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IP/05/1501
Brüssel, den 30. November 2005
(vgl.auch MEMO/05/453)
Die Europäische Kommission hat zwei Vorschläge angenommen, mit denen der EU-Zollkodex modernisiert sowie ein elektronisches, papierloses Arbeitsumfelds für den Zoll in der EU geschaffen werden soll. Mit dem ersten Vorschlag sollen die Abläufe und Verfahren im Zollwesen vereinfacht und gestrafft. Ziele des zweiten Vorschlags sind Kompatibilität der elektronischen Zollsysteme der Mitgliedstaaten untereinander, eine EU-weite elektronische Risikoanalyse und ein besserer Informationsaustausch zwischen den Grenzdienststellen. Zudem sollen elektronische Zollerklärungen die Regel und die Zollabwicklung zentralisiert werden. Im Ergebnis sollen dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der in Europa tätigen Unternehmen verbessert, die durch die Befolgung der Vorschriften entstehenden Kosten minimiert und die Sicherheit in der EU erhöht werden.
„Mit diesen Vorschlägen können wir gleichzeitig zwei Ziele erreichen: eine Erhöhung der Sicherheit an den EU-Außengrenzen und eine Erleichterung des Handels", erläuterte der für Steuern und Zoll zuständige EU-Kommissar László Kovács. „Es bleibt noch sehr viel zu tun, aber ich bin zuversichtlich, dass wir mit Hilfe der Unternehmen und der Mitgliedstaaten, die wir zu diesen Vorschlägen umfassend konsultiert haben, unsere Ziele erreichen können.“
Mit der vorgeschlagenen Verordnung zur Modernisierung des Zollkodex könnte sowohl für die Zollbehörden als auch für die Wirtschaftsbeteiligten eine Vereinfachung des Rechts und der Verwaltungsverfahren herbeigeführt werden:
Der Vorschlag bezieht auch die Änderungen mit ein, die in der bereits in diesem Jahr von Rat und Parlament verabschiedeten Verordnung für mehr Sicherheit im grenzüberschreitenden Warenverkehr enthalten sind (sieheIP/05/209.
Der Vorschlag für eine Entscheidung zur Förderung der elektronischen Zollabwicklung („e-Zoll“) enthält Maßnahmen und Fristen, um die e-Zoll-Systeme der Mitgliedstaaten untereinander kompatibel zu machen und ein einziges, gemeinsames elektronisches Zollportal zu schaffen. Dies würde die Kommunikation zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und dem Zoll erleichtern und einen schnelleren und besseren Informationsaustausch der europäischen Zollbehörden untereinander ermöglichen. Zollerklärungen wären grundsätzlich zwingend elektronisch einzureichen und Erklärungen in Papierform würden die Ausnahme. In dem Vorschlag ist zudem vorgesehen, einen einzigen elektronischen „Schalter“ einzurichten, wodurch die nachweislich vertrauenswürdigen („zugelassenen“) Wirtschaftsbeteiligten nur mit einer Stelle zu tun hätten, statt mit mehreren Grenzdienststellen wie zurzeit. Angaben für den Zoll und andere damit verbundene Bereiche müssten demnach für alle Einfuhrsendungen nur einmal übermittelt werden. Die Waren würden dann nach dem Grundsatz der einzigen Anlaufstelle gleichzeitig und am gleichen Ort vom Zoll und von anderen Behörden geprüft (z.B. Polizei, Grenzschutz, Veterinär- und Umweltbehörden).
Die Zollunion ist eine der Säulen des Europäischen Hauses und das
Herzstück des Binnenmarktes. Das geltende Regelwerk für Verfahren und
Abläufe im Zollwesen ist insgesamt unübersichtlich und beruht auf dem
Grundsatz der Abgabe von Erklärungen in Papierform. Alle Mitgliedstaaten
verfügen über elektronische Zollsysteme, die gleichwohl nicht
untereinander verbunden sind. Die Kommission ist der Auffassung, dass eine
Vereinfachung der zollrechtlichen Vorschriften, eine Straffung der Abläufe
und Verfahren und die Herstellung der Kompatibilität der EDV-Systeme
untereinander für die Wirtschaftsbeteiligten eine Kosten- und Zeitersparnis
in ihrem Verkehr mit den Zollbehörden bedeutet. Zusätzlich zur
Verbesserung der Sicherheitskontrollen, würde dies zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen und somit zur
Verwirklichung der Hauptziele von Lissabon beitragen.
Weitere Informationen
über die Pläne zu Modernisierung des Zollkodex unter:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/policy_issues/e-customs_initiative/index_en.htm