IP/04/1331
Brüssel, den 29. Oktober 2004
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Pflichten vorgelegt, der darauf abzielt, den Verwaltungsaufwand für Unternehmer zu verringern, die grenzüberschreitend in anderen EU-Mitgliedstaaten Leistungen erbringen. Vorgesehen ist insbesondere eine so genannte „Regelung der einzigen Anlaufstelle“, die es einem Unternehmer ermöglicht, seine mehrwertsteuerlichen Pflichten in Bezug auf seine Tätigkeit in der gesamten EU in dem Mitgliedstaat zu erfüllen, in dem er niedergelassen ist. Der Unternehmer könnte dabei seine sämtlichen Leistungen in der EU unter einer einzigen MwSt-Nummer abwickeln und seine MwSt-Erklärungen über ein einziges Web-Portal einreichen, von dem aus die andere Mitgliedstaaten betreffenden Daten direkt an die Mitgliedstaaten weitergeleitet werden, in denen der Unternehmer Gegenstände geliefert oder Dienstleistungen erbracht hat. Außerdem schlägt die Kommission fünf weitere Vereinfachungsmaßnahmen vor. Einschlägige Studien, darunter die EU-Steuerumfrage (siehe IP/04/1091) haben gezeigt, dass die Erfüllung der mehrwertsteuerlichen Pflichten für grenzüberschreitend tätige Steuerpflichtige derzeit äußerst aufwendig und kostenträchtig ist. Der Vorschlag berücksichtigt die Anfang des Jahres im Rahmen einer öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen (siehe IP/04/654).
„Der Europäische Rat sieht die Reduzierung des auf den Unternehmen lastenden Verwaltungsaufwands als wichtige Maßnahme zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums an,“ erklärte das für Binnenmarkt und Steuern zuständige Mitglied der Europäischen Kommission, Frits Bolkestein. „Der nunmehr vorgelegte Vorschlag leistet einen erheblichen Beitrag zum Erreichen dieses Ziels.“
Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten
Der Vorschlag sieht sechs Maßnahmen vor, die darauf abzielen, die mehrwertsteuerlichen Pflichten von Unternehmern zu vereinfachen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sie niedergelassen sind, Gegenstände liefern oder Dienstleistungen erbringen:
Informationen über die öffentliche Konsultation betreffend die Regelung der einzigen Anlaufstelle:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/consultations/one_stop_de.htm
Informationen über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Pflichten:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/whatsnew.htm
Siehe auch