IP/04/1391
Brüssel, den 22. November 2004
Die Europäische Kommission begrüßt es, dass der Rat heute eine politische Einigung über eine Verordnung über Tiertransporte erreicht hat, die durch striktere Umsetzungvorschriften den Schutz der Tiere beim Transport insgesamt verbessern wird. Mit der Verordnung wird es leichter, Personen, die gegen die Vorschriften verstoßen, zur Rechenschaft zu ziehen, weil künftig genau bekannt ist, wer während des Transports von Tieren wofür verantwortlich ist. Sie sieht außerdem neue, wirksamere Instrumente vor, um die Vorschriften durchzusetzen zu können, etwa Überprüfungen mit Hilfe eines satellitengestützten Navigationssystems ab dem Jahr 2007. Die Verordnung enthält außerdem deutlich strengere Vorschriften für Transporte von mehr als acht Stunden Dauer und für die Ausstattung der Transportfahrzeuge. Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass die Tiere dem größten Stress beim Be- und Entladen ausgesetzt sind, und enthält deshalb auch Vorschriften für Situationen, die vor und nach dem Transport beispielsweise in Schlachthöfen oder Häfen eintreten können. Zurzeit machen Langstreckentransporte nur etwa 10 % (17,5 Mio.) der Tiertransporte in Europa aus.
Kommissionsmitglied Markos Kyprianou, zuständig für Gesundheit und Verbraucherschutz, kommentierte die Verordnung wie folgt: „Diese neuen Vorschriften für Tiertransporte werden den Tierschutz deutlich verbessern. Ich hätte es gerne gesehen, wenn die Transportzeiten und die Ladedichten noch weiter verringert worden wären, aber die Mitgliedstaaten sind in dieser Frage weiterhin tief gespalten. Ich begrüße die heutige politische Einigung, weil sie die Durchsetzung höherer Tierschutzstandards bei den Tiertransporten deutlich erleichtern werden. Mir geht es vor allem darum, den Stress, dem die Tiere ausgesetzt sind, auf ein Mindestmaß zu reduzieren und sicherzustellen, dass die Tiere so schnell wie möglich an ihrem Bestimmungsort ankommen. Die Verordnung definiert auch, wer zu welchem Zeitpunkt wofür verantwortlich ist, was eine große Hilfe bei der Umsetzung der Vorschriften sein wird.“
Die Kommission hat am 16. Juli 2003 eine Überarbeitung der Tiertransportvorschriften vorgeschlagen (siehe IP/03/1023). Weil sich die Mitgliedstaaten bei den Fahrtzeiten und den Ladedichten nicht auf strengere Vorschriften einigen konnten, hat die Kommission zugestimmt, diese beiden Bereiche auszuklammern, bis entsprechende Erkenntnisse aus den Mitgliedstaaten vorliegen. Durch diesen Kompromiss war es möglich, sich auf bessere Instrumente für die Überwachung der Einhaltung der Tiertransportvorschriften zu verständigen. Die Verordnung tritt 2007 in Kraft.
Was wird durch die Verordnung künftig besser?
(1) Kein Transport von sehr jungen oder trächtigen Tieren
Heute:
Transportverbot für neu geborene Tiere, bei denen die Nabelwunde noch nicht komplett verheilt ist. Keine Spezifikationen für die einzelnen Tierarten.
In Zukunft:
(2) Bessere Ausstattung für bessere Bedingungen
Heute – Langstreckentransporte:
Unterteilung des Transportraums, Zugang zu den Tieren.
In Zukunft – Langstreckentransporte:
(3) Verbesserte Bedingungen für Pferde
Heute:
Vorschriften betreffend das Mindestraumangebot.
In Zukunft:
(4) Was verbessert sich bei Kurzstreckentransporten?
Langstreckentransporte sind definiert als Transporte von mehr als acht Stunden Dauer (heute und auch künftig). Bei den jetzt erlassenen Vorschriften geht es hauptsächlich um Langstreckentransporte. Die folgenden Verbesserungen gelten aber für alle Transporte, einschließlich derjenigen von weniger als acht Stunden Dauer:
(5) Verordnung statt Richtlinie – bessere Umsetzung
Heute:
Richtlinie (einzelstaatliche Auslegung in gewissem Umfang möglich).
In Zukunft:
Verordnung (harmonisierte Anwendung in allen Mitgliedstaaten gewährleistet).
(6) Ausbildung von Fahrern und Betreuern
Heute:
Allgemeine Anforderungen
In Zukunft:
(7) Wer ist verantwortlich?
Heute:
Verkehrsbetreiber und Transportunternehmen (Firmen)
In Zukunft:
Wie bisher, jedoch auch Händler (Auftraggeber) und Fahrer sowie die „Halter“ (Personal an Sammelstellen, auf Märkten und in Schlachthöfen sowie Landwirte).
(8) Bessere Umsetzung
Heute:
Umsetzung mithilfe des Transportplans (der jedoch nur bei grenzüberschreitenden Transporten von mehr als acht Stunden Dauer vorgeschrieben ist).
In Zukunft:
(9) Mehr persönliche Verantwortung im Fall von Verstößen
Heute:
Aussetzung/Entzug der Zulassung des Transportunternehmens usw.
In Zukunft:
(10) Zulassung: Bessere Standards für bessere Umsetzung
Heute:
Zulassung durch Registrierung des Transportunternehmens.
In Zukunft:
(11) Neue Verpflichtungen bei Zwischenstopps (Sammelstellen, Märkte usw.)
Heute:
Keine Verpflichtungen für Märkte / Sammelstellen / Häfen.
In Zukunft:
Klare Verantwortung des „Halters“ (ein neu eingeführter Begriff), die Tierschutzvorschriften anzuwenden und ihre Einhaltung zu kontrollieren. Die Betreiber von Sammelstellen müssen sicherstellen, dass das Personal geschult ist.
(12) Follow-up nach dem Transport: ein wichtiger Teil der Vorschriften
Heute:
In Zukunft:
(13) Transportdauer unverändert
Heute – Langstreckentransporte:
Diese Abfolgen können wiederholt werden, wenn die Tiere an einem zugelassenen Aufenthaltsort entladen, gefüttert und getränkt werden und dort eine Ruhezeit von mindestens 24 h haben.