IP/05/1079
Brüssel, 1. September 2005
Zu den heute angenommenen Maßnahmen gehören der Vorschlag für eine Richtlinie über gemeinsame Standards für die Rückkehr und drei Mitteilungen zu den Themen Integration, Regionale Schutzprogramme sowie Migration und Entwicklung. Das Paket ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung der Ziele des vom Rat im Juni angenommenen Haager Programms und zu einem ausgewogenen Konzept im Bereich Migration und Asyl.
Vize-Präsident Franco Frattini, zuständig für Freiheit, Sicherheit und Justiz, merkte an, dass das heute angenommene Paket Massnahmen umfasst, welche die zwei Seiten derselben Medaille darstellen: kohärente, faire und wirksame Europäische Politiken zu Asyl und Einwanderung. "Auf der einen Seite", so kommentierte der Vize-Präsident, "gibt das Paket eine klare Botschaft, dass Menschen, die sich illegal in Europa aufhalten, in ihre Heimatländer zurückkehren sollen - denn wenn wir nicht eine menschenwürdige, jedoch wirksame Rückkehr illegaler Einwanderer gewährleisten, wird dies die Integrität und Glaubwürdigkeit unserer Einwanderungs- und Asylpolitiken untergraben." Vize-Präsident Frattini ergänzte: "Auf der anderen Seite schlagen wir Massnahmen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene vor, die auf eine starke Integration rechtmässiger Einwanderer abzielen, also derjenigen, denen ein Verbleib in unseren Gesellschaften erlaubt ist. Diese Massnahmen tragen sehr stark den örtlichen und städtischen Ebenen Rechnung, denn es ist dort, wo die Integration in der Praxis stattfindet."
Vizepräsident Frattini unterstrich außerdem die Bedeutung der kürzlich erlassenen Verordnung zu Migrations- und Asylstatistiken im Hinblick auf die gemeinsame Einwanderungs- und Asylpolitik. Wie er feststellte, sind verlässliche Statistiken die Voraussetzung für tragfähige Maßnahmen. „Unsere Kenntnis der Migrationssituation in der Europäischen Union ist gegenwärtig zu diffus und bruchstückhaft. Diese EU-weiten Statistiken werden es uns ermöglichen, uns auf die dringlichsten Gebiete zu konzentrieren.”
Im Laufe des Monats soll das so genannte Forscher-Paket angenommen werden, durch das die EU-Einwanderungspolitik ebenfalls weiterentwickelt wird. Vorgesehen sind darin Maßnahmen zur Erleichterung der Einreise und des Aufenthalts qualifizierter Wissenschaftler in die EU. Der umfassendere „strategische Plan zur legalen Zuwanderung“, den die Kommission vor Ende 2005 annehmen will, wird einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem ausgewogenen Konzept darstellen.
Klare und transparente Regeln für die Rückkehr
Die vorgeschlagene Richtlinie über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger schreibt eindeutige, transparente gemeinsame Normen für die Rückführung und Abschiebung, den Einsatz von Zwangsmaßnahmen, die vorläufige Gewahrsamnahme und die Wiedereinreise fest, die den Menschenrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Personen in vollem Umfang Rechnung tragen.
Ziel des Vorschlags ist die Einführung von horizontalen Vorschriften, die auf jede Art von illegalem Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen anwendbar sind. Der Vorschlag sieht ein zweistufiges Verfahren vor, das zur Beendigung des illegalen Aufenthalts führt. Gegen jeden sich unrechtmäßig in der EU aufhaltenden Drittstaatsangehörigen muss eine Rückführungsentscheidung ergehen. Der freiwilligen Rückkehr ist Vorrang einzuräumen. Kehrt der betreffende Drittstaatsangehörige nicht freiwillig zurück, vollstrecken die Mitgliedstaaten die Verpflichtung zur Rückkehr mittels einer Abschiebungsanordnung. Der Vorschlag gibt nationalen Rückführungsmaßnahmen eine europäische Dimension, da es ein Wiedereinreiseverbot für die EU als ganzes einführt.
Eine gemeinsame Integrationsagenda
Die Mitteilung ‘Eine gemeinsame Integrationsagenda – Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union’ ist eine erste Antwort der Kommission auf die im Haager Programm enthaltene Forderung nach einem kohärenten europäischen Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen. Sie enthält, neben einer Reihe von EU-Unterstützungsmechanismen, konkrete Vorschläge zur praktischen Umsetzung der gemeinsamen Grundprinzipien für die Integration, die die Minister für Justiz und Inneres am 19. November 2004 aufgestellt haben.
