IP/05/1403
Brüssel, den 10. November 2005
(vgl. auch MEMO/05/414)
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für einen Verhaltenskodex angenommen, der darauf abzielt, dass multinationale Unternehmen den Steuerbehörden im Zusammenhang mit der Gestaltung ihrer Verrechnungspreise für grenzüberschreitende konzerninterne Transaktionen eine standardisierte Dokumentation vorlegen können. Der vorgeschlagene Verhaltenskodex, der auf den Arbeiten des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums (siehe IP/02/1105) basiert, würde für die Unternehmen die steuerlichen Komplikationen bei Transaktionen mit verbundenen Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten deutlich verringern. Die Unternehmen beklagen häufig die kostenaufwändigen und unterschiedlichen Dokumentationspflichten, die sie zurzeit in solchen Fällen in den einzelnen beteiligten Mitgliedstaaten erfüllen müssen. Der Verhaltenskodex wäre eine politische Verpflichtung und würde die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten sowie die jeweiligen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft unberührt lassen.
„Dieser Verhaltenskodex wird größere Sicherheit bieten, die Befolgungskosten multinationaler Unternehmen senken und dazu beitragen, dass gegen diese Unternehmen seltener Strafzuschläge wegen der Nichterfüllung der Dokumentationspflichten verhängt werden", sagte der für Steuern und Zollunion zuständige EU-Kommissar, László Kovács. „Das Gemeinsame EU-Verrechnungspreisforum leistet damit erneut einen Beitrag zur Beseitigung grenzüberschreitender steuerlicher Probleme und zu einem wettbewerbsfähigen Binnenmarkt.“
Der von der Kommission vorgeschlagene Verhaltenskodex sieht eine neue standardisierte und teilweise zentralisierte „EU-Verrechnungspreisdokumentation“ vor.
Die Dokumentation, die multinationale Unternehmen bei der Steuerverwaltung als Nachweis für die Gestaltung der Verrechnungspreise für grenzüberschreitende konzerninterne Tätigkeiten einreichen müssen, würde aus zwei Teilen bestehen:
Die EU-Verrechnungspreisdokumentation soll dazu beitragen, dass sich die Qualität der von den Unternehmen gelieferten Informationen verbessert und dass die Steuerpflichtigen ihre Dokumentationspflichten in den EU-Mitgliedstaaten besser erfüllen. Die Gefahr einer Doppelbesteuerung würde damit für die Unternehmen geringer, und es würden auch seltener Strafzuschläge wegen Nichterfüllung der Dokumentationsvorschriften verhängt. Gleichzeitig würden die konzerninternen Verrechnungspreise transparenter, was den Steuerverwaltungen die Arbeit erleichtern würde.
Ob sie die EU-Verrechnungspreisdokumentation anwenden, wäre den Unternehmen freigestellt. Diese Dokumentation würde alle in der EU ansässigen Konzerngesellschaften sowie deren Transaktionen mit verbundenen Unternehmen außerhalb der EU erfassen.
Der Verhaltenskodex wird in Verbindung mit einer Mitteilung der Kommission über die Tätigkeit des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums im Bereich der Unternehmensbesteuerung von Januar 2004 bis Mai 2005 vorgelegt.
Die Mitgliedstaaten wenden bereits einen anderen von diesem Forum
entwickelten Verhaltenskodex an (siehe IP/04/1447),
dessen Ziel es ist, eine wirksamere und einheitlichere Anwendung des
Schiedsübereinkommens von 1990 (90/436/EWG) zur Beseitigung der
Doppelbesteuerung in Verbindung mit Verrechnungspreisfällen in den
Mitgliedstaaten zu erreichen.
Informationen über die Mitteilung der
Kommission, die Tätigkeit des Forums und den Verhaltenskodex können
auf der Europawebsite unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/index_en.htm.
Zusätzliche Informationen über die Tätigkeit des Gemeinsamen
EU-Verrechnungsforums sind einzusehen unter:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/company_tax/transfer_pricing/forum/index_en.htm