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Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums für Estland, Litauen und die Slowakei verabschiedet

Reference: IP/00/1211 Event Date: 25/10/2000 Export pdf PDF word DOC
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IP/00/1211

Brüssel, 25 Oktober 2000

Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums für Estland, Litauen und die Slowakei verabschiedet

Der STAR-Ausschuss (Ausschuss für Agrarstrukturen und die Entwicklung des ländlichen Raums) hat drei weitere Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums genehmigt, die über das Heranführungsinstrument Sapard(1) der Europäischen Union kofinanziert werden. Diese Programme betreffen Estland, Litauen und die Slowakei. Somit sind nun neun der zehn Programme genehmigt, die die mittel- und osteuropäischen Länder eingereicht hatten(2). Herr Fischler, das für Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums und Fischerei zuständige Mitglied der Kommission, begrüßte diese Fortschritte und zeigte sich erfreut darüber, dass der zuständige EU-Ausschuss bislang die Programme für 9 Kandidatenländer genehmigt habe. Herr Fischler erklärte, hiermit sei ein wichtiger Schritt hin zum Start dieses großen Projekts getan. Die Programme enthielten konkrete Vorschläge dazu, wie sich die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in den Anwärterländern steigern lasse und Hilfestellung bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts geleistet werden könne. Die Programme seien ein Beweis dafür, dass die Partner in Mittel- und Osteuropa entschlossen seien, sich ernsthaft auf den EU-Beitritt vorzubereiten. Jetzt sei der Ball wieder bei den Anwärterländern, die so schnell wie möglich die Sapard-Zahlstellen etablieren müssten. Sobald dies gewährleistet sei, könne die EU ihnen Mittel zur Verfügung stellen, und die Projekte könnten anlaufen.

Voraussetzungen für die Abwicklung des Sapard-Programms

Damit die Mittel gebunden werden können, müssen

1. die heute genehmigten Programme von der Kommission förmlich verabschiedet werden;

2. mit den Bewerberländern mehrjährige Finanzierungsvereinbarungen geschlossen werden, in denen die Modalitäten der Übertragung der Programmverwaltung an die Sapard-Stellen in den MOEL detailliert niedergelegt sind.

Damit die Mittel übertragen werden können, müssen außerdem

3. in den Bewerberländern die Sapard-Durchführungs- und Zahlstellen eingerichtet und zugelassen sowie

4. die mehrjährige und die jährliche Finanzierungsvereinbarung geschlossen werden.

Hintergrund: Was ist Sapard?

Das Sapard-Programm wurde aufgelegt, um den mittel- und osteuropäischen Ländern im Vorfeld des Beitritts dabei zu helfen, sich auf ihre Teilnahme an der gemeinsamen Agrarpolitik und am Binnenmarkt vorzubereiten. Im Rahmen von Sapard werden den Beitrittsanwärtern wichtige Aufgaben bei der Verwaltung der für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellten EU-Mittel und bei der dezentralen Programmplanung übertragen. So können die künftigen Mitglieder Erfahrung bei der Anwendung der in den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums vorgesehenen Mechanismen sammeln. Überdies wird so auch die Verwaltung der im Rahmen des Sapard-Programms zu erwartenden Vielzahl kleiner Vorhaben erleichtert. Die von der Kommission am 22. Dezember 1999 erlassene Durchführungsverordnung zu Sapard(3) enthält die Bedingungen für Finanzhilfen in den förderfähigen Bereichen, wie Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben oder die Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen.

Insgesamt werden innerhalb der siebenjährigen Programmlaufzeit (2000-2006) jährlich Mittel in Höhe von 520 Mio. Euro bereitgestellt, die indikativ wie folgt aufgeteilt werden:

Sapard: jährliche indikative Mittelzuweisungen (in Mio. Euro zu konstanten Preisen des Jahres 1999)

Bulgarien

Tschech. RepublikEstlandUngarnLitauenLettlandPolenRumänienSlowenienSlowakeiInsgesamt
52,12422,06312,13738,05429,82921,848168,683150,6366,33718,289520,000

Anhänge:

Ansprechpartner: Gregor KREUZHUBER 02/296 66 65 - Catherine BUNYAN 02/299 65 12

(1) Sonderprogramm mit Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes zur Vorbereitung auf den Beitritt

(2) Die Programme für Polen, Ungarn, die Tschechische Republik, Slowenien, Lettland und Bulgarien hatte der STAR-Ausschuss bei seiner Sitzung vom 13.9.2000 verabschiedet

(3) Verordnung (EG) Nr. 2759/1999

Programm zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums (Sapard) in der Slowakischen Republik für den Zeitraum 2000-2006

Fakten und Zahlen

  • Gesamtfläche: 49 035 km², davon 50 % landwirtschaftlich genutzte Flächen und 41% Wälder. Die Slowakei ist überwiegend durch Gebirge geprägt.