Damit die Grundprinzipien auch konsequent umgesetzt werden, formuliert die Kommission in dieser Mitteilung Leitlinien für die Integrationspolitik der EU und der Mitgliedstaaten. Außerdem erläutert sie darin, warum die weitere Klärung der Rechte und Pflichten von Zuwanderern in der EU, gezielte Kooperationen und der Informationsaustausch über Integration, deren Einbeziehung in alle Politikbereiche sowie über Evaluierung wichtig sind.
Die externe Dimension der EU-Wanderungs- und Asylpolitik
Mit den Mitteilungen zu Migration und Entwicklung sowie zu Regionalen Schutzprogrammen ist die Kommission der Forderung des Haager Programms nach einer Stärkung der externen Dimension der asyl- und einwanderungspolitischen Maßnahmen nachgekommen.
In der Mitteilung „Migration und Entwicklung“ untersucht sie die Möglichkeit einer im Geiste der Partnerschaft mit Herkunftsländern stehenden Verknüpfung von Wanderung und Entwicklungszusammenarbeit mit dem Ziel, zur Eindämmung der Armut in diesen Ländern beizutragen. Sie formuliert darin politische Leitlinien zur Maximierung des Nutzens der Migration für die Entwicklungsanstrengungen der Herkunftsländer der Migranten. Migranten und Mitglieder der Diaspora können wesentlich zur Entwicklung ihrer Länder beitragen, indem sie Überweisungen tätigen, auf Dauer zurückkehren oder ihre Fähigkeiten und Erfahrungen mit den Einwohnern teilen. Die Mitteilung enthält konkrete Ideen dazu, wie die Beiträge verbessert werden können. Ebenso wird darauf eingegangen, welche negativen Wirkungen der Brain-Drain, die Abwanderung von Fachkräften aus den Entwicklungsländern, nach sich zieht. Mit diesem Dokument gibt die Kommission einen ganz konkreten Anstoß zu einer Debatte, deren globale Bedeutung immer offenkundiger wird, und insbesondere zu dem hochrangigen Dialog zum Thema Migration und Entwicklung, der nächstes Jahr im Rahmen der VN-Generalversammlung stattfindet.
Die Zahl der Asylanträge in Europa hat in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. Dies bedeutet indessen nicht, dass sich die Zahl der Flüchtlinge weltweit verringert hat. Wie wir wissen, bleiben die Flüchtlinge überwiegend in ihren Herkunftsregionen, wo äußerste Armut herrscht und es praktisch keine Sicherheit gibt. Deshalb muss dafür Sorge getragen werden, dass diejenigen, die des Schutzes bedürfen, möglichst schnell und soweit irgend möglich ihren Bedürfnissen gemäß Zugang dazu erlangen. Diese Probleme gehen alle an und müssen von allen gemeinsam getragen werden. Deshalb sollen regionale Schutzprogramme Drittländern, die große Flüchtlingsgemeinschaften aufnehmen oder mit einer großen Zahl von Asylsuchenden konfrontiert sind, helfen, ihre Schutzkapazität aufzubauen. Das erste Pilotprogramm dieser Art wird in den westlichen unabhängigen Staaten (Western NIS), d.h. in der Ukraine, in Moldau und in Weißrussland, durchgeführt. Im Rahmen dieses Programms soll die bereits vorhandene Schutzkapazität gestärkt und insbesondere praktische Hilfe bei der Prüfung von Asylanträgen, beim subsidiären Schutz, bei der Integration und bei der Dokumentation angeboten werden. Das zweite Pilotprogramm könnte in der Region der Großen Seen (z. B. Tansania) und am Horn von Afrika durchgeführt werden.
Im Juli hat die Kommission auch den ersten Jahresbericht über den Mechanismus zur Überwachung und Evaluierung von Drittländern vorgelegt, in dem sie die Zusammenarbeit mit Drittländern bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung analysiert. Der Bericht wurde mit Blick auf die Bewertung der Zusammenarbeit mit bestimmten Drittländern und die Verbesserung der Kooperation beim Kampf gegen illegale Zuwanderung an den Rat weitergeleitet.