IP/02/1209
Brüssel, den 9. August 2002
Finanzdienstleistungen: Kommission legt geänderten Vorschlag zu den Börsenprospekten vor
Die Europäische Kommission hat einen geänderten Vorschlag für eine Börsenprospekt-Richtlinie vorgelegt, in dem der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag vom 30. Mai 2001 Rechnung getragen wurde (s. IP/01/759). Aufgrund des geänderten Vorschlags würde es für die Unternehmen leichter und billiger sein, in der gesamten EU Kapital aufzunehmen. Auch würde der Anlegerschutz erhöht werden, indem gewährleistet wird, dass alle Prospekte - unabhängig davon, wo sie in der EU erstellt werden - klare und umfassende Informationen enthalten, die die Anleger für ihre Anlageentscheidungen benötigen. Bei einem Prospekt handelt es sich um ein Dokument, in dem wichtige finanzielle und nichtfinanzielle Informationen offengelegt werden, die ein Unternehmen potenziellen Anlegern bei der Emission von Wertpapieren (Aktien, Anteile, Schuldverschreibungen usw.) zum Zwecke der Kapitalaufnahme und/oder der Zulassung der Wertpapiere zum Börsenhandel zur Verfügung stellt. Mit der Richtlinie würde ein neuer "EU-Pass für Emittenten" eingeführt werden, d.h. nach der Genehmigung des Prospekts durch die Behörde eines Mitgliedstaats wäre der Prospekt überall in der EU zu akzeptieren. Im Hinblick auf den Anlegerschutz würde die Genehmigung nur dann erteilt werden, wenn ein Prospekt die gemeinsamen EU-Normen für die Offenlegung von Informationen und die Art und Weise der Offenlegung beachtet.
Das für den Binnenmarkt zuständige Kommissionsmitglied Frits Bolkestein meinte hierzu: "Dieser geänderte Vorschlag trägt den zahlreichen im vergangenen Jahr vorgebrachten Bemerkungen Rechnung. Die Kommission hat gezeigt, dass wir insbesondere die Haltungen des Europäischen Parlaments und des Rates berücksichtigt haben. Ich fordere diese Institutionen nun auf, mit uns zusammenzuarbeiten und die Annahme und Umsetzung des Vorschlags rasch voran zu treiben. Es steht viel auf dem Spiel. So wird diese Richtlinie nicht nur zu einer besseren Funktionsweise der EU-Finanzmärkte beitragen, sondern sie wird den EU-Unternehmen die Kapitalaufnahme erheblich erleichtern, was wiederum der Schaffung von Arbeitsplätzen und den Innovationen zu Gute kommen dürfte. Die Folgen werden wiederum eine wettbewerbsfähigere und dynamischere europäische Wirtschaft und mehr Wohlstand in Europa sein. Ohne einen EU-Pass für Emittenten kann es keinen echten Wertpapierbinnenmarkt geben. Die Emittenten sind es leid, 15 unterschiedliche nationale Bestimmungen einhalten zu müssen, die die grenzübergreifende Kapitalaufnahme teuer, komplex und ineffizient gestalten. Die Anleger müssen darauf vertrauen können, dass wo immer ein Prospekt auch erstellt wurde, er den gleichen hohen Regulierungsnormen genügen musste."
Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag wurde im Mai 2001 angenommen. Infolge der Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom März diesen Jahres und der Aussprachen im Rat unter der belgischen und der spanischen Präsidentschaft hat die Kommission nun einen geänderten Vorschlag gebilligt, der viele unterschiedliche Meinungen auf einen Nenner zu bringen versucht.
Insbesondere trägt der geänderte Vorschlag den Anliegen des Europäischen Parlaments und des Rates Rechnung. Institutionell gesehen war die Kommission nicht in der Lage, eine umfassende Konsultation durchzuführen, da der Text nun das legislative Mitentscheidungsverfahren mit dem Rat und dem Parlament durchläuft. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Kommissionsdienststellen nicht zahlreiche informelle Gespräche mit den interessierten Parteien geführt hätten. Vielmehr sind Kommissionsbeamte regelmäßig mit Vertretern der verschiedenen Verbände zusammengetroffen und werden dies auch in Zukunft - im Sinne des Lamfalussy-Ansatzes - tun.
Mit dem geänderten Vorschlag soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten adäquate und gleichwertige Offenlegungsnormen bestehen, wenn Wertpapiere dem gesamten europäischen Anlegerpublikum entweder mittels eines öffentlichen Angebots oder aufgrund ihrer Zulassung zum Handel angeboten werden.
In den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Richtlinie fallen alle Arten von normalerweise auf dem Markt gehandelten Wertpapieren.
Aus der Sicht der Anleger würden die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften die Qualität der Informationen verbessern und aufgrund der zentralen Erfassung der Offenlegungsdokumente einen leichten Zugang zu den Informationen sicherstellen.
Die Richtlinie betrifft lediglich die Erstoffenlegungsanforderungen. Die Bedingungen für die Zulassung zur Notierung unterliegen nach wie vor den bestehenden einschlägigen europäischen und nationalen Anforderungen. Dies bedeutet, dass Fragen der Unternehmensverfassung nicht von diesem Vorschlag berührt werden.
Der geänderte Vorschlag sieht flexiblere Vereinbarungen für die Unternehmen vor, ohne dass dadurch die Gewährleistung des Schutzes der Anleger und die Übermittlung fundierter Informationen an sie in Frage gestellt würde.
Bei den Hauptänderungen im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag handelt es sich um Folgende:
Bei der vorgeschlagenen Prospekt-Richtlinie handelt es sich um eines der Kernstücke des europäischen Aktionsplans für Finanzdienstleistungen (s. IP/02/796). Überdies ist sie Bestandteil des Vorhabens, bis 2003 einen integrierten europäischen Wertpapiermarkt zu schaffen. Auf dem Europäischen Rat von Barcelona vom Februar diesen Jahres sprachen sich die Staats- und Regierungschefs dafür aus, die Richtlinie bis Ende 2002 anzunehmen. Der geänderte Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zwecks Verhandlung übermittelt. Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments wird bereits am 27./ 28. August 2002 über ihn beraten.
Der vollständige Text des geänderten Vorschlags ist unter folgender Adresse abrufbar:
http://ec.europa.eu/internal_market/de/finances/mobil/index.htm
Siehe auch MEMO/02/180.