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IP/02/1246
Brüssel, den 28. August 2002
Reaktion der Europäischen Kommission auf die Flutkatastrophe in Deutschland, Österreich und in einigen Beitrittsländern
Nach den anhaltenden katastrophalen Überschwemmungen in Deutschland, Österreich, der Tschechischen Republik und der Slowakei möchte die Kommission erneut ihre Sympathie und ihr Mitgefühl für die Opfer zum Ausdruck bringen. Seit Beginn der tragischen Ereignisse hat sie den betroffenen Mitgliedstaaten und Kandidatenländern ihre volle Unterstützung zugesagt. So schlägt sie die Einrichtung eines mit 500 Mio. Bis 1 Mrd. Euro ausgestatteten Hilfsfonds für Natur-, Umwelt- und Technologiekatastrophen vor. Außerdem bestätigt sie die Einführung einer Palette von Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, unter anderem auch im Rahmen der Strukturfonds.
Wie Präsident Romano Prodi erklärte, engagiert sich die Kommission weiterhin Seite an Seite mit den schwer getroffenen Opfern der Flutkatastrophe und den Verantwortlichen der betroffenen Staaten. In dieser schwierigen Zeit dürfe sich die Solidarität Europas nicht nur auf die Bürger in der Europäischen Union erstrecken, sondern müsse auch die Menschen in den künftigen Mitgliedstaaten erreichen. Rasches, gezieltes und effizientes Handeln sei geboten. Mit der Einrichtung des Sonderfonds und der Neuzuweisung der Strukturfondsmittel in Deutschland und Österreich stelle die Kommission ihr Engagement unter Beweis.
In diesem Zusammenhang hat sie dem Parlament und dem Rat vorgeschlagen, eine eigene Haushaltslinie für den Sonderfonds einzurichten. Die entsprechenden Mittel sollen sowohl den Mitgliedstaaten als auch den Kandidatenländern, mit denen gegenwärtig über einen Beitritt verhandelt wird, zur Verfügung stehen und möglichst bald bereitgestellt werden. Außerdem hat sie Deutschland und Österreich vorgeschlagen, einen Teil der ihnen für den Zeitraum 2000-2006 zugewiesenen Strukturfondsmittel umzuwidmen. Des Weiteren wird geprüft, ob die Strukturfondsreserve in Höhe von 4% in Anspruch genommen werden kann.
Ferner bestätigt die Kommission, dass die am 15. und 23. August angekündigten Maßnahmen (IP/02/1220) zugunsten der Landwirtschaft (IP/02/1228), des Katastrophenschutzes und der von den Überschwemmungen betroffenen Kandidatenländern angelaufen sind. Weitere Maßnahmen der Gemeinschaft sind in folgenden Bereichen vorgesehen: