TEIL A
EINLEITUNG
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 15. und 16. Dezember 1995 in
Madrid Beschlüsse über die Beschäftigung, die einheitliche Währung, die
Regierungskonferenz sowie die Erweiterung nach Mittel- und Osteuropa und dem
Mittelmeerraum gefaßt.
Der Europäische Rat ist der Ansicht, daß die Schaffung von Arbeitsplätzen
das hauptsächliche soziale, wirtschaftliche und politische Ziel der
Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten darstellt, und erklärt, daß er
fest entschlossen ist, weiterhin alle notwendigen Anstrengungen zur
Verringerung der Arbeitslosigkeit zu unternehmen.
Der Europäische Rat hat das Szenario für die Einführung der einheitlichen
Währung angenommen und unmißverständlich bestätigt, daß diese Stufe am
1. Januar 1999 beginnt.
Der Europäische Rat hat beschlossen, der einheitlichen Währung, die ab
1. Januar 1999 Verwendung finden wird, den Namen "Euro" zu geben.
Der Europäische Rat hat die in Essen begonnenen und in Cannes und Formentor
fortgesetzten Überlegungen über die Zukunft Europas fortgeführt.
In diesem Kontext hat er mit Genugtuung den Bericht der Reflexionsgruppe zur
Kenntnis genommen und beschlossen, für den 29. März 1996 die
Regierungskonferenz einzuberufen, deren Aufgabe es sein wird, die
politischen und institutionellen Bedingungen festzulegen, um die Europäische
Union den Erfordernissen von heute und morgen, insbesondere mit Blick auf
die nächste Erweiterung, anzupassen.
Es ist unerläßlich, daß diese Konferenz brauchbare Ergebnisse erzielt, damit
die Union einen zusätzlichen Nutzen für alle ihre Bürger erbringt und damit
sie ihrer Verantwortung nach innen und nach außen in angemessener Weise
gerecht wird.
Der Europäische Rat nimmt mit Genugtuung einige bemerkenswerte Erfolge zur
Kenntnis,
die im Bereich der Außenbeziehungen seit seiner letzten Tagung erreicht
wurden und bei denen die Europäische Union eine entscheidende Rolle gespielt
hat:
- die Unterzeichnung des in Dayton geschlossenen Abkommens in Paris, das
dem furchtbaren Krieg im ehemaligen Jugoslawien ein Ende setzt und das
auf erheblichen europäischen Anstrengungen in den vergangenen Monaten
auf militärischem und humanitärem Gebiet sowie im Bereich der
Verhandlungen basiert. Der Europäische Rat erkennt an, daß die
Vereinigten Staaten in einem kritischen Zeitpunkt einen entscheidenden
Beitrag geleistet haben;
- die neue Transatlantische Agenda und der gemeinsame Aktionsplan der
Europäischen Union und der Vereinigten Staaten, die am 3. Dezember beim
Gipfeltreffen in Madrid unterzeichnet wurden und bedeutende gemeinsame
Verpflichtungen mit den Vereinigten Staaten darstellen, durch die die
transatlantischen Beziehungen neu belebt und gestärkt werden sollen;
- die Unterzeichnung des interregionalen Rahmenabkommens zwischen der
Europäischen Union und Mercosur in Madrid; hierbei handelt es sich um
das erste derartige Abkommen, das von der Union unterzeichnet wurde;
- die Erklärung von Barcelona, die den Beginn einer neuen globalen
Europa-Mittelmeer-Assoziation zur Förderung von Frieden, Stabilität und
Wohlstand im Mittelmeerraum durch einen ständigen Prozeß des Dialogs
und der Zusammenarbeit bedeutet;
- die Unterzeichnung des revidierten Lomé IV-Abkommens durch die
Europäische Union und die AKP-Staaten in Mauritius, welche die
Assoziation zwischen den beiden Parteien festigen wird;
- die Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Zollunion zwischen der
Europäischen Union und der Türkei, die den Weg freimacht für die
Konsolidierung und Stärkung der politischen, wirtschaftlichen und
sicherheitspolitischen Beziehungen, die für die Stabilität dieser
Region von grundlegender Bedeutung sind.
Der Europäische Rat hatte zu Beginn seiner Arbeiten einen Gedankenaustausch
mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn Klaus HÄNSCH, über
die wichtigsten Punkte dieser Tagung.
Schließlich fand heute eine Zusammenkunft mit den Staats- und
Regierungschefs und den Außenministern der assoziierten Länder Mittel- und
Osteuropas - einschließlich der baltischen Staaten - (nachstehend MOEL
genannt) sowie Zyperns und Maltas statt. Dies gab Gelegenheit zu einem
umfassenden Gedankenaustausch über diese Schlußfolgerungen, die Fragen im
Zusammenhang mit der Heranführungsstrategie und verschiedene Themen der
internationalen Politik.
I.
WIRTSCHAFTLICHER WIEDERAUFSCHWUNG IN EUROPA IM RAHMEN
SOZIALER INTEGRATION
A. WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION
I. Szenario für die Einführung der einheitlichen Währung
1. Der Europäische Rat bekräftigt, daß die dritte Stufe der Wirtschafts-
und Währungsunion entsprechend den Konvergenzkriterien, dem Zeitplan, den
Protokollen und den Verfahren, die im Vertrag festgelegt sind, am 1. Januar
1999 beginnt.
Er bekräftigt auch, daß ein hoher Grad wirtschaftlicher Konvergenz eine
Vorbedingung für die Erreichung des im Vertrag festgelegten Ziels der
Schaffung einer stabilen einheitlichen Währung ist.
2. Der Name der neuen Währung ist ein wichtiger Faktor der Vorbereitung
des Übergangs zur einheitlichen Währung, da es zum Teil von ihm abhängt, wie
die Wirtschafts- und Währungsunion von der Öffentlichkeit akzeptiert wird.
Der Europäische Rat ist der Auffassung, daß die einheitliche Währung in
allen Amtssprachen der Europäischen Union unter Berücksichtigung der
verschiedenen Alphabete denselben Namen tragen muß; dieser muß einfach sein
und Europa symbolisieren.
Der Europäische Rat beschließt daher, daß ab dem Beginn der dritten Stufe
der Name für die europäische Währung Euro lautet. Dies ist der vollständige
Name und nicht ein Wortbestandteil, der dem Namen der jeweiligen
Landeswährung vorangestellt wird.
Der Name Euro wird anstelle der allgemeinen Bezeichnung ECU verwendet, die
im Vertrag für die einheitliche europäische Währung gebraucht wird.
Die Regierungen der fünfzehn Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, daß
dieser Beschluß eine zulässige, endgültige Auslegung der einschlägigen
Vertragsbestimmungen bildet.
3. Der Europäische Rat billigt als entscheidenden Schritt zur Klärung des
Prozesses der Einführung der einheitlichen Währung das Einführungsszenario
in Anlage 1, das auf dem Bericht beruht, der entsprechend seinem Auftrag vom
Rat im Benehmen mit der Kommission und dem Europäischen Währungsinstitut
ausgearbeitet worden ist. Er stellt mit Befriedigung fest, daß das Szenario
mit dem Bericht des EWI über den Übergang zur einheitlichen Währung voll und
ganz vereinbar ist.
4. Das Szenario sorgt für die Transparenz dieses Prozesses und bietet die
Voraussetzungen für seine Akzeptanz, verleiht diesem Prozeß ein höheres Maß
an Glaubwürdigkeit und unterstreicht seine Unumkehrbarkeit. Es ist technisch
durchführbar und stellt darauf ab, die erforderliche Rechtssicherheit zu
bieten, die Anpassungskosten so niedrig wie möglich zu halten und
Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Gemäß dem Szenario wird der Rat in der
Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs so früh wie möglich im Jahr
1998 feststellen, welche Mitgliedstaaten die erforderlichen Voraussetzungen
für die Einführung der einheitlichen Währung erfüllen. Die Europäische
Zentralbank (EZB) muß früh genug im voraus eingerichtet werden, damit sie
die entsprechenden Vorbereitungen treffen und ihre Tätigkeiten am 1. Januar
1999 in vollem Umfang aufnehmen kann.
5. Die dritte Stufe beginnt am 1. Januar 1999 mit der unwiderruflichen
Festsetzung der Kurse für die Umrechnung der Währungen der teilnehmenden
Staaten in ihrem Verhältnis zueinander und zum Euro. Ab diesem Zeitpunkt
wird in der Geld- und Wechselkurspolitik der Euro zugrunde gelegt sowie die
Verwendung des Euro auf den Devisenmärkten gefördert, und die teilnehmenden
Mitgliedstaaten werden neue handelbare Schuldtitel der öffentlichen Hand in
Euro auflegen.
6. Spätestens Ende 1996 muß der Rat die technischen Vorarbeiten für eine
Verordnung abschließen, die am 1. Januar 1999 in Kraft tritt und den
rechtlichen Rahmen für die Verwendung des Euro ab diesem Zeitpunkt bietet,
zu dem er zu einer eigenständigen Währung wird und der amtliche ECU-Korb
abgeschafft wird. In dieser Verordnung wird für die Zeit des Fortbestehens
unterschiedlicher Währungseinheiten der rechtlich verbindliche Gegenwert des
Euro in den Landeswährungen festgelegt. Die Ersetzung der Landeswährungen
durch den Euro dürfte für sich genommen nicht die Weitergeltung von
Verträgen berühren, sofern darin nichts anderes bestimmt ist. Im Falle von
Verträgen, in denen auf den amtlichen ECU-Korb der Europäischen Gemeinschaft
gemäß dem Vertrag Bezug genommen wird, wird die Ersetzung durch den Euro im
Verhältnis eins zu eins vorgenommen, soweit in den Verträgen nichts anderes
bestimmt ist.
7. Spätestens am 1. Januar 2002 werden die Euro-Banknoten und -Münzen
neben den nationalen Banknoten und Münzen in Umlauf gebracht. Spätestens
6 Monate danach werden die Landeswährungen in allen teilnehmenden
Mitgliedstaaten vollständig durch den Euro ersetzt, womit die Einführung der
einheitlichen Währung vollendet ist. Danach können die nationalen Banknoten
und Münzen noch bei den nationalen Zentralbanken umgetauscht werden.
8. Der Europäische Rat fordert den Rat (Wirtschafts- und Finanzfragen)
auf, alle erforderlichen zusätzlichen technischen Arbeiten zur Durchführung
des heute angenommenen Einführungsszenarios zu beschleunigen. Auch die
Beschriftung der Euro-Banknoten und -Münzen in den verschiedenen Alphabeten
der Union ist festzulegen.
II. Sonstige Vorbereitungen für die dritte Stufe der WWU
Dauerhafte wirtschaftliche Konvergenz
Die Haushaltsdisziplin ist sowohl für den Erfolg der Wirtschafts- und
Währungsunion als auch für die Akzeptanz der einheitlichen Währung in der
Öffentlichkeit von wesentlicher Bedeutung. Folglich muß sichergestellt
werden, daß die öffentlichen Finanzen nach dem Übergang zur dritten Stufe
weiterhin eine gesunde Entwicklung im Einklang mit den Verpflichtungen aus
dem Vertrag nehmen.
Der Europäische Rat nimmt mit Interesse die Absicht der Kommission zur
Kenntnis, 1996 ihre Schlußfolgerungen zu der Frage vorzulegen, wie die
Haushaltsdisziplin und die haushaltspolitische Koordinierung in der
Währungsunion im Einklang mit den im Vertrag formulierten Verfahren und
Grundsätzen sichergestellt werden können.
Beziehungen zwischen den zum Euro-Gebiet gehörenden Mitgliedstaaten und den
nicht dazu gehörenden Mitgliedstaaten
Die künftigen Beziehungen zwischen den zum Euro-Gebiet gehörenden
Mitgliedstaaten und den nicht von Beginn an zu diesem Gebiet gehörenden
Mitgliedstaaten müssen vor dem Übergang zur dritten Stufe festgelegt werden.
Der Europäische Rat ersucht den Rat (Wirtschafts- und Finanzfragen),
zusammen mit der Kommission und dem Europäischen Währungsinstitut in ihrem
jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Fragen zu prüfen, die dadurch
aufgeworfen werden, daß einige Mitgliedstaaten möglicherweise nicht von
Beginn an zum Euro-Gebiet gehören; dabei sind insbesondere, aber nicht
ausschließlich, die Fragen im Zusammenhang mit der Währungsstabilität zu
prüfen.
Künftige Arbeiten
Der Europäische Rat fordert den Rat (Wirtschafts- und Finanzfragen) auf, ihm
über die beiden vorgenannten Fragen so bald wie möglich Bericht zu
erstatten.
Bei den Beratungen über diese beiden Fragen ist dem Erfordernis des Vertrags
zu entsprechen, daß die Mitgliedstaaten, die dem Euro-Gebiet nach 1999
beitreten, dies unter den gleichen Bedingungen tun können, die 1998 für die
von Beginn an dazu gehörenden Mitgliedstaaten gelten.
B. GRUNDZÜGE DER WIRTSCHAFTSPOLITIK
Der Europäische Rat weist auf die Notwendigkeit hin, dauerhaft einen hohen
Grad an Konvergenz der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten beizubehalten,
damit stabile Voraussetzungen für den Übergang zur einheitlichen Währung
geschaffen werden und zugleich das reibungslose Funktionieren des
Binnenmarkts gewährleistet wird. Er billigt in dieser Hinsicht den vom Rat
im Juli 1995 angenommenen Bericht über die Umsetzung der Grundzüge der
Wirtschaftspolitik.
C. BESCHÄFTIGUNG
1. Der Europäische Rat bekräftigt, daß die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
und die Förderung der Chancengleichheit die Hauptaufgaben der Gemeinschaft
und ihrer Mitgliedstaaten darstellen.
Die in Essen entworfene und in Cannes bestätigte mittelfristige Strategie
bietet den geeigneten Rahmen für die Weiterentwicklung der beschlossenen
Maßnahmen. In den Mitgliedstaaten wurde mit der Umsetzung dieser Maßnahmen
bereits begonnen, und es wurden dabei, vor allem dank einer angemessenen
Verbindung struktureller und politischer Maßnahmen zur Förderung eines
anhaltenden Wirtschaftswachstums, insgesamt positive Ergebnisse erzielt.
Der Europäische Rat befürwortet den Zwischenbericht der Kommission und die
Analyse der wechselseitig vorteilhaften Wirkungen einer verstärkten
Koordination der Wirtschafts- und Strukturpolitik der Union. Er bittet die
Kommission, ihren Endbericht auf der Tagung im Dezember 1996 zu
unterbreiten.
2. Der Europäische Rat begrüßt die Art und Weise, in der das in Essen
beschlossene Verfahren zur Beobachtung der beschäftigungspolitischen
Situation konzipiert und erstmals angewendet worden ist. Es beruht auf einer
Strategie der Zusammenarbeit aller an dieser gemeinsamen Anstrengung
beteiligten Akteure. So
- haben die Mitgliedstaaten die Empfehlungen von Essen in
beschäftigungspolitischen Mehrjahresprogrammen umgesetzt; diese
Programme enthalten innovative Maßnahmen, die bereits erste Früchte
getragen haben und das geeignete Mittel sind, um den Empfehlungen des
Rates im Wirtschafts- und Sozialbereich Gestalt zu verleihen;
- erhält die Strategie zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der
Europäischen Union einen neuen Anstoß dadurch, daß der Europäische Rat
den gemeinsamen Bericht des Rates (Wirtschafts- und Finanzfragen sowie
Arbeit und Sozialfragen) und der Kommission (Anlage 2) gebilligt hat.
Erstmals konnte Übereinstimmung in der Frage erzielt werden, welcher
Weg zu beschreiten ist, damit der derzeitige wirtschaftliche
Wiederaufschwung mit einer deutlicheren Verbesserung der
Beschäftigungslage einhergeht.
Mit der Annahme dieses Berichts wird dem in Essen erteilten Auftrag
entsprochen, die Beschäftigungsentwicklung zu verfolgen, und es werden
die bereits auf früheren Tagungen des Europäischen Rats vereinbarten
Beschäftigungspolitiken konsolidiert. Im Zuge der Zusammenarbeit
zwischen allen beteiligten Parteien werden neue Fortschritte nicht nur
bei der Ermittlung der Hindernisse, die einer Verringerung der
Arbeitslosigkeit im Wege stehen, sondern vor allem auch hinsichtlich
der makroökonomischen und strukturellen Faktoren erzielt, die
wesentlich zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen;
- begrüßt er, daß die Sozialpartner auf europäischer Ebene in der
Erklärung, die sie auf dem Gipfeltreffen für den sozialen Dialog in
Florenz abgegeben haben, zu einem gemeinsamen Kriterium für
beschäftigungsfördernde Maßnahmen gelangt sind. Desgleichen stellt er
mit Genugtuung fest, daß sich dieses Einvernehmen der Sozialpartner
weitgehend mit den Kriterien des Gesamtberichts deckt;
- hat er im Geiste dieser Politik der Einbeziehung der verschiedenen
Akteure und Institutionen in der Union mit großem Interesse die
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Beschäftigungslage
geprüft und auch hier weitreichende Übereinstimmung zwischen dieser
Entschließung und dem Gesamtbericht festgestellt.
3. Der Europäische Rat ruft auf der Grundlage der Empfehlungen des
Gesamtberichts die Mitgliedstaaten auf, den folgenden Aktionsbereichen in
ihren beschäftigungspolitischen Mehrjahresprogrammen Vorrang einzuräumen:
- Ausbau der Ausbildungsprogramme, insbesondere der Programme für
Arbeitslose;
- Flexibilisierung der Unternehmensstrategien in Fragen wie
Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung;
- Gewährleistung einer Entwicklung der Lohnnebenkosten entsprechend den
Zielen der Verringerung der Arbeitslosigkeit;
- Beibehaltung der gegenwärtigen maßvollen Lohnpolitik als eines
unerläßlichen Faktors zur Förderung eines intensiven Einsatzes von
Arbeitskräften, wobei diese Lohnpolitik an die Entwicklung der
Produktivität zu koppeln ist;
- Optimierung der Effizienz der sozialen Schutzsysteme in einer Weise,
daß bei weitestmöglicher Aufrechterhaltung des erreichten Niveaus der
Ansporn zur Arbeitssuche erhalten bleibt;
- verstärkte Umwandlung der passiven Politiken des Arbeitslosenschutzes
in aktive Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen;
- erhebliche Verbesserung der Mechanismen für den Informationsfluß
zwischen Arbeitsplatzanbietern und Arbeitsplatzsuchenden;
- Förderung lokaler Beschäftigungsinitiativen.
Bei der praktischen Umsetzung der genannten Maßnahmen wird besondere
Aufmerksamkeit den Problemgruppen wie den Jugendlichen ohne Erstanstellung,
den Langzeitarbeitslosen und den arbeitslosen Frauen gewidmet.
Was die Maßnahmen in bezug auf die lohnpolitische Mäßigung anbelangt, so
weist der Europäische Rat darauf hin, daß diese Maßnahmen in den
spezifischen Bereich der Sozialpartner fallen. Angesichts der Entwicklung
der Sozialbeiträge ist es ratsam, innerhalb eines Spielraums zu handeln, der
die Aufrechterhaltung der finanziellen Stabilität der Systeme des sozialen
Schutzes erlaubt.
Der Europäische Rat wird auf seiner Tagung im Dezember 1996 zu überprüfen
haben, wie weit die beschäftigungspolitischen Mehrjahresprogramme und die in
Madrid verabschiedeten Empfehlungen umgesetzt worden sind, damit die
Beschäftigungsstrategie ausgebaut wird und zusätzliche Empfehlungen
verabschiedet werden.
4. Der Europäische Rat weist darauf hin, daß für ein
beschäftigungsintensiveres Wirtschaftswachstum Sorge zu tragen ist, und
ersucht die Mitgliedstaaten nachdrücklich, weiterhin den großen
wirtschaftspolitischen Leitlinien entsprechende Politiken zu verfolgen und
sie durch - bereits eingeleitete oder noch durchzuführende -
Strukturreformen zu ergänzen, um zu starre Regelungen zu beseitigen und ein
besseres Funktionieren der Arbeitsmärkte im Produktions- und
Dienstleistungsbereich zu erreichen.
Die Möglichkeiten, die die derzeitige wirtschaftliche Aufschwungsphase
bietet, müssen optimal genutzt werden, um bei den erforderlichen
Strukturreformen weitere Fortschritte zu erzielen.
5. Der Europäische Rat hebt schließlich hervor, welch wichtige Rolle die
internen Politikbereiche, insbesondere die Bereiche Binnenmarkt,
Umweltpolitik, KMU und transeuropäische Netze, für die Schaffung von
Arbeitsplätzen spielen.
6. Die Mitglieder des Europäischen Rates, deren Länder dem Protokoll über
die Sozialpolitik im Anhang des Vertrags beigetreten sind, begrüßen, daß mit
den Sozialpartnern im Rahmen dieses Protokolls erstmals Einvernehmen über
den Entwurf für eine Richtlinie erzielt werden konnte, mit der für eine
bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben gesorgt werden soll
("Erziehungsurlaub"). Er gibt der Hoffnung Ausdruck, daß damit der Weg für
weitere Vereinbarungen auf anderen wichtigen Feldern des Sozial- und
Arbeitsbereichs bereitet ist.
7. Damit der Erfolg dieser Strategie weiterhin gewährleistet ist, fordert
er den Rat (Wirtschafts- und Finanzfragen sowie Arbeit und Sozialfragen)
sowie die Kommission auf, die Umsetzung dieser Programme fortlaufend zu
überwachen und ihm auf seiner Tagung im Dezember 1996 einen neuen
gemeinsamen Jahresbericht vorzulegen. Zur Erleichterung der praktischen
Anwendung des in Essen beschlossenen Verfahrens zur Beobachtung der
beschäftigungspolitischen Situation müssen so rasch wie möglich die im
gemeinsamen Bericht vorgesehenen Mechanismen (stabile Struktur und
gemeinsame Indikatoren) eingeführt werden. Der Europäische Rat bekräftigt
seine Entschlossenheit, dem Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen in der
Europäischen Union in den nächsten Jahren weiterhin die höchste Priorität
einzuräumen.
