IP/03/1403
Brüssel, den 16. Oktober 2003
Die Kommission genehmigt EUR 147 Mio. für die Bekämpfung von Tierseuchen im Jahr 2004
Die Europäische Kommission hat ein Finanzpaket zur Bekämpfung transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE) und anderer Tierseuchen im Jahr 2004 in der EU genehmigt. Aus dem Haushalt der Europäischen Union (EU) werden € 92,64 Mio. für die Überwachung und Tilgung von BSE und der Traberkrankheit in den Mitgliedstaaten und Beitrittsländern bereitgestellt. Außerdem hat die Kommission Finanzierungsbestimmungen für die Programme zur Tilgung weiterer Tierseuchen wie Brucellose oder Tollwut und zur Verhütung von Zoonosen im Jahre 2004 angenommen. Die EU wird aus ihren Mitteln für den Veterinärbereich Zuschüsse in Höhe von € 54,29 Mio. für diese Programme in den Mitgliedstaaten und einigen Beitrittsländern bereitstellen. Die Seuchen, welche Gegenstand der Programme sind, haben Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder verursachen schwerwiegende Verluste in der Tierhaltung und stellen deshalb Hemmnisse für den innergemeinschaftlichen oder internationalen Handel dar.
David Byrne, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar kommentierte diese Beschlüsse folgendermaßen: „Testprogramme sind ein wirksames und wichtiges Mittel, um das Ausmaß von BSE und der Traberkrankheit in der Europäischen Union festzustellen. Die Einführung der BSE-Pflichttests hat erwiesen, wie wichtig diese sind neben den Sicherheitsvorschriften , um BSE bei Rindern nachzuweisen und zu verhindern, dass infizierte Tiere in die Futter- und Lebensmittelkette gelangen. Umfangreiche Tests bei Schafen und Ziegen haben ein klareres Bild der TSE-Inzidenz bei diesen Tieren ergeben.“
Zu den Seuchentilgungsprogrammen fügte er hinzu: „In der anhaltenden Unterstützung der Europäischen Union für Seuchentilgungsprogramme spiegelt sich unser Engagement dafür wider, die Anstrengungen der EU zur Verbesserung des Gesundheitszustands des EU-Tierbestands fortzusetzen. Dies ist wichtig, um die Tiergesundheit zu schützen, die wiederum entscheidend für den Schutz der menschlichen Gesundheit sein wird.“
Programme für ein Europa der 25
Gemäß Artikel 32 der Beitrittsakte von 2003 erhalten die neuen Mitgliedstaaten dieselben Mittel aus den Veterinärfonds wie die alten Mitgliedstaaten. Eine Mittelbindung zugunsten der betreffenden Programme im Rahmen des Haushaltsplans 2004 kann jedoch erst nach dem endgültigen Beitritt der betreffenden Länder eingegangen werden.
Tilgungsprogramme werden auf freiwilliger Basis und je nach der epidemiologischen Situation im betreffenden Land vorgelegt. Einige Beitrittsländer haben ihre Pläne eingereicht, und diese sind geprüft worden.
Für die TSE-Überwachung und einige Seuchentilgungsprogrammen erhalten einige Beitrittsländer Finanzhilfen der EU durch andere Finanzinstrumente als den Veterinärfonds (Programm PHARE); deshalb wurden sie nicht in das Finanzpaket einbezogen.
TSE-Überwachung und Tilgungsprogramme
Alle mehr als 30 Monate alten Rinder, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, alle verendeten und notgeschlachteten Rinder über 24 Monate und alle Verdachtstiere, ungeachtet ihres Alters, müssen auf BSE getestet werden. In Mitgliedstaaten mit geringem BSE-Risiko (Schweden) werden gesunde über 30 Monate alte Schlachttiere Stichprobentests unterzogen. Insgesamt werden im Jahr 2004 etwa 10 Mio. Rinder auf BSE getestet, wobei die Tests von der EU kofinanziert werden.
Darüber hinaus sind seit 2002 Stichprobentests bei über 18 Monate alten geschlachteten Schafen und Ziegen in den Kategorien gesunder Schlachttiere und verendeter Tiere obligatorisch. Im letzten Jahr wurden in der EU insgesamt 350.000 Tests bei solchen Tieren durchgeführt.
Ab dem 1. Oktober 2003 gelten neue Bestimmungen für Maßnahmen zur Tilgung der Traberkrankheit; diese erfordern die Keulung und Genotypisierung von Tieren in infizierten Herden. Daneben müssen ab dem 1. Januar 2004 Zuchtprogramme zur Bildung der TSE-Resistenz bei Schafen eingeführt werden. Für diese neuen Maßnahmen zur Tilgung der Traberkrankheit wurden Mittel in Höhe von € 15,67 Mio. bereitgestellt.
Über die Finanzierung wurde entschieden, nachdem die Mitgliedstaaten und einige Beitrittsländer der Kommission ihre Überwachungs- und Tilgungsprogramme für 2004 vorgelegt hatten. Die Kommission hat die Programme unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation und des Gesamtbestands an Rindern, Schafen und Ziegen bewertet.
Die Kommission hat nun die höchstmöglichen EU-Finanzhilfen für die Programme der Mitgliedstaaten und Beitrittsländer angenommen. Insgesamt werden für die TSE-Überwachung und die Tilgung der Traberkrankheit € 92,64 Mio. aus dem EU-Haushalt bereitgestellt. Die Verteilung auf die Mitgliedstaaten und Beitrittsländer ist Anhang 1 zu entnehmen.