  • Bevölkerung: 5 390 000 Einwohner, davon 30% im ländlichen Raum.

  • Anteil der Landwirtschaft am BIP: 3,8% (1999) Die Bruttoagrarproduktion ging zwischen 1990 und 1997 um 29% zurück.

  • Anteil der Landwirtschaft an der Gesamtbeschäftigung: 7,2 % (1999)

  • Anteil der Land- und Ernährungswirtschaft am BIP: 4,2 % (1997)

  • Indikative jährliche Zuweisung im Rahmen von Sapard (konstante Preise von 1999): 18,289 Mio. Euro.

Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums zielt darauf ab, die für die Land- und Ernährungswirtschaft in der Slowakischen Republik bestehenden Möglichkeiten, einschließlich des Potenzials für die Diversifizierung der Agrarproduktion (z.B. traditionelle Spezialitäten und Erzeugnisse des ökologischen Landbaus) auszuschöpfen. Auch im Bereich der Dienstleistungen und des Landtourismus bieten sich Marktchancen. Mit dem Programm sollen auch potenzielle Risiken für den Sektor beseitigt werden, wie beispielsweise der steigende Konkurrenzdruck bei noch geringer Produktivität. Das Programm nutzt nach Möglichkeit vorhandene Stärken wie die recht günstigen natürlichen Rahmenbedingungen und die Verfügbarkeit relativ gut ausgebildeter Humanressourcen sowie das beträchtliche Freizeit- und Fremdenverkehrspotenzial einiger Gegenden. Schwächen wie die geringe Wettbewerbsfähigkeit infolge geringer Produktivität und unterentwickelter Marktstrukturen, die hohe Verschuldung, die Zersplitterung des Grundbesitzes und die unzureichend entwickelten ländlichen Märkte sollen ebenfalls behoben werden.

Programmschwerpunkte

Das Programm stützt sich auf drei Schwerpunkte des slowakischen Entwicklungsplans:

  • Verbesserung der Agrarproduktion einschließlich der Nahrungsmittelindustrie

  • nachhaltige ländliche Entwicklung

  • Entwicklung der Humanressourcen

Die einzelnen Schwerpunkte sollen mit Hilfe folgender Maßnahmen umgesetzt werden:

    Maßnahme

Anteil an den insgesamt zugewiesenen EU-Mitteln
Verbesserung der Agrarproduktion einschließlich der Nahrungsmittelindustrie (57,49 %)
1: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben27,18 %
2: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Agrar- und Fischereierzeugnissen25,82 %
3: Unterstützung der Gründung von Erzeugergemeinschaften4,49 %
Nachhaltige ländliche Entwicklung: (35,54 %)
4: Diversifizierung der wirtschaftlichen Tätigkeiten im ländlichen Raum14,97 %
5: Forstwirtschaft7,43 %
6: Landwirtschaftliche Produktionsverfahren, die dem Umweltschutz und der Landschaftspflege dienen 3,45 %
7: Flurbereinigung 9,69 %
Entwicklung der Humanressourcen: (4.99 %)
8: Entwicklung der Humanressourcen (Berufsbildung)1,92 %
9: Technische Hilfe3,07 %

*Der EU-Beitrag deckt 75% des Gesamtbetrags der zuschussfähigen öffentlichen Ausgaben

Diese Maßnahmen dürften zur Verwirklichung folgender strategischer Ziele beitragen:

Bei der Land- und Ernährungswirtschaft sollen in erster Linie die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden, wobei der Tier- und Umweltschutz, die Verbesserung der Einrichtungen für die Verarbeitung von land- und fischwirtschaftlichen Erzeugnissen, der Vertrieb, die Kontrolle der Nahrungsmittelqualität und die Gründung von Erzeugergemeinschaften in den Mittelpunkt gestellt werden.