D. SONSTIGE POLITIKBEREICHE
Binnenmarkt
Der Europäische Rat nimmt den Bericht der Kommission über den Binnenmarkt
zur Kenntnis und begrüßt, daß über eine bedeutende Anzahl von Vorschlägen
Einvernehmen erzielt werden konnte und ein neues Verfahren für die
Notifizierung von möglicherweise dem freien Warenverkehr hinderlichen
einzelstaatlichen Maßnahmen beschlossen worden ist, durch das die
Wirksamkeit des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gewährleistet
wird.
Der Europäische Rat hat von dem CIAMPI-Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit
Kenntnis genommen und den Rat mit der Prüfung dieses Berichts beauftragt.
Der Binnenmarkt muß den Bürgern zugute kommen und sie in vollem Umfang
einbeziehen; dies ist zu erreichen, indem die Bestimmungen des Vertrags über
die Freizügigkeit und den freien Warenverkehr umgesetzt werden, der
Verbraucherschutz verstärkt und die soziale Dimension des Binnenmarkts
verbessert wird und indem Mechanismen entwickelt werden, die es uns
ermöglichen, zum einen die Bürger über die Vorteile zu informieren, die
ihnen der Binnenmarkt bieten kann, und zum anderen die Bedürfnisse der
Bürger besser kennenzulernen.
Der Europäische Rat hebt hervor, daß es wichtig ist, im Hinblick auf die
endgültige Verwirklichung des Binnenmarktes in zahlreichen Sektoren einen
verstärkten Wettbewerb herbeizuführen, um die Wettbewerbsfähigkeit mit Blick
auf die Schaffung von Arbeitsplätzen zu steigern. In diesem Zusammenhang
bekräftigt der Europäische Rat seine Schlußfolgerungen von Cannes vom Juni
1995, wonach dieses Ziel mit der Wahrnehmung der im wirtschaftlichen
Allgemeininteresse liegenden Aufgaben der öffentlichen Dienste vereinbar
sein muß. Insbesondere müssen die Gleichbehandlung aller Bürger sowie die
Qualität und die Kontinuität der Dienste und eine ausgewogene
Raumordnungspolitik gewährleistet werden.
Der Europäische Rat bestätigt, daß die transeuropäischen Netze einen
wesentlichen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit, zur Schaffung von
Arbeitsplätzen und zur Kohäsion der Union leisten können. Er nimmt mit
Befriedigung den Bericht der Kommission und die unlängst auf dem
betreffenden Gebiet erzielten Fortschritte zur Kenntnis. Er fordert den Rat
und das Parlament auf, den legislativen Rahmen rasch fertigzustellen, und
bittet die Mitgliedstaaten, der effektiven Durchführung der Vorhaben,
insbesondere derjenigen, die der Europäische Rat
als besonders wichtig eingestuft hat, höchste Priorität einzuräumen. Der
Europäische Rat ersucht den Rat (Wirtschafts- und Finanzfragen), auf
Vorschlag der Kommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen, damit die
derzeit für die transeuropäischen Netze verfügbaren Finanzmittel ergänzt
werden können.
Kleine und mittlere Unternehmen
Der Europäische Rat hat von dem Bericht der Kommission über die Rolle der
kleinen und mittleren Unternehmen als Motor von Beschäftigung, Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit Kenntnis genommen, in dem insbesondere folgende
Erfordernisse hervorgehoben werden:
- Vereinfachung der Verwaltungsformalitäten,
- Erleichterung des Zugangs zur Information, zur Ausbildung und zur
Forschung,
- Beseitigung der Hindernisse, die sich den KMU im Binnenmarkt in den Weg
stellen, und stärkere Internationalisierung der KMU,
- Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für die KMU durch einen
besseren Zugang zu den Kapitalmärkten und Ausbau der Rolle des
Europäischen Investitionsfonds gegenüber den KMU.
Der Europäische Rat fordert die Kommission nachdrücklich auf, diese Ziele
baldmöglichst im nächsten integrierten Programm zugunsten der KMU in die
Praxis umzusetzen.
Umwelt
Der Europäische Rat würdigt die klare und entscheidende Rolle, die die Union
auf internationaler Ebene beim Umweltschutz gespielt hat, insbesondere was
die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen
Abfällen und ihrer Beseitigung (Basler Übereinkommen), die biologische
Vielfalt, die Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen (Montrealer
Protokoll), und andere auf der dritten paneuropäischen Umweltminister-
konferenz behandelte Themen anbelangt.
Der Europäische Rat stellt mit Befriedigung fest, daß in diesem
Politikbereich wichtige Vereinbarungen getroffen werden konnten und daß ein
neues integrales Konzept erörtert wird, das nicht nur auf die Qualität des
Wassers abstellt, sondern auch auf den Umstand, daß es sich dabei um eine
nur begrenzt verfügbare Wirtschafts- und Umweltressource handelt.
Landwirtschaft
Der Europäische Rat begrüßt die Fortschritte, die bei den Arbeiten über die
Reformen der gemeinsamen Marktorganisationen (GMO) erzielt worden sind. Er
ersucht den Rat nachdrücklich, die gemeinsame Marktorganisation für Reis
noch vor Ende dieses Jahres und die gemeinsame Marktorganisation für Wein so
bald wie möglich zu verabschieden. Er bittet das Europäische Parlament um
Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Reform der gemeinsamen
Marktorganisation für Obst und Gemüse, damit diese so bald wie möglich
verabschiedet werden kann.
Fischerei
Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, daß der in Essen erteilte Auftrag,
Spanien und Portugal vollständig in die gemeinsame Fischereipolitik zu
integrieren, dank der Arbeiten des Rates in vollem Umfang erfüllt werden
konnte.
II
EIN BÜRGERNAHES EUROPA
A. SUBSIDIARITÄT
Der Europäische Rat hatte einen Gedankenaustausch über die Anwendung des
Grundsatzes der Subsidiarität, wie er sich aus dem Vertrag ergibt. Er hat
die Leitprinzipien für das Vorgehen der Union, die er auf seinen Tagungen in
Birmingham und Edinburgh festgelegt hat, bekräftigt.
Er hat den zweiten Jahresbericht der Kommission über die Anwendung der
Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zur Kenntnis
genommen und begrüßt, daß das Programm von 1993 über die Anpassung der
bestehenden Rechtsvorschriften an das Subsidiaritätsprinzip praktisch
abgeschlossen ist.
Er hat die Kommission aufgefordert, ihm auf seiner Tagung in Florenz über
die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
auf die derzeitigen Rechtsvorschriften der EG und auf die in Prüfung
befindlichen Vorschläge zu berichten.
B. BÜRGERNAHE POLITIKEN
Der Europäische Rat fordert nachdrücklich, daß der Kampf gegen die soziale
Ausgrenzung in ihren verschiedenen Erscheinungsformen fortgesetzt wird, denn
die Solidarität ist von entscheidender Bedeutung für die Integration und die
Entwicklung gemeinsamer Ziele in der Europäischen Union.
Er nimmt Kenntnis von der Annahme des vierten Programms für
Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Männern und Frauen und wünscht,
daß die Maßnahmen zugunsten der Frauen mit dem Ziel ihrer vollen
Gleichstellung fortgesetzt werden. In diesem Sinne wird die Europäische
Union jährlich die Bilanz der Ergebnisse der auf der Konferenz von Peking
erarbeiteten Aktionsplattform sorgen.
Der Europäische Rat bekräftigt erneut die Bedeutung kulturpolitischer
Maßnahmen zur Förderung einer gemeinschaftlichen Dimension der Kulturen
aller Mitgliedstaaten, aus denen sich die Union zusammensetzt. Er hält es
für wichtig, daß möglichst bald ein tragfähiges Einvernehmen über das
RAPHAEL-Programm für das kulturelle Erbe von europäischer Bedeutung erzielt
wird.
Er begrüßt die Erneuerung des Media-Programms und nimmt zur Kenntnis, daß im
Rat entscheidende Fortschritte bei dem Vorschlag zur Änderung der Richtlinie
"Fernsehen ohne Grenzen" erzielt worden sind, so daß dieser Vorschlag - wie
zu hoffen ist - angenommen werden kann, sobald die erforderlichen
Voraussetzungen erfüllt sind.
Er nimmt die Arbeiten im Bereich des Gesundheitsschutzes zur Kenntnis und
fordert nachdrücklich, daß die Programme zur Krebsbekämpfung, zur Bekämpfung
von AIDS sowie zur Aus- und Fortbildung im Bereich des Gesundheitswesens
verabschiedet werden.
Er nimmt den wichtigen Bericht über den Stand des Gesundheitswesens in der
Europäischen Union zur Kenntnis und vertraut darauf, daß das Parlament und
der Rat so bald wie möglich das Aktionsprogramm im Bereich des
Gesundheitsschutzes verabschieden werden.
Er begrüßt die erfolgreichen Bemühungen des Rates um größere Transparenz
seiner Arbeiten, nämlich die Annahme eines Verhaltenskodex, der den Zugang
der Öffentlichkeit zu den Protokollen und Erklärungen, die der Rat als
Gesetzgeber verabschiedet hat, erleichtern soll, und die Tatsache, daß eine
immer größere Anzahl von Aussprachen durch die audiovisuellen Medien
übertragen worden ist.
Er begrüßt die Annahme von zwei Beschlüssen zum konsularischen Schutz, die
im Einklang mit Artikel 8c des Vertrags den Bürgern der Union Zugang zu
allen Konsulaten der Mitgliedstaaten in Drittländern garantieren.
C. JUSTIZ UND INNERES
Der Europäische Rat hat den Bericht über die im Jahre 1995 durchgeführten
Maßnahmen im Bereich Justiz und Inneres zur Kenntnis genommen, der sehr
unterschiedliche Tätigkeiten beschreibt; zu nennen sind hier unter anderem
der Abschluß von vier Übereinkommen und der Aufbau der Europäischen
Drogenstelle.
Der Europäische Rat ist bestrebt, der Union die Schaffung eines Freiheits-
und Sicherheitsraums für ihre Bürger zu ermöglichen, und ersucht darum, daß
die künftigen Tätigkeiten auf prioritäre, für mehrere Präsidentschaften
geplante Bereiche - einschließlich Europol - konzentriert werden, damit die
Zusammenarbeit in diesen Bereichen vertieft werden kann. Insbesondere sind
dabei folgende Bereiche gemeint:
1. Terrorismus
Der Europäische Rat hat mit großer Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß
der Rat die Erklärung von La Gomera über den Terrorismus (Anlage 3)
verabschiedet und damit den festen Willen der Union bekräftigt hat, die
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus, die eines der prioritären
Ziele der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres darstellt, zu
verstärken. Er ersucht den Rat, diese Zusammenarbeit in konkrete und
effiziente Maßnahmen umzusetzen.
2. Drogen und organisierte Kriminalität
Der Europäische Rat billigt den Bericht der Sachverständigengruppe "Drogen"
und fordert nachdrücklich, daß die in diesem Bericht enthaltenen Vorgaben
unverzüglich in konkrete, operative und innerhalb der Union koordinierte
Aktionen umgesetzt werden.
Der Europäische Rat ersucht den nächsten italienischen Vorsitz, in
Zusammenarbeit mit dem künftigen irischen Vorsitz und nach Konsultation der
Mitgliedstaaten, der Kommission, der Europol-Drogeneinheit und der
Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, ein
Aktionsprogramm auszuarbeiten, das den Leitlinien dieses Berichts Rechnung
trägt. Der Europäische Rat wird auf seiner Tagung im Dezember 1996 den Stand
der Umsetzung dieses Berichts prüfen.
In diesem Zusammenhang hält er es für vorrangig, daß ein Mechanismus der Zu-
sammenarbeit im Kampf gegen die Drogen zwischen der Europäischen Union und
Lateinamerika einschließlich des karibischen Raums geschaffen wird. Er ist
der Auffassung, daß die internationale Strategie zur Bekämpfung des
Drogenmißbrauchs und des illegalen Drogenhandels auf einem globalen und
koordinierten Ansatz basieren und darauf gerichtet sein muß, das
Drogenangebot und die Drogennachfrage durch bilaterale Zusammenarbeit
zwischen den beiden Regionen einzudämmen. Er hat mit Befriedigung von der
französisch-britischen Initiative für den karibischen Raum Kenntnis
genommen, in der eine regionale Aktion zur Bekämpfung des Drogenhandels
vorgeschlagen wird, die auch als Aktion in die Transatlantische Agenda
aufgenommen worden ist.
Er fordert den Rat und die Kommission auf, bis April nächsten Jahres einen
Bericht und entsprechende Aktionsvorschläge für beide Regionen vorzulegen.
Zu diesem Zweck wird eine Ad-hoc-Gruppe "Drogen" eingesetzt.
Er begrüßt es, daß am 18. Dezember in Madrid ein Übereinkommen über
Vorprodukte zwischen der Gemeinschaft und den fünf Ländern des Andenpaktes
unterzeichnet werden soll, das einen wichtigen Schritt innerhalb dieser
Strategie darstellt. In diesem Zusammenhang unterstützt er die Beibehaltung
der Präferenzen für die Andenländer und die Länder Mittelamerikas im Rahmen
der APS-Sonderregelung zur Drogenbekämpfung.
Ebenso begrüßt er die Durchführung der Konferenz über Drogenfragen, die am
7. und 8. Dezember in Brüssel stattgefunden hat.
Er nimmt die Arbeiten betreffend die organisierte Kriminalität zur Kenntnis
und empfiehlt dem Rat, die erforderlichen operativen Maßnahmen vorzusehen,
um diese Gefahr, die alle Länder der Union bedroht, zu bekämpfen.
Der Europäische Rat fordert den Rat und die Kommission auf, zu prüfen,
inwieweit eine mögliche Harmonisierung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten zu einer Reduzierung des Drogenkonsums und -handels
beitragen könnte.
3. Justitielle Zusammenarbeit
Der Europäische Rat vertritt die Auffassung, daß die Arbeiten sich vorrangig
auf die Frage der Auslieferung und der Rechtshilfe in Strafsachen sowie auf
die Ausdehnung des Brüsseler Übereinkommens und die Zustellung von
Schriftstücken in Zivilsachen konzentrieren sollten. Er stellt mit
Befriedigung fest, daß das Übereinkommen über Insolvenzverfahren
unterzeichnet worden ist.
4. Einwanderung und Asyl
Der Europäische Rat nimmt mit Befriedigung Kenntnis von den Ergebnissen, die
in den Bereichen illegale Einwanderung von Staatsangehörigen dritter Länder,
Rückübernahmeklauseln sowie Kontrolle der illegalen Einwanderung und
Beschäftigung erzielt worden sind, und ersucht den Rat, die Arbeiten in
diesem Bereich fortzusetzen.
Er stellt ferner mit Befriedigung fest, daß die Entschließung über die
Lastenverteilung bei der Aufnahme von Vertriebenen sowie der Beschluß über
ein Warnsystem und ein Dringlichkeitsverfahren für diese Lastenverteilung
verabschiedet worden sind.
Er nimmt den Gemeinsamen Standpunkt zur harmonisierten Anwendung des
Flüchtlingsbegriffs im Einklang mit Artikel 1 des Genfer Abkommens zur
Kenntnis und ersucht darum, daß die Ratifikation des Dubliner Übereinkommens
abgeschlossen wird.
5. Außengrenzen
Der Europäische Rat ersucht den Rat, die noch offenen Fragen im Zusammenhang
mit der Annahme des Übereinkommens über das Überschreiten der Außengrenzen
der Mitgliedstaaten der Union durch Personen so bald wie möglich zu klären,
und begrüßt die Ergebnisse, die in Visafragen erzielt wurden.
6. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Der Europäische Rat hat die Ergebnisse zur Kenntnis genommen, die bezüglich
der Festlegung von Strategien zur Bekämpfung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit erzielt worden sind (Anlage 4); er fordert, daß die
gemeinsame Maßnahme zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
angenommen wird, um eine Annäherung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten zu erreichen und die Möglichkeiten der Rechtshilfe zwischen
den Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu verstärken.
Er hat sich auch mit dem Zwischenbericht der Beratenden Kommission befaßt
und beauftragt die genannte Kommission, daß sie ihre Arbeiten auf der
Grundlage des Zwischenberichts fortsetzt und die Studie über die
Realisierbarkeit der künftigen Europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit bis zur Tagung des Europäischen Rates im Juni 1996
abschließt.
D. BETRÜGERISCHE PRAKTIKEN UND SCHUTZ DER FINANZIELLEN INTERESSEN
Der Europäische Rat hat die vergleichende Analyse und den zusammenfassenden
Bericht über die auf einzelstaatlicher Ebene getroffenen Maßnahmen zur
Bekämpfung der Verschwendung und des Mißbrauchs von Gemeinschaftsmitteln zur
Kenntnis genommen, welche die Kommission auf der Grundlage der Berichte der
Mitgliedstaaten ausgearbeitet hat.
Er unterstützt die Schlußfolgerungen des Rates "Wirtschafts- und
Finanzfragen" (Anlage 5) und ersucht die Mitgliedstaaten und die Organe der
Union, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um einen gleichwertigen
Schutz in der gesamten Gemeinschaft sowie im Rahmen des
Gemeinschaftshaushalts und des EEF-Haushalts sicherzustellen.
Ferner begrüßt er die unmittelbar bevorstehende Annahme der Verordnung über
den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften sowie die
Unterzeichnung des entsprechenden Übereinkommens.
Er fordert die Kommission auf, möglichst bald den Vorschlag über die
Kontrollen und Überprüfungen in situ vorzulegen, und ersucht den Rat
"Wirtschafts- und Finanzfragen", daß er diese Vorschrift vor der Tagung des
Europäischen Rates im Juni annimmt.
Er nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, daß Konsens über ein Zusatzprotokoll
zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der
Europäischen Gemeinschaften erzielt worden ist, dessen Zweck darin besteht,
die Einstufung der Korruption sowohl bei nationalen als auch bei
europäischen Beamten und bei den Mitgliedern der gemeinschaftlichen wie auch
der nationalen Organe und Einrichtungen als Straftat zu vereinheitlichen.
Er ersucht den Rat "Justiz und Inneres", seine Beratungen im Hinblick auf
die Vervollständigung des Übereinkommens insbesondere im Bereich der
justititiellen Zusammenarbeit fortzusetzen.
Der Europäische Rat nimmt mit Befriedigung Kenntnis von der Initiative der
Kommission für ein gesundes Finanzgebaren, insbesondere ihren Beschluß, eine
Gruppe von persönlichen Vertretern einzusetzen, deren Aufgabe es sein soll,
die prioritären Aktionen auf Gemeinschaftsebene und auf einzelstaatlicher
Ebene zu ermitteln, damit die Ausführung des Haushaltsplans verbessert
werden kann und die vom Rechnungshof festgestellten Mängel bei der
Haushaltsführung abgestellt werden können.
Er fordert die Kommissison und den Rat auf, die Möglichkeit einer Ausdehnung
des Rechnungsabschlußsystems der Landwirtschaft auf andere Sektoren zu
prüfen.
E. VEREINFACHUNG DER RECHTS- UND VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN
Der Europäische Rat bekräftigt, daß es von großer Bedeutung ist, unnötige
Belastungen der unternehmerischen Tätigkeit zu vermeiden und zu diesem Zweck
einen Prozeß der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung in die Wege zu leiten,
bei dem es den Besitzstand der Gemeinschaft zu wahren gilt und der mit
nationalen Maßnahmen einhergehen muß, die auf das gleiche Ziel gerichtet
sind. In diesem Zusammenhang nimmt er auf den Bericht der Kommission
betreffend den Bericht der Gruppe unabhängiger Sachverständiger Bezug.
Er ersucht die Kommission, ihre neuen Vorschläge zur Kodifizierung des
Gemeinschaftsrechts vorzulegen, und bittet den Rat, hierüber so bald wie
möglich zu befinden.
III
EIN WELTOFFENES EUROPA IM ZEICHEN VON STABILITÄT, SICHERHEIT
FREIHEIT UND SOLIDARITÄT
A. ERWEITERUNG
Die Erweiterung ist eine politische Notwendigkeit und zugleich eine
historische Chance für Europa. Da sie für Stabilität und Sicherheit des
Kontinents sorgt, wird sie nicht nur für die beitrittswilligen Staaten,
sondern auch für die derzeitigen Mitglieder der Union neue Perspektiven des
Wirtschaftswachstums und des allgemeinen Wohlstands eröffnen. Die
Erweiterung muß dazu dienen, das europäische Integrationswerk unter Wahrung
des Besitzstands der Gemeinschaft, der die gemeinsamen Politiken
einschließt, zu stärken.
In diesem Sinne hat der Europäische Rat die Berichte der Kommission über die
Auswirkungen der Erweiterung auf die Politiken der Europäischen Union, über
alternative Strategien in der Landwirtschaft und die Entwicklung der
Strategie zur Heranführung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas
an die Gemeinschaft zur Kenntnis genommen.
Er nimmt Kenntnis von dem Bericht des Rates über die Beziehungen zu den
assoziierten MOEL im zweiten Halbjahr 1995 (Anlage 6).
Durch das PHARE-Programm, das durch die Beschlüsse des Europäischen Rates
auf seiner Tagung in Cannes abgestützt wurde, sowie durch die weitere
Tätigkeit der Europäischen Investitionsbank wird eine globale Verstärkung
der Leistungen zur Vorbereitung des Beitritts ermöglicht werden.
Er bekräftigt, daß die Verhandlungen über den Beitritt Maltas und Zyperns
zur Union auf der Grundlage der diesbezüglichen Kommissionsvorschläge
sechs Monate nach Abschluß der Regierungskonferenz 1996 und unter
Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Konferenz beginnen werden. Er begrüßt
die im Juli 1995 erfolgte Aufnahme des strukturierten Dialogs mit diesen
beiden Ländern im Rahmen der Heranführungsstrategie.
Er bestätigt außerdem die Notwendigkeit einer guten Vorbereitung der
Erweiterung auf der Grundlage der in Kopenhagen festgelegten Kriterien und
im Rahmen der in Essen definierten Heranführungsstrategie für die MOEL;
diese Strategie muß intensiviert werden, um die Voraussetzungen für eine
schrittweise und harmonische Integration dieser Länder zu schaffen, und zwar
insbesondere durch die Entwicklung der Marktwirtschaft, die Anpassung der
Verwaltungsstrukturen dieser Länder und die Schaffung stabiler
wirtschaftlicher und monetärer Rahmenbedingungen.
