IP/00/1269
Brüssel, den 8. November 2000
Finanzdienstleistungen: Kommission fordert Quantensprung zur raschen Umsetzung des Aktionsplans
Die Europäische Kommission hat einen Quantensprung zur raschen Umsetzung des Finanzdienstleistungs-Aktionsplans (FSAP) gefordert, um sicherzustellen, dass der von den Staats- und Regierungschefs auf dem Europäischen Rat von Lissabon festgelegte Termin 2005 eingehalten wird, damit die Finanzmärkte ihren vollen Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen leisten. In ihrem letzten Bericht über Fortschritte beim FSAP hat die Kommission eine Reihe unabdingbarer Prioritäten für die Kommission, den Ministerrat der EU und das Europäische Parlament in den nächsten sechs Monaten festgelegt. In diesem Bericht werden auch mögliche Indikatoren für Trends und Entwicklungen bei der Integration der Märkte vorgeschlagen. Der FSAP sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die notwendig sind, um einen einheitlichen Firmenkundenmarkt für Finanzdienstleistungen, offene und sichere Privatkundenmärkte, dem aktuellen Stand entsprechende Aufsichtsregelungen und allgemeine Voraussetzungen für einen optimalen einheitlichen gemeinschaftsweiten Finanzmarkt zu schaffen (siehe IP 99/327 und IP/00/556).
Das für Binnenmarktfragen zuständige Kommissionsmitglied Frits Bolkestein erklärt "Ein gemeinsamer Finanzmarkt ist eine wichtige Ergänzung der gemeinsamen Währung. Ohne einen gemeinsamen Finanzmarkt werden Verbraucher und Unternehmen weiter überhöhte Gebühren zahlen und Europas Finanzdienstleistungen können ihr volles Potential nicht entfalten. Die Umsetzung des Finanzdienstleistungs-Aktionsplans ist entscheidend für die Erreichung dieses Ziels. In vielen Bereichen kann ich erfreulicherweise Fortschritte feststellen, aber es gibt noch Hindernisse, die es zu überwinden gilt. Die Kommission muss ihrerseits sicherstellen, dass sie FSAP-Initiativen rechtzeitig vorlegt. Dies allein reicht jedoch nicht - das Europäische Parlament und der Rat müssen ebenfalls strenge Zeitpläne für die Verabschiedung dieser Vorschläge einhalten. Überdies müssen die Mitgliedstaaten engen Zeitplänen für eine rasche Umsetzung zustimmen und diese einhalten. Wir müssen rascher handeln, wenn es uns damit ernst ist, dazu beizutragen, dass die europäische Wirtschaft schneller wächst, leistungsfähiger wird und mehr Arbeitsplätze schafft."
Zehn Prioritäten der Kommission für die nächsten sechs Monate:
Einheitlicher EU-Firmenkundenmarkt:
Offene und sichere Privatkundenmärkte:
Solide Aufsichtsvorschriften:
Vorschlag für zehn Prioritäten für den Rat und das Europäische Parlament für die nächsten sechs Monate:
Einheitlicher EU-Firmenkundenmarkt:
Offene und sichere Privatkundenmärkte:
Solide Aufsichtsregelungen:
Allgemeinere Voraussetzungen:
Unbedingt einzuhaltender Zeitplan für die Umsetzung
Der Rat der Finanzminister vom Juli 2000 hat die Kommission gebeten, einen unbedingt einzuhaltenden Zeitplan zur Beschleunigung der Verabschiedung dieser vorrangigen Maßnahmen aufzustellen. Die Kommission hat daher einen detaillierten Verfahrenszeitplan entwickelt, der beachtet werden muss, wenn die Fristen eingehalten werden sollen. Dieser Zeitplan enthält Termine für Kommissionsvorschläge, Beratungszeiten für das Europäische Parlament und den Rat und Umsetzungstermine für die Mitgliedstaaten. Um diese Fristen einzuhalten, hat die Kommission eine informelle Gruppe - die Gruppe 2005 - aus Vertretern des Rates und des Europäischen Parlaments eingesetzt. Die Gruppe trifft sich regelmäßig, um Arbeitszeitpläne abzustimmen und Probleme frühzeitig zu erkennen, um Verzögerungen zu vermeiden und die formellen Verfahren zu beschleunigen.
Der Rat der Finanzminister hat die Kommission zur Beobachtung von Trends und Entwicklungen bei der Integration der Märkte gebeten, zu prüfen, ob bestimmte Indikatoren als Referenzwerte dienen könnten. In diesem Bericht über die Fortschritte ist daher eine nicht erschöpfende Liste zur Erörterung auf einer künftigen Ratstagung enthalten:
Wenn der Rat zustimmt, wird die Kommission Mitte 2001 ein Verfahren zur Festlegung dieser Indikatoren entwickeln und vorlegen.
Allgemeine Fortschritte
Verbraucher- und Privatkundenfragen: Die Arbeiten zur Stärkung des Vertrauens der Verbraucher beschleunigen sich mit den Vorschlägen über Versicherungsvermittler (siehe IP/00/1048), Fernabsatz und eine geplante Mitteilung über eine Politik für den elektronischen Geschäftsverkehr im Finanzdienstleistungsbereich. Bei der Vereinbarung von Maßnahmen zur Stärkung wirksamer außergerichtlicher Beschwerdeverfahren wurden mit dem Aufbau eines Netzes nationaler Einrichtungen zur Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden konkrete Anstrengungen unternommen. Grenzübergreifende Zahlungen sind noch zu kostspielig, und die Kommission arbeitet eng mit den Kreditinstituten zusammen, um die grenzübergreifende Abrechnung zu erleichtern (siehe IP/00/1258 und IP/00/108). Ein Aktionsplan zur Bekämpfung von Betrügereien und Fälschungen bargeldloser Zahlungen wird in Kürze veröffentlicht.
Firmenkundenfragen: Die Kommission hat eine Mitteilung über die künftige Rechnungslegungsstrategie veröffentlicht (siehe IP/00/606), der bis Jahresende ein Legislativvorschlag für börsennotierte Unternehmen zur Vorlage von Finanzausweisen nach internationalen Standards folgen soll. Der Vorschlag über Zusatzalterssicherungen wurde im Oktober 2000 vorgelegt (siehe IP/00/1141). Mitteilungen über die Unterscheidung zwischen professionellen Anlegern und Kleinanlegern (hinsichtlich der Anwendung von Wohlverhaltensregeln durch Aufnahmeländer) und zur Aktualisierung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie werden in Kürze ebenso vorgelegt wie Vorschläge für Richtlinien über Marktmanipulationen und die grenzübergreifende Verwendung von Sicherheiten. Auf der Ratstagung der Finanzminister vom 17. Oktober wurde eine politische Einigung über den Vorschlag zur Ausweitung des Spektrums von Anlagen erreicht, die in einen harmonisierten Investmentfonds (OGAW) aufgenommen werden können.
Aufsichtsfragen: Es wurden stetige Fortschritte erzielt. Die Richtlinie über elektronisches Geld und eine Richtlinie über den Austausch von Aufsichtsinformationen mit Drittländern wurden verabschiedet. Der Rat hat eine politische Einigung über die geplanten Richtlinien über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen und über die Geldwäsche erzielt. Die Kommission hat eine Richtlinie für neue Solvabilitätsanforderungen für Versicherungen vorgeschlagen (siehe IP/00/1233) und ihre Empfehlung über die Offenlegung von Finanzinstrumenten verabschiedet (siehe IP/00/828). Vorschläge für Richtlinien über das Eigenkapital von Kreditinstituten und Finanzkonglomerate sind für nächstes Jahr geplant.
Weitere Anstrengungen sind erforderlich: In drei Kernbereichen gibt es einen erkennbaren Mangel an Fortschritten:
Der vollständige Text des dritten Berichts über Fortschritte beim Aktionsplan ist auf dem Europa-Internetsite zugänglich: http://ec.europa.eu/internal_market