IP/02/1913
Brüssel, 18. Dezember 2002
MKS: Kommission schlägt verbesserte Richtlinie zur Bekämpfung von Ausbrüchen vor
Die Europäische Kommission verabschiedete heute überarbeitete und verbesserte Vorschriften für EU-Maßnahmen zur Bekämpfung von Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche (MKS). MKS ist eine hochansteckende Viruserkrankung. Sie ist für den Menschen nicht gefährlich, Ausbrüche in Nutztierbeständen sind aber mit extremen wirtschaftlichen Folgen verbunden, wie zuletzt in der EU im Jahre 2001 zu sehen war. Die geänderte Richtlinie beschreibt Verfahren für die Wiedererlangung des Gesundheitsstatus „MKS-frei ohne Impfung", der von entscheidender Bedeutung für den Handel ist. Neben Kontrollmaßnahmen sind Maßnahmen zur Sicherstellung eines hohen Bereitschaftsstandes in Bezug auf diese Krankheit vorgesehen. Die Kommission erhält eine Schlüsselrolle bei der Reaktion auf einen Ausbruch, in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten.
David Byrne, für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständiger Kommissar, unterstrich die Bedeutung des Vorschlags: „Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche in einzelnen Mitgliedstaaten wirken sich, wie wir im vergangenen Jahr gesehen habe, auf die gesamte EU aus. Die neuen Vorschriften sollen helfen, den Status „MKS-frei", der von entscheidender Bedeutung für den Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen ist, zu bewahren oder nach einem Ausbruch schnellstmöglich wieder zu erlangen. Die Notimpfung rückt in der Reihe der Bekämpfungsmaßnahmen auf einen der vorderen Plätze; bislang war sie nur letztes Mittel. Unser Vorschlag berücksichtigt die Lektionen aus dem Ausbruch von 2001 und greift Empfehlungen des nichtständigen Ausschusses des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche auf."
Notimpfung als erste Reaktion im Falle eines Ausbruchs
Der Vorschlag gibt der Notimpfung erstmals seit 1992 eine vorrangige Funktion bei der Bekämpfung von Ausbrüchen. Der Vorschlag ändert jedoch nicht die aktuelle Politik eines Verbots der prophylaktischen Impfung.
Jüngste Änderungen internationaler Empfehlungen für den Handel mit lebenden Tieren und Produkten tierischen Ursprungs, insbesondere seitens des Internationalen Tierseuchenamtes (der Weltorganisation für Tiergesundheit) im Mai 2002, und neue technische Entwicklungen erlauben einen sehr viel flexibleren Einsatz von Impfungen.
Labortests können mittlerweile unterscheiden zwischen geimpften Herden und solchen, die mit dem Virus infiziert sind. In Übereinstimmung mit den Forderungen des OIE legt der Vorschlag das Verfahren für die Wiedererlangung des Status „MKS-frei ohne Impfung" des höchsten Standards in Bezug auf MKS sechs Monate(1) nach dem letzten Ausbruch oder dem Abschluss der Impfung fest, je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt. Dieses überarbeitete und flexiblere Verfahren ist von einem Land anzuwenden, dass die Notimpfung in Verbindung mit der Keulung infizierter Herden und Überwachungsmaßnahmen nach der Impfung einsetzt.
Weitere neue Elemente
Der Vorschlag führt detaillierte Bestimmungen für das Inverkehrbringen von Produkten wie Fleisch und Molkereierzeugnisse von Tieren empfänglicher Arten im Falle eines Ausbruchs ein. Der Entwurf sieht auch die „Regionalisierung" vor, also die Begrenzung von Einschränkungen auf die von einem Ausbruch betroffenen Regionen eines Mitgliedstaates.
Der Richtlinienentwurf beschreibt die Maßnahmen zur Vorbereitung auf einen Ausbruch. Die wichtigsten neuen Elemente sind:
Hintergrund
Die MKS-Bekämpfung in der Gemeinschaft ist in der Richtlinie 85/511/EWG(2) geregelt. Der Grundsatz der Nichtimpfung wurde durch die Richtlinie 90/423/EWG des Rates(3) eingeführt, die auch Anforderungen an Notfallpläne und die Antigen-Lagerung zur Herstellung von Impfstoffen für die Notfallimpfung festlegte.
Um Nutztiere vor einer Infektion zu schützen, wurden auch die Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel sowie die Einfuhr von empfänglichen Tieren und tierischen Produkten wie Milch und Fleisch aus Drittländern geändert. Der Vorschlag für eine neue MKS-Richtlinie stützt sich auf die Erfahrungen mit der klassischen Schweinepest 1997 und der Anwendung im Jahre 2001 der aktuellen Maßnahmen zur MKS-Bekämpfung wie auch auf eine intensive Konsultation der Interessengruppen und den am 17. Dezember 2002 vom Europäischen Parlament angenommenen Bericht.
Die nächsten Schritte
Der Vorschlag wird dem Rat gemäß Artikel 37 vorgelegt, der Rat wird das Europäische Parlament um eine Stellungnahme ersuchen. Die griechische Präsidentschaft hat großes Interesse an dieser Frage bekundet und hofft, die Diskussion im Frühjahr 2003 abzuschließen.
(1)Vor der Änderung seines Tiergesundheitskodex schrieb das OIE eine Wartezeit von 12 Monaten vor.
(2)ABl. L 315 vom 26.11.1985, S. 11.
(3)ABl. L 224 vom 18.8.1990, S. 13.