Der Europäische Rat ersucht die Kommission, ihre Evaluierung der
Auswirkungen der Erweiterung auf die Gemeinschaftspolitiken, insbesondere
was die Agrarpolitik und die Strukturpolitiken anbelangt, zu vertiefen. Der
Europäische Rat wird diese Fragen auf seinen nächsten Tagungen anhand von
Berichten der Kommission weiterprüfen.
Er fordert die Kommission auf, ihre Stellungnahmen zu den eingegangenen
Beitrittsgesuchen zügig auszuarbeiten, damit sie dem Rat so bald wie möglich
nach Abschluß der Regierungskonferenz vorgelegt werden können; er ersucht
die Kommission ferner, mit der Ausarbeitung eines Gesamtdokuments über die
Erweiterung zu beginnen. Dieses Verfahren garantiert die Gleichbehandlung
aller beitrittswilligen Länder.
Außerdem fordert er die Kommission auf, möglichst bald eine eingehende
Analyse des Finanzierungssystems der Europäischen Union durchzuführen, damit
sie unmittelbar nach Abschluß der Regierungskonferenz eine Mitteilung über
den künftigen Finanzrahmen für die Union nach dem 31. Dezember 1999 vorlegen
kann, in dem die Erweiterungsperspektive berücksichtigt wird.
Nach Abschluß der Regierungskonferenz wird der Rat unter Berücksichtigung
der Konferenzergebnisse sowie aller bereits erwähnten Stellungnahmen und
Berichte der Kommission so bald wie möglich die Beschlüsse fassen, die für
die Einleitung der Beitrittsverhandlungen erforderlich sind.
Der Europäische Rat ist bestrebt zu erreichen, daß die Anfangsphase der
Verhandlungen mit dem Beginn der Verhandlungen mit Zypern und Malta
zusammenfällt.
B. AUSSENBEZIEHUNGEN
EHEMALIGES JUGOSLAWIEN
Der Europäische Rat begrüßt, daß am 14. Dezember in Paris das in Dayton
ausgehandelte Friedensabkommen unterzeichnet worden ist, und bekräftigt
seine Entschlossenheit, einen substantiellen Beitrag zu seiner praktischen
Umsetzung zu leisten.
Er begrüßt, daß der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution
verabschiedet hat, mit der die in Paris unterzeichneten Friedensabkommen
unterstützt und deren Bestimmungen sowohl im zivilen als auch im
militärischen Bereich umgesetzt werden.
Hinsichtlich der zivilen Aspekte unterstützt er die Ergebnisse der Londoner
Konferenz vom 7. und 8. Dezember. Er begrüßt die Ernennung von Carl Bildt
zum Hohen Vertreter und sichert ihm seine volle Unterstützung zu.
Die Anwendung des Friedensabkommens bedeutet, daß ein stabiles militärisches
Gleichgewicht, das auf einem möglichst niedrigen Rüstungsniveau beruht, in
die Praxis umzusetzen ist. Der Europäische Rat hofft, daß die betroffenen
Parteien die Gelegenheit zum Dialog nutzen, die in dieser Hinsicht die
Konferenz am 18. Dezember in Bonn bietet.
Es obliegt nunmehr den Parteien, ihre Verantwortung für die uneingeschränkte
Anwendung des Abkommens im Hinblick auf die endgültige Beendigung des
Krieges wahrzunehmen.
Die Europäische Union bekundet abermals ihre Bereitschaft, zum Wiederaufbau
des ehemaligen Jugoslawien im Rahmen einer gerechten internationalen
Lastenteilung beizutragen. Am 20. und 21. Dezember wird in Brüssel eine
Vorbereitungskonferenz stattfinden, auf der der dringendste Bedarf ermittelt
werden soll.
Der Europäische Rat bekräftigt außerdem, daß das Recht der Flüchtlinge und
vertriebenen Personen, im Gesamtgebiet des ehemaligen Jugoslawien in
Freiheit und Sicherheit nach Hause zurückzukehren oder eine gerechte
Entschädigung zu erhalten, ein Grundprinzip darstellt.
Der Europäische Rat hat die in Anlage 7 wiedergegebene Erklärung
verabschiedet.
EHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN
Der Europäische Rat begrüßt es, daß die Voraussetzungen gegeben sind, um
vertragliche Kooperationsbeziehungen zwischen der Union und der Ehemaligen
Jugoslawischen Republik Mazedonien herzustellen, und ersucht den Rat, vor
Ende 1995 das Verhandlungsmandat im Hinblick auf den Abschluß eines
Kooperations- und Handelsabkommens, das den Anliegen dieses Landes voll
Rechnung trägt, festzulegen.
SLOWENIEN
Im Lichte der Schlußfolgerungen von Cannes und unter Berücksichtigung des
Kompromißvorschlages des Vorsitzes bekräftigt der Europäische Rat seinen
Wunsch nach einer möglichst baldigen Unterzeichnung des Europäischen
Abkommens zur Gründung einer Assoziation mit Slowenien.
OSTSEE
Der Europäische Rat hat den Bericht der Kommission über den Stand und die
Perspektiven für die regionale Zusammenarbeit im Ostseeraum zur Kenntnis
genommen.
Die Union ist an der Förderung der politischen Stabilität und der
wirtschaftlichen Entwicklung in dieser Region interessiert. Der Europäische
Rat bittet daher die Kommission, eine entsprechende Initiative für regionale
Zusammenarbeit auszuarbeiten, die den Staats- und Regierungschefs des Rates
der Ostsee-Staaten auf ihrer Konferenz am 3. und 4. Mai 1996 in Visby
vorgelegt werden soll, und anschließend dem Europäischen Rat auf seiner
Tagung in Florenz Bericht zu erstatten.
RUSSLAND
Der Europäische Rat vertraut darauf, daß Rußland sich weiter um Stabilität,
Entwicklung, Frieden und Demokratie bemüht. Er beabsichtigt, diese
Bemühungen zu unterstützen. Es ist sein Wunsch, die Bande zwischen der
Europäischen Union und diesem großen Land dauerhaft zu stärken.
Der Europäische Rat ist davon überzeugt, daß die Entwicklung der
Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen zwischen der Europäischen Union und
Rußland für die Stabilität in Europa wesentlich ist.
Er nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, daß das am 17. Juli 1995 in Brüssel
unterzeichnete Interimsabkommen mit Rußland am 1. Februar 1996 in Kraft
treten wird, und er ersucht die Vertragsparteien, das Abkommen über
Partnerschaft und Zusammenarbeit möglichst bald zu ratifizieren. Desgleichen
begrüßt er die Ergebnisse des Gipfeltreffens Europäische Union - Rußland vom
September in Moskau. Er bestätigt die globale politische Weichenstellung der
Europäischen Union für die künftigen Beziehungen zu Rußland, wie sie der Rat
"Allgemeine Angelegenheiten" am 20. November 1995 festgelegt hat (Anlage 8).
Er hat eine Erklärung zu den bevorstehenden Parlamentswahlen in Rußland
verabschiedet (Anlage 9).
Er unterstützt die Bemühungen Rußlands um vollständige Eingliederung in die
Weltwirtschaft und Aufnahme in die WTO und andere internationale
Organisationen.
Ferner bestätigt er seine Unterstützung für einen baldigen Beitritt Rußlands
zum Europarat.
TACIS
Der Europäische Rat bestätigt die Bereitschaft der Europäischen Union, ihr
Programm zur Unterstützung der Republiken der ehemaligen Sowjetunion mit dem
Ziel fortzusetzen, den von diesen Republiken eingeleiteten Prozeß
politischer und wirtschaftlicher Reformen zu unterstützen. Er hebt hervor,
wie wichtig es ist, daß die neue TACIS-Verordnung auf der nächsten Tagung
des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" angenommen wird.
UKRAINE
Der Europäische Rat begrüßt den vor kurzem vollzogenen Beitritt der Ukraine
zum Europarat und unterstützt die Verpflichtung der ukrainischen Regierung,
den angelaufenen Prozess der Wirtschaftsreformen fortzusetzen. Die Union
wird die Ukraine durch makroökonomische Hilfe weiter unterstützen und
begrüßt die mit der Ukraine erzielte wichtige Vereinbarung, wonach das
Kernkraftwerk von Tschernobyl gemäß dem festgelegten Zeitplan und den
vorgesehenen Bedingungen im Jahr 2000 endgültig stillgelegt wird.
TÜRKEI
Der Europäische Rat weist erneut darauf hin, daß er die Entwicklung und
Vertiefung der Beziehungen zur Türkei als vorrangig ansieht, und begrüßt die
vom Europäischen Parlament gegebene Zustimmung, die es ermöglicht, daß am
31. Dezember die Endphase der Zollunion mit der Türkei und die Modalitäten
für den Ausbau des politischen Dialogs und der institutionellen
Zusammenarbeit wirksam werden. Er wünscht, daß die Verordnung über die
finanzielle Zusammenarbeit mit diesem Land so rasch wie möglich in Kraft
tritt.
Er erinnert daran, daß er der Achtung der Menschenrechte, der
Rechtsstaatlichkeit und der Grundfreiheiten große Bedeutung beimißt und
unterstützt ganz entschieden all jene, die sich in der Türkei um die
Durchführung der Reformen bemühen. In diesem Sinne begrüßt er die von den
türkischen Behörden bereits ergriffenen Maßnahmen und fordert diese auf, auf
diesem Weg weiterzugehen.
ZYPERN
Der Europäische Rat spricht sich erneut dafür aus, daß substantielle
Anstrengungen unternommen werden, damit im Einklang mit den Entschließungen
des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine gerechte und tragfähige
Lösung der Zypern-Frage gefunden wird, die auf einer Föderation von zwei
Gebieten und zwei Gemeinschaften basiert.
SICHERHEIT
Was den Bereich der Sicherheit anbelangt, so begrüßt der Europäische Rat die
innerhalb der Union erzielten Fortschritte bei der Entwicklung einer
gemeinsamen Politik in bezug auf die Einbeziehung der mittel- und
osteuropäischen Länder in die Europäische Sicherheitsarchitektur und in
bezug auf den Platz, den Rußland und die Ukraine darin einnehmen sollen.
Er begrüßt es, daß der Ministerrat der Westeuropäischen Union im November
1995 in Madrid den Beitrag der WEU zur Regierungskonferenz von 1996
gebilligt und die Zweckmäßigkeit bekräftigt hat, die Bindungen zwischen der
Europäischen Union und der WEU zu verstärken. Er nimmt zur Kenntnis, daß die
WEU ihren Willen bekundet hat, in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung
im erforderlichen Umfang Beiträge zu den Arbeiten der Regierungskonferenz zu
leisten und die Entwicklung dieser Arbeiten genau zu verfolgen. Der
Europäische Rat nimmt auch den Beitrag der Reflexionsgruppe zu diesem
Fragenkomplex zur Kenntnis.
Er hat die Notwendigkeit unterstrichen, im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik weiterhin für Abrüstung und Nichtverbreitung einzutreten.
In diesem Sinne:
- bringt er den festen Wunsch zum Ausdruck, daß die Verhandlungen über
den Vertrag über ein vollständiges Verbot von Kernwaffentests bis
spätestens Juni 1996 abgeschlossen werden;
- spricht er sich für die unverzügliche Aufnahme der Verhandlungen über
einen Vertrag über ein Verbot der Produktion von spaltbarem Material
für Kernwaffen aus;
- begrüßt er es, daß in der ersten Runde der Konferenz zur Revision des
Übereinkommens über unmenschliche Waffen von 1980 ein neues Protokoll
angenommen worden ist, das den Einsatz von Laser-Blendwaffen verbietet;
- bringt er erneut den Wunsch der Europäischen Union zum Ausdruck, daß
alle Mitgliedstaaten so bald wie möglich das Übereinkommen über
chemische Waffen ratifizieren, damit es unverzüglich in Kraft treten
kann.
OSZE
Die Union begrüßt die Ergebnisse der OSZE-Konferenz von Budapest, die auf
eine Stärkung der Strukturen und Kapazitäten der OSZE abzielen, so daß diese
ihre immer zahlreicheren Aufgaben, insbesondere im Bereich der
Präventivdiplomatie, erfüllen kann.
Der Europäische Rat erklärt erneut, daß die Europäische Union die Absicht
hat, auch weiterhin aktiv an der Stärkung der OSZE und insbesondere an der
Entwicklung eines gemeinsamen und globalen Sicherheitsmodells für Europa im
21. Jahrhundert mitzuwirken.
Der Europäische Rat hat die am 13. Dezember in Royaumont auf Vorschlag der
Europäischen Union angenommene Erklärung über einen Prozeß der Stabilität
und gutnachbarschaftliche Beziehungen im südöstlichen Europa begrüßt.
ANDORRA
Der Europäische Rat begrüßt es, daß die Beziehungen zwischen der Union und
Andorra neuen Auftrieb erhalten haben, und ersucht die Kommission, geeignete
Vorschläge zur Entwicklung neuer Bereiche der Zusammenarbeit zu
unterbreiten.
TRANSATLANTISCHE BEZIEHUNGEN
Der Europäische Rat betont die große Bedeutung der Neuen Transatlantischen
Agenda und des Gemeinsamen Aktionsplans Europäische Union-Vereinigte
Staaten, die auf dem Gipfeltreffen Europäische Union/Vereinigte Staaten am
3. Dezember 1995 in Madrid unterzeichnet wurden (Anlage 10). Er betrachtet
diese Initiative als einen qualitativen Schritt hin zu einer Stärkung
unserer Beziehungen, die damit von einer Phase der Konsultationen in eine
neue Phase der Konzertation und gemeinsamen Aktion eintreten. Er tritt mit
Entschlossenheit dafür ein, daß die Union die Vereinbarungen von Madrid
vollständig umsetzt, und bekräftigt, daß er diese Frage auf seiner Tagung in
Florenz erneut aufgreifen wird.
Er begrüßt die Initiativen, die auf der Tagung des Transatlantischen
Wirtschaftsdialogs in Sevilla unterbreitet wurden.
Er gibt der Hoffnung Ausdruck, daß auch andere demokratische Länder der
Atlantik-Region die Ziele der neuen Transatlantischen Agenda teilen.
MITTELMEER
Der Europäische Rat unterstreicht die große Bedeutung der Ergebnisse der
Europa-Mittelmeer-Konferenz von Barcelona und ersucht den Rat und die
Kommission, die Erklärung und das Arbeitsprogramm von Barcelona (Anlage 11)
in die Praxis umzusetzen.
Mit der Konferenz von Barcelona hat eine neue Etappe begonnen, in der das
Ziel, Frieden, Stabilität und Wohlstand im Mittelmeerraum sicherzustellen,
zu einer kollektiven Aufgabe aller Teilnehmer der neuen Assoziation
Europa-Mittelmeer geworden ist. Der "Geist von Barcelona" soll die
Kontinuität dieses Prozesses sichern, an dessen Ende schließlich ein
Mittelmeerpakt stehen sollte.
Der Europäische Rat begrüßt in hohem Maße die Abkommen mit Tunesien, Israel
und Marokko. Er hofft, daß die laufenden Verhandlungen mit Ägypten,
Jordanien und Libanon bald abgeschlossen werden können, und erklärt, daß die
Europäische Union bereit ist, solche Abkommen so bald wie möglich auch mit
Algerien und Syrien auszuhandeln. In diesem Zusammenhang bekräftigt er seine
Schlußfolgerungen von Cannes über die Beschaffenheit der Freihandelszone
Europa-Mittelmeer.
Er äußert sich befriedigt über die jüngsten Präsidentschaftswahlen in
Algerien und bringt die Hoffnung zum Ausdruck, daß demnächst neue Schritte
hin zur politischen Normalisierung des Landes im Wege des Dialogs und der
Durchführung freier und unanfechtbarer Parlaments- und Kommunalwahlen
unternommen werden. Er nimmt den Wunsch dieses Landes zur Kenntnis, ein
neues Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union zu schließen, und
ersucht die Kommission, einen Entwurf für ein entsprechendes Mandat
vorzulegen.
NAHER OSTEN
Der Europäische Rat bringt seine Genugtuung über das am 28. September in
Washington unterzeichnete Interimsabkommen zwischen Israel und der
Palästinensischen Befreiungsorganisation zum Ausdruck.
Der Europäische Rat bedauert zutiefst die tragische Ermordung von
Premierminister Yitzhak RABIN und unterstützt die Bemühungen des neuen
Premierministers PERES, der zugesagt hat, den Friedensprozeß mit derselben
Entschlossenheit voranzutreiben. In diesem Sinne richtet er einen dringenden
Appell an alle Beteiligten, rasche Fortschritte im syrischen Grenzstreifen
zu erzielen und ihre Bemühungen zu intensivieren, um zu einem umfassenden,
gerechten und dauerhaften Frieden zu gelangen.
Er begrüßt die rasche Auszahlung der Darlehen der EIB in Höhe von
250 Mio. ECU an die Palästinensische Autonomiebehörde und hofft, daß die
Kommission ihm so rasch wie möglich einen Entwurf für Richtlinien zur
Aushandlung eines Abkommens mit der Europäischen Union unterbreitet. Ebenso
begrüßt er es, daß die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der
Koordination der Beobachtermission für die palästinensischen Wahlen
eingeleitet worden sind.
Er nimmt mit Befriedigung die auf dem Wirtschaftsgipfel von Amman erzielten
Fortschritte zur Kenntnis und vertraut darauf, daß auf der Ministerkonferenz
über Wirtschaftshilfe für das palästinensische Volk am 9. Januar 1996 in
Paris positive Ergebnisse erzielt werden.
IRAN
Die Europäische Union wird auch weiterhin dafür Sorge tragen, daß bei der
Zusammenarbeit mit Iran alle erforderlichen Garantien gegeben sind, damit in
keiner Weise ein Beitrag zum Aufbau einer Kernwaffenkapazität geleistet
wird.
Was die Wahrung der Grundrechte und das Recht der freien Meinungsäußerung
anbelangt, so wird sich die Europäische Union im Rahmen des kritischen
Dialogs auch weiterhin dafür einsetzen, daß das Problem des britischen
Schriftstellers Salman RUSHDIE in zufriedenstellender Weise gelöst wird; sie
verlangt von den iranischen Behörden eine konstruktive Antwort auf ihre
Bemühungen. Sie ersucht den Rat, den Fortgang dieser Angelegenheit
aufmerksam zu verfolgen.
LATEINAMERIKA
Der Europäische Rat weist darauf hin, daß bei der Intensivierung der Bezie-
hungen zu Lateinamerika erhebliche Fortschritte erzielt worden sind. Er
bittet den Rat und die Kommission, daß sie die Schlußfolgerungen bezüglich
einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und
Lateinamerika im Zeitraum 1996-2000 (Anlage 12) rasch in die Praxis
umsetzen.
Er äußert seine Befriedigung über die in Madrid erfolgte Unterzeichnung des
interregionalen Rahmenabkommens über die wirtschaftliche und
handelspolitische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und
MERCOSUR, dessen letztendliches Ziel eine politische und wirtschaftliche
Assoziation ist.
Er betont die Bedeutung der bevorstehenden Unterzeichnung der gemeinsamen
Erklärung zum politischen Dialog zwischen der Europäischen Union und Chile,
die einen wichtigen Schritt für die baldige Aushandlung eines neuen
Abkommens darstellt, dessen letztendliches Ziel eine politische und
wirtschaftliche Assoziation ist.
Er ersucht den Rat und die Kommission, so bald wie möglich die Verhandlungen
über ein neues politisches, wirtschaftliches und handelspolitisches Abkommen
mit Mexiko aufzunehmen, das eine schrittweise gegenseitige Liberalisierung
vorsieht, und dabei die Situation bestimmter empfindlicher Erzeugnisse zu
berücksichtigen und die Regeln der Welthandelsorganisation einzuhalten.
Er bekundet auch erneut sein Interesse an der Erneuerung des Dialogs von San
José zwischen der Europäischen Union und Mittelamerika auf der Grundlage der
kürzlich von der Kommission vorgelegten Mitteilung.
Er nimmt zur Kenntnis, daß der Rat der Präsidenten der Andenländer den
Willen bekundet hat, die Beziehungen zwischen dem Andenpakt und der
Europäischen Union zu intensivieren, und bittet die Kommission, geeignete
Maßnahmen zu diesem Zweck vorzuschlagen. Er hält auch die baldige Erneuerung
des Allgemeinen Präferenzsystems zugunsten der Länder Mittelamerikas und des
Andenpaktes für besonders wichtig und bittet den Rat, daß er so rasch wie
möglich die entsprechenden Beschlüsse faßt.
Er hält es für zweckmäßig, daß der Dialog und die Zusammenarbeit mit Kuba
mit dem Ziel fortgesetzt werden, den laufenden Reformprozeß aktiv zu
unterstützen, die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
einzufordern, der Privatinitiative mehr Raum zu geben und die Entwicklung
der Zivilgesellschaft zu fördern. Zu diesem Zweck bittet er die Kommission,
im ersten Halbjahr 1996 einen Entwurf für ein Verhandlungsmandat für ein
Abkommen über wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit
vorzulegen, das der Rat dann im Lichte der Entwicklung der politischen und
wirtschaftlichen Lage in Kuba prüfen wird.
Schließlich ersucht er die Europäische Investitionsbank, ihre Tätigkeit
unter Einhaltung ihrer Finanzierungsverfahren und -kriterien in
Lateinamerika zu intensivieren.
ABKOMMEN VON LOME
Der Europäische Rat bringt seine Befriedigung darüber zum Ausdruck, daß am
4. November 1995 in Mauritius das Abkommen zur Revision des Vierten AKP-EG-
Abkommens zusammen mit dem Protokoll über den Beitritt Österreichs,
Finnlands und Schwedens unterzeichnet worden ist und daß vorläufige
Durchführungsmaßnahmen angenommen worden sind.
AFRIKA
Der Europäische Rat blickt mit ernster Besorgnis auf die Lage in Nigeria,
bekräftigt die im Rahmen der Europäischen Union beschlossenen
Sanktionsmaßnahmen und richtet einen erneuten Appell an die nigerianischen
Behörden, für die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und einen
zügigen Übergang zu einer demokratischen Staatsform zu sorgen. Andernfalls
behält er sich vor, neue Maßnahmen zu ergreifen.
