IP/05/1189
Brüssel, den 27. September 2005
Die Europäische Kommission kann weitere Ergebnisse ihrer
Initiative für eine bessere Rechtsetzung vorweisen. Nach der
Überprüfung von 183 vorgeschlagenen EU-Rechtsvorschriften, die
dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Abstimmung vorliegen, hat die
Kommission entschieden, über ein Drittel davon (68) auszumustern. Manche
Vorschläge stehen nicht im Einklang mit den Zielen der neuen, in Lissabon
begründeten Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung oder sie
genügen nicht den Anforderungen der Initiative für eine bessere
Rechtsetzung. Andere wiederum sind im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens stecken
geblieben oder sie sind schlicht und einfach inzwischen überholt. Die
heutige Entscheidung ist nur ein Teil der viel breiter angelegten
Kommissionsinitiative zur Eindämmung von Bürokratie und Regelungswut.
Mit dieser Maßnahme schlägt die Kommission einen neuen Weg ein, um
sicherzustellen, dass die Qualität der Rechtsetzung in Europa die
Zielsetzung der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung
befördert. In einem weiteren Schritt wird die Kommission im Oktober weit
reichende Vorschläge zur Vereinfachung der bestehenden
EU-Rechtsvorschriften vorlegen.
Weitere Einzelheiten siehe MEMO/05/340.
Der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, äußerte sich dazu folgendermaßen: „Mit dieser Initiative stellt die Kommission ihren Willen unter Beweis, bei der Rechtsetzung neue Qualitätsmaßstäbe anzulegen. Wir haben alle vorgeschlagenen Rechtsakte mit kritischem Blick geprüft und dann ausgemustert, was nicht gebraucht wird und von Rat und Parlament ohnehin nie angenommen worden wäre. Dies bedeutet, wir können unsere Kraft nun darauf konzentrieren, Europas Wohlstand zu mehren und die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa zu verbessern. Es gibt jedoch noch viel zu tun; deshalb werden wir uns als nächstes mit bereits in Kraft getretenen Vorschriften befassen, um zu sehen, wie sie sich einfacher und wirkungsvoller gestalten lassen.“
Vizepräsident Günter Verheugen ergänzte: „Das ist erst der Anfang. Wir wollen an allen Fronten gegen Bürokratie und Regelungswut vorgehen. Erfolgreich ist dies allerdings nur dann, wenn auch die Mitgliedstaaten ihr Scherflein dazu beitragen. Dabei geht es keinesfalls um „weniger Europa“, sondern um ein „besseres Europa“. Vorschriften auf EU-Ebene sind nur dann sinnvoll, wenn sie einen Zusatznutzen entfalten - tun sie das nicht, werden sie eingestampft.“
Die Kommission hat alle ihre Vorschläge überprüft, die dem Rat und dem Parlament zur Abstimmung vorliegen und aus der Zeit vor dem 1. Januar 2004 stammen. Dabei hat sie 183 Vorschläge anhand folgender Kriterien bewertet:
Unter diesen 183 Vorschlägen fanden sich etwa 100 echte, neue Gesetzesinitiativen; die übrigen Texte ergeben sich aus internationalen Verpflichtungen, Verwaltungsentscheidungen, Anpassungen an den technischen Fortschritt und in einigen Fällen auch aus der Kodifizierung und Vereinfachung von EU-Rechtsvorschriften.
68 Vorschläge werden zurückgezogen
Bei diesen Vorschlägen hat sich gezeigt, dass sie nicht mit den
Lissabon-Kriterien oder den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung vereinbar
sind, dass sie voraussichtlich keine Fortschritte im Gesetzgebungsverfahren mehr
machen werden oder objektiv betrachtet nicht mehr aktuell sind.
Beispiele:
Verkaufsförderung im Binnenmarkt
Kennzeichnung
von Lebensmitteln
Wochenendfahrverbot für
LKW
Packungsgrößen für Kaffee
Für fünf Vorschläge, die die Kommission beibehalten will, wird sie eine wirtschaftliche Folgenabschätzung vorlegen.
Beispiele:
Verbringung von Abfällen
Unterzeichnung des Übereinkommens über bewegliche Luftfahrtausrüstung
Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer für Reisebüros
Die übrigen 109 Vorschläge werden aufrechterhalten. Sie bieten einen europäischen Zusatznutzen und unterstützen inhaltlich die Ziele von Lissabon (so z. B. die Vorschläge zur Kodifizierung im Rahmen der besseren Rechtsetzung) oder es handelt sich dabei um rein fachbezogene Vorschläge (beispielsweise Verwaltungsakte).
Bei der vorgeschlagenen Richtlinie zur optischen Strahlung sah sich die Kommission als Ergebnis dieser Überprüfung dazu veranlasst, den Schutz der Arbeitnehmer vor Sonneneinstrahlung zu streichen.
Was die vorgeschlagene Richtlinie über Leiharbeitnehmer angeht, so wird die Kommission diesen Vorschlag unter Berücksichtigung künftiger Diskussionen über andere Vorschläge noch einmal überdenken.
Diese Rücknahme im Gesetzgebungsverfahren befindlicher Vorschläge steht in einigen Fällen im Zusammenhang mit einer grundlegenden politischen Neuausrichtung oder mit der Absicht, die betreffenden Vorschläge unter Berücksichtigung neuer politischer Faktoren und einer umfassenden Folgenabschätzung zu überdenken.
Getreu der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission unterrichtet die Kommission das Europäische Parlament und den Rat, bevor sie ihre Vorschläge formell zurückzieht.
Nächste Schritte
Die Kommission wird in ihren Bemühungen
um eine bessere Rechtsetzung nun den Schwerpunkt auf die Vereinfachung und
Aktualisierung des bestehenden Korpus von EU-Rechtsvorschriften mit einem
Umfang von 80 000 Seiten legen. Im Oktober 2005 wird sie eine
neue Phase starten, die auch ein einschlägiges Arbeitsprogramm umfasst. Die
Kommission hat die Mitgliedstaaten, Unternehmen und Bürger dazu
aufgefordert, ihr zu melden, wo Bürokratie und Regelungswut noch
eingedämmt werden können. Eine Internetkonsultation zu diesem Thema
findet noch bis Ende Dezember unter folgender Adresse statt:
http://ec.europa.eu/yourvoice/forms/dispatch?form=418&lang=DE
Die Kommission alleine kann keine bessere Rechtsetzung erreichen. Aus diesem
Grund werden die Mitgliedstaaten bis spätestens 15. Oktober ihre
Initiativen zur Förderung einer besseren Rechtsetzung vorstellen, wie es
ihre nationalen Reformprogramme im Rahmen der Lissabon-Strategie
verlangen.
Die Mitteilung der Kommission samt einer vollständigen Liste
der Vorschläge, die zurückgezogen werden, finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/enterprise/regulation/better_regulation/index_en.htm