IP/02/722
Brüssel, 16. Mai 2002
Binnenmarktanzeiger offenbart Fortschritte, aber noch sind nicht alle Handelsschranken beseitigt
Die jüngste Ausgabe des Binnenmarktanzeigers vermeldet noch immer beträchtliche Verzögerungen bei der nationalen Umsetzung vieler EU-Rechtsvorschriften, die von den Fachministern der Mitgliedstaaten im Rat und vom Europäischen Parlament angenommen wurden. Derzeit haben nur Schweden, Dänemark, Finnland, das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Belgien und Spanien das Ziel erreicht, das die europäischen Staats- und Regierungschefs im Frühjahr 2001 auf ihrer Tagung in Stockholm gesteckt hatten. Diese sieben Länder senkten ihr Umsetzungsdefizit auf 1,5 % oder sogar noch darunter; mit anderen Worten: sie haben mindestens 98,5 % aller Binnenmarktrichtlinien in nationales Recht umgesetzt. Das Vereinigte Königreich und Belgien haben in den letzten sechs Monaten besonders deutliche Fortschritte in dieser Richtung erzielt; Frankreich, Griechenland, Deutschland und Irland sind am weitesten von dem Ziel entfernt. Im Übrigen fordert die Kommission die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, stärker auf eine korrekte Anwendung der Binnenmarktvorschriften zu achten, damit die praktischen Probleme verringert werden, auf die Unternehmen und Bürger stoßen, wenn sie ihre Rechte im Binnenmarkt wahrnehmen wollen. Der Binnenmarktanzeiger richtet sein Hauptaugenmerk diesmal auf technische Hindernisse für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt. Die Untersuchungen zeigen, dass anhaltende Beschränkungen (z. B. bei Bauprodukten) die gesamtwirtschaftliche Leistung einer Branche bremsen. Die Ergebnisse einer Preiserhebung offenbaren beträchtliche, EU-weite Preisunterschiede bei gängigen Lebensmitteln und sonstigen Artikeln des täglichen Bedarfs. So kann ein und dasselbe Produkt in einigen Mitgliedstaaten doppelt so teuer sein wie in anderen Mitgliedstaaten.
Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein bemerkte: „Ich bin enttäuscht, dass im Augenblick nur sieben Mitgliedstaaten die Zielvorgabe des Europäischen Rates erreicht haben und damit ein Umsetzungsdefizit von nicht mehr als 1,5 % aufweisen. Deshalb blieb den Staats- und Regierungschefs der EU in Barcelona keine andere Wahl, als die Frist für die Erreichung dieses Ziels bis zum Frühjahr 2003 zu verlängern. Ich möchte es ganz deutlich sagen: Es gibt keine Entschuldigung dafür, dass die Mitgliedstaaten Schlüsselvorhaben nicht innerhalb der Fristen umsetzen, die sie sich selbst gesetzt haben. Es ist jetzt höchste Zeit für die Mitgliedstaaten, die ihren rechtlichen und politischen Verpflichtungen noch nicht in vollem Umfang nachgekommen sind. Darüber hinaus hat der Rat von Barcelona ein neues kompromissloses Ziel bei den Richtlinien gesteckt, deren Umsetzungsfrist vor mehr als zwei Jahren abgelaufen ist; das Ziel heißt: „Null-Toleranz". Eklatante Handlungsdefizite, wie sie hier zu verzeichnen sind, hinterlassen deutliche Löcher im Binnenmarktgeflecht und schaden unseren Bürgern und Unternehmen."
Dem Binnenmarkt kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn die EU das Ziel erreichen will, sich bis 2010 zum dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln. Der Binnenmarkt erschließt den EU-Bürgern eine breitere Palette hochwertiger Waren und Dienstleistungen und verschafft ihnen größere Freiheit, wenn es darum geht, in andere EU-Länder zu reisen oder dort zu arbeiten, zu studieren und zu leben. Er sorgt für eine effizientere Ressourcenverteilung und bietet den Unternehmen größere Handelschancen. Der Binnenmarkt kann sein volles Potenzial aber nur ausspielen, wenn die vereinbarten Richtlinien von den Mitgliedstaaten wirksam umgesetzt und angewendet werden.