Im ländlichen Raum bestehen die Hauptziele in der Verbesserung der Lebensqualität der Landbevölkerung sowie der Erhaltung und Entwicklung angemessener (sozialer, kultureller, wirtschaftlicher und natürlicher) Rahmenbedingungen, die es gestatten, die Beschäftigungsmöglichkeiten zu steigern und zusätzliche Einkommensquellen zu erschließen. Auf diese Weise lässt sich die Bevölkerungsstruktur des ländlichen Raums stabilisieren und eine weitere Abwanderung verhindern. Außerdem sollen (vor allem in der Forstwirtschaft) alternative, rentable Wirtschaftstätigkeiten entwickelt und die Produktion auf eine umweltgerechte Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen gestützt werden, die der Artenvielfalt im slowakischen Staatsgebiet Rechnung trägt.

Schließlich setzt die Durchführung einer solchen Strategie voraus, dass hinreichend ausgebildete und sensibilisierte Humanressourcen zur Verfügung stehen. Dies wird im Rahmen der verschiedenen Maßnahmen des Programms ebenfalls gefördert.

Die Beschäftigung ist ein übergreifendes Ziel des Programms, auf das alle Maßnahmen hinwirken sollen.

Programm zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums (Sapard) in Litauen für den Zeitraum 2000-2006

Fakten und Zahlen

  • Gesamtfläche: 65 300 km2, davon 54% landwirtschaftlich genutzte Flächen

  • Bevölkerung: 3,7 Mio. Einwohner, davon 31,8% im ländlichen Raum

  • Anteil der Landwirtschaft am BIP: 3,8 % im Jahr 1999 (14,2% im Jahr 1993)

  • Anteil der Landwirtschaft an der Gesamtbeschäftigung: 21,4% im Jahr 1998 (22,4% im Jahr 1993)

  • Anteil der Land- und Ernährungswirtschaft am BIP: 28,1% der Industrieproduktion insgesamt (1998)

  • Indikative jährliche Zuweisung im Rahmen von Sapard (konstante Preise von 1999): 29,829 Mio. Euro .

Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums soll auf bestehende Stärken wie den Wettbewerbsvorteil für die Viehzucht infolge der natürlichen und klimatischen Bedingungen aufbauen. Auch sollen Schwächen in Form von niedriger Produktivität, die die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und des ländlichen Raums beeinträchtigen könnten, und Infrastrukturmängeln (Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur) behoben werden.

Programmschwerpunkte

Das Programm stützt sich auf sieben Schwerpunkte des litauischen Entwicklungsplans:

  • Agrarproduktion

  • Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

  • Diversifizierung der wirtschaftlichen Tätigkeiten im ländlichen Raum

  • Infrastruktur

  • Forstwirtschaft

  • Umweltschonende landwirtschaftliche Produktionsverfahren

  • Entwicklung der Humanressourcen

Die einzelnen Schwerpunkte sollen mit Hilfe folgender Maßnahmen umgesetzt werden:

    Maßnahme

Anteil an den insgesamt zugewiesenen EU-Mitteln
1: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben47 %
2: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Agrar- und Fischereierzeugnissen21 %
3: Entwicklung und Diversifizierung der wirtschaftlichen Tätigkeiten8 %
4: Verbesserung der ländlichen Infrastruktur 16 %
5: Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen und Verbesserung der Forstinfrastruktur4 %
6: Umweltschonende landwirtschaftliche Produktionsverfahren 1 %
7: Berufsbildung2 %
8: Technische Hilfe, Informations- und Werbekampagnen2 %

*Der EU-Beitrag deckt 75% des Gesamtbetrags der zuschussfähigen öffentlichen Ausgaben

Diese Maßnahmen dürften zur Verwirklichung folgender strategischer Ziele beitragen:

  • Umsetzung des im Rahmen der GAP und der damit verbundenen Politiken anwendbaren Gemeinschaftsrechts

  • Beseitigung vorrangiger, spezieller Probleme, die bei der nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums auftreten.