Der Europäische Rat stellt fest, daß die Gewalt ein Ende finden muß,
insbesondere in Burundi, und daß die Rückkehr der ruandischen Flüchtlinge
erleichtert werden muß; in diesem Zusammenhang mißt er der nationalen
Aussöhnung und der Herstellung stabiler Verhältnisse in der Region der
Großen Seen besondere Bedeutung bei. Er bekräftigt, daß er die Einberufung
der Konferenz über die Region der Großen Seen unter der Ägide der Vereinten
Nationen und der Organisation für afrikanische Einheit sowie die baldige
Ernennung eines neuen Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen für Burundi unterstützt.
Er nimmt mit Befriedigung den nunmehr eingeleiteten politischen Dialog
zwischen der Union und der OAU zur Kenntnis, insbesondere die
Schlußfolgerungen des Rates vom 4. Dezember über Präventivdiplomatie,
Krisenbewältigung und Friedenserhaltung in Afrika (Anlage 13).
Er nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, daß inzwischen mit Südafrika
Verhandlungen eingeleitet worden sind, deren Ziel der Abschluß eines
Abkommens zur Gründung einer Freihandelszone ist. Er hält es für äußerst
wichtig, daß diese Verhandlungen rasch zum Abschluß gebracht werden.
ASIEN
Der Europäische Rat begrüßt die Annahme des Berichts des Rates, der die
Grundlage für die Vorbereitung des Treffens Europa-Asien am 1. und 2. März
1996 in Bangkok bilden wird (Anlage 14).
Er bekräftigt, daß die Europäische Union der Entwicklung der Beziehungen zu
China große Bedeutung beimißt. Er nimmt die vom Rat angenommenen
Schlußfolgerungen über eine langfristige Politik für die Beziehungen
zwischen China und Europa zur Kenntnis.
Der Europäische Rat bekundet angesichts der schweren Gefängnisstrafe, zu der
der Menschenrechtler WEI JINGSHEN verurteilt wurde, erneut seine tiefe
Betroffenheit und fordert China eindringlich auf, Milde walten zu lassen und
WEI JINGSHEN umgehend bedingungslos freizulassen.
Die Europäische Union wird sich unter noch auszuhandelnden Bedingungen an
der Organisation für die Entwicklung der Energie auf der Halbinsel Korea
(KEDO) beteiligen.
Der Europäische Rat erklärt insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten
Ereignisse in Jakarta in Verbindung mit der zunehmenden Spannung in
Osttimor, daß er alle Maßnahmen, die zu einer gerechten, umfassenden und
international annehmbaren Lösung dieser Frage beitragen können, und
insbesondere die derzeitigen Vermittlungsbemühungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen unterstützen wird.
VEREINTE NATIONEN
Anläßlich des 50. Jahrestags der Vereinten Nationen hat die Europäische
Union zugesagt, diese Organisation als weltweites Forum, das den Wunsch der
Menschheit nach Frieden, Sicherheit sowie wirtschaftlichem und sozialem
Fortschritt zu erfüllen sucht, weiterhin zu unterstützen.
Die Europäische Union, deren Mitgliedstaaten zusammen den größten
Finanzbeitrag leisten, hat in ihrer Erklärung vom 25. Oktober 1995 ihre
Besorgnis über die derzeitige kritische Finanzlage der Vereinten Nationen
zum Ausdruck gebracht. Der Europäische Rat appelliert erneut an alle
Mitgliedstaaten der Organisation, daß sie ihre Beiträge sowohl zum
ordentlichen Haushaltsplan als auch zu den friedenserhaltenden Maßnahmen in
voller Höhe, pünktlich und bedingungslos entrichten.
Der Europäische Rat bringt in diesem Zusammenhang den Wunsch zum Ausdruck,
daß Fortschritte im Hinblick auf eine Anpassung der Strukturen und
Institutionen der Vereinten Nationen, einschließlich des Sicherheitsrats,
erzielt werden.
IV
SCHAFFUNG DER GRUNDLAGEN FÜR DAS EUROPA DER ZUKUNFT
DIE POLITISCHE AGENDA EUROPAS
Der Europäische Rat hat die Herausforderungen ermittelt, denen sich die
Mitgliedstaaten der Union bei der Vorbereitung Europas auf das
21. Jahrhundert zu stellen haben. Wir müssen in den kommenden fünf Jahren
- die Anpassung des Vertrags über die Europäische Union erfolgreich zum
Abschluß bringen;
- gemäß dem vereinbarten Zeitplan und unter Einhaltung der festgelegten
Kriterien den Übergang zu einer einheitlichen Währung vollziehen;
- die Erweiterungsverhandlungen mit den assoziierten Staaten Mittel- und
Osteuropas sowie des Mittelmeerraums, die Beitrittskandidaten sind,
vorbereiten und führen;
- gleichzeitig die finanzielle Vorausschau für die Zeit nach dem
31. Dezember 1999 festlegen;
- einen Beitrag zur Festlegung einer neuen europäischen
Sicherheitsarchitektur leisten;
- die bereits eingeleitete Politik des Dialogs, der Zusammenarbeit und
der Partnerschaft mit den Nachbarn der Union, insbesondere mit Rußland,
der Ukraine, der Türkei und den Ländern des Mittelmeerraums, aktiv
fortsetzen.
Die erfolgreiche Bewältigung all dieser Aufgaben wird es ermöglichen, eine
große, den gesamten Kontinent umfassende Gemeinschaft zu schaffen, in der
Freiheit, Wohlstand und Stabilität herrschen.
DIE REGIERUNGSKONFERENZ
1. Der Europäische Rat hat mit großem Interesse den Bericht der
Reflexionsgruppe unter dem Vorsitz von Herrn Westendorp (siehe
Anlage 15) aufgenommen, die vom Europäischen Rat mit der Vorbereitung
der Regierungskonferenz 1996 beauftragt worden war. Er ist der Ansicht,
daß die Orientierungen, zu denen die Gruppe nach einer eingehenden
Analyse der inneren und äußeren Herausforderungen für die Union und der
möglichen Antworten gelangt ist, eine gute Grundlage für die Arbeiten
der Konferenz darstellen.
2. Die Regierungskonferenz muß die Bestimmungen des Unionsvertrags prüfen,
für die dort ausdrücklich eine Überprüfung vorgesehen ist, sowie alle
Fragen, die in den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von
Brüssel und Korfu und in den Erklärungen anläßlich
interinstitutioneller Vereinbarungen zur Prüfung auf der Konferenz
vorgesehen wurden. Der Europäische Rat bestätigt außerdem die auf
seiner Tagung in Cannes festgelegten Leitlinien. Generell muß die
Regierungskonferenz im Lichte der Ergebnisse der Arbeiten der
Reflexionsgruppe prüfen, welche Verbesserungen an den Verträgen
vorgenommen werden müssen, um die Union den Gegebenheiten von heute und
den Erfordernissen von morgen anzupassen.
3. Der Europäische Rat kommt überein, daß das förmliche Revisionsverfahren
nach Artikel N des Vertrags so bald wie möglich eingeleitet wird, damit
die Konferenz am 29. März in Turin feierlich eröffnet werden kann. Der
Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, daß der künftige italienische
Vorsitz beabsichtigt, geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung der
Konferenz zu treffen.
4. Die Konferenz wird regelmäßige Tagungen, und zwar im Prinzip einmal pro
Monat, auf der Ebene der Außenminister abhalten, die die Verantwortung
für die Gesamtheit der Arbeiten tragen; diese werden von einer Gruppe
vorbereitet, die sich aus je einem Beauftragten der Außenminister der
Mitgliedstaaten sowie des Präsidenten der Kommission zusammensetzt.
Der Generalsekretär des Rates wird die notwendigen Vorkehrungen für die
Wahrnehmung der Sekretariatsgeschäfte der Konferenz treffen.
5. Das Europäische Parlament wird eng an den Arbeiten der Konferenz
beteiligt, so daß es zum einen regelmäßig und ausführlich über den
Stand der Beratungen unterrichtet werden kann und daß es zum anderen zu
allen Diskussionsthemen seinen Standpunkt vortragen kann, wann immer es
dies für zweckmäßig erachtet. Die Modalitäten dieser Beteiligung werden
von den Außenministern unter Beachtung der für die Vertragsänderung
geltenden Vorschriften festgelegt.
6. Die Vertreter der mittel- und osteuropäischen Länder, mit denen Europa-
Abkommen geschlossen worden sind, sowie Maltas und Zyperns werden
regelmäßig über den Stand der Verhandlungen unterrichtet und können
ihre Standpunkte bei Treffen mit dem Vorsitz der Europäischen Union
vortragen, die im Prinzip alle zwei Monate stattfinden. Der Europäische
Wirtschaftsraum und die Schweiz werden ebenfalls unterrichtet.
TEIL B
ANLAGE 1
ZENARIO FÜR DIE EINFÜHRUNG DER EINHEITLICHEN WÄHRUNG
1. Der Europäische Rat hat den ECOFIN-Rat auf seiner Tagung am 27. Juni 1995
in Cannes ersucht, in Abstimmung mit der Kommission und dem Europäischen
Währungsinstitut (EWI) ein Referenzszenario für die Einführung der
einheitlichen Währung festzulegen und dem Europäischen Rat auf seiner
Tagung im Dezember 1995 in Madrid im Hinblick auf die Annahme des
Szenarios Bericht zu erstatten.
2. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union (Vertrag
von Maastricht) und insbesondere seit dem Beginn der zweiten Stufe des
Prozesses, an dessen Ende die Wirtschafts- und Währungsunion steht, haben
die Mitgliedstaaten, die europäischen Institutionen und die Vertreter
zahlreicher privater Organisationen die verschiedenen Aspekte der
Umstellung geprüft. Die Vorbereitungen sind jetzt so weit gediehen, daß
ein Referenzszenario mit genau festgelegten Maßnahmen, die bis zu einem
vorgegebenen Termin oder innerhalb einer vorgegebenen Frist durchzuführen
sind, vorgelegt werden kann.
3. Richtschnur der laufenden Vorbereitungen ist das vertraglich festgelegte
vorrangige Ziel der Schaffung einer stabilen einheitlichen Währung. Eine
Voraussetzung dafür ist es, daß die Volkswirtschaften vor der
unwiderruflichen Festlegung der Wechselkurse einen hohen Grad an
Konvergenz erreichen. Eine strikte Anwendung der Konvergenzkriterien bei
der Beurteilung, welcher Mitgliedstaat die notwendigen Bedingungen für
die Einführung der einheitlichen Währung erfüllt, wird Vertrauen in die
neue Währung schaffen und sowohl die breite Öffentlichkeit als auch die
Märkte davon überzeugen, daß sie stark und stabil sein wird. Nach dem
Eintritt in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion muß an
der Konvergenz festgehalten werden. Im Einklang mit den vertraglichen
Verpflichtungen dürfen insbesondere die öffentlichen Finanzen den
Soliditätskurs nicht verlassen. Daher müssen Möglichkeiten erarbeitet
werden, um die Haushaltsdisziplin unter den Teilnehmern des Euro-
Währungsraums im Einklang mit den Verfahren und Grundsätzen des Vertrags
sicherzustellen. Darüber hinaus gilt es, das künftige Verhältnis zwischen
den Mitgliedstaaten, die an dem Euro-Währungsraum teilnehmen, und den
nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten vor dem Übergang zur dritten Stufe
unter anderem im Hinblick auf die Gewährleistung der Stabilität der
Währungen im gesamten Binnenmarkt festzulegen.
4. Zur Beseitigung von Unsicherheiten ist eine sorgfältige technische
Vorbereitung des Übergangs zur dritten Stufe notwendig. Diese
Vorbereitung wird auch zur Akzeptanz der neuen Währung in der
Öffentlichkeit beitragen. Das nachstehend dargelegte Einführungsszenario,
in das auch das Grünbuch der Kommission und der Bericht des EWIüber den
Übergang zur einheitlichen Währung eingeflossen sind, wurde im Benehmen
mit der Kommission und dem EWI festgelegt. Die vertraglich festgelegten
Vorgaben in bezug auf Zeitplan, Verfahren und Kriterien werden
eingehalten. Es sorgt für Transparenz, erhöht die Glaubwürdigkeit und
unterstreicht die Umumkehrbarkeit des Prozesses. Es ist technisch
realisierbar und soll die Grundlage für die notwendige Rechtssicherheit
bilden sowie zur Minimierung der Anpassungskosten und zur Vermeidung von
Wettbewerbsverzerrungen beitragen. Mit dem Einführungsszenario werden den
Währungsbenutzern durch die Ankündigung konkreter, innerhalb eines festen
Zeitplans zu ergreifender Maßnahmen die Informationen zur Verfügung
gestellt, die sie benötigen, um sich an die Einführung der einheitlichen
Währung anzupassen. Das Szenario ist mit dem Umstellungsbericht des EWI
kompatibel.
5. Das Einführungsszenario geht davon aus, daß der Starttermin der dritten
Stufe der 1. Januar 1999 ist. Die in den einzelnen Phasen des
Umstellungsprozesses einzuleitenden Schritte sind nachstehend dargelegt
und in den beigefügten Tabellen zusammengefaßt, in denen der Terminplan
und die verschiedenen Termine und Fristen für die teilnehmenden
Mitgliedstaaten aufgeführt sind.
6. Der Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs wird
bestätigen, welche Mitgliedstaaten die notwendigen Voraussetzungen für
die Einführung der einheitlichen Währung erfüllen. Mit dem Zeitpunkt
dieses Beschlusses beginnt eine Übergangszeit im Vorfeld zur dritten
Stufe, in deren Verlauf Beschlüsse zur Abrundung der Vorbereitungen
gefaßt werden müssen. Einerseits legt der Umfang dieses Arbeits-
programms nahe, daß diese Übergangszeit etwa ein Jahr dauern wird;
andererseits sollten die Staats- und Regierungschefs ihren Beschluß
über die teilnehmenden Mitgliedstaaten auf die neuesten und
verläßlichsten Ist-Daten für 1997 stützen. Daher werden besondere
Anstrengungen unternommen, damit die Staats- und Regierungschefs ihre
Entscheidung zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Jahre 1998 treffen
können. Eine frühzeitige Vorbereitung wird dazu beitragen, daß die
Einführung aller notwendigen Maßnahmen bis zum Beginn der dritten
Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion sichergestellt wird. Einige
dieser Maßnahmen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen
Zentralbank (EZB).
7. Die EZB muß so frühzeitig errichtet werden, daß die Vorbereitungen am
1. Januar 1999 abgeschlossen sind und sie zu diesem Zeitpunkt ihren
vollen Arbeitsbetrieb aufnehmen kann. Deshalb müssen der Rat und die
teilnehmenden Mitgliedstaaten in dieser Übergangsphase so früh wie
möglich eine Reihe von Rechtsvorschriften verabschieden und das
Direktorium der Europäischen Zentralbank (EZB) ernennen. Unmittelbar nach
Ernennung des Direktoriums der EZB werden die EZB und das Europäische
System der Zentralbanken (ESZB) errichtet. Die Beschlußorgane der EZB
werden den Rahmen, der für die Erfüllung der Aufgaben von ESZB/EZB in
Stufe 3 erforderlich ist, beschließen, umsetzen und testen.
8. Die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion beginnt am 1. Januar
1999 mit der unwiderruflichen Festlegung der Umrechnungskurse zwischen
den Währungen der teilnehmenden Länder und gegenüber dem Euro sowie mit
der einheitlichen Geldpolitik, die vom ESZB in Euro festgelegt und
durchgeführt wird. Das ESZB wird die Verwendung des Euro auf den
Devisenmärkten fördern; seine Transaktionen auf diesen Märkten werden in
Euro getätigt und abgewickelt. Die Infrastruktur für die Zahlungssysteme
muß bis dahin installiert sein, um das reibungslose Funktionieren eines
sich über das gesamte Währungsgebiet erstreckenden Geldmarkts auf der
Grundlage des Euro sicherzustellen. Die nationalen Zentralbanken könnten
Umstellungseinrichtungen für die Übertragung von in Euro ausgedrückten
Beträgen in nationale Währungseinheiten und umgekehrt für diejenigen
Finanzinstitute bereitstellen, die sich nicht selbst mit derartigen
Einrichtungen ausrüsten können.
9. Eine Ratsverordnung, die am 1. Januar 1999 in Kraft tritt, wird den
rechtlichen Rahmen für die Verwendung des Euro bilden. Von diesem
Zeitpunkt an wird der Euro eine eigenständige Währung sein, und der
offizielle ECU-Korb wird nicht mehr existieren. Diese Verordnung wird
dazu führen, daß die nationalen Währungen und der Euro nur noch
unterschiedliche Bezeichnungen dessen sein werden, was im
wirtschaftlichen Sinne ein und dieselbe Währung ist. Die Ratsverordnung
wird für den Zeitraum, in dem die verschiedenen nationalen
Währungseinheiten noch existieren, eine rechtlich erzwingbare Äquivalenz
zwischen dem Euro und den nationalen Währungseinheiten vorsehen
("rechtlich erzwingbare Äquivalenz" bedeutet, daß jedem Währungsbetrag
auf rechtlich erzwingbare Weise ein fester Gegenwert in Euro zum
offiziellen Umrechnungskurs zugeordnet wird und umgekehrt). Die
Verordnung wird sicherstellen, daß privaten Wirtschaftsteilnehmern in der
Zeit vor dem Ablauf der Frist für die Vollendung der Umstellung die
Benutzung des Euro freisteht; es sollte jedoch keine Verpflichtung
vorgesehen werden. Im Rahmen des Möglichen sollte ihnen gestattet werden,
ihre eigenen Mechanismen für die Anpassung an die Umstellung zu
entwickeln; bei der Umsetzung dieser Prinzipien sollte jedoch den
Standardisierungspraktiken der Märkte Rechnung getragen werden. Die
Verordnung wird ferner vorsehen, daß die nationalen Banknoten innerhalb
der jeweiligen nationalen Hoheitsgebiete so lange gesetzliches
Zahlungsmittel bleiben, bis die Umstellung auf die Einheitswährung abge-
schlossen ist. Die vorbereitenden technischen Arbeiten für diese
Verordnung wären bis spätestens Ende 1996 abzuschließen.
10. Der Übergang zum Euro darf für sich genommen die Kontinuität der
vertraglichen Rechtsverhältnisse nicht beeinträchtigen; es erfolgt
eine Umrechnung der in Landeswährungen angegebenen Beträge zu den vom
Rat festgesetzten Kursen in Euro. Im Falle festverzinslicher
Wertpapiere und Darlehen wird durch diesen Übergang als solchen der
vom Schuldner zu entrichtende nominale Zinssatz nicht verändert, es
sei denn, im Vertrag ist etwas anderes vorgesehen. Im Falle von
Verträgen, die unter Bezugnahme auf den offiziellen ECU-Währungskorb
der Europäischen Gemeinschaft denominiert sind, wird die Umstellung
auf den Euro gemäß dem Vertrag vorbehaltlich der Sonderbedingungen
einzelner Verträge im Verhältnis 1:1 vorgenommen.
11. Ab dem 1. Januar 1999 werden die Teilnehmerstaaten handelbare
Neuemissionen der öffentlichen Hand - insbesondere nach dem 1. Januar
2002 fällig werdende Schuldtitel - in Euro vornehmen. Spätestens ab
1. Juli 2002 werden auf die früheren Landeswährungen lautende Schulden
der öffentlichen Hand nur noch in der einheitlichen Währung erfüllbar
sein.
12. In allen Teilnehmerstaaten wird die allgemeine Verwendung des Euro für
Transaktionen der öffentlichen Hand spätestens mit der vollständigen
Einführung der europäischen Banknoten und Münzen erfolgen. Der
entsprechende Zeitrahmen wird in gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften
festgelegt werden; den einzelnen Teilnehmerstaaten wird dabei
möglicherweise ein gewisser Spielraum bleiben.
13. Die Behörden werden aufgefordert, Vorbereitungen für die Umstellung
der Verwaltung auf den Euro zu treffen.
14. Spätestens ab dem 1. Januar 2002 werden Euro-Banknoten und -Münzen
parallel zu den nationalen Banknoten und Münzen umlaufen. Euro-
Banknoten und -Münzen gelten dabei als gesetzliche Zahlungsmittel. In
dem Maße, in dem sie in Umlauf gebracht werden, werden die nationalen
Banknoten und Münzen nach und nach aus dem Verkehr gezogen. Die
Teilnehmerstaaten sollten anstreben, den Zeitraum des parallelen
Umlaufs beider Währungen möglichst kurz zu halten. Die nationalen
Banknoten und Münzen verlieren in jedem Fall spätestens sechs Monate
nach Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen ihre Gültigkeit als
gesetzliche Zahlungsmittel. Zu diesem Zeitpunkt ist die Übergangsphase
abgeschlossen. Danach können nationale Banknoten und Münzen noch bei
den nationalen Zentralbanken gebührenfrei umgetauscht werden.
