IP/04/619
Brüssel, den 10. Mai 2004
Solidaritätsfonds : Die Kommission und Frankreich unterzeichnen Abkommen über die Gewährung einer Nothilfe von 19,625 Mio. EUR aufgrund der schweren Überschwemmungen im Dezember 2003
Aufgrund der schweren Überschwemmungen im Dezember 2003 in Südfrankreich haben die französischen Behörden eine Intervention des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) beantragt. Das Abkommen zwischen der Kommission und Frankreich über die Umsetzung der Entscheidung der Kommission zur Bereitstellung von 19,625 Mio. EUR Hilfsgeldern wurde heute von dem für die Regionalpolitik zuständigen Kommissionsmitglied Jacques Barrot, dem französischen Minister für Infrastruktur, Verkehr, Raumordnung, Fremdenverkehr und Seefahrt, Gilles de Robien, und dem Staatssekretär für Raumordnung, Frédéric de Saint Sernin, unterzeichnet.
Anlässlich der Unterzeichnung erklärte Jacques Barrot: „Diese neue einmalige Intervention des Fonds zeigt die Solidarität der Europäischen Union mit den Departements im Süden Frankreichs, die von diesen schweren Überschwemmungen betroffen waren. Die Beihilfe wird insbesondere dazu dienen, die Infrastrukturschäden zu beseitigen und die Kosten für Sofortmaßnahmen zu erstatten."
Auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission vom 6. Mai 2004 wird das Abkommen mit Frankreich eine Beseitigung der Schäden ermöglichen, die durch die schweren Überschwemmungen im Süden des Rhônetals nach dem 1. Dezember 2003 entstanden sind. Die Schäden konzentrieren sich vor allem auf die drei Departements Gard, Vaucluse und Bouches-du-Rhône mit einer Bevölkerung von 295 000 Einwohnern. Etwa 8 400 Häuser und Wohnungen sowie Privatunternehmen waren betroffen. So stand unter anderem das gesamte Industriegebiet von Arles mit etwa 700 Unternehmen unter Wasser. Auch öffentliche Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Strom- und Trinkwasserversorgung sowie Telefonleitungen und Schulen wurden schwer beschädigt. Der direkt verursachte Schaden wird mit insgesamt 785 Mio. EUR veranschlagt.
Auf Vorschlag Frankreichs wird der Präfekt des Bereichs Süd der Präfekt des Departements Bouches du Rhône - in dem Abkommen als Verantwortlicher für die Umsetzung der Maßnahmen und die Koordinierung mit den Präfekten der beiden anderen betroffenen Departements (Gard und Vaucluse) genannt. Neben einigen Artikeln über die Verpflichtungen im Bereich Prüfung und Kontrolle legt das Abkommen die Art der geplanten Maßnahmen sowie die ungefähre finanzielle Verteilung der Mittel unter den verschiedenen Arten von Maßnahmen fest.
Dabei handelt es sich um
die unmittelbare Wiederherstellung der Infrastruktur zur Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Wasserressourcen;
die Instandsetzung der Einrichtungen und Infrastrukturen (Straßen- und Wegenetz, Binnenhafen von Arles, Gesundheitseinrichtungen);
vorübergehende Unterkünfte;
Mehrkosten für die Rettungsdienste;
unmittelbare Sicherung der Ufer, Wehre und Schutzdeiche gegen Hochwasser;
Reinigung hinter den Lücken in den Schutzanlagen sowie entlang der Küste.
Es handelt sich hier um eine neue, ausnahmsweise Intervention des EUSF für eine außergewöhnliche regionale Katastrophe, da die Schäden unterhalb der eigentlichen Schwelle für den Einsatz des Fonds - mehr als 0,6% des BNE oder 3 Mrd. EUR zu Preisen von 2002 - liegen.
Die Bereitstellung der Beihilfen (21 Mio. EUR) für die Überschwemmungen in Gard im Jahr 2002 war trotz der neuen Hochwasser im Dezember 2003 abgeschlossen. Die Kommission wird in Kürze den diesbezüglichen Abschlussbericht erhalten.
Hintergrund
Im Anschluss an die Überschwemmungen in Mitteleuropa im August 2002 wurde entschieden, im Rahmen der EU ein neues Instrument zu schaffen, das die Gewährung von Notfallhilfen an die Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer im Fall von größeren Katastrophen ermöglicht. Im November 2002 wurde auf Initiative der Kommission eine Einigung über die notwendigen rechtlichen und finanziellen Instrumente für einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einrichtung eines Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) und ein interinstitutionelles Übereinkommen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission erzielt. Im Rahmen des EUSF kann jedes Jahr ein Höchstbetrag von 1 Mrd. EUR für Notfallhilfen gewährt werden.
Um Gelder aus dem Solidaritätsfonds erhalten zu können müssen die von einer größeren Katastrophe betroffenen Länder eine genaue Schätzung der Schäden vorlegen und bestimmten Kriterien entsprechen, so dass die EU-Mittel zur Deckung der dringendsten Bedürfnisse verwendet werden. Unter "größerer Katastrophe" versteht man ein Ereignis, dass Schäden in Höhe von mehr als 3 Mrd. EUR oder 0,6% des BNE des betreffenden Landes verursacht. Unter besonderen Umständen und Bedingungen kann in Ausnahmefällen auch eine Region Mittel aus dem Fonds erhalten.
Die Verordnung über den Solidaritätsfonds sieht vor, dass der Zahlung der Hilfe ein Abkommen zwischen der Kommission und dem betroffenen Mitgliedstaat vorausgehen muss, in dem die Bedingungen für die Umsetzung der Hilfe durch den Begünstigten festgelegt werden müssen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen sind der folgenden Internetsite zu entnehmen:
http://ec.europa.eu/regional_policy/funds/solidar/solid_de.htm
IP/04/313 - EU-Solidaritätsfonds: Kommission schlägt Finanzhilfe von 21,9 Mio. EUR für Maßnahmen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen in Malta, Frankreich und Spanien vor