IP/04/1445
Brüssel, den 7. Dezember 2004
Die Europäische Kommission begrüßte heute die Unterzeichnung von Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen mit Liechtenstein, Monaco und San Marino. Die drei Abkommen gehören zu einem neuen Rahmen für die Zusammenarbeit im Bereich der direkten Steuern, der neben der Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen (siehe IP/03/787) auch Abkommen in diesem Bereich mit einer Reihe von Drittländern sowie den abhängigen und assoziierten Gebieten der Mitgliedstaaten umfasst. Alle Rechtsakte sollen gleichzeitig ab 1. Juli 2005 angewendet werden.
„Ich begrüße die Abkommen, denn sie zeigen, dass jeder unserer drei europäischen Partner bereit ist, zur Beseitigung der Verzerrungen auf dem Kapitalmarkt aktiv mit uns zusammenzuarbeiten“, sagte László Kovács, der für Steuern und Zollunion zuständige Kommissar. „Das im EG-Vertrag verankerte Recht von Privatpersonen, ihr Kapital anzulegen, wo sie möchten, muss zwar geschützt werden, darf jedoch nicht zu Steuerhinterziehung und somit zu einer Erosion der Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten führen.“
Die Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen
Die drei Abkommen basieren auf den selben vier Elementen wie das mit der Schweiz vereinbarte Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen, das am 26. Oktober unterzeichnet wurde. Diese sind:
Ein ähnliches Abkommen mit Andorra wurde am 15. November unterzeichnet.
Zu jedem Abkommen gehört außerdem eine entsprechende Übereinkunft über die künftige Zusammenarbeit zwischen den drei Ländern untereinander sowie zwischen jedem der drei Länder und der EU und/oder den Mitgliedstaaten.
Die Abkommen treten nach ihrer Ratifizierung in Kraft und sollen ab dem 1. Juli 2005 gelten.
Weiterführende Informationen:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/personal_tax/savings_tax/index_de.htm