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IP/04/1183 Brüssel, den 6. Oktober 2004 Vergütung von Direktoren – Kommission legt Leitlinien für Offenlegung und Kontrolle durch die Aktionäre festDie Europäische Kommission hat eine Empfehlung über die Vergütung von Direktoren verabschiedet. Darin wird empfohlen, dass die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass börsennotierte Unternehmen ihre Politik zur Vergütung von Direktoren offen legen und den Aktionären mitteilen, wie viel die einzelnen Direktoren verdienen und in welcher Form sie bezahlt werden. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Aktionäre eine geeignete Kontrolle über diese Fragen und über Vergütungen auf Aktienbasis erhalten. Überdies hat die Kommission eine Empfehlung über die Aufgaben unabhängiger Direktoren verabschiedet (siehe IP/04/1182). Das für den Binnenmarkt zuständige Kommissionsmitglied Frits Bolkestein erklärte: “Es gibt einen Interessenkonflikt, wenn geschäftsführende Direktoren an der Festlegung ihrer eigenen Vergütung beteiligt sind. Die Aktionäre sollten besser informiert sein – sie sind das Unternehmen, nicht das Management. Sie müssen sicherstellen, dass die Vergütungspolitik den Direktoren genügend Anreize gibt und richtig für das Unternehmen ist. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass die Unternehmen die richtige Vergütungspolitik verfolgen und dies von den Anlegern so wahrgenommen wird. Eine angemessene Offenlegung und eine wirksame Kontrolle durch die Aktionäre sind von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen in die Unternehmen und Wertpapiermärkte der EU wiederherzustellen. Wir greifen jedoch nicht ein in die inneren Angelegenheiten der Unternehmen oder einzelne Vergütungsentscheidungen. Wir geben den Mitgliedstaaten vielmehr Orientierungshilfen, die gewährleisten, dass die Aktionäre über aktuelle Vorgänge informiert werden und wissen, wie sie etwas ändern können, wenn es ihnen nicht gefällt.” In der nichtverbindlichen Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Maßnahmen in vier Bereichen zu ergreifen:
Die Empfehlung trägt den Anstrengungen, die von mehreren Mitgliedstaaten bereits unternommen wurden, gebührend Rechnung und soll diese Entwicklung durch das Aufzeigen vorbildlicher Praktiken zur Gewährleistung einer stärkeren Angleichung in der EU fördern. Die Kommission wird die Anwendung der Empfehlung genau verfolgen, um festzustellen, ob mittelfristig weitere Maßnahmen sinnvoll sein könnten. Der vollständige Wortlaut der Empfehlung kann angefordert werden bei: http://ec.europa.eu/internal_market/company/directors-remun/index_de.htm |
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