IP/02/684
Brüssel, den 8. Mai 2002
Wertpapiere: Kommission lanciert weitere Konsultationen zu Informationen, die börsennotierte Unternehmen offen legen müssen
Die Dienststellen der Europäischen Kommission haben eine zweite und endgültige Runde offener Konsultationen zur Aktualisierung der bestehenden Vorschriften auf dem Gebiet der Informationen lanciert, die von Unternehmen, deren Wertpapiere auf geregelten Märkten wie den Börsen gehandelt werden, regelmäßig offenzulegen sind. Die Kommission beabsichtigt, dem Europäischen Parlament und dem Rat bis Ende 2002 einen Vorschlag für neue Rechtsvorschriften vorzulegen. Im letzten Konsultationsdokument werden eine Reihe vorgeschlagener Ansätze erläutert, die im Lichte der 90 Antworten überarbeitet wurden, die auf die erste Konsultationsrunde eingegangen sind, die im Juli letzten Jahres lanciert wurde (s. IP/01/1861). In diesem Dokument wurden auch die Empfehlungen berücksichtigt, die im Januar 2002 von der von der Kommission eingesetzten "Hochrangigen Gruppe der Gesellschaftsrechtsexperten" abgegeben wurden, deren Vorsitz Professor Jaap Winter innehat (s. IP/02/24). Dieser ausführliche Dialog mit den interessierten Parteien entspricht dem Ansatz auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungsvorschriften, der mit dem Europäischen Parlament und dem Rat vereinbart worden war und der sich auf die Empfehlungen des Berichts stützt, den der Lamfalussy-Ausschuss auf dem Gebiet der Regulierung der Europäischen Wertpapiermärkte erstellt hat (s. IP/02/195). Das letzte Konsultationsdokument ist auf der Europa-Website wie folgt abzurufen: http://ec.europa.eu/internal_market/de/finances/mobil/transparency/index.htm
Die Frist für die Einreichung von Kommentaren ist der 5. Juli 2002.
Das für den Binnenmarkt zuständige Kommissionsmitglied Frits Bolkestein meinte dazu: "Der Zusammenbruch von Enron hat verdeutlicht, dass die Qualität, die Regelmäßigkeit und die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse börsennotierter Unternehmen unbedingt verbessert werden müssen. Mit den Verhandlungen über die Verordnung auf dem Gebiet der Internationalen Rechnungslegungsgrundsätze ("International Accounting Standards"/IAS) sowie über die Börsenprospekt-Richtlinie und die Marktmissbrauch-Richtlinie sind wir auf dem richtigen Weg. Diese Initiative betreffend die Informationsanforderungen für börsennotierte Gesellschaften ist nun ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Markttransparenz für Anleger in der gesamten EU. Diese zweite Konsultationsrunde wird uns helfen, den künftigen Vorschlag weiter zu verfeinern. Sie ist ein weiterer Beweis für den offenen Ansatz, den die Kommission bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge im Finanzdienstleistungsbereich verfolgt."
Der Vorschlag ist Teil des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen, der im Mai 1999 lanciert wurde und bis Ende 2005 vollständig umzusetzen ist. Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben auf dem Europäischen Rat von Barcelona im März 2002 erneut betont, wie wichtig die Bewerkstelligung dieses Ziels ist.
Die bestehenden EU-Vorschriften auf dem Gebiet der Informationsanforderungen für börsennotierte Gesellschaften stammen aus den 80er Jahren (Richtlinien 79/279/EWG, 82/121/EWG und 88/627/EWG nun in einer einzigen Richtlinie (2001/34/EG) ohne wesentliche Änderungen konsolidiert).
Offenlegungsverpflichtungen
Im Konsultationsdokument wird ein revidierter Ansatz für Offenlegungsanforderungen für Emittenten erläutert, deren Wertpapiere auf geregelten Märkten gehandelt werden. Dazu zählen:
Die Hauptthemen, zu denen die Kommission gern Beiträge eingeholt hätte, betreffen:
Die Stellungnahmen zum Konsultationsdokument sind bis zum 5. Juli 2002 an folgende Adresse zu übermitteln:
Europäische Kommission Generaldirektion Binnenmarkt Wertpapiermärkte und Wertpapierdienstleister - Abt. F/2 Gebäude C-107 3/36 B 1049 Brüssel
Die Antworten können auch per e-mail an folgende Adresse gesandt werden: