IP/05/1457
Brüssel, den 23. November 2005
Nach den Havarien der ERIKA und der PRESTIGE hatte die Europäische Union umgehend gehandelt und einen Mechanismus zum Schutz Europas vor den Gefahren von Unfällen und Meeresverschmutzung eingerichtet. Mit dem heute vorgelegten dritten Paket legislativer Maßnahmen zur Seeverkehrssicherheit verfolgt die Kommission eine offensivere Politik mit dem Ziel der dauerhaften Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen, die sich an die internationalen Regeln halten.
„Die Qualität der von den Seeverkehrsbetreibern angebotenen Dienste ist einer der wesentlichen Faktoren der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors - und die Fähigkeit, dabei die Sicherheit und den Umweltschutz zu garantieren, ist unabdingbar”, erklärte Jacques Barrot, Vizepräsident der Europäischen Kommission. „Ein in jeder Hinsicht leistungsfähiger Seeverkehr hängt auch von strengeren Maßnahmen gegenüber denjenigen ab, die mit ihrem Verhalten einen fairen Wettbewerb unterlaufen, sowie von leistungsfähigen Seebehörden und Klassifikationsgesellschaften.”
Das dritte Paket legislativer Maßnahmen zur Seeverkehrssicherheit enthält 7 Vorschläge zu zwei großen Themenbereichen:
1. Verstärkte Prävention zur Vermeidung von Unfällen und Umweltverschmutzung
Durch die neue Situation der Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten wurde die EU zu einer wichtigen Seemacht: der erste Kommissionsvorschlag beinhaltet strengere Bedingungen für die Erteilung des Rechts, unter der Flagge eines Mitgliedstaates fahren zu können. Deshalb möchte die Kommission die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, die Einhaltung der internationalen Vorschriften durch die unter ihrer Flagge fahrenden Schiffe wirksam zu kontrollieren und zu diesem Zweck eine nach hohen Qualitätsmaßstäben agierende Seeverkehrsverwaltung zu unterhalten. Diese Verpflichtung ist der erste Schritt in der Entwicklung hin zu einer künftigen europäischen Flagge.
Mit zwei weiteren Vorschlägen wird das Ziel verfolgt, die bestehenden Rechtsvorschriften in Bezug auf die Klassifikationsgesellschaften und die Kontrolle durch den Hafenstaat zu stärken. Darüber hinaus ist vorgesehen, diese beiden Instrumente zusammenzufassen, um mit nur einer einzigen, jedoch eindeutigeren, verständlicheren Rechtsvorschrift agieren zu können.
Außerdem schlägt die Kommission eine Änderung der Richtlinie über die Überwachung des Schiffsverkehrs vor. Unter anderem wird eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Notliegeplätze für Schiffe in Seenot angestrebt. Die Verpflichtung, eine unabhängige Behörde einzurichten und die Vorab-Festlegung aller möglichen Notliegeplätze werden die Wirksamkeit und Schnelligkeit der Entscheidungen erhöhen, die bei Unfällen auf See zu treffen sind. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, dass Fischereifahrzeuge allgemein mit automatischen Schiffsidentifizierungssystemen (AIS-Systeme) auszustatten sind, um die Gefahr von Zusammenstößen zu veringern.
2. Das Verfahren im Anschluss an Unfälle
Die Qualität der Sicherheitsnormen für den Seeverkehr hängt von der Fähigkeit ab, die Unfallursachen analysieren und daraus Schlussfolgerungen für künftiges Handeln ziehen zu können. Mit einem neuen Vorschlag für eine Richtlinie wird die Schaffung eines einheitlichen europäischen Rahmens für die Durchführung von Untersuchungen nach Unfällen sowie die Unabhängigkeit der mit der Untersuchung betrauten Organe angestrebt.
Die letzten beiden Vorschläge des Pakets beinhalten Maßnahmen zur
Verbesserung des allgemeinen Rahmens in Bezug auf die Haftung und
Entschädigung nach Unfällen. Dabei sollen einerseits die
Bestimmungen des Athener Übereinkommens aus dem Jahr 2002 in
europäisches Recht aufgenommen werden, um den Schutzcharakter dieses
Übereinkommens auf alle Seereisenden in der Union, einschließlich des
innereuropäischen Seeverkehrs und der Binnenschifffahrt, auszuweiten.
Andererseits sollen die Reeder stärker in die Pflicht genommen und zum
Abschluss einer Versicherung oder anderweitigen finanziellen Sicherheitsleistung
zur Deckung der Schädigung Dritter und zur Deckung der Kosten für die
Rückführung zurückgelassener Seeleute verpflichtet
werden.
Weitere, detailliertere Informationen über das dritte Paket
legislativer Maßnahmen zur Seeverkehrssicherheit finden Sie im Anhang. Die
Texte des dritten Pakets sind auf der Internetseite der Generaldirektion Energie
und Verkehr verfügbar:
http://ec.europa.eu/transport/maritime/safety/2005_package_3_en.htm