IP/05/1002
Brüssel, den 25. Juli 2005
Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission sind übereingekommen, die Interinstitutionelle Überwachungsgruppe für Finanzdienstleistungen zur Betreuung des ausgedehnten Lamfalussy-Verfahrens wiedereinzusetzen. Die Überwachungsgruppe setzt sich aus sechs unabhängigen Sachverständigen –je Organ zwei Vertreter – zusammen. Sie hat die Aufgabe, die bei der Umsetzung des “Lamfalussy-Konzepts” (siehe IP/02/195, das zu einer effizienteren Ausarbeitung, Verabschiedung und Umsetzung neuer Rechtsvorschriften für die Integration der Finanzmärkte durch die EU-Organe führen soll, erzielten Fortschritte zu prüfen. Die Überwachungsgruppe wird im September 2005 ihre erste Sitzung abhalten.
Das Lamfalussy-Konzept war für die Integration der Kapitalmärkte der EU entscheidend. Die Überwachungsgruppe hat die wichtige Aufgabe, uns alle dabei zu unterstützen, zum bestmöglichen Funktionieren dieses Verfahrens beizutragen und Empfehlungen zur Verbesserung abzugeben.
Die für die Wertpapiermärkte zuständige frühere Überwachungsgruppe wurde im Oktober 2002 eingesetzt. Bis 2004 hatte sie drei Berichte zur Überwachung des Lamfalussy-Verfahrens veröffentlicht. Nach Ausdehnung des Lamfalussy-Verfahrens auf weitere Finanzdienstleistungsbereiche (Banken, Versicherungen, betriebliche Altersversorgung und OGAW) wurde die Überwachungsgruppe mit einem ausgedehnten Mandat zur Prüfung der Entwicklungen bei Banken, Versicherungen und Wertpapieren wiedereingesetzt.
Die vom Europäischen Parlament ernannten Vertreter sind:
Der Rat der Europäischen Union hat als Vertreter ernannt:
Die Europäische Kommission ernannte:
Gemäß dem von Parlament, Rat und Kommission vereinbarten Mandat soll die Überwachungsgruppe:
Das Mandat läuft im Dezember 2007 ab und kann anschließend verlängert und/oder geändert werden. Die Überwachungsgruppe erstattet den EU-Organen jährlich Bericht und veröffentlicht ihre Ergebnisse im Internet.
Ein von der Kommission mit umfassender Beteiligung des Europäischen
Parlaments und des Rates bereitgestelltes eingeschränktes Sekretariat wird
die Überwachungsgruppe bei der Ausarbeitung ihrer Berichte
unterstützen.
Die Berichte der Interinstitutionellen
Überwachungsgruppe sowie sonstige die Überwachungsgruppe betreffende
Informationen finden Sie auf folgender Website der Kommission:
http://ec.europa.eu/internal_market/finances/cross-sector/index_de.htm
Von der Überwachungsgruppe zu berücksichtigende Bemerkungen
senden Sie bitte per E-Mail an folgende Adresse: