IP/02/669
Brüssel, den 7. Mai 2002
Kommission begrüßt Ratseinigung über Marktmissbrauch- und Finanzkonglomerat-Richtlinie
Die Europäische Kommission hat die auf der Wirtschafts- und Finanzministertagung vom 7. Mai erzielte politische Einigung über die vorgeschlagene Finanzkonglomerat-Richtlinie (siehe IP/02/417 und IP/01/609) sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorgeschlagenen Marktmissbrauch-Richtlinie (siehe IP/02/417 und IP/01/758) begrüßt. Über den letztgenannten Richtlinienvorschlag dürfte im Juni eine endgültige Einigung erzielt werden. Die heutigen Beschlüsse sind ein wichtiger Schritt zur Erreichung des vom Europäischen Rat in Barcelona (März 2002) gesteckten Ziels, alle derzeit dem Rat und dem Europäischen Parlament vorliegenden Maßnahmen des Finanzdienstleistungsaktionsplans zu verabschieden. Die Kommission hatte die Vorschläge im April bzw. Mai 2001 vorgelegt. Beide gehen im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens zur zweiten Lesung ins Europäische Parlament. Mit dem Richtlinienvorschlag über Finanzkonglomerate soll die Beaufsichtigung von Finanzkonzernen, die sowohl im Bank- und Investmentgeschäft als auch im Versicherungswesen tätig sind, verstärkt werden. Der Richtlinienvorschlag über Marktmissbrauch soll Märkte und Anleger sowohl vor Insider-Geschäften (bei denen nichtöffentliche Informationen für den Handel ausgenutzt werden) als auch vor Marktmanipulation (d.h. irreführenden Geschäften und Informationen) schützen.
Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein dazu: "Ich gratuliere dem spanischen Ratsvorsitz, dem Rat und dem Europäischen Parlament zu den bisherigen raschen Fortschritten bei diesen zentralen Maßnahmen des Finanzdienstleistungsaktionsplans und hoffe, dass wir nun zügig zur endgültigen Verabschiedung kommen können. Die Richtlinien werden dazu beitragen, unsere Finanzmärkte sicherer, stabiler und transparenter zu machen und ihre Integration und Leistungsfähigkeit zu erhöhen."
Bolkestein weiter: "Die Finanzkonglomerat-Richtlinie wird dafür sorgen, dass branchenübergreifende Finanzkonzerne angemessen beaufsichtigt werden. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie über Marktmissbrauch wird europaweit einheitlich geregelt, welche Praktiken auf den Märkten zulässig sind und welche nicht. Betrüger, Schwindler und Ganoven werden kaum begeistert sein, aber Verbraucher, Anleger und Sparer werden besser geschützt."
Finanzkonglomerate
Mit der Finanzkonglomerat-Richtlinie sollen spezielle Vorschriften für die Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten und Großkonzernen, die für die Stabilität des Finanzsystems von großer Bedeutung sind, eingeführt werden. Ziele der Richtlinie sind vor allem:
Darüber hinaus würde die Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Benennung einer Stelle verpflichten, die die Tätigkeiten der an der gruppenweiten Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten beteiligten Aufsichtsbehörden koordiniert, wodurch die Effizienz der behördlichen Aufsichtstätigkeit branchenintern und -übergreifend sowie auf nationaler und länderübergreifender Ebene erhöht werden soll.
Um für diese Gruppen ein Mindestmaß an Gleichbehandlung zu gewährleisten, sieht der Vorschlag ferner Maßnahmen zur Beseitigung von Unstimmigkeiten zwischen den Vorschriften für homogene Finanzgruppen und für Finanzkonglomerate vor.
Marktmissbrauch
Die vorgeschlagene Richtlinie würde den Anlegerschutz erhöhen und die europäischen Finanzmärkte für Investoren sicherer und attraktiver machen. Mit ihr würden:
Der Vorschlag deckt sowohl Insider-Geschäfte als auch Marktmanipulation ab. Damit soll gewährleistet werden, dass ein und derselbe Rahmen auf beide Kategorien des Marktmissbrauchs Anwendung findet. Dies ist verwaltungstechnisch einfacher und verringert die Zahl der verschiedenen Vorschriften und Normen in der Europäischen Union.
In den Anwendungsbereich fallen alle Finanzinstrumente, die auf mindestens einem geregelten Markt (auch Primärmarkt) in der Europäischen Union zugelassen sind. Die Richtlinie gilt für alle Geschäfte mit diesen Finanzinstrumenten, unabhängig davon, ob sie auf geregelten Märkten oder andernorts stattfinden. Damit soll vermieden werden, dass ungeregelte Märkte, alternative Handelssysteme (ATS) und sonstige Handelsformen im Zusammenhang mit diesen Finanzinstrumenten für missbräuchliche Zwecke genutzt werden.
Nach der Richtlinie müssten alle Mitgliedstaaten eine Regulierungs- und Aufsichtsbehörde benennen, die mit einheitlichen Mindestbefugnissen ausgestattet wäre, um gegen Insiderhandel und Marktmanipulation vorzugehen.
Die Presse
Nach dem vom Rat vereinbarten Text würden Fälle, in denen Journalisten falsche oder irreführende Informationen verbreiten, unter Berücksichtigung der einzelstaatlichen Vorschriften über die Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung geprüft, es sei denn, der betreffende Journalist wusste oder hätte wissen müssen, dass die Informationen falsch waren, und hat sich durch sein Vorgehen einen Vorteil oder Gewinn verschafft. Mit anderen Worten: Wenn Journalisten inkorrekte Informationen in gutem Glauben aufnehmen und weitergeben, kommt die Richtlinie nicht zur Anwendung.
Die Kriterien und Verfahren, nach denen festgestellt wird, ob Journalisten falsche Informationen wissentlich verbreitet und Nutzen daraus gezogen haben, sind ebenfalls durch einzelstaatliche Vorschriften zu regeln und könnten den nationalen Gerichten oder Medienaufsichtsgremien übertragen werden.