ANLAGE
DER ÜBERGANG ZUR EINHEITLICHEN WÄHRUNG
ZEITPLAN
DEZEMBER 1995 BIS ZUR ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN KREIS DER TEILNEHMERSTAATEN
ZEITPUNKT MASSNAHMEN ZUSTÄNDIGKEIT
Dezember 1995 Annahme des Einführungsszenarios Europäischer Rat
mit Bekanntgabe des Endtermins
für die komplette Umstellung
(1. Juli 2002) und der
Bezeichnung der neuen Währung
31. Dezember 1996 Festlegung des regulatorischen, EWI
organisatorischen und
logistischen Rahmens für EZB/ESZB
im Hinblick auf deren Aufgaben
während der dritten Stufe
Kommission, EWI,
Vorbereitung der Rat
Rechtsvorschriften für EZB/ESZB
und die Einführung der ein-
heitlichen Währung
Vor der Konformität der innerstaatlichen Mitgliedstaaten
Entscheidung über Rechtsvorschriften [1]
den Kreis der
Teilnehmerstaaten
VON DER ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN KREIS DER TEILNEHMERSTAATEN
bis 1. JANUAR 1999
ZEITPUNKT MASSNAHMEN ZUSTÄNDIGKEIT
zum frühestmög- Entscheidung über den Kreis der Rat [2]
lichen Zeitpunkt Teilnehmerstaaten
1998
Zum frühest- i) Ernennung des Mitgliedstaaten [3]
möglichen EZB-Direktoriums
Zeitpunkt nach
der Entscheidung ii) Festsetzung des Termins EZB, RAT (4)
über den Teil- für die Einführung der
nehmerkreis europäischen Banknoten
und Münzen
iii) Beginn der Herstellung ESZB
der europäischen
Banknoten
iv) Beginn der Herstellung Rat und Mitglied-
der europäischen Münzen staaten (4)
Bis 1. Januar Endgültige Errichtung von
1999 EZB/ESZB
i) Annahme der sekundären Rat
Rechtsvorschriften, unter
anderem für folgende
Bereiche:
Schlüssel für die
Kapitalzeichnung
Erhebung statistischer
Daten
Mindestreserven
Konsultation der EZB
Bußgelder und Geldstrafen
für Unternehmen
ii) Schaffung des EZB/ESZB
operationellen
Instrumentariums für
EZB/ESZB
(Errichtung der EZB; Annahme
des regulatorischen Rahmens;
Erprobung der geldpolitischen
Rahmenbestimmungen usw.)
1. JANUAR 1999 BIS spätestens 1. JANUAR 2002 vom
Beginn der dritten Stufe bis zur Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen
ZEITPUNKT MASSNAHMEN ZUSTÄNDIGKEIT
1. Januar 1999 Unwiderrufliche Festsetzung der Rat [5]
Umrechnungskurse und
Inkrafttreten der
Rechtsvorschriften für die Ein-
führung des Euro (rechtlicher
Status, Fortdauer von Verträgen,
Auf- und Abrunden usw.)
Ab 1. Januar 1999 i) Festlegung und Ausführung ESZB
der Geldpolitik in Euro
ii) Durchführung von
Fremdwährungstransaktionen ESZB
in Euro
iii) Inbetriebnahme des
TARGET-Zahlungssystems ESZB
iv) Neuemissionen der
öffentlichen Hand in Euro Mitgliedstaaten
1. Januar 1999 bis i) Umtausch der Banknoten der ESZB
spätestens 1. Januar Teilnehmerstaaten
2002 entsprechend den
unwiderruflich festgesetzten
Paritäten
ESZB und öffentliche
ii) Überwachung der Umstellung Stellen der
des Banken- und Mitgliedstaaten
Finanzsektors und der Gemeinschaft
iii) Gewährleistung einer ESZB und
reibungslosen Übergangs- öffentliche
phase der Gesamtwirtschaft Stellen der
Mitgliedstaaten
und der
Gemeinschaft
1. JANUAR 2002 BIS spätestens 1. JULI 2002
Endphase der Umstellung
ZEITPUNKT MASSNAHMEN ZUSTÄNDIGKEIT
Spätestens 1. Januar i) Beginn des Umlaufs der Euro- ESZB
2002 Banknoten und der Einziehung
der nationalen Banknoten
Mitgliedstaaten
ii) Beginn des Umlaufs der [6]
Euro-Münzen und der
Einziehung der nationalen
Münzen
Spätestens 1. Juli i) Abschluß der Umstellung in Rat, Mitglied-
2002 der öffentlichen Verwaltung staaten (6),ESZB
ii) Nationale Banknoten und
Münzen verlieren ihre
Gültigkeit als gesetzliche
Zahlungsmittel
ANLAGE 2
BESCHÄFTIGUNG
Die Durchführung des beschäftigungspolitischen Konzepts der Europäischen
Union
Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit muß für die EU weiterhin höchste
Priorität haben
Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit und für gleiche Chancen bleibt, wie vom
Europäischen Rat erneut in Essen und in Cannes betont, die wichtigste
Aufgabe der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten.
Der Rat und die Kommission kommen mit dem vorliegenden Bericht dem Auftrag
des Europäischen Rates nach, über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur
Umsetzung der Essener Leitlinien und die dabei erzielten Fortschritte zu
berichten. Die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich der politischen Maßnahmen
und der Koordinierung haben gezeigt, wie wichtig die auf den Gipfeln von
Essen (1994) und Cannes (1995) erzielten Vereinbarungen waren, aufgrund
deren sich in den Mitgliedstaaten sowohl in der Wirtschaftspolitik als auch
der Strukturpolitik eine intensive Tätigkeit entfaltet hat.
Die Arbeitslosigkeit in der EU ist von ihrer Rekordhöhe von 11,4 % Mitte
1994 auf zur Zeit 10,5 % gesunken; nahezu 18 Millionen Menschen sind davon
betroffen. Diese untragbar hohe Arbeitslosigkeit betrifft fast alle
Mitgliedstaaten. Sie ergibt sich vor allem daraus, daß jahrelang kein
dauerhaftes Wirtschaftswachstum zu verzeichnen war, daß es den Märkten für
Erzeugnisse und Dienstleistungen infolge übermäßiger Regulierung und
unzureichenden Wettbewerbs an Beweglichkeit fehlt und daß die von den
Arbeitskräften angebotenen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht den
Erfordernissen des Arbeitsmarktes entsprechen, die aufgrund der
technologischen Entwicklung und der Produktivität im Wandel begriffen sind,
so daß Arbeitskosten insgesamt und Produktivität auseinanderklaffen.
Der Europäische Rat hat 1994 in Essen vereinbart, in einer gemeinsamen
Anstrengung einen Strukturreformprozeß einzuleiten und voranzutreiben, um
das Funktionieren der Arbeitsmärkte zu verbessern. Auf diese Weise soll die
Fähigkeit der Wirtschaft zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und neuer
Ressourcen vergrößert werden. Die Strukturpolitik selbst muß zum Wachstum
und zur Beschäftigung beitragen und ein höheres Beschäftigungsniveau ohne
nachteiligen Inflationsdruck möglich machen. Eine solche Strukturpolitik
wird jedoch erst dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn sie von einer
stabilitätsorientierten Wirtschaftspolitik unterstützt wird, die
Investitionen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze fördert. Ein
zufriedenstellendes Wirtschaftswachstum ist notwendig, um die
Arbeitslosigkeit zu verringern.
Es gibt deutliche Hinweise darauf, daß die Arbeitslosigkeit großenteils
einen strukturellen Charakter annimmt, was darin zum Ausdruck kommt, daß
sich die Zeiten der Arbeitslosigkeit verlängern und diese bestimmte Gruppen
besonders schwer trifft - unzureichend Qualifizierte, Jugendliche und
Frauen. Daher ist es nach Ansicht des Rates und der Kommission nunmehr an
der Zeit, im Rahmen der in Essen festgelegten Beschäftigungsstrategie die
Anstrengungen noch stärker auf folgende Bereiche zu konzentrieren:
- Eingliederung Jugendlicher in das Arbeitsleben
- Verhütung der Langzeitarbeitslosigkeit
- Chancengleichheit von Männern und Frauen im Arbeitsleben.
Die derzeitige wirtschaftliche Lage bietet günstige Voraussetzungen
Die gesamtwirtschaftliche Erholung dauert bereits seit einigen Jahren an.
Die wichtigsten Wirtschaftsfaktoren bieten ein insgesamt positives Bild, so
daß günstige Voraussetzungen für eine aktive Beschäftigungspolitik gegeben
sind:
- Europa hat zur Zeit eine Inflation von durchschnittlich 3 % - die
niedrigste Inflationsrate der letzten Jahrzehnte; und es wird mit einer
nur geringer Inflation gerechnet.
- Die Steigerung der Nominallöhne liegt unter 4 %, und die realen
Lohnstückkosten nehmen deutlich ab.
- Die europäische Wirtschaft ist auf den Weltmärkten erfolgreich. Die
Ausfuhren übersteigen jetzt die Einfuhren. Der Handel der EU mit
Drittländern ergibt einen Überschuß von etwa 1 % des BIP. Die EU hat in
den letzten Jahren ihre Position auf rasch wachsenden Märkten behauptet
oder ausgebaut.
- Die Rentabilität der europäischen Wirtschaft ist so hoch wie seit den
sechziger Jahren nicht mehr, aber die Realzinsen sind in den meisten
Ländern nach wie vor hoch.
- Die öffentlichen Finanzen haben sich dank des wirtschaftlichen Wachstums
und der im Rahmen der Konvergenzprogramme getroffenen Entscheidungen
verbessert; für 1996 wird eine weitere Senkung der öffentlichen Defizite
erwartet.
Die gegenwärtig zu beobachtende vorübergehende Verlangsamung der
Wirtschaftstätigkeit verdeutlicht die Notwendigkeit, die Strategie einer
stabilitätsorientierten Wirtschaftspolitik unverändert fortzusetzen. Die
wirtschaftlichen Hintergrunddaten für ein weiteres verstärktes Wachstum
liegen nunmehr vor und sollten in vollem Umfang genutzt werden, damit die
Strukturreformen durchgeführt werden können, die notwendig sind, wenn sich
die Beschäftigungslage in der EU verbessern soll.
Die Essener Leitlinien zur Beschäftigung haben auf allen Ebenen die Kräfte
mobilisiert
Auf der Ebene der Mitgliedstaaten sind in letzter Zeit große Anstrengungen
unternommen worden, die zur Verabschiedung einzelstaatlicher
Mehrjahresprogramme geführt haben, in denen die wichtigsten derzeitigen oder
in Aussicht genommenen Maßnahmen zur Durchführung der in Essen beschlossenen
Beschäftigungsstrategie zusammenhängend dargestellt werden.
Über die Mehrjahresprogramme sind eingehende interne Debatten geführt
worden. Ihre Vorbereitung hat den Dialog zwischen den Behörden gefördert,
die für Beschäftigung oder soziale Fragen bzw. für Wirtschafts- und
Haushaltspolitik zuständig sind. In manchen Fällen wurden die Sozialpartner
beteiligt. Dieser umfassende Konzertierungsprozeß ist allein schon ein
großer Erfolg der Essener Strategie.
Zur Verwirklichung der in Essen festgelegten fünf Prioritäten einer
Arbeitsmarktpolitik sind eine Reihe von Maßnahmen getroffen worden. Sie
waren Gegenstand ausführlicher Berichte der Kommission und des Rates. Von
besonderer Bedeutung waren die in den nachstehenden Bereichen unternommenen
Anstrengungen:
- Grundausbildung Jugendlicher, besondere Ausbildung für Arbeitslose und
Förderung der Weiterbildung;
- Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Organisation
der Arbeit und Maßnahmen, durch die die Flexibilisierung bzw. Verkürzung
der Arbeitszeit mit der Beibehaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen
verbunden wird;
- Berücksichtigung der geographischen Dimension der Beschäftigung durch
Mobilisierung örtlicher Akteure und Förderung örtlicher
Beschäftigungsinitiativen;
- Dezentralisierung der Tarifverhandlungen;
- Verringerung der indirekten Arbeitskosten, insbesondere bei bestimmten
Kategorien sowie bei den Niedriglohngruppen;
- weitere Steigerung der Effizienz der öffentlichen
Arbeitsbeschaffungsstellen;
- Überprüfung der Systeme der Arbeitslosenhilfe und ihrer Beziehung zu
Unterstützungsprogrammen, um den Anreiz zur Arbeit zu erhöhen;
- Einführung von Regelungen, die Jugendlichen ohne Grundausbildung oder
Berufserfahrung helfen, durch den Zugang zu entsprechender Ausbildung
oder zu einer Tätigkeit das Versäumte nachzuholen;
- Eingliederung der Langzeitarbeitslosen in das Berufsleben durch Schulung,
Beratung bei der Stellensuche, Förderung örtlicher
Beschäftigungsmöglichkeiten oder Zuschüsse für die Einstellung.
Die Sozialpartner haben ihre Unterstützung sowohl für die Grundzüge der
Wirtschaftspolitik als auch für die im Bereich der strukturellen
Arbeitsmarktpolitik festgelegten Prioritäten bekräftigt. Sie haben bei der
Durchführung der in letzter Zeit getroffenen diesbezüglichen Maßnahmen eine
Schlüsselrolle gespielt, und zwar vor allem durch Vereinbarungen über die
Ausbildung, die Arbeitsorganisation und die Gestaltung der Arbeitszeit, die
Mäßigung bei Tarifabschlüssen und die berufliche Eingliederung bestimmter
schwer zu vermittelnder Gruppen, und sie haben sich verpflichtet, ihre
diesbezüglichen Bemühungen zu intensivieren.
Welchen zusätzlichen Nutzen die Europäische Union für die Durchführung der
Essener Strategie hat, zeigt sich darin, daß ein intensiverer Informations-
und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen des Rates
("Wirtschafts- und Finanzfragen" sowie "Sozialfragen") und unter Mitwirkung
der Kommission stattfindet. Im Hinblick auf eine stärkere Koordinierung der
Wirtschafts- und Strukturpolitiken sind Fortschritte erzielt worden.
Darüber hinaus leisten die in Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten und
der Europäischen Kommission verabschiedeten Programme zur Nutzung der
Strukturfonds im Zeitraum 1994-1999 einen nützlichen Beitrag zur
Verwirklichung der in Essen festgelegten Prioritäten.
Die Bemühungen um das Verständnis einiger spezifischer
beschäftigungspolitischer Aspekte sind intensiviert worden.
Der Rat und die Kommission sind den Aufforderungen des Europäischen Rates
nachgekommen und haben einige beschäftigungspolitische Aspekte gründlich
untersucht.
Der Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen" und die Kommission haben die
Auswirkungen von Steuersystemen und Stützungsregelungen auf die
Bereitschaft, Arbeitsplätze zu schaffen und eine Arbeit aufzunehmen, sowie
die Beziehung zwischen Wirtschaftswachstum und Umweltpolitik untersucht.
Auf dem Gipfel von Cannes hat der Europäische Rat die Tatsache betont, daß
die Europäische Union als Wirtschaftseinheit einen zusätzlichen
Handlungsspielraum und einen spezifischen zusätzlichen Nutzen bei der
Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze bietet. Die Kommission hat eine erste
Analyse der Vorteile durchgeführt, die sich für alle Beteiligten aus einer
engeren Koordinierung der Wirtschafts- und der Strukturpolitik ergeben
könnten und dem Europäischen Rat wird 1996 ein abschließender Bericht
vorgelegt werden.
Der Europäische Rat hat auch den Beitrag der kleinen und mittleren
Unternehmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen hervorgehoben; er hat um
Prüfung der KMU-Politiken sowie der Mittel und Wege zur Verbesserung ihrer
Wirksamkeit gebeten. Die Kommission erstellt zur Zeit einen Bericht darüber.
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND LEITLINIEN
1. Der Europäische Rat müßte in Madrid neue Anstöße geben und bei der
Ausarbeitung und Konkretisierung der in Essen festgelegten und in Cannes
bestätigten Strategie weitere Fortschritte erzielen.
2. Diese Beschäftigungsstrategie - insbesondere hinsichtlich der fünf
arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte - bildet, auch in Zukunft, den
Rahmen für die Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten und für die
Entwicklung ihrer Beschäftigungspolitik.
3. Die Mitgliedstaaten haben inzwischen mit der Durchführung dieser
Strategie begonnen. Ihr Erfolg hängt weitgehend von der Mobilisierung der
institutionellen Partner sowie der Sozial- und Wirtschaftspartner auf
allen Ebenen ab, insbesondere aber von der Entwicklung eines integrierten
standortbezogenen beschäftigungspolitischen Konzepts.
Die Einbeziehung der Sozialpartner in diesen Prozeß und ihr Beitrag ist
auf allen Ebenen von grundlegender Bedeutung und auf jeder Stufe der
Durchführung der Essener Strategie zu begrüßen.
4. Ein integriertes beschäftigungspolitisches Konzept, das vor allem auf der
Verbindung zwischen makroökonomischen und strukturellen
beschäftigungspolitischen Ansätzen beruht, ist so anzuwenden und
auszubauen, daß die wechselseitig positiven Auswirkungen dieser Politiken
maximiert werden.
5. Die Reformen, die jetzt stattfinden, müssen vorangetrieben werden, wenn
die derzeitige wirtschaftliche Erholung eine entscheidende Verbesserung
der Beschäftigungslage in der Europäischen Union bewirken soll. Die durch
das wirtschaftliche Wachstum geschaffenen günstigen Rahmenbedingungen
bieten eine einzigartige Möglichkeit für die Erzielung weiterer
Fortschritte in Richtung auf ein höheres Beschäftigungsniveau und eine
erhebliche Verringerung der strukturellen Arbeitslosigkeit. Entsprechende
Maßnahmen müssen vor allem in den folgenden Bereichen fortgeführt und
intensiviert werden:
Unterstützung der Bemühungen um ein gesundes, dauerhaftes Wachstum
- Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik müssen beharrlich und entschlossen
in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Insbesondere sollten bei den
Lohnerhöhungen die Voraussetzungen für Preisstabilität und Rentabilität
der Investitionen berücksichtigt werden; die Haushaltsdefizite sollten
weiter abgebaut werden, so daß sie mittelfristig merklich unter den
Maastrichter Bezugswert von 3 % des BIP sinken. Solche Politiken müssen
die Voraussetzungen für weitere Senkungen der Realzinsen und eine Ver-
stärkung der beschäftigungswirksamen Investitionen schaffen.
Gewährleistung einer besseren Funktionsweise der Märkte für Erzeugnisse und
Dienstleistungen, Förderung des Unternehmertums und Bewahrung einer gesunden
Umwelt
- Die Vollendung des Binnenmarktes muß durch eine energische
Wettbewerbspolitik unterstützt werden, damit die viel zu große
Unbeweglichkeit von den Märkten für Erzeugnisse und Dienstleistungen
(z.B. dem Telekommunikations- und dem Energiemarkt) verschwindet. Eine
Reihe struktureller Zwänge muß beseitigt werden, damit das Potential für
die Gründung von Unternehmen und für die Schaffung von Arbeitsplätzen,
insbesondere im Dienstleistungssektor, ganz ausgeschöpft werden kann.
- Bei stabilem Wirtschaftswachstum muß der Beitrag der kleinen und
mittleren Unternehmen zur Verbesserung der Beschäftigungslage dadurch
maximiert werden, daß die bestehenden rechtlichen, steuerlichen und
finanziellen Rahmenbedingungen ihren besonderen Bedürfnissen besser
angepaßt und sie dazu ermutigt werden, in die Ausbildung zu investieren.
- Wenn das beschäftigungswirksame Potential von Umweltschutzmaßnahmen
genutzt werden soll, so muß diese Politik - in stärkerem Maße als
bisher - auf ein marktorientiertes Instrumentarium, einschließlich
steuerpolitischer Instrumente, zurückgreifen. Der Staat sollte auch
langfristige Investitionen in umweltfreundliche Technologien in wichtigen
Sektoren wie Energie, Verkehr und Landwirtschaft fördern.
Umsetzung der in Essen bestimmten fünf Prioritäten in bezug auf die Reform
der Arbeitsmärkte
Die in Essen bestimmten fünf Prioritäten werden im Rahmen von
Mehrjahresprogrammen weiter umgesetzt und verstärkt; dabei wird folgenden
Punkten besondere Beachtung geschenkt:
- Investitionen in die Berufsbildung sollten weiter gefördert werden: dabei
sollte vorrangig die Vermittelbarkeit von Arbeitslosen, insbesondere von
gering qualifizierten Arbeitskräften ohne Berufserfahrung verbessert und
die Diskrepanz zwischen den erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten und
dem Bedarf des Arbeitsmarktes verringert werden, indem die Ausbildung
stärker an den sich verändernden Bedarf des Arbeitsmarktes angepaßt wird
und Ausbildungsmöglichkeiten in den Betrieben gefördert werden. Eine
relativ stabile Anzahl von Arbeitskräften in einem Unternehmen trägt zu
einer größeren Effizienz dieser Maßnahmen bei.
- Bei der Umorganisation der Arbeit und der Arbeitszeiten sollten bessere
Praktiken entwickelt und verbreitet werden. Dadurch würden Arbeitsplätze
geschaffen werden, die durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet werden
sollten.
- Örtliche Entwicklungsinitiativen sollten unterstützt werden, indem
versucht wird, die lokalen Behörden und Akteure aktiv einzubeziehen und
die rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Bedingungen für die
Schaffung neuer Beschäftigungsbereiche zu verbessern.
- Dank der Bemühungen der Sozialpartner war es möglich, an der Mäßigung im
Lohnbereich festzuhalten, den derzeitigen Trend zu flexibleren
Tarifverhandlungen zu unterstützen und die Lohn- und Gehaltsstrukturen
enger an die Produktivität zu koppeln. Diese Bemühungen sollten im Rahmen
der Grundzüge der Wirtschaftspolitik fortgesetzt und intensiviert werden,
damit möglichst viele Arbeitsplätze geschaffen werden können.
- Die Regierungen sollten den Spielraum, über den sie verfügen, ohne die
steuerliche Stabilität zu gefährden, dafür nützen, die Entwicklung der
letzten Jahre - nämlich Erhöhung der mit der Arbeit verbundenen
Steuerlast - umzukehren. Die Steuerregelung im Niedriglohnbereich sollte
überprüft werden, um unnötige Beschäftigungshindernisse aufgrund
regressiver Steuersätze sowohl bei der Einkommenssteuer als auch bei den
Sozialabgaben zu beseitigen.
Die Auswirkungen gezielter Senkungen der Sozialbeiträge auf die
Beschäftigungslage sollten evaluiert werden. Dabei sollten Maßnahmen vor
allem darauf abzielen, daß benachteiligte Arbeitskräfte eingestellt, die
Schaffung von Arbeitsplätzen insbesondere in den neuen sozialen und
lokalen Bereichen gefördert und zusätzliche Einstellungen durch Betriebe
unterstützt werden.
- Passive Arbeitsmarktpolitiken sollten weiterhin verstärkt in aktive
Arbeitsmarktpolitiken umgewandelt werden, insbesondere in bezug auf
besonders benachteiligte Personengruppen, um deren Vermittelbarkeit zu
verbessern und die Anreize für Arbeitgeber zu vergrößern, diese
Personengruppen einzustellen. Hierzu empfiehlt sich eine Unterstützung
der Arbeitsvermittlungsstellen, damit diese ihre Vermittlerfunktion
besser ausüben können, wobei auch ein gewisser Wettbewerb hilfreich sein
kann. Die Information von Arbeitssuchenden und Arbeitgebern sollte
verbessert werden. Für die aktive Arbeitssuche sollte technische oder
finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden.