Der Binnenmarktanzeiger macht weiter Druck, denn er zeigt den Mitgliedstaaten im Vergleich, welche Leistungen sie bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften erzielt haben. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt: Das mittlere Umsetzungsdefizit der EU ist stetig geschrumpft, und zwar von 6,3 % im Jahr 1997 auf derzeit 1,8 %.
Es hat sich anscheinend eine Führungsgruppe von Mitgliedstaaten herausgebildet, die das 1,5%-Ziel in zahlreichen Fällen erreicht und Schritte unternommen haben, die erkennen lassen, dass dies auch in Zukunft so bleiben soll. Für die anderen Mitgliedstaaten besteht die Herausforderung darin, zu dieser Gruppe aufzuschließen. Doch scheinen besonders Frankreich und Deutschland einen toten Punkt erreicht zu haben, denn beide Länder sind in den letzten sechs bis zwölf Monaten nur wenig vorangekommen, wobei Frankreich seit November 2001 sogar Rückschritte verzeichnet.
Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien
|
Umsetzungsdefizite der Mitgliedstaaten in Prozent (Stand: 15. April 2002) | ||||||||||||||
| F | EL | D | IRL | L | A | P | I | B | E | UK | NL | FIN | DK | S |
| 3,1 | 2,7 | 2,4 | 2,4 | 2,3 | 2,1 | 2,1 | 1,7 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,3 | 0,9 | 0,7 | 0,7 |
|
Veränderung der Zahl nicht umgesetzter Richtlinien seit 15. Oktober 2001 | ||||||||||||||
| FIN | L | E | F | IRL | I | NL | DK | D | EL | S | P | A | B | UK |
| +4 | +4 | +3 | +2 | +1 | 0 | 0 | -1 | -2 | -3 | -3 | -5 | -11 | -11 | -20 |
Die Umsetzung dieser älteren Richtlinien ist sicher keine leichte Aufgabe. Wenn sie bereits über ein Jahr verspätet sind, lässt sich diese Verzögerung nicht einfach durch administrative Trägheit oder Probleme mit dem Zeitplan der zuständigen Parlamente erklären.
|
Anzahl der Richtlinien, die bis Frühjahr 2003 umzusetzen sind, damit die Zielvorgaben des Europäischen Rates erreicht werden | |||||||||||||||
| - | EL | F | IRL | A | D | L | P | UK | B | E | I | NL | FIN | S | DK |
| damit das Ziel von 1,5 % erreicht wird | 81 | 80 | 77 | 74 | 73 | 70 | 69 | 59 | 58 | 58 | 57 | 54 | 52 | 52 | 49 |
| damit das Ziel von 0 % erreicht wird | 13 | 18 | 11 | 7 | 15 | 16 | 6 | 5 | 10 | 12 | 5 | 7 | 1 | 2 | 2 |
Die Gesamtzahl der Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung oder unzureichender Anwendung von Binnenmarktvorschriften ist seit dem Binnenmarktanzeiger vom November 2001 um 2 % auf über 1 500 gestiegen. Nahezu 30 % aller Verfahren betreffen nach wie vor Frankreich und Italien.
|
Laufende Vertragsverletzungsverfahren je Mitgliedstaat | ||||||||||||||
| F | I | D | IRL | E | B | EL | UK | A | NL | P | DK | FIN | S | L |
| 205 | 193 | 138 | 138 | 137 | 129 | 123 | 108 | 80 | 57 | 53 | 40 | 38 | 37 | 32 |
Lücken im Rechtsrahmen beseitigen
Der Binnenmarktanzeiger berichtet ferner über Fortschritte bei der Umsetzung von Maßnahmen, die das Funktionieren des Binnenmarktes verbessern sollen. Es wurden allerdings nur etwa 50 % der in der Binnenmarktstrategie aufgeführten Zielvorhaben fristgerecht beendet. Bis zum Jahresende müssen noch 13 Vorhaben abgeschlossen werden. Dazu zählen unter anderem die Verabschiedung der Vorschläge zur Modernisierung und Vereinfachung des öffentlichen Beschaffungswesens und die Schaffung eines Gemeinschaftspatents sowie Maßnahmen in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Energie, Verkehr und Wettbewerbspolitik.
