IP/01/1266
Brüssel, 13. September 2001
Kommission veranstaltet offene Anhörung zur Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie
Die Europäische Kommission veranstaltet am 18. und 19. September in Brüssel eine offene Anhörung, zu der eine Vielzahl von Finanzmarktpraktikern und -experten zusammenkommen wird, um die jüngst veröffentlichten Leitlinien (siehe IP/01/1055) für Änderungen in der Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie (93/22/EWG) zu prüfen. Nach der Anhörung können die Kommissionsdienststellen ihre ersten Vorschläge präzisieren. Sie bietet den Teilnehmern, einschließlich der Vertreter des Europäischen Parlaments und der Wertpapieraufsichtsbehörden, die Gelegenheit, ihre Meinungen darzulegen, von denen sich die Kommission leiten lassen kann, wenn sie ihren endgültigen Vorschlag für den Europäischen Rat und das Parlament ausarbeitet. Dieser Prozess der offenen Konsultation wurde von der Kommission eingeleitet, nachdem der Lamfalussy-Ausschuss im Februar seinen Schlussbericht veröffentlicht hatte (siehe:http://ec.europa.eu/internal_market/en/finances/general/lamfalussy.htm). Der Ausschuss hatte empfohlen, vor dem Erlass neuer Rechtsvorschriften im Wertpapierbereich alle Beteiligten rechtzeitig, umfassend und systematisch zu konsultieren.
Die Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie (Investment Services Directive - ISD) ist das Kernstück der EU-Rechtsvorschriften zur Vollendung des Binnenmarkts für Wertpapierfirmen und "regulierte Märkte". Die Kommission fordert alle Beteiligten auf, sich zu den etwaigen Änderungen in Aufbau und Inhalt der Richtlinie in allen Einzelheiten zu äußern. Die ersten Änderungsvorschläge wurden von der Kommission im Juli 2001 veröffentlicht und sind auf der Europa-Webseite abrufbar (siehe unten). Die ersten Leitlinien in dem Konsultationspapier greifen jedoch den endgültigen Vorschlägen der Kommission nicht voraus. Stichtag für den Eingang der Stellungnahmen ist der 30. Oktober 2001. Die offene Anhörung verfolgt zwei Ziele:
Die Anhörung wird mit einer Reihe von Erklärungen zu strategischen, systemimmanenten und institutionellen Fragen beginnen, die sich aus den Vorschlägen prominenter Vertreter des Europäischen Parlaments (Frau Christa Randzio-Plath, Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Währung) und der Finanzwelt (Herr Alan Yarrow, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Dresdner, Kleinwort & Wasserstein) von Mitgliedern der Regulierungsbehörden und einem bekannten Kommentator des EU-Finanzmarktrechts (Karel Lannoo, Zentrum für europapolitische Studien) ergeben.
Anschließend werden vier Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit den Vorschlägen in folgenden Bereichen befassen:
die regulatorischen Basiskonzepte und Bausteine für eine überarbeitete Richtlinie
die Richtlinienbestimmungen für Wertpapierfirmen
hochrangige Grundsätze für "regulierte Märkte"
Zugang zu und Auswahl von Clearing- und Abrechnungssystemen für anerkannte Firmen und Märkte.
Es wird gehofft, dass dieser Meinungsaustausch zu konstruktiven Beiträgen und Stellungnahmen zu folgenden Themen führen wird:
Überblick über die ersten Leitlinien für die Änderung der Richtlinie
Die von der Kommission in ihrem Konsultationspapier vorgeschlagenen Änderungen umfassen eine Überarbeitung und Erweiterung der Richtlinie, um so die ursprünglichen Ziele einer effektiven einmaligen Zulassung für Wertpapierfirmen und offene Handelsinfrastrukturen zu erreichen und in vollem Umfang auf die derzeitigen Entwicklungen an den EU-Wertpapiermärkten zu reagieren. Vorgesehen sind insbesondere:
Die Vorschläge bauen auf der bestehenden ISD auf und sind von der Notwendigkeit geprägt:
Konsultationsmaterial
Folgendes Material ist auf der Webseite der Europäischen Kommission abrufbar: (http://ec.europa.eu/internal_market/en/finances/mobil/isd.htm)
Stellungnahmen zu diesem Konsultationsmaterial sind spätestens bis 30. Oktober 2001 an folgende Anschrift zu richten:
Europäische Kommission
Generaldirektion Binnenmarkt Referat F/3 (Wertpapiere und organisierte Märkte)
Av. De Cortenbergh, 107
B-1000 Brüssel
(fax:+32-2-295-40-62)
oder per E-mail an markt-ISD@ec.europa.eu
Die Anhörung wird im Centre Borschette, Place Jourdan, Brüssel, stattfinden. Bei der Kommission akkreditierte Journalisten werden auf Vorzeigen ihres Presseausweises zu der Anhörung zugelassen.