5.000 1.105.000 6.000 1.060.000 12.790.000 4.690.000 705.000 530.000 5.215.000 10.000 5.000 35.000 50.000 685.000 15.000 865.000 160.000 250.000 6.000 6.000 5.740.000 |
|
Insgesamt
|
34.138.000
|
||