Programm zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums (Sapard) in Estland für den Zeitraum 2000-2006

Fakten und Zahlen

  • Gesamtfläche: 45 227 km², davon 31 % landwirtschaftlich genutzte Flächen

  • Bevölkerung: 1,446 Mio. Einwohner, davon 30% im ländlichen Raum

  • Anteil der Landwirtschaft am BIP: 3,3% im Jahr 1999 (7,2% des BIP im Jahr 1996)

  • Anteil der Landwirtschaft an der Gesamtbeschäftigung: 7,6% im Jahr 1999 (13% im Jahr 1993)

  • Anteil der Land- und Ernährungswirtschaft am BIP: Knapp über ein Drittel der estnischen Industrieproduktion entfällt auf die Nahrungsmittelindustrie

  • Indikative jährliche Zuweisung im Rahmen von Sapard (konstante Preise von 1999): 12,137 Mio. Euro.

Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums zielt darauf ab, die für die Land- und Ernährungswirtschaft in Estland bestehenden Möglichkeiten auszuschöpfen. Zu diesem Zweck werden zwecks Übernahme des Gemeinschaftsrechts in großem Umfang Investitionen in den estnischen Agrarsektor gefördert, um die Einhaltung der EU-Vorschriften in den Bereichen Hygiene, Tiergesundheit, Gesundheitsschutz, Nahrungsmittelqualität, Tierschutz und Umweltschutz zu gewährleisten. Diese Investitionen dürften auch zur Entstehung wettbewerbsfähigerer landwirtschaftlicher Betriebe beitragen. Schließlich umfasst das Programm eine spezielle Maßnahmen zur Umstrukturierung der Nahrungsmittel verarbeitenden Industrie. Angesichts des beträchtlichen Stellenabbaus in der estnischen Landwirtschaft soll das Programm die Ansiedlung diversifizierter wirtschaftlicher Tätigkeiten fördern und sieht zu diesem Zweck Fördermittel vor, um den Landtourismus sowie handwerkliche Tätigkeiten und die Nahrungsmittelverarbeitung in Kleinbetrieben zu begründen oder zu erweitern. Auch die Schwächen der ländlichen Infrastruktur in Estland sollen behoben werden, indem der Bau von Zufahrtstraßen zu den Bauernhöfen ebenso gefördert wird wie der Ausbau der Versorgungsnetze für Strom und Wasser und der Telekommunikationsnetze.

Programmschwerpunkte

Das Programm stützt sich auf drei Schwerpunkte des estnischen Entwicklungsplans:

  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft

  • Regenerierung und nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums

  • Erleichterung der tatsächlichen Programmabwicklung.

Die einzelnen Schwerpunkte sollen mit Hilfe folgender Maßnahmen umgesetzt werden:

Sapard-Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums in Estland

Anteil an den insgesamt zugewiesenen
Schwerpunkte und MaßnahmenEU-Mitteln
%%

Schwerpunkt 1: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft

60,1

Maßnahme 1: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben42,0%
Maßnahme 2: Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Agrar- und Fischereierzeugnissen18,1%

Schwerpunkt 2: Regenerierung und Entwicklung des ländlichen Raums

36,0%

Maßnahme 3: Entwicklung und Diversifizierung der wirtschaftlichen Tätigkeiten 17,6%
Maßnahme 4: Entwicklung und Verbesserung der ländlichen Infrastruktur 12,2%
Maßnahme 6: Dorferneuerung und -entwicklung3,5%
Maßnahme 7: Landwirtschaftliche Produktionsverfahren, die dem Umweltschutz und der Landschaftspflege dienen1,4%
Maßnahme 8: Forstwirtschaftliche Maßnahmen 1,3%

Schwerpunkt 3: Erleichterung der tatsächlichen Programmabwicklung

3.9%

Maßnahme 5: Technische Hilfe 1,9%
Unterstützung gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1268/19992,0%
100,0%100,0%

*Der EU-Beitrag deckt 75% des Gesamtbetrags der zuschussfähigen öffentlichen Ausgaben

Diese Maßnahmen dürften zur Verwirklichung folgender strategischer Ziele beitragen:

  • Steigerung der Effizienz der Agrarproduktion und deren Anpassung an die Markterfordernisse

  • Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, effizienten Nahrungsmittel verarbeitenden Industrie

  • Schaffung der Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums

  • Beitrag zur sozioökonomischen und strukturellen Entwicklung des ländlichen Raums.
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