Außerdem müssen die Arbeitslosenhilferegelungen weiter verbessert werden,
damit diese nicht zu einem Anreiz dafür werden, keine Beschäftigung zu
suchen, wobei gleichzeitig ein hoher sozialer Schutz sicherzustellen ist.
Es sollte genauer überwacht werden, wer als Arbeitskraft zur Verfügung
steht. Sozialleistungssysteme, die Arbeitslosenhilferegelungen ähneln,
sollten überprüft werden, um zu verhindern, daß Arbeitslose unbemerkt von
einem Sozialleistungssystem zum anderen "wandern".
- Die Bemühungen zugunsten der von der Arbeitslosigkeit besonders
betroffenen Gruppen sollten verstärkt werden:
- Jugendliche: Die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner sollten dafür
sorgen, daß dieser Gruppe der Weg zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
geebnet wird. Alle Jugendlichen sollten die erforderliche schulische und
berufliche Bildung und Berufserfahrung erhalten, so daß sie vermittelbar
sind.
- Langzeitarbeitslose: Die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner sollten
eine aktivere Politik zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
ergreifen. Alle Arbeitslosen sollten die Möglichkeit einer Umschulung
oder Wiedereingliederung erhalten, bevor es zur Langzeitarbeitslosigkeit
kommt.
Älteren Arbeitnehmern sollte die Gelegenheit gegeben werden, ihre
Berufserfahrung und ihr Potential voll einzusetzen. Sie sollten
angehalten werden und auch die Gelegenheit erhalten, an
Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
- Frauen: Die Lage für Frauen sollte wie folgt verbessert werden: Förderung
der Chancengleichheit im Rahmen aller Politiken, die die Beschäftigung
betreffen; aktive Politik zur Beseitigung der Spaltung des Arbeitsmarkts
durch ein neues Konzept in bezug auf Teilzeitarbeit als
Übergangsmaßnahme; Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Arbeit für
Männer und Frauen.
6. Die Strukturfonds sollten noch systematischer als
Unterstützungsmechanismus zur Förderung der Essener Strategie eingesetzt
werden.
Weiteres Vorgehen
7. Der Austausch und die Zusammenarbeit, die auf Gemeinschaftsebene im
Rahmen des weiteren Vorgehens im Anschluß an die Schlußfolgerungen von
Essen verstärkt wurden, stellen den zusätzlichen Nutzen einer gemeinsamen
Strategie und eines Dialogs über Beschäftigungsfragen unter Beweis.
Um dieses Konzept zu fördern, sollte eine feste Struktur eingerichtet
werden, die zusammen mit dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik den Rat
"Sozialfragen" bei seinen Arbeiten im Bereich der Beschäftigung
unterstützt.
Die Analyse der Beschäftigungspolitiken stellt in diesem Prozeß ein
wichtiges Instrument dar, und es wird empfohlen, ab 1996 eine Reihe
gemeinsamer Indikatoren auf der Grundlage harmonisierter statistischer
Daten und weiterer qualitativer Kriterien auszuarbeiten, um diese Analyse
zu unterstützen.
Dieser Prozeß sollte in den kommenden Jahren insbesondere im Rahmen der
einzelstaatlichen Mehrjahresprogramme weiter unterstützt werden.
Die Tagung des Europäischen Rates Ende 1996 sollte dazu genutzt werden,
auf der Grundlage eines gemeinsamen Berichts des Rates ("Wirtschafts- und
Finanzfragen" sowie "Sozialfragen") und der Kommission die Fortschritte
zu prüfen, die im Hinblick auf die obengenannten Empfehlungen für das
Vorgehen erzielt wurden, damit die Zusammenarbeit in diesem Bereich
weiter ausgebaut werden kann. Besondere Aufmerksamkeit verdienen in
diesem Zusammenhang Jugendliche, Langzeitarbeitslose und die Frage der
Chancengleichheit.
ANLAGE 3
TERRORISMUS
ERKLÄRUNG VON GOMERA
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -
unter Hinweis auf die informelle Tagung der Minister der Justiz und des
Inneren der Mitgliedstaaten am 14. Oktober 1995 in La Gomera -
STELLT FEST, daß der Terrorismus
- eine Bedrohung für die Demokratie, die freie Wahrnehmung der
Menschenrechte und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung darstellt,
von der sich kein Mitgliedstaat der Europäischen Union als nicht
betroffen betrachten kann;
- zugenommen hat, insbesondere in Anbetracht der Aktionen mit
fundamentalistischer Ausrichtung;
- länderübergreifende Ausmaße aufweist und durch isolierte Maßnahmen und
mit den den einzelnen Mitgliedstaaten zu Gebote stehenden Mitteln allein
nicht wirksam bekämpft werden kann;
- Strategien der internationalen organisierten Kriminalität entwickelt und
sich deren Formen bedient;
- sich etwaige Unterschiede der Strafverfolgung in den einzelnen Ländern
zwecks Erlangung von Straffreiheit zunutze machen könnte;
IST DER AUFFASSUNG, daß die Bekämpfung des Terrorismus, der eine der
schwersten Formen der Kriminalität darstellt, im Vertrag über die
Europäische Union unter den Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse als
vorrangiges Ziel definiert worden ist;
ERKLÄRT, daß zur Verhinderung und wirksamen Bekämpfung terroristischer Akte
eine tiefgreifende Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten durch
Verbesserung der Mechanismen der polizeilichen und justitiellen
Zusammenarbeit in der Weise notwendig ist, daß
- der Austausch operativer Informationen über die terroristischen
Vereinigungen verstärkt wird, damit bessere Kenntnisse in bezug auf deren
Vorgehensweisen, insbesondere den Waffenhandel, die Finanzierung und die
Geldwäsche, erlangt werden;
- die Koordinierung und die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden
verbessert wird, um etwaige Risiken der Straffreiheit auszuschließen;
- die für terroristische Straftaten Verantwortlichen den zuständigen
Justizorganen zum Zwecke der Strafverfolgung und gegebenenfalls der
Strafvollstreckung im Wege der Auslieferung unter Berücksichtigung der
internationalen Verträge übergeben werden.
ANLAGE 4
BEKÄMPFUNG VON RASSISMUS UND FREMDENFEINDLICHKEIT
1. Beratungen der Beratenden Kommission "Rassismus und Fremdenfeindlichkeit"
Die Beratende Kommission hat vom Europäischen Rat den Auftrag erhalten,
ihre Beratungen fortzusetzen, um in enger Zusammenarbeit mit dem
Europarat zu prüfen, ob die Einrichtung einer europäischen
Beobachtungsstelle für rassistische und fremdenfeindliche Phänomene
realisierbar ist.
Im zweiten Halbjahr 1995 hat die Beratende Kommission in vier Sitzungen
unter dem Vorsitz von Herrn J. KAHN sowohl die wissenschaftlichen und
technischen als auch die rechtlichen und institutionellen Aspekte der
künftigen europäischen Beobachtungsstelle geprüft.
Die Beratende Kommission schließt ihre Beratungen mit einem
Zwischenbericht an den Europäischen Rat von Madrid ab (Dok. 12008/95
RAXEN 58), in dem die Aufgaben der Beobachtungsstelle und die für ihre
etwaige Rechtsgrundlage erwogenen Lösungen beschrieben werden. Die
Beratende Kommission möchte ihre Untersuchung bis zur Tagung des
Europäischen Rates im Juni 1996 abschließen.
2. Beratungen im Rahmen des Rates "Justiz und Inneres"
a) Justitielle Zusammenarbeit
Auf Vorschlag des Vorsitzes hat der Rat einen Entwurf für eine
gemeinsame Maßnahme auf der Grundlage von Artikel K.3 EUV betreffend
die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit geprüft. Mit
diesem Entwurf soll die internationale justitielle Zusammenarbeit bei
der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit erleichtert
werden, indem eine Regelung vorgesehen wird, wonach bestimmte
rassistische oder fremdenfeindliche Verhaltensweisen entweder als
Straftatbestand einzustufen sind oder anderenfalls - bis zur etwaigen
Annahme der erforderlichen Bestimmungen - auf den Grundsatz der
beiderseitigen Strafbarkeit verzichtet wird. Die Frage der Form des
Rechtsakts und seiner rechtlichen Verbindlichkeit sowie die anderen
noch offenen Fragen werden dem Europäischen Rat von Madrid
unterbreitet (Dok. 12089/95 JUSTPEN 163).
b) Polizeiliche Zusammenarbeit
Im Lichte der Schlußfolgerungen des Seminars von Toledo über die
Ausbildung der Polizeibeamten im Bereich Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit (6. - 8. November 1995) hat der Rat (Justiz und
Inneres) die zuständigen Gremien beauftragt, ein Rechtsinstrument auf
der Grundlage von Titel VI EUV auszuarbeiten, das auf eine bessere
Ausbildung der Lehrkräfte in den Polizeischulen, den Ausbau der Grund-
ausbildung der Polizeibeamten sowie die Möglichkeit abstellt, zwecks
besseren Verständnisses und genauerer Analyse des Phänomens Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit ein Modul für die Fortbildung vorzusehen, um
die Voraussetzungen für angemessene Reaktionen bei Einsätzen vor Ort
zu schaffen (Dok. 11727/95 ENFOPOL 148).
Anfang Dezember wird in Amsterdam eine europäische Konferenz über die
multikulturelle Gesellschaft veranstaltet.
3. Beratungen im Rat "Arbeit und Sozialfragen"
Auf Vorschlag des Vorsitzes haben der Rat und die im Rat vereinigten
Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten am 5. Oktober 1995 eine
Entschließung zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im
Beschäftigungs- und Sozialbereich angenommen (Dok. 9935/95 SOC 310
RAXEN 42).
In dieser Entschließung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert,
Maßnahmen zu ergreifen, um Verbesserungen in folgenden Bereichen
herbeizuführen:
- Schutz der Menschen vor Diskriminierung,
- Bekämpfung der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt,
- Förderung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches zwischen
den Mitgliedstaaten im Bereich der auf die Stärkung des sozialen
Zusammenhalts ausgerichteten Arbeitsmethoden und -modalitäten,
- Förderung der Achtung der Verschiedenartigkeit und der Gleichheit der
Menschen sowie der Toleranz,
- Förderung wirksamer Mittel der Selbstkontrolle - wie z.B. von
Verhaltenskodexen - für die im Medienbereich Tätigen.
4. Beratungen im Rat "Bildung"
Auf Vorschlag des Vorsitzes haben der Rat und die im Rat vereinigten
Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten am 23. Oktober 1995 eine
Entschließung über die Antwort des Bildungswesens auf die Probleme des
Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit angenommen (Dok. 10621/95 EDUC 76
RAXEN 49). In dieser Entschließung wird darauf hingewiesen, daß dem
Bildungswesen bei der Verhinderung und Beseitigung von rassistisch und
fremdenfeindlich geprägten Vorurteilen und Verhaltensweisen eine
entscheidende Rolle zukommt.
Die Mitgliedstaaten werden unter anderem dazu aufgefordert, pädagogische
und lehrplanrelevante Neuerungen zu unterstützen, die zur Förderung von
Werten wie Friede, Demokratie, Achtung und Gleichheit aller Kulturen,
Toleranz und Zusammenarbeit beitragen.
Die Kommission wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
- die Kohärenz aller Gemeinschaftsprogramme, die erziehungs- und
ausbildungsrelevante Aspekte der Bekämpfung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit fördern, zu gewährleisten,
- diejenigen Teile des SOKRATES-Programms auszuschöpfen, die sich mit
den genannten Fragen befassen, um Schulpartnerschaften, den
Erfahrungsaustausch in interkulturellen Angelegenheiten und die
Lehrerausbildung zu fördern,
- dafür Sorte zu tragen, daß im Bildungsbereich eine angemessene
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit zwischen der Gemeinschaft und internationalen
Organisationen, insbesondere dem Europarat, erreicht wird.
ANLAGE 5
BETRUGSBEKÄMPFUNG
Schlußfolgerungen des Rates (Wirtschafts- und Finanzfragen) zu der
vergleichenden Analyse der Berichte der Mitgliedstaaten über die auf
einzelstaatlicher Ebene getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der
Verschwendung und des Mißbrauchs von Gemeinschaftsmitteln
A. Die Kommission hat anhand der Berichte, die die Mitgliedstaaten
entsprechend den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates (Essen) sowie
auf Wunsch des Europäischen Rates (Cannes) und des Rates (Wirtschafts-
und Finanzfragen) vom 11. Juli 1994 erstellt haben, den Stand der
Anwendung des Artikels 209 a EGV dargelegt und eine vergleichende Analyse
der auf einzelstaatlicher Ebene zur Bekämpfung der Verschwendung und des
Mißbrauchs von Gemeinschaftsmitteln getroffenen Maßnahmen erstellt.
Der Rat dankt der Kommission für die wichtige Arbeit, die sie in diesem
Zusammenhang bei der Vornahme der vergleichenden Analyse und der Synthese
geleistet hat, und hebt hervor, daß es sich um einen Zwischenbericht
handelt, der für die weitere Arbeit als Grundlage dienen sollte.
Obwohl in den meisten Berichten der Mitgliedstaaten die Einhaltung des
Gleichstellungsprinzips bestätigt wird, gehen aus dieser vergleichenden
Analyse Denkansätze für die weitere Arbeit in verschiedenen Bereichen
hervor, in denen weitere Fortschritte erforderlich sein dürften.
B. Der Rat vertritt die Auffassung, daß zur Erzielung derartiger
Fortschritte im Einklang mit den Schlußfolgerungen des Rates
(Wirtschafts- und Finanzfragen) vom 19. Juni 1995 die Überlegungen im
Laufe des Jahres 1996 auf der Grundlage der folgenden Leitlinien unter
Wahrung der jeweiligen Zuständigkeiten der Gemeinschaft und ihrer
Mitgliedstaaten sowie deren verfassungsrechtlichen Strukturen fortgesetzt
werden müßten.
1. Ebene der Mitgliedstaaten
- Gewährleistung eines angemessenen Schutzes sowohl der Ausgaben als
auch der Einnahmen der Gemeinschaft unter dem Gesichtspunkt eines
globalen Konzepts für die Bekämpfung der Verschwendung und des
Mißbrauchs von Gemeinschaftsmitteln (erforderlichenfalls Verbesserung
der Prävention, insbesondere durch eine bessere Organisation der
Verwaltungsstellen, effektive Anwendung der verwaltungsrechtlichen
Sanktionen, Umsetzung des Übereinkommens über den strafrechtlichen
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften);
- Prüfung der Möglichkeit, auf die Betrugsbekämpfung spezialisierte,
disziplinübergreifende und von den mittelbewirtschaftenden Stellen
unabhängige Strukturen zu entwickeln;
- Bewertung der Zuverlässigkeit der einzelstaatlichen Kontrollsysteme
durch regelmäßige, systematische Rechnungsprüfungen;
- Verbesserung der Informationsdichte und -homogenität in bezug auf die
Ergebnisse der Betrugsbekämpfung, einschließlich der Informationen
über die Beitreibung von Gemeinschaftsmitteln, um den in den
Gemeinschaftsvorschriften vorgesehenen Mitteilungspflichten
nachzukommen;
- Ergreifung der notwendigen Maßnahmen, damit die Kontrollen und
Sanktionen der Mitgliedstaaten zu einem im gesamten
Gemeinschaftsgebiet gleichwertigen Schutz der finanziellen Interessen
der Gemeinschaften führen;
- Verbesserung der Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene, der operativen
Kontakte zwischen den mit der Verfolgung von schwerwiegenden,
komplizierten Betrugsfällen betrauten Stellen, der Kontrollinstrumente
und -befugnisse der zuständigen Stellen sowie der gegenseitigen
Unterstützung bei der Beitreibung von Mitteln;
- Verbesserung der Verfahren zur Beitreibung unterschlagener Mittel.
2. Gemeinschaftsebene
- Aufforderung der Kommission, mit den Mitgliedstaaten eingehender die
Punkte zu untersuchen, die sich für eine zweckdienliche Ergänzung der
Analyse der einzelstaatlichen Berichte anbieten (z.B. Aspekt der
Prävention, Frage der Transaktionen, Ergebnisse der Kontrollen,
Maßnahmen im Anschluß an die Aufdeckung von Betrügereien,
einschließlich der Beitreibung);
- Förderung der Einrichtung von Kontrollmechanismen, die einen
gleichwertigen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften
im gesamten Gemeinschaftsgebiet und in allen vom
Gemeinschaftshaushaltsplan erfaßten Bereichen im Rahmen der
gemeinsamen Ausrichtung des Rates zum Schutz der finanziellen
Interessen der Europäischen Gemeinschaften gewährleisten;
- Verbesserung und Ergänzung des Regelwerks für gemeinschaftliche
verwaltungsrechtliche Sanktionen im Rahmen der genannten gemeinsamen
Ausrichtung;
- Prüfung der Vereinfachung und der notwendigen Anpassung der geltenden
Rechtsvorschriften zur besseren Definition des von den
Wirtschaftsteilnehmern geforderten Verhaltens (z.B. Kodifizierung der
Rechtsvorschriften).
3. Partnerschaftsebene
- Vertiefung der Analyse der aufgedeckten Betrügereien und
Unregelmäßigkeiten in Zusammenarbeit von Kommission und
Mitgliedstaaten zur Gestaltung des weiteren Vorgehens und des Aufbaus
operativer Datenbanken;
- Verbesserung der Zusammenarbeit nach Artikel 209a Absatz 2 unter
optimaler Nutzung der dem Beratenden Ausschuß zur Koordinierung der
Betrugsbekämpfung (COCOLAF) übertragenen Evaluierungs- und
Steuerungskompetenzen, indem ihm unter anderem die im Anschluß an die
Vorlage der einzelstaatlichen Berichte und der vergleichenden Analyse
erforderlichen ergänzenden Arbeiten hinsichtlich der unter den
EG-Vertrag fallenden Aspekte übertragen werden;
- strengere Disziplin bei der Mittelbewirtschaftung durch Fortsetzung
der Arbeit, die die Kommission bereits im Rahmen ihres Programms zur
Verbesserung der Mittelbewirtschaftung begonnen hat;
- angemessene Reaktion auf die Bemerkungen des Rechnungshofs im Rahmen
einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und dem
Rechnungshof;
- Förderung der Kohärenz der Kontrollen im Rahmen der Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen sowie
Vermeidung ungerechtfertigter Mehrfachkontrollen ein und desselben
Sachverhalts in Anwendung des Kosten/Nutzen-Prinzips, u.a. durch die
Vereinbarung entsprechender Protokolle zwischen den Mitgliedstaaten
und der Kommission.
ANLAGE 6
ERWEITERUNG
BEZIEHUNGEN ZU DEN ASSOZIIERTEN MOEL IM ZWEITEN HALBJAHR 1995
Im zweiten Halbjahr 1995 wurde die vom Europäischen Rat in Essen am 9. und
10. Dezember 1994 festgelegte Strategie für die Vorbereitung der
assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas auf den Beitritt weiter
durchgeführt und die bilateralen Beziehungen der Union zu den Partnerländern
wurden verstärkt.
Es wurden mehrere Ministertagungen auf bilateraler Ebene
(Assoziationsabkommen) wie auch auf multilateraler Ebene (strukturierter
Dialog) abgehalten, auf denen wichtige Themen behandelt wurden. Das
bestätigt die Richtigkeit des verfolgten Konzepts und die Vitalität und
Entwicklungsfähigkeit der beiderseitigen Beziehungen.
Der von den assoziierten Ländern wiederholt zum Ausdruck gebrachte Wille,
sich der Europäischen Union anzuschließen, wurde erneut deutlich, als 1995
vier weitere Beitrittsanträge gestellt wurden, nachdem 1994 bereits Ungarn
und Polen den Beitritt beantragt hatten.
Der Rat beschloß daher am 17. Juli 1995 in bezug auf Rumänien und die
Slowakei, am 30. Oktober 1995 in bezug auf Lettland und am 4. Dezember 1995
in bezug auf Estland, die in Artikel "O" des Vertrags über die Europäische
Union vorgesehenen Verfahren einzuleiten, die insbesondere die Anhörung der
Kommission und die Zustimmung des Europäischen Parlaments beinhalten.
I. BILATERALE BEZIEHUNGEN
Nach dem Inkrafttreten der Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation
mit Bulgarien, Rumänien, der Slowakei und der Tschechischen Republik und
den ersten Tagungen der Assoziationsräte mit diesen vier Partnerländern
im ersten Halbjahr 1995 fand am 17. Juli 1995 die zweite Tagung der
Assoziationsräte mit Ungarn bzw. Polen statt. Auf diesen beiden Tagungen
prüften die Assoziationsräte den Stand und die Perspektiven der
bilateralen Beziehungen im Rahmen der Europa-Abkommen im allgemeinen,
widmeten jedoch einen wesentlichen Teil ihrer Beratungen zwei Fragen von
besonderer Bedeutung: Zum einen ging es um die Fortschritte beim Prozeß
der Integration der Partnerländer in die Europäische Union im Rahmen der
Strategie für die Vorbereitung auf den Beitritt und zum anderen um die
regionale Zusammenarbeit und die gutnachbarlichen Beziehungen des
jeweiligen Partners mit den übrigen Ländern der Region.
Ferner traten am 14. und 15. September, 12. und 13. Oktober bzw. 9. und
10. November in dem institutionellen Rahmen des jeweiligen
Assoziationsabkommens die Assoziationsausschüsse mit der Tschechischen
Republik sowie mit Rumänien und Bulgarien zusammen. Auf diesen Tagungen
konnten Fortschritte bei der Durchführung der Europa-Abkommen erzielt
werden.
