IP/03/878
Brüssel, 23. Juni 2003
Förderung der Sicherheit bei der Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen Kommission veröffentlicht Handbuch zur Unterstützung der Handelspartner
Das Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Kommission hat im Rahmen der Bemühungen um die Förderung des sicheren Lebensmittelhandels mit Drittländern Leitlinien erstellt, in denen die Einfuhrbestimmungen der EU für Tiere und tierische Erzeugnisse erläutert werden. Diese Leitlinien stützen sich auf geltende Rechtsvorschriften und spezielle Bedürfnisse, die von den Inspektoren des Lebensmittel- und Veterinäramts im Rahmen ihrer Kontakte mit Partnern aus Drittländern ermittelt wurden. Ziel der Leitlinien ist es, Erläuterungen zu den manchmal sehr komplexen EU-Vorschriften zu liefern. Ein besonderer Schwerpunkt wurde dabei auf die ausführliche Erklärung der Schritte gelegt, die Entwicklungsländer unternehmen müssen, um ihren Erzeugnissen den Zugang zum EU-Markt zu erleichtern.
Dazu David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz: „Ich gehe davon aus, dass diese Leitlinien sicherere Lebensmitteleinfuhren erleichtern werden, da wir erstmals in nichtjuristischer Sprache darlegen, was wir von Importeuren erwarten. Dies ist Teil meiner Bemühungen, zu gewährleisten, dass die europäischen Verbraucher Zugang zur sicherstmöglichen Lebensmittelversorgung haben. Eingeführte Lebensmittel müssen im Vergleich zu in unseren eigenen Mitgliedstaaten hergestellten Lebensmitteln ein gleichwertiges Sicherheitsniveau bieten.“
Das Lebensmittel- und Veterinäramt hat die „Allgemeinen Leitlinien für die Behörden von Drittländern zu den Verfahren, die bei der Einfuhr von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen in die Europäische Union einzuhalten sind“, zur Unterstützung der nationalen Behörden von Drittländern herausgegeben, die lebende Tiere oder tierische Erzeugnisse in einen EU-Mitgliedstaat ausführen wollen. Sie enthalten:
Die Veterinärvorschriften der Gemeinschaft sehen eine Reihe von Bestimmungen vor, mit deren Hilfe sichergestellt werden soll, dass Einfuhren Tiergesundheits- und Lebensmittelsicherheitsstandards erfüllen, die den für die Erzeugung in der EU und für den Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten geltenden mindestens gleichwertig sind.
Die Kommission meldet der Welthandelsorganisation (WTO) gemäß ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen (SPS) bereits alle sanitären und phytosanitären Rechtsetzungsmaßnahmen. Diese werden wiederum den WTO-Mitgliedern gemeldet, die dann die Auswirkungen auf ihren Handel klären können und insbesondere die Frage, ob sie die internationalen Standards erfüllen.
Mit diesen Leitlinien werden zusätzlich in einem einzigen Papier alle wichtigen Texte zusammengestellt, einschließlich der Texte, die bereits vor der SPS-Vereinbarung in Kraft traten. Daher dürften sie für Drittländer, insbesondere für Entwicklungsländer, die beabsichtigen, die rechtlichen Voraussetzungen für Einfuhren in die EU zu schaffen, von großem Nutzen sein.
Weitere Informationen
Die Leitlinien stehen unter folgenden Adressen in englischer, französischer und spanischer Fassung zur Verfügung:
http://ec.europa.eu/food/fs/inspections/special_topics/guide_thirdcountries_en.pdf
http://ec.europa.eu/food/fs/inspections/special_topics/guide_thirdcountries_fr.pdf
http://ec.europa.eu/food/fs/inspections/special_topics/guide_thirdcountries_es.pdf
Weitere Informationen über die Tätigkeit der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit: