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IP/03/1551 Brüssel, 17. November 2003 Marktmissbrauch: Kommission veröffentlicht Arbeitspapier zu einer zweiten Serie von Durchführungsmaßnahmen Die Europäische Kommission hat ein neues Arbeitspapier zur Durchführung der im Dezember 2002 verabschiedeten (siehe IP/02/1789) und im April 2003 in Kraft getretenen Marktmissbrauchsrichtlinie vorgelegt. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Märkte vor Insiderhandel und Marktmanipulation zu schützen. Den neuen Verfahren für die Erstellung und Anwendung von EU-Wertpapiervorschriften (siehe IP/02/195) entsprechend, folgt das Arbeitspapier den vom Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) am 1. September 2003 erteilten Ratschlägen und wurde nach eingehenden Anhörungen erstellt. Im Mai hatte die Kommission schon zu einer ersten Serie von Durchführungsmaßnahmen Arbeitspapiere veröffentlicht (siehe IP/03/345). Das neue Papier kann auf den Internet-Seiten der Kommission abgerufen werden unter: http://ec.europa.eu/internal_market/de/finances/mobil/market-abuse_de.htm Das Arbeitspapier beinhaltet folgende Durchführungsmaßnahmen:
Dieses Arbeitspapier ist kein förmlicher Kommissionsvorschlag. Stellungnahmen zur inhaltlichen Ausgestaltung sollten per E-Mail an folgende Adresse der Kommission gerichtet werden: Alle Stellungnahmen werden auf oben genannter Website veröffentlicht. Die Kommission wird im Dezember 2003 mit der Erstellung ihres förmlichen Vorschlags beginnen. Unmittelbar nach dessen Veröffentlichung wird eine mindestens dreimonatige Frist anlaufen, innerhalb derer der Europäische Wertpapierausschuss über die Maßnahmen abstimmen und das Europäische Parlament die Maßnahmen prüfen kann. Hintergrund Nach einem seit 2002 im Wertpapiersektor praktizierten neuen Verfahren legen die vom Europäischen Parlament und dem Ministerrat im "Mitentscheidungsverfahren" erlassenen Richtlinien - wie die Marktmissbrauchs- und die Prospektrichtlinie - nur die wichtigsten Grundsätze fest. Die technischen Durchführungsbestimmungen werden dann von der Kommission beschlossen, die dabei von dem aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehenden Europäischen Wertpapierausschuss (ESC) unterstützt wird und den fachlichen Ratschlägen des aus Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden bestehenden Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) Rechnung trägt. Die Kommission wird alles daransetzen zu gewährleisten, dass diese Durchführungsbestimmungen in einem transparenten und offenen Verfahren erstellt werden, wozu die Veröffentlichung des jüngsten Arbeitspapiers beitragen soll. |
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