Schließlich fanden im zweiten Halbjahr 1995 Tagungen der
Parlamentarischen Assoziationsausschüsse statt, und zwar am 5. und
6. September mit Polen, vom 6. bis 8. September mit Bulgarien, am 16. und
17. September mit Rumänien, am 23. und 24. November mit der Slowakei und
am 28. und 29. November mit Ungarn [7] ; außerdem fanden
interparlamentarische Treffen mit Litauen (20. November), Lettland
(22. November) und Estland (24. November) statt. Der freimütige
Gedankenaustausch, der auf diesen Tagungen über wichtige Fragen wie den
Integrationsprozeß der assoziierten Länder im Hinblick auf den Beitritt
stattfand, führte dazu, daß die Beziehungen des Europäischen Parlaments
zu den Parlamenten der assoziierten Länder nun sehr viel eher enger
geworden sind.
II. STRUKTURIERTER DIALOG
Im zweiten Halbjahr 1995 wurde der in Essen beschlossene strukturierte
Dialog intensiv weitergeführt; den Kulminationspunkt dieses Prozesses
stellt die Einladung der Staats- und Regierungschefs der assoziierten
Länder zu einer Tagung am Rande der Tagung des Europäischen Rates in
Madrid dar. Mehrere Ministertagungen fanden im Rahmen dieses Dialogs
statt:
Justiz und Inneres: 25. September; Landwirtschaft: 26. September;
Verkehr: 28. September; Bildung: 23. Oktober; Wirtschafts- und
Finanzfragen: 23. Oktober: Auswärtige Angelegenheiten: 31. Oktober;
Binnenmarkt: 23. November.
- Die auf der Ministertagung "Justiz und Inneres" behandelten Themen
bezogen sich insbesondere auf die Anpassung des Rechtssystems, die
Ausbildung der Polizei, Fragen im Zusammenhang mit der organisierten
Kriminalität (Drogenhandel, Geldwäsche, Handel mit gestohlenen
Fahrzeugen) sowie die illegale Einwanderung. Ferner wurde ein Programm
für eine gemeinsame Maßnahme im Bereich der justitiellen
Zusammenarbeit zur Bekämpfung der internationalen organisierten
Kriminalität skizziert.
- Die für Landwirtschaft zuständigen Minister hatten einen allgemeinen
Gedankenaustausch, der eine "Bestandsaufnahme" der gemeinsamen
Agrarpolitik einerseits sowie der Lage und der Perspektiven des
Agrarsektors in den assoziierten Ländern andererseits ermöglichte. Bei
dieser Gelegenheit referierte die Kommission über einige Überlegungen
zur Entwicklung der Agrarpolitiken auf globaler Ebene und im Hinblick
auf die Erweiterung, nachdem die Minister der assoziierten Länder ihre
Überlegungen und Prioritäten dargelegt hatten. Die Kommission wird dem
Europäischen Rat in Madrid einen Bericht über mögliche alternative
Strategien auf dem Agrarsektor im Hinblick auf den Beitritt vorlegen.
- Auf der Verkehrsministertagung wurden drei wichtige Fragen behandelt:
der Integrationsprozeß im Verkehrssektor, der insofern auf einer
Doppelstrategie beruht, als die Marktöffnung mit einer Angleichung der
Rechtsvorschriften einhergehen muß; zur Verkehrsinfrastruktur in den
assoziierten Ländern wurde eine gemeinsame Analyse vorgenommen, die
ergab, daß vorrangige Projekte festgelegt werden müssen; für die
integrierten Verkehrssysteme ist ein gemeinsames Konzept zu erstellen,
damit sie über die Teilnahme der assoziierten Länder an den
gemeinschaftlichen Programmen und Tätigkeiten ausgebaut werden können.
Die Kommission wurde in diesem Zusammenhang im Hinblick auf das
nächste Treffen ersucht, im Rahmen der Zusatzprotokolle zu den
Europa-Abkommen zu prüfen, welche Möglichkeiten für eine solche
Teilnahme insbesondere bei der Finanzierung der Infrastrukturprojekte
bestehen und nach welchen Modalitäten dies geschehen könnte.
- Die für Bildungsfragen zuständigen Minister erörterten eingehend die
Teilnahme der assoziierten Länder an den unlängst vom Rat für den
Zeitraum 1995-2000 verabschiedeten Gemeinschaftsprogrammen SOKRATES,
LEONARDO und JUGEND FÜR EUROPA III. Die Europäische Union stellte
fest, daß die assoziierten Länder daran interessiert sind, an diesen
Programmen teilzunehmen; sie nahm ferner Kenntnis von deren
Prioritäten und den von diesen Ländern ergriffenen konkreten Maßnahmen
zur Vorbereitung einer solchen Teilnahme. Eine Teilnahme der
assoziierten Länder an diesen Programmen könnte als Experiment und als
Beispiel für die Beteiligung an anderen Gemeinschaftsprogrammen
dienen.
- Die Reform des Finanzsektors wurde im Rahmen in den Aussprachen der
Wirtschafts- und Finanzminister erörtert; diese Erörterungen
erstreckten sich insbesondere auf die Fragen im Zusammenhang mit der
Reform des Bankensektors, vor allem auf die der Bankenaufsicht und der
Privatisierung von Banken. Als weiterer wichtiger Punkt wurde die
Entwicklung der Kapitalmärkte und die Liberalisierung des
Kapitalverkehrs erörtert. Im Rahmen dieses eingehenden
Gedankenaustausches legten die assoziierten Länder dar, welche
Fortschritte in diesen Bereichen bereits erzielt wurden und in welchen
Bereichen eine engere Zusammenarbeit erforderlich ist, damit
Fortschritte bei dem Prozeß der Integration in den Binnenmarkt der
Gemeinschaft erzielt werden können.
- Auf der vom AStV und den Botschaftern der assoziierten Länder
vorbereiteten Tagung der Außenminister wurden an erster Stelle das
PHARE-Programm und seine künftige dynamische Rolle als
Finanzinstrument im Rahmen der Strategie zur Vorbereitung des
Beitritts der assoziierten Länder erörtert. Ferner wurden aktuelle
Fragen der Außenpolitik behandelt, die für die Stabilität in Europa
von großer Bedeutung sind: die Lage im ehemaligen Jugoslawien und die
Herausforderung, die der Wiederaufbau in dieser Region darstellt; die
verschiedenen Aspekte des Friedensprozesses im Nahen Osten im Hinblick
auf die Konsolidierung des Friedens und die Unterstützung der neuen
Behörden in Palästina bei den schwierigen Aufgaben, die diese jetzt zu
meistern haben. Bei einem Arbeitsessen konnten weitere wichtige Fragen
behandelt werden: die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und
den Vereinigten Staaten, die Vorbereitung der Regierungskonferenz 1996
und die Abwicklung des strukturierten Dialogs, zu dem einige
assoziierte Länder Vorschläge unterbreitet haben.
- Die für den Binnenmarkt verantwortlichen Minister hatten schließlich
Gelegenheit, die Fragen hinsichtlich der Durchführung des Weißbuchs
über die Vorbereitung der assoziierten Länder auf die Integration in
den Binnenmarkt, das die Kommission auf der Tagung des Europäischen
Rates in Cannes vorgelegt hatte, zu prüfen. Diese Arbeiten sind Teil
eines langen und komplizierten Prozesses und haben zum Ziel, den in
diesem Zusammenhang laufenden technischen Beratungen einen geeigneten
Rahmen zu verleihen und ihre Ergebnisse zu optimieren.
III. GASP
Der mit Beschluß des Rates vom 7. März 1994 eingeführte verstärkte
politische Dialog mit den assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas
wurde im Laufe des zweiten Halbjahres 1995 uneingeschränkt fortgesetzt.
Dazu sei bemerkt, daß Zypern und Malta gemäß einem Beschluß des Rates vom
17. Juli 1995 an diesem Prozeß beteiligt worden sind.
Abgesehen von der Tagung der Minister für Auswärtige Angelegenheiten vom
31. Oktober fand am 20. Oktober 1995 ein Treffen auf der Ebene der
Politischen Direktoren statt. In dieser Sitzung, an der die baltischen
Staaten zum ersten Mal teilnahmen, zogen die Politischen Direktoren
Bilanz über das Funktionieren des Dialogs und prüften die Möglichkeiten,
diesen noch weiter zu konsolidieren und zu verstärken.
Das Politische Komitee verabschiedete im Anschluß an dieses Treffen neue
Leitlinien zur Verstärkung des politischen Dialogs mit den assoziierten
Ländern Mittel- und Osteuropas und den assoziierten Ländern Zypern und
Malta.
Tagungen der Troika bzw. Plenarsitzungen fanden auf Sachverständigenebene
in folgenden Bereichen statt: Terrorismus (13. Juli), Vereinte Nationen
(7. September), Abrüstung (12. September), Sicherheit (19. September),
OSZE (22. September), Nichtverbreitung von Kernwaffen (26. September),
Nichtverbreitung von chemischen und biologischen Waffen (4. Oktober),
Drogen (13. Oktober), Ausfuhr konventioneller Waffen (23. Oktober),
Menschenrechte (24. Oktober), ehemaliges Jugoslawien (17. November),
Mitteleuropa und Zentralasien (22. November).
Die Koordinierung in den Hauptstädten der Drittländer und in den
internationalen Organisationen entwickelt sich positiv, insbesondere im
Rahmen der Vereinten Nationen und in deren Ersten Ausschuß. Dieselbe
Entwicklung konnte auf der jüngsten Konferenz zur Überprüfung des
Übereinkommens von 1980 (sogenanntes Übereinkommen über "unmenschliche
Waffen") festgestellt werden.
Außerdem werden die assoziierten MOEL mehr und mehr an Erklärungen
beteiligt, die vom Vorsitz im Namen der Europäischen Union veröffentlicht
werden.
IV. SPEZIFISCHE ASPEKTE
Gemäß den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates (Essen) finden zur
Zeit Verhandlungen mit den assoziierten Staaten über die Anpassung des
Agrarteils der Europa-Abkommen im Anschluß an die Erweiterung und den
Abschluß der Uruguay-Runde sowie im Hinblick auf einen Ausbau der
Handelsbeziehungen zu diesen Ländern statt. Der Rat hat in diesem
Zusammenhang am 4. Dezember 1995 Richtlinien verabschiedet, die die der
Kommission im März dieses Jahres erteilten Direktiven ergänzen und auf
eine flexible Gestaltung der von der Union gewährten Zollkontingente
sowie auf deren Erhöhung abzielen.
Im übrigen hat der Rat in diesem Zusammenhang und im Hinblick auf die
Vermeidung jeglicher, selbst vorübergehender Störungen der traditionellen
Handelsströme am 8. August autonome Maßnahmen für 1995 betreffend
bestimmte in den Europa-Abkommen vorgesehene Agrarzugeständnisse
angenommen, um dem im Rahmen der multilateralen Handelsverhandlungen der
Uruguay-Runde geschlossenen Übereinkommen über die Landwirtschaft
Rechnung zu tragen. Diese auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und unter
Einhaltung des "Stillhalte"-Prinzips getroffenen Maßnahmen ergänzen die
beiden anderen Tranchen autonomer Maßnahmen, die der Rat zu einem
früheren Zeitpunkt zur Berücksichtigung der Erweiterung angenommenen hat.
Außerdem prüfen die Gremien des Rates zur Zeit einen Entwurf für eine
Verordnung, die darauf abzielt, die drei bestehenden Verordnungen über
autonome Maßnahmen ab dem 1. Januar 1996 durch einen konsolidierten
Rechtstext zu ersetzen.
ANLAGE 7
ERKLÄRUNG ZUM EHEMALIGEN JUGOSLAWIEN
Der Konflikt im ehemaligen Jugoslawien stellt auch weiterhin die
schwierigste Bewährungsprobe beim Übergang von einem geteilten Europa zu
einem neuen Europa dar, das auf den gemeinsamen Werten der Demokratie, der
Toleranz und der Achtung der Menschenrechte beruht. Der Europäische Rat
begrüßt mit der allergrößten Genugtuung die Unterzeichnung des
Friedensabkommens für Bosnien-Herzegowina, die am 14. Dezember in Paris
vollzogen worden ist und einen wichtigen Schritt bildet.
Die Schaffung des Friedens in Bosnien-Herzegowina stellt nicht nur für die
Völker des ehemaligen Jugoslawiens, sondern auch für die gesamte
Völkergemeinschaft einen äußerst wichtigen Fortschritt dar. Der Europäische
Rat würdigt die Leistung derjenigen, die durch ihren Einsatz, ihre
Solidarität und ihre Entschlossenheit zur Erzielung dieses Ergebnisses
beigetragen haben. In diesem Zusammenhang begrüßt er es, daß der
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine Resolution angenommen hat, mit
der die in Paris unterzeichneten Friedensabkommen unterstützt und deren
Bestimmungen sowohl in ziviler als auch in militärischer Hinsicht umgesetzt
werden.
Nunmehr ist es Aufgabe der beteiligten Parteien, ihrer Verantwortung für die
vollständige Anwendung des Abkommens im Hinblick auf eine endgültige
Beendigung des Krieges gerecht zu werden.
Der Europäische Rat bekräftigt den Willen der Europäischen Union, auf der
Grundlage der in den Schlußfolgerungen des Rates vom 30. Oktober und
4. Dezember zum Ausdruck gebrachten Positionen einen wesentlichen Beitrag
zur Durchführung des Friedensabkommens für Bosnien-Herzegowina zu leisten.
Der Europäische Rat macht sich die Schlußfolgerungen der Konferenz von
London zu eigen und erachtet es als erforderlich, daß die beschlossenen
Strukturen auch möglichst bald geschaffen werden.
Für die unmittelbare Zukunft legt der Europäische Rat die folgenden
Prioritäten fest:
- Er hält es für wichtig und dringlich, daß sich die aus dem ehemaligen
Jugoslawien hervorgegangenen Staaten gegenseitig anerkennen.
- Er bringt angesichts der gegenwärtig herrschenden Situation der
Ungewißheit der serbischen Einwohnerschaft von Sarajewo seine Besorgnis
zum Ausdruck. Er erinnert die Behörden der Republik Bosnien-Herzegowina
an ihre Verantwortung, das Notwendige zu veranlassen, damit das gesamte
Sarajewo in Sicherheit leben kann, und das friedliche Nebeneinander der
verschiedenen Volksgruppen wiederherzustellen.
- Er bestätigt die Bereitschaft der Europäischen Union, einen Beitrag zur
Umsetzung der die zivilen Aspekte betreffenden Bestimmungen des
Friedensabkommens zu leisten. Er fordert die Völkergemeinschaft auf, sich
im Rahmen einer angemessenen Lastenteilung ebenfalls an diesen Bemühungen
zu beteiligen.
Er bekräftigt den Willen der Europäischen Union, ihre humanitären
Hilfeleistungen im ehemaligen Jugoslawien so lange fortzusetzen, wie dies
erforderlich ist. Ferner weist er nachdrücklich darauf hin, daß das Recht
der Flüchtlinge und vertriebenen Personen, im gesamten Gebiet des
ehemaligen Jugoslawien in Freiheit und Sicherheit nach Haus
zurückzukehren oder eine gerechte Entschädigung zu erhalten, ein
Grundprinzip darstellt.
- Er unterstreicht die Bedeutung, die einer raschen Lösung des in
Ostslawonien bestehenden Problems für den gesamten Friedensprozeß in der
Region zukommt. Zu diesem Zweck fordert er die Parteien auf, die
Verhandlungen nach Maßgabe der Grundsatzvereinbarung für die Region
Ostslawonien, Baranja und Westsirmium fortzuführen. Er ersucht den
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die vollständige Anwendung dieser
Vereinbarung durch die Annahme eines realistischen Mandats, das auf der
Einrichtung einer effizienten vorübergehenden Verwaltung basiert und
durch die Entsendung einer überzeugenden internationalen Truppe, die mit
ausreichenden Mitteln ausgestattet ist, sicherzustellen.
Der Europäische Rat stellt fest, daß die in den zurückliegenden Wochen
erzielten Erfolge von historischer Bedeutung sind, ist sich jedoch
gleichzeitig voll und ganz der großen Aufgabe bewußt, die noch zu bewältigen
ist. Der Zeitpunkt ist noch nicht gekommen, da wir in unseren Bemühungen
nachlassen können; vielmehr sind Ausdauer und Mut gefragt. Der Europäische
Rat wird auch weiterhin in diesem Sinne handeln.
ANLAGE 8
STRATEGIE DER UNION FÜR DIE KÜNFTIGEN BEZIEHUNGEN EU/RUSSLAND
1. Gute Beziehungen zwischen der EU und einem demokratischen Rußland sind
von wesentlicher Bedeutung für die Stabilität in Europa. Die EU strebt
daher die Schaffung einer substanzvollen Partnerschaft mit Rußland an, um
den demokratischen und wirtschaftlichen Reformprozeß zu fördern, die
Achtung der Menschenrechte zu stärken sowie Frieden, Stabilität und
Sicherheit zu konsolidieren, damit in Europa keine neuen Trennungslinien
entstehen und die volle Integration Rußlands in die Gemeinschaft der
freien und demokratischen Nationen erreicht wird. Das Abkommen über
Partnerschaft und Zusammenarbeit stellt eine solide Grundlage dar, auf
der solche Beziehungen mit Rußland aufgebaut werden können.
Die Entwicklung der Europäischen Sicherheitsarchitektur muß den
umfassenden, unteilbaren und kooperativen Charakter der Sicherheit in
Europa und die volle Anerkennung der Stellung, die Rußland darin
einnimmt, widerspiegeln.
2. Zu diesem Zweck nimmt die EU im Zusammenhang mit den vier
Themenbereichen, die in den Schlußfolgerungen des Rates vom 17. Juli 1995
dargelegt sind, folgende Komponenten in ihr gemeinsames Konzept für die
Beziehungen zu Rußland auf:
Beitrag zu Rußlands demokratischen Reformen
3. - Anhaltende Unterstützung der Weiterentwicklung der Demokratie, des
Rechtsstaats und des Pluralismus in Rußland;
- Förderung eines soliden und unabhängigen Gerichtswesens und Ausbau der
Medienfreiheit;
- frühzeitiger Beitritt Rußlands zum Europarat.
4. Die Unterstützung der EU zur Erreichung dieser Ziele könnte in Form von
Maßnahmen folgender Art erfolgen:
- regelmäßige Konsultationen und technische Unterstützung in den
obengenannten Bereichen;
- aktive Förderung individueller Kontakte zwischen den Völkern und von
Austauschveranstaltungen auf allen Ebenen;
- Unterstützung regionaler Zusammenarbeit in einer Vielfalt von
Bereichen;
- Überwachung der russischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen;
- Unterstützung für den russischen Beitritt zum Europarat.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
5. Die EU sollte folgendes fördern:
- die unumkehrbare Konsolidierung der wirtschaftlichen Reformen in
Rußland, die durch Wirtschaftswachstum und eine kontinuierliche
Steigerung des Lebensstandards die Stabilität in der russischen
Gesellschaft fördern und die Demokratie in diesem Land stärken werden;
- die Einbindung Rußlands in die Weltwirtschaft gemäß
marktwirtschaftlichen Grundsätzen und seinen möglichst baldigen
Beitritt zur WTO und im Anschluß daran zu anderen internationalen
Wirtschaftsorganisationen, denen Rußland bislang noch nicht angehört;
- die Entwicklung von Handel, Investitionen und harmonischen
Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Parteien auf der Grundlage
marktwirtschaftlicher Prinzipien im Hinblick auf die Förderung einer
anhaltenden Entwicklung in den Parteien;
- die im Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vorgesehene
Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für die künftige
Einführung einer Freihandelszone zwischen der Gemeinschaft und
Rußland, die im wesentlichen den gesamten gegenseitigen Warenhandel
erfaßt, sowie der Voraussetzungen für die Einführung der
Niederlassungsfreiheit für Unternehmen und des freien
grenzüberschreitenden Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs;
- die schrittweise Integration zwischen Rußland und einem breiteren
Kooperationsbereich in Europa;
- regionale Zusammenarbeit zwischen Rußland und seinen Nachbarländern in
Übereinstimmung mit den OSZE-Grundsätzen;
- die Anwendung solider, in Zusammenarbeit mit dem IWF erarbeiteter
makroökonomischer Politiken durch Rußland;
- die Anwendung international festgelegter Sicherheitskriterien für
atomare Einrichtungen durch Rußland;
- die Verbesserung des Umweltschutzes in Rußland in Übereinstimmung mit
dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung;
- die Ergänzung und Konsolidierung des in Rußland bestehenden
rechtlichen Rahmens für Wirtschaftstätigkeiten, wobei zugleich
schrittweise die Vereinbarkeit der russischen Rechtsvorschriften mit
denen der Union verwirklicht werden sollte.
6. Methoden:
- Möglichst baldige Anwendung des Interimsabkommens sowie des Abkommens
über Partnerschaft und Zusammenarbeit und Fortführung der in diesen
Abkommen geplanten Zusammenarbeit in spezifischen Bereichen;
- Aushandlung und Abschluß neuer bilateraler Abkommen, die im Abkommen
über Partnerschaft und Zusammenarbeit vorgesehen sind. Solche Abkommen
sollten der Intensivierung der Handelsverbindungen und der
Zusammenarbeit mit Rußland bei seiner Umstellung auf eine
Marktwirtschaft dienen;
Besondere Aufmerksamkeit sollte der Verbesserung des Marktzugangs zu
bestimmten Sektoren, wie den Finanzdienstleistungen, geschenkt werden;
- Unterstützung für Rußlands Bemühungen, die Bedingungen für den
Beitritt zur WTO und zu anderen Organisationen, in denen es noch kein
Mitglied ist, zu erfüllen;
- Durchführung von Studien, um die Hindernisse zu ermitteln, die
breiteren Handelsströmen und Investitionen im Wege stehen. Eine Reihe
von Fragen bedarf der Klärung, an erster Stelle die Frage nach den
Auswirkungen auf die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten und die
Frage nach der erforderlichen Angleichung der Rechtsvorschriften, und
zwar sowohl im Hinblick auf eine Mitgliedschaft Rußlands in der WTO,
als auch in bezug auf die Bestimmungen des Abkommens über
Partnerschaft und Zusammenarbeit, die sich auf die mögliche
Errichtung einer Freihandelszone zwischen der EU und Rußland beziehen.
