Sélecteur de langues
Chemin de navigation
IP/01/1913
Brüssel, den 28. Dezember 2001
Neue Vorschriften zur Rindfleischetikettierung - weitere Informationen für die Verbraucher ab 1. Januar 2002
Ab 1. Januar 2002 werden die verbindlichen Etikettierungsregeln für Rindfleisch in der EU verschärft, um die Verbraucher noch genauer über die angebotene Ware zu informieren. Zusätzlich zum Ort der Schlachtung und der Zerlegung muss jetzt auf den Rindfleischetiketten auch genau angegeben sein, wo die Tiere geboren und gemästet wurden. Zu den neuen Vorschriften erklärte Franz Fischler, Kommissar für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei: "Dies ist ein wichtiger Schritt zum lückenlosen Herkunftsnachweis von Rindern und Rindfleisch in der EU. Die neuen Etikettierungsvorschriften werden weiter dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher in Rindfleisch wiederherzustellen." David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, erklärte: "Das Etikett ist eine Garantie für Verbraucher, die Herkunft ihres Fleisches vom Bauernhof bis zu einem Supermarkt oder einer Metzgerei zu verfolgen. Dies trägt erheblich zu Verbrauchervertrauen bei und gibt dem Verbraucher eine klare Wahlmöglichkeit."
Ab Januar 2002 muss das Rindfleischetikett folgende Angaben enthalten:
Stammt das Fleisch von Tieren, die in ein und demselben Mitgliedstaat bzw. Drittland geboren, gemästet und geschlachtet wurden, kann die Angabe als "Herkunft: (Name des Mitgliedstaats bzw. des Drittlands)" gemacht werden.
Bei Hackfleisch muss das Etikett folgende Angaben enthalten:
Soweit von den Mitgliedstaaten zugelassen, können die Betriebe zusätzliche Angaben auf dem Etikett machen, z.B. über die Rindfleischkategorien.