Die vollständige Integration der Finanzmärkte könnte das Bruttoinlandsprodukt der Europäischen Union jährlich um 43 Mrd. € anwachsen lassen. Beim Aktionsplan für Finanzdienstleistungen wurden gute Fortschritte erzielt: 27 von 42 Zielvorhaben sind jetzt abgeschlossen.
Freier Warenverkehr
Der Europäische Rat von Barcelona hatte die Kommission aufgefordert, sich im Binnenmarktanzeiger mit technischen Handelshemmnissen zu befassen. In einer ersten Annäherung an dieses Thema werden vier Branchen untersucht (Telekommunikationsendgeräte, Bauprodukte, Fahrräder und Bier) und einige wesentliche, noch verbleibende Problembereiche sowie inzwischen erzielte Fortschritte dargestellt.
Etwa die Hälfte des innergemeinschaftlichen Warenhandels unterliegt harmonisierten Rechtsvorschriften, die den freien Warenverkehr erleichtern. Ein Aushängeschild in diesem ‚harmonisierten Bereich' sind die Telekommunikationsendgeräte (z. B. Mobiltelefone, Modems und Fernsteuerungen). Der Schlüssel zum Erfolg lag darin, dass Politik und Geschäftswelt sich über die künftige Bedeutung des Sektors sowie über die Notwendigkeit im Klaren waren, erhebliche technische Handelshemmnisse durch europäische Lösungen zu beseitigen. Die Wirtschaft steht nun vor der großen Herausforderung, die Kosten für die Einführung von UMTS, der Norm der dritten Generation, aufzubringen. Durch europäische Harmonisierung wird die Wirtschaft weiterhin in ihren Bemühungen unterstützt, den Kunden immer bessere Leistungen zu bieten.
Dagegen war die europäische Harmonisierung bei Bauprodukten bisher weniger erfolgreich. Trotz beträchtlicher Anstrengungen in den letzten zehn Jahren gibt es nur wenige harmonisierte europäische Normen, und der Handel mit Bauprodukten liegt unter dem Durchschnitt. Diese Situation wird noch verschlimmert durch die Existenz komplexer technischer Handelshemmnisse im Zusammenhang mit nationalen Bauvorschriften. Es ist jedoch ein Silberstreifen am Horizont erkennbar, da jetzt neue Europäische Normen in Kraft treten. Der Binnenmarktanzeiger wird die Fortschritte in dieser wichtigen Branche weiter im Auge behalten.
Die technischen Vorschriften für Fahrräder wurden nicht harmonisiert; so treiben nationale technische Handelshemmnisse die Kosten für mittelständische Unternehmen, die die EU-Fahrradindustrie beherrschen, weiter unnötig in die Höhe. Auf Initiative der Fahrradindustrie erarbeitet das europäische Normungsgremium CEN derzeit eine neue Europäische Norm für Fahrräder. Sobald CEN die neue Europäische Norm verabschiedet hat, dürften alle nationalen Normen zurückgezogen und die Handelshemmnisse somit wesentlich verringert werden.