Programme zur Tilgung von Tierseuchen
Die Kommission muss jedes Jahr ein Verzeichnis von Programmen zur Überwachung und Tilgung von Tierseuchen und zur Kontrolle von Zoonosen, die für eine EU-Finanzhilfe in Betracht kommen, sowie die vorgeschlagenen Sätze und Beträge der Finanzhilfen für jedes einzelne Programm annehmen. Die Kommission hat ein Verzeichnis mit 68 zur Finanzierung im Jahre 2004 in Betracht kommenden Programmen zur Tilgung der 10 wichtigsten Tierseuchen in den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern erstellt. Insgesamt stellt die EU für diese Programme € 51,89 Mio. bereit. € 29 Mio. werden für die Tilgung der Brucellose aufgewendet (€ 14,1 Mio. für die Brucellose bei Schafen und Ziegen und € 14,9 Mio. für Rinderbrucellose). Diese Seuche ruft beim Menschen das Maltafieber hervor, und im Jahre 2001 wurden im EU-Meldesystem 1778 solcher Fälle registriert.
Auch die Rindertuberkulose kann bekanntlich auf den Menschen übertragen werden, so dass erhebliche Beträge aufgewendet werden müssen, um die verbleibenden Fälle dieser Seuche zu bekämpfen (€ 14,4 Mio.). € 4,4 Mio. werden für die Bekämpfung der Tollwut bereitgestellt, eine in hohem Maße tödliche Virusinfektion des Nervensystems.
Neben den Programmen zur Überwachung und Tilgung von Tierseuchen enthält das Verzeichnis auch solche zur Verhütung von Zoonosen. Genehmigt wurden € 2,4 Mio. zur Salmonellenbekämpfung in 5 Mitgliedstaaten und 2 Beitrittsländern.
Das vollständige Verzeichnis der Seuchen, Mitgliedstaaten bzw. Beitrittsländer und der EU-Zuschüsse ist Anhang 2 zu entnehmen.
Anhang 1
Verzeichnis der Programme zur TSE-Überwachung
- Höchstbetrag des EU-Zuschusses -
|
Land | Höchstbetrag (in €) |
| Belgien
Dänemark Deutschland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien Luxemburg Niederlande Österreich Portugal Finnland Schweden V. K. Zypern Estland Malta Slowenien | 3.351.000
2.351.000 15.611.000 745.000 4.854.000 21.733.000 5.386.000 6.283.000 158.000 4.028.000 1.675.000 1.012.000 1.060.000 358.000 7.726.000 144.000 103.000 37.000 353.000 |
| INSGESAMT | 76.968.000 |
- Höchstbetrag des EU-Zuschusses
|
Land | Höchstbetrag (in €) |
| Dänemark
Deutschland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien Niederlande Österreich Portugal Finnland Schweden V. K. Zypern | 5.000
755.000 450.000 435.000 1.160.000 490.000 3.210.000 675.000 30.000 255.000 5.000 5.000 7.460.000 740.000 |
| INSGESAMT | 15.675.000 |
Verzeichnis der Programme zur Überwachung und Tilgung von Tierseuchen
- Vorgeschlagener Betrag für den EU-Zuschuss -
|
Seuche | Mitgliedstaat oder Beitrittsland | Vorgeschlagener Betrag (€) |
| Afrikanische/Klassische Schweinepest | Italien (Sardinien) | 250.00 |
| Aujeszky-Krankheit | Belgien
Spanien Ungarn Irland Litauen Malta Portugal Slowakische Republik | 700.000
75.000 100.000 50.000 50.000 5.000 50.000 60.000 |
| Blauzungenkrankheit | Spanien
Frankreich Italien | 150.000
225.000 700.000 |
| Rinderbrucellose | Zypern
Griechenland Spanien Irland Italien Litauen Polen Portugal Slowenien V. K. (Nordirland) | 85.000
300.000 4.000.000 5.000.000 1.500.000 50.000 150.000 1.800.000 110.000 2.000.000 |
| Rindertuberkulose | Griechenland
Spanien Irland Italien Litauen Polen Portugal Slowenien V. K. (Nordirland) | 300.000
5.000.000 4.500.000 1.200.000 70.000 150.000 400.000 40.000 2.000.000 |
| Klassische Schweinepest | Belgien
Tschech. Republik Deutschland Litauen Luxemburg Slowenien Slowakische Republik | 175.000
75.000 800.000 20.000 90.000 30.000 125.000 |
|
Seuche | Mitgliedstaat oder Beitrittsland | Vorgeschlagener Betrag (€) |
| Enzootische Rinderleukose |
Italien Litauen Portugal Slowakische Republik V. K. (Nordirland) | 100.000
100.000 100.000 40.000 5.000 |
| Brucellose bei Schafen und Ziegen
(B melitensis) | Zypern
Griechenland Spanien Frankreich Italien Litauen Portugal Slowenien | 725.000
1.000.000 6.500.000 300.000 3.500.000 17.000 2.000.000 70.000 |
| Poseidom(1) | Frankreich | 250.00 |
| Tollwut | Österreich
Tschech. Republik Deutschland Finnland Lettland Polen Slowenien Slowakische Republik | 200.000
650.000 800.000 70.000 370.000 1.800.000 110.000 400.000 |
| Vesikuläre Schweinekrankheit Klassische Schweinepest | Italien | 400.000 |
| INSGESAMT | 51.892.000 |
- Vorgeschlagener Betrag des EU-Zuschusses -
|
Zoonose | Mitgliedstaat oder Beitrittsland | Vorgeschlagener Betrag (€) |
| Salmonellose | Österreich
Dänemark Frankreich Irland Litauen Niederlande Slowakische Republik | 150.000
260.000 700.000 90.000 400.000 400.000 400.000 |
| INSGESAMT | ' | 2.400.000 |
(1)Herzwasser-Infektion, Babesiose und Anaplasmose, Übertragung durch Vektorinsekten.