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Sportwetten in Italien: Europäische Kommission verteidigt Wettbewerb bei der Konzessionsvergabe

Reference: IP/02/1509 Event Date: 17/10/2002 Export pdf PDF word DOC
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IP/02/1509

Brüssel, 17. Oktober 2002

Sportwetten in Italien: Europäische Kommission verteidigt Wettbewerb bei der Konzessionsvergabe

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Italien förmlich aufzufordern, das Gemeinschaftsrecht bei der Vergabe von Konzessionen für die Abwicklung von Sportwettspielen zu beachten. Derzeit können Kapitalgesellschaften, die auf den institutionalisierten Märkten der Europäischen Union notiert sind, keine derartigen Konzessionen erhalten. Nach Ansicht der Kommission ist dieser Ausschluss nicht erforderlich zur Betrugs- und Verbrechensbekämpfung. Außerdem hat Italien etwa dreihundert Konzessionen für die Durchführung von Pferdewetten verlängert, ohne ein Auswahlverfahren anzusetzen. Wenn eine wichtige öffentliche Konzession vergeben wird, ohne dass das Verfahren allen potenziellen europäischen Bietern offen steht (in Übereinstimmung mit dem EG-Vertrag und den Vergaberichtlinien), werden europäische Unternehmen der Möglichkeit beraubt, ein Angebot abzugeben. Darüber hinaus laufen die konzessionserteilenden Behörden und in diesem speziellen Fall auch die Wettspielteilnehmer Gefahr, dass die angebotene Dienstleistung nicht an die Qualität herankommt, die ein unzulässigerweise ausgeschlossener Bieter hätte gewährleisten können. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer so genannten mit Gründen versehenen Stellungnahme, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag. Richten die nationalen Behörden ihre Politik nicht binnen zwei Monaten daran aus, so kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof anzurufen.

Auch wenn die italienische Verwaltung aus durchaus legitimen Motiven auszuschließen versucht, dass Konzessionsnehmer in verbrecherische oder betrügerische Machenschaften verwickelt sind, hält es die Kommission für unverhältnismäßig, wenn Kapitalgesellschaften, die auf den institutionalisierten Märkten der Europäischen Union notiert sind, von der Vergabe von Konzessionen für die Abwicklung von Sportwetten ausgeschlossen werden.

Um festzustellen, ob die besagten Gesellschaften über die nötige Integrität verfügen, kann nach Ansicht der Kommission eine Kontrolle durchgeführt werden, bei der Informationen über die Integrität der Unternehmensvertreter und Hauptaktionäre eingeholt werden. Der Ausschluss verstößt somit gegen die Bestimmungen über die Dienstleistungsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit im des EG-Vertrag (Artikel 49 und 43).

Außerdem hat die Kommission festgestellt, dass Italien sowohl gegen den allgemeinen Transparenzgrundsatz im EG-Vertrag, als auch gegen die daraus resultierende Bekanntmachungsverpflichtung verstoßen hat, die sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ergibt. Die Verlängerung von etwa dreihundert Konzessionen für die Veranstaltung von Pferdewetten bis zum 1. Januar 2006 bevorteilt die bisherigen Konzessionsnehmer, ohne dass ein wie auch immer geartetes Auswahlverfahren durchgeführt worden wäre.

Allgemeine Informationen über die Vertragsverletzungsverfahren, die derzeit gegen die Mitgliedstaaten anhängig sind, finden Sie unter:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/droit_com/index_fr.htm

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