Nachdem in den letzten 15 Jahren einige Probleme beseitigt wurden, scheint der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung in der europäischen Bierbranche gut zu funktionieren. Besondere technische Hemmnisse, die den freien grenzüberschreitenden Handel mit Bier verhindern, gehören der Vergangenheit an. Allerdings führen große Unterschiede bei den Steuersätzen und Verbrauchsteuern durchaus zu deutlichen Verzerrungen, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes behindern.
|
Verbrauchsteuern und MwSt. in Euro je Liter Bier | |||||||||||||||
| - | D | E | L | F | EL | P | I | NL | B | A | DK | S | UK | IRL | FIN |
| Verbrauchsteuer | 0,10 | 0,10 | 0,10 | 0,13 | 0,14 | 0,15 | 0,18 | 0,21 | 0,21 | 0,26 | 0,46 | 0,86 | 0,99 | 0,99 | 1,43 |
| MwSt. | 0,02 | 0,02 | 0,02 | 0,03 | 0,03 | 0,03 | 0,04 | 0,04 | 0,04 | 0,05 | 0,12 | 0,22 | 0,17 | 0,21 | 0,31 |
| INSGESAMT | 0,12 | 0,12 | 0,12 | 0,16 | 0,17 | 0,18 | 0,22 | 0,25 | 0,25 | 0,31 | 0,58 | 1,08 | 1,16 | 1,20 | 1,74 |
Lebensmittelpreise in der EU
Eine umfangreiche Erhebung im Auftrag der Kommission ergab, dass zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten noch immer beträchtliche Preisunterschiede bei gängigen Lebensmitteln und sonstigen Artikel des täglichen Bedarfs zu verzeichnen sind. Beispielsweise ist der Preis für einen Mars-Schokoladenriegel im teuersten Land (Dänemark) doppelt so hoch wie im billigsten (Belgien). Dasselbe gilt für eine Flasche Coca-Cola, die in Dänemark doppelt so viel kostet wie in Deutschland.
|
Preisunterschiede bei Markenprodukten zwischen den Mitgliedstaaten (Durchschnitt = 100) | |||
| Produkt | Höchster Preis | Niedrigster Preis | Verhältnis zwischen höchstem und niedrigstem Preis |
| Evian Mineralwasser | Finnland 189 | Frankreich 44 | 4,3 |
| Barilla Spaghetti | Schweden 138 | Italien 59 | 2,3 |
| Heinz Ketchup | Italien 138 | Deutschland 66 | 2,1 |
| Kellogg's Cornflakes | Griechenland 152 | Vereinigtes Königreich 71 | 2,1 |
| Mars Schokoladenriegel | Dänemark 143 | Belgien 73 | 2,0 |
| Coca-Cola | Dänemark 139 | Deutschland 73 | 1,9 |
| Fanta | Schweden 146 | Niederlande 77 | 1,9 |
| Nivea Rasierschaum | Vereinigtes Königreich 142 | Frankreich 81 | 1,8 |
| Colgate Zahncreme | Vereinigtes Königreich 126 | Portugal / Spanien 76 | 1,7 |
| Elvital Shampoo | Irland 126 | Spanien 76 | 1,7 |
| Nescafé | Italien 133 | Griechenland 77 | 1,7 |
Die sehr großen Preisunterschiede bei einzelnen Artikeln scheinen darauf hinzudeuten, dass einige Produzenten die Fragmentierung des Marktes ausnutzen, um auf den einzelnen nationalen Märkten eine unterschiedliche Preispolitik zu verfolgen. Es gibt noch beträchtlichen Spielraum für eine weitere Preisangleichung. Bestimmte regulatorische Faktoren dürften den Preissenkungsdruck begrenzen, da sie die Einzelhändler an Werbung, Vermarktung und Vertrieb über die Grenzen hinweg hindern und/oder sie davon abhalten, EU-weite Strategien zu entwickeln. Als Beispiele sind unterschiedliche Vorschriften über Verkaufsförderung, Stadtplanung, verkehrsfähige Produkte und Franchising-Vereinbarungen zu nennen. Dies alles kann Einzelhändlern das Leben schwer machen, wenn sie auf neue Märkte vordringen und mit den etablierten Akteuren konkurrieren möchten.
Der vollständige Text des neusten Binnenmarktanzeigers ist auf der Website Europa zu finden unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/de/update/score/index.htm