Rußlands Fortschritte auf dem Weg zur Marktwirtschaft sollten
regelmäßig überprüft werden;
- Verbesserung des über die bestehenden Kanäle laufenden beiderseitigen
Dialogs über Handels- und Investitionsfragen;
- Fortsetzung der Unterstützung der Wirtschaftsreformen Rußlands durch
das TACIS-Programm, das stärker hervorgehoben werden sollte;
- Ausbau der regionalen Zusammenarbeit mit Rußland in der Ostsee und den
Barentssee-Regionen sowie in der Region des Schwarzen Meeres.
Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres
7. Die EU sollte die Zusammenarbeit in Fragen, die die Bereiche Justiz und
Inneres betreffen, fördern, indem sie die Ziele des Abkommens über
Partnerschaft und Zusammenarbeit fördert.
Sicherheitsfragen
8. Die EU sollte für Transparenz bei den westeuropäischen
Sicherheitsentscheidungen, insbesondere hinsichtlich der Erweiterung
Sorge tragen, um die Bedenken Rußlands zu berücksichtigen, bestehende
Mißverständnisse auszuräumen und Rußland erneut zu versichern, daß diese
Entscheidungen seine Sicherheit nicht beeinträchtigen, sondern zu einer
verbesserten Sicherheit in ganz Europa führen werden. Dieses Ziel ist so
zu verfolgen, daß sowohl die volle Autonomie der westeuropäischen
Sicherheitsstrukturen bei Entscheidungen über ihre institutionelle
Entwicklung und etwaige Erweiterung als auch das in OSZE-Dokumenten
anerkannte souveräne Recht eines jeden Staates, über seine eigenen
Sicherheitsvorkehrungen frei zu bestimmen, respektiert wird.
9. Diese Ziele könnten durch Maßnahmen folgender Art erreicht werden:
- Ausbau einer offenen, stabilen und tragenden Beziehung im Rahmen der
bestehenden Mechanismen, die von Dialog und Partnerschaft zwischen der
Union und Rußland im Bereich der Sicherheit, einschließlich relevanter
Aspekte der Abrüstung, der Nichtverbreitung, der Ausfuhrkontrolle bei
Waffen sowie der Konfliktverhütung und des Konfliktmanagements,
geprägt ist;
- Prüfung der Durchführbarkeit gemeinsamer Initiativen bei Fragen von
gemeinsamem Interesse im Bereich der Sicherheit und der Abrüstung und
in bezug auf neue Aufgaben (wie die Verhütung von illegalem Handel mit
spaltbarem Material, die Zusammenarbeit in Fragen der
Nichtverbreitung ...) gemeinsam mit Rußland;
- Lenkung der Aufmerksamkeit Rußlands auf sicherheitsrelevante Vorhaben,
die für EU-Unterstützungsprogramme in Betracht kommen (Rüstungs- und
Standortkonversion, atomare Sicherheit usw.);
- Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung eines gemeinsamen und umfassenden
Sicherheitsmodells für das Europa des 21. Jahrhunderts. Gegebenenfalls
könnten dabei im Rahmen der OSZE gemeinsame Initiativen mit Rußland
entwickelt werden;
- Ermutigung Rußlands, seine Mitwirkung im NACC und in der Partnerschaft
für den Frieden voll zu nutzen und gegebenenfalls Ermutigung zum
Ausbau der entstehenden Dialogmöglichkeiten mit der NATO;
- Ermutigung Rußlands, sich seine neuen Kontakte mit der WEU voll
zunutze zu machen;
- Ermutigung Rußlands und der mittel- und osteuropäischen Länder,
gutnachbarliche Beziehungen zu konsolidieren und Vereinbarungen über
die regionale Zusammenarbeit gemäß den Normen für internationale
Beziehungen auszuarbeiten. Die EU sollte die ihr zur Verfügung
stehenden Mittel nutzen, um solche regionalen Initiativen, insbe-
sondere im Baltikum und in bezug auf die Folgemaßnahmen zum
Stabilitätspakt im Rahmen der OSZE, zu unterstützen und direkt daran
mitzuwirken.
Außenpolitik
10. - Unterstützung bei der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten im
Gebiet der GUS, wobei die souveränen Rechte voll respektiert werden,
und der Entwicklung freiwilliger regionaler und wirtschaftlicher
Zusammenarbeit;
- Förderung eines konstruktiven Dialogs zwischen Rußland, der EU und
anderen westlichen Partnern sowie der Zusammenarbeit in
internationalen Organisationen;
- Förderung der Einbindung Rußlands in friedenserhaltende Maßnahmen in
Übereinstimmung mit der VN-Charta und den Grundsätzen und Zielen der
OSZE.
11. Diese Ziele könnten durch Maßnahmen folgender Art erreicht werden:
- Durchführung und Weiterentwicklung der vereinbarten politischen
Konsultation auf allen Ebenen, einschließlich der höchsten politischen
Ebene;
- Erfahrungsaustausch in bezug auf die Handhabung auswärtiger
Angelegenheiten; besonders nützlich wäre in diesem Zusammenhang der
Austausch von Erfahrungen hinsichtlich der Formulierung der
Außenpolitik und der Organisation der Außenministerien, z.B. der
juristischen Abteilungen;
- Entwicklung regelmäßiger Kontakte in geeigneten internationalen
Organisationen und auf bilateraler Ebene;
- Aufwertung der OSZE als eines sehr wichtigen Forums für die
Entwicklung eines umfassenden politischen Dialogs mit Rußland.
12. Der Rat wird auf der Grundlage der vorstehenden Ziele und Prioritäten
ein Aktionsprogramm beschließen, in dem die kurz- und langfristigen
Maßnahmen, die ergriffen werden könnten, im einzelnen festgelegt
werden.
ANLAGE 9
ERKLÄRUNG DES EUROPÄISCHEN RATES ZU RUSSLAND
Der Europäische Rat ist der Auffassung, daß die am 17. Dezember in Rußland
stattfindenden Parlamentswahlen einen bedeutenden Schritt auf dem Wege zur
Festigung der Verfassungsorgane und zur Verankerung der demokratischen
Grundsätze im politischen Leben dieses Landes darstellen.
Er bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, daß dieser Prozeß, der sich 1996 mit
den Präsidentschaftswahlen fortsetzt, in noch stärkerem Maß der Achtung der
Menschenrechte und der Konsolidierung des Friedens, der Stabilität und der
Sicherheit in Europa sowie der Vertiefung der Beziehungen zur Europäischen
Union dient.
In diesem Sinne setzt sich die Europäische Union vorbehaltlos für den
raschen Beitritt Rußlands zum Europarat ein und bekräftigt ihre
Entschlossenheit, den Prozeß demokratischer und wirtschaftlicher Reformen
auch weiterhin zu unterstützen.
Der Europäische Rat geht davon aus, daß das Interimsabkommen am 1. Februar
1996 in Kraft tritt, das unsere Beziehungen bis zur alsbaldigen
Ratifizierung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens auf eine bessere
Grundlage stellt.
ANLAGE 10
DIE NEUE TRANSATLANTISCHE AGENDA
Wir, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Europäische Union, bekräf-
tigen unsere Überzeugung, daß die Bande zwischen unseren Völkern gegenwärtig
ebenso fest sind wie während des letzten halben Jahrhunderts. Mehr als
50 Jahre lang spielte die transatlantische Partnerschaft bei den Bemühungen
um Frieden und Wohlstand sowohl für uns selbst als auch für die Welt eine
führende Rolle. Zusammen haben wir dazu beigetragen, daß aus Gegnern
Verbündete und aus Diktaturen Demokratien wurden. Zusammen haben wir
Institutionen und Strukturen der Zusammenarbeit geschaffen, durch die unsere
Sicherheit und unsere wirtschaftliche Stärke gewährleistet wurden. Dies
waren heroische Leistungen.
Heute sind wir mit neuen Herausforderungen im Inland wie auch im Ausland
konfrontiert. Um mit ihnen fertig zu werden, müssen wir die Partnerschaft,
die uns so gute Dienste geleistet hat, weiter stärken und anpassen.
Herausforderungen im Inland sind aber kein Grund dafür, den Blick nur nach
innen zu wenden; wir können aus unseren jeweiligen Erfahrungen lernen und
neue transatlantische Brücken schlagen. Vor allem anderen müssen wir die
Gelegenheit beim Schopf ergreifen, die sich mit der historischen Umwandlung
Europas bietet, um die Demokratie und die freie Marktwirtschaft auf dem
gesamten Kontinent zu konsolidieren.
Wir haben eine gemeinsame strategische Vision von Europas künftiger
Sicherheit. Gemeinsam haben wir einen Kurs festgelegt, der den dauerhaften
Frieden in Europa bis ins nächste Jahrhundert hinein gewährleisten soll.
Wir sind die Verpflichtung eingegangen, eine neue europäische
Sicherheitsarchitektur zu schaffen, in deren Rahmen die Nordatlantik-
vertragsorganisation, die Europäische Union, die Westeuropäische Union, die
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der Europarat
jeweils eine sich ergänzende und gegenseitig stützende Rolle spielen sollen.
Wir bekräftigen die Unteilbarkeit der transatlantischen Sicherheit. Die NATO
bleibt für ihre Mitglieder weiterhin das Herzstück der transatlantischen
Sicherheit und sorgt für die unerläßliche Verbindung zwischen Nordamerika
und Europa. Eine weitere Anpassung der politischen und militärischen
Strukturen der Allianz, so daß sowohl das volle Spektrum ihrer Aufgaben als
auch die Entwicklung der im Entstehen begriffenen Europäischen Sicherheits-
und Verteidigungsidentität deutlich werden, wird den europäischen Pfeiler
der Allianz stärken.
Was den Beitritt neuer Mitglieder zur NATO und zur EU anbelangt, so sollten
diese Prozesse, die autonom, aber dennoch komplementär sind, wesentlich zum
Ausbau von Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in ganz Europa beitragen.
Die Unterstützung der Partnerschaft für den Frieden sowie des
Nordatlantischen Kooperationsrates und die Schaffung einer
Sicherheitspartnerschaft zwischen der NATO und Rußland sowie zwischen der
NATO und der Ukraine werden zu einer beispiellosen Zusammenarbeit in
Sicherheitsfragen führen.
Wir stärken die OSZE, damit sie ihren Möglichkeiten zur Verhütung
destabilisierender regionaler Konflikte und zur Förderung der Aussichten auf
Frieden, Sicherheit, Wohlstand und Demokratie für alle gerecht werden kann.
Unsere gemeinsame Sicherheit kann noch erhöht werden durch eine Stärkung und
Bestätigung der Bande zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten
Staaten innerhalb des Beziehungsgeflechts, das uns schon miteinander
verbindet.
Unsere wirtschaftlichen Beziehungen stützen unsere Sicherheit und mehren
unseren Wohlstand. Zwischen uns bestehen weltweit die umfangreichsten
zweiseitigen Handels- und Investitionsbeziehungen. Wir sind in besonderem
Maße dafür verantwortlich, daß die multilateralen Bemühungen weltweit zu
einer offeneren Regelung für Handel und Investitionen führen. Unsere
Zusammenarbeit hat alle globalen Handelsvereinbarungen - von der Kennedy-
Runde bis zur Uruguay-Runde - ermöglicht. Im Rahmen der G7 arbeiten wir auf
die Förderung des globalen Wachstums hin. Und im Rahmen der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bemühen wir uns um
Strategien, um die strukturelle Arbeitslosigkeit zu überwinden und dem
demographischen Wandel Rechnung zu tragen.
Wir sind entschlossen, einen Neuen Transatlantischen Markt zu schaffen,
durch den die Handels- und Investitionsmöglichkeiten erweitert und auf
beiden Seiten des Atlantiks vermehrt Arbeitsplätze geschaffen werden. Diese
Initiative wird außerdem zur Dynamik der Weltwirtschaft beitragen.
An der Schwelle zu einem neuen Jahrhundert gilt es, eine neue Welt zu
formen - eine Welt voller Möglichkeiten, aber auch mit Herausforderungen,
die nicht weniger kritisch sind als die, mit denen frühere Generationen
konfrontiert waren. Mit diesen Herausforderungen kann die internationale
Gemeinschaft einzig und allein durch Zusammenarbeit fertig werden, ebenso
wie diese Möglichkeiten nur von allen gemeinsam voll genutzt werden können.
Wir werden mit anderen Staaten bilateral, im Rahmen der Vereinten Nationen
und auch in anderen multilateralen Gremien zusammenarbeiten.
Wir sind entschlossen, unsere politische und wirtschaftliche Partnerschaft
als eine gewaltige Kraft für das Gute in der Welt auszubauen. In dieser
Absicht werden wir auf den umfassenden Konsultationen, die durch die
Transatlantische Erklärung von 1990 und die Schlußfolgerungen unseres
Gipfeltreffens im Juni 1995 geschaffen wurden, aufbauen und eine gemeinsame
Aktion in Gang bringen.
Wir verabschieden heute eine Neue Transatlantische Agenda, die auf einem
Aktionsrahmen mit den folgenden vier Hauptzielen beruht:
Förderung von Frieden und Stabilität, Demokratie und Entwicklung in der
ganzen Welt. Gemeinsam werden wir uns dafür einsetzen, für immer mehr
Stabilität und Wohlstand in Europa zu sorgen, die Demokratie und die
wirtschaftlichen Reformen in Mittel- und Osteuropa wie auch in Rußland, in
der Ukraine und in anderen NUS zu fördern, den Frieden im Nahen Osten zu
sichern, die Menschenrechte zu fördern, die Nichtverbreitung von Kernwaffen
voranzutreiben und in Entwicklungsfragen und bei der humanitären Hilfe
zusammenzuarbeiten.
Reaktion auf globale Herausforderungen. Gemeinsam werden wir gegen inter-
nationale Kriminalität, Drogenhandel und Terrorismus vorgehen, uns den
Bedürfnissen von Flüchtlingen und Vertriebenen zuwenden, die Umwelt schützen
und Krankheiten bekämpfen.
Beitrag zur Expansion des Welthandels und zu engeren wirtschaftlichen
Beziehungen. Gemeinsam werden wir das multilaterale Handelssystem stärken
und konkrete, praktische Maßnahmen zur Förderung engerer wirtschaftlicher
Beziehungen treffen.
Brückenschlag über den Atlantik. Gemeinsam werden wir mit unseren Unter-
nehmern, Wissenschaftlern, Lehrkräften und anderen daran arbeiten, die
Kommunikation zu verbessern und zu gewährleisten, daß auch künftige
Generationen sich genauso wie wir für die Entwicklung einer umfassenden und
gleichberechtigten Partnerschaft einsetzen.
Innerhalb dieses Rahmens haben wir einen umfassenden Gemeinsamen Aktionsplan
EU-USA entwickelt. Wir werden in der Zeit bis zu unserem nächsten
Gipfeltreffen den folgenden Aktionen besonderen Vorrang geben:
I. FÖRDERUNG VON FRIEDEN UND STABILITÄT, DEMOKRATIE UND ENTWICKLUNG ÜBERALL
IN DER WELT
- Wir verpflichten uns, entschlossen und rasch gemeinsam und mit
anderen Partnern dafür zu wirken, den Frieden herzustellen, den
Wiederaufbau der im Kriege verwüsteten Regionen des ehemaligen
Jugoslawien zu fördern und wirtschaftliche und politische Reformen
sowie neue demokratische Institutionen zu unterstützen. Wir werden
zusammenarbeiten, um folgendes zu gewährleisten: 1. die Achtung der
Menschenrechte, der Rechte von Minderheiten und der Rechte der
Flüchtlinge und Vertriebenen, insbesondere des Rechts auf Rückkehr;
2. die Achtung der Arbeit des vom Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen eingerichteten Gerichtshofs für die Untersuchung von
Kriegsverbrechen, um die internationale strafrechtliche Ver-
antwortlichkeit durchzusetzen; 3. die Schaffung eines Rahmens für
freie und gerechte Wahlen in Bosnien-Herzegowina, sobald die Umstände
dies erlauben, und 4. die Durchführung des vereinbarten Prozesses der
Rüstungskontrolle, der Abrüstung und vertrauensbildender Maßnahmen.
Neben unserer humanitären Hilfe werden wir einen Beitrag zum
Wiederaufbau leisten, sofern die Bestimmungen des Friedensplans im
Zusammenhang mit einer möglichst weitgehenden Lastenteilung mit
anderen Geberländern und unter Nutzung der Erfahrungen
internationaler Institutionen, der Europäischen Kommission und aller
maßgeblichen bilateralen Geberländer im Koordinierungsmechanismus zur
Anwendung kommen.
- Wir werden die mittel- und osteuropäischen Länder bei ihren
Bemühungen um den Umbau ihrer Wirtschaft und die Stärkung ihrer
demokratischen und marktwirtschaftlichen Institutionen unterstützen.
Ihr Eintreten für demokratische Regierungssysteme, für die Wahrung
der Rechte von Minderheiten und der Menschenrechte, für eine
marktorientierte Wirtschaft und für gute Beziehungen zu den
jeweiligen Nachbarländern wird ihre Integration in unsere Insti-
tutionen erleichtern. Wir werden Schritte unternehmen, um unsere
Zusammenarbeit zu intensivieren, die auf den Informationsaustausch,
die Koordinierung der Hilfsprogramme und die Festlegung gemeinsamer
Aktionen, auf den Schutz der Umwelt und die Gewährleistung der
Sicherheit der Kernkraftwerke dieser Länder abzielt.
- Wir sind entschlossen, unsere Zusammenarbeit zur Konsolidierung von
Demokratie und Stabilität in Rußland, in der Ukraine und in anderen
NUS zu verstärken. Wir fühlen uns verpflichtet, mit ihnen
zusammenzuarbeiten im Hinblick auf die Stärkung der demokratischen
Institutionen und der Marktreformen, den Schutz der Umwelt, die
Sicherung ihrer Kernkraftwerke und die Förderung ihrer Integration in
die Weltwirtschaft. Eine dauerhafte und stabile Sicherheitsstruktur
für Europa muß diese Nationen miteinbeziehen. Wir beabsichtigen,
weiterhin eine enge Partnerschaft
mit einem demokratischen Rußland aufzubauen. Eine unabhängige,
demokratische, stabile und kernwaffenfreie Ukraine wird zur
Sicherheit und Stabilität in Europa beitragen; wir werden zur
Unterstützung ihrer demokratischen und wirtschaftlichen Reformen
zusammenarbeiten.
- Wir werden die türkische Regierung bei ihren Bemühungen um eine
Stärkung der Demokratie und die Durchführung wirtschaftlicher
Reformen unterstützen, um die weitere Einbeziehung der Türkei in die
transatlantische Gemeinschaft zu fördern.
- Wir werden auf eine Lösung der Zypern-Frage hinarbeiten und dabei den
voraussichtlichen Beitritt Zyperns zur Europäischen Union
berücksichtigen. Wir werden die Vermittlungsmission des VN-
Generalsekretärs unterstützen und den Dialog zwischen und mit den
zyprischen Volksgruppen fördern.
- Wir bekräftigen unser Engagement für die Schaffung eines gerechten,
dauerhaften und umfassenden Friedens im Nahen Osten. Wir werden auf
den jüngsten Erfolgen des Friedensprozesses, einschließlich der
kühnen Schritte Jordaniens und Israels, aufbauen und uns gemeinsam
bemühen, die bereits getroffenen Vereinbarungen zu unterstützen und
den Friedensprozeß auszuweiten. Wir nehmen zur Kenntnis, daß mit der
Unterzeichnung des israelisch-palästinensischen Interimsabkommens
bereits ein wesentlicher Schritt getan wurde; wir werden auf der
Konferenz für Wirtschaftshilfe für das palästinensische Volk eine
aktive Rolle spielen, die Wahlen in Palästina unterstützen und
unseren Ehrgeiz daran setzen, Erzeugnissen aus dem Westjordanland und
dem Gazastreifen leichteren Zugang zu gewähren. Wir werden die
regionalen Parteien zur Durchführung der Schlußfolgerungen des
Gipfeltreffens von Amman ermutigen und sie dabei unterstützen. Wir
werden außerdem in unseren Anstrengungen zur Förderung des Friedens
zwischen Israel, Libanon und Syrien fortfahren. Wir werden die
Aufhebung des arabischen Boykotts gegenüber Israel aktiv anstreben.
- Wir verpflichten uns, bei unserer Präventiv- und Krisendiplomatie
enger zusammenzuarbeiten, auf humanitäre Notsituationen wirksam zu
reagieren, eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung und den
Aufbau demokratischer Gesellschaften zu fördern sowie für die
Menschenrechte einzutreten.
- Wir sind übereingekommen, Entwicklungs- und humanitäre Hilfsmaßnahmen
zu koordinieren und in diesen Bereichen zusammenzuarbeiten und
gemeinsam vorzugehen. Zu diesem Zweck werden wir eine
Konsultationsgruppe auf hoher Ebene einsetzen, die die derzeitigen
Fortschritte überprüfen, die Politiken und Prioritäten beurteilen und
Projekte und Regionen für den weiteren Ausbau der Zusammenarbeit
festlegen soll.
- Wir werden bei der Entwicklung eines Plans zur wirtschaftlichen und
sozialen Reform der VN verstärkt zusammenarbeiten. Wir werden uns
gemeinsam um dringend benötigte Lösungen für die Finanzkrise des VN-
Systems bemühen. Wir sind entschlossen, unsere Verpflichtungen,
einschließlich unserer finanziellen Verpflichtungen, einzuhalten.
Gleichzeitig müssen die VN ihre Mittel für Maßnahmen von höchster
Priorität verwenden; das System muß reformiert werden, um seinen
grundlegenden Zielen gerecht werden zu können.
- Wir werden die Energieentwicklungsorganisation für die koreanische
Halbinsel (KEDO) unterstützen und damit unseren gemeinsamen Wunsch
zum Ausdruck bringen, wesentliche Herausforderungen, die sich
weltweit im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kernwaffen stellen,
zu bewältigen.
II. REAKTION AUF GLOBALE HERAUSFORDERUNGEN
- Wir sind entschlossen, in unserem gemeinsamen Kampf gegen die Geißel
des internationalen Verbrechens, des Drogenhandels und des
Terrorismus neue Schritte zu unternehmen. Wir verpflichten uns zu
einer aktiven praktischen Zusammenarbeit zwischen den USA und dem
künftigen europäischen Polizeiamt, EUROPOL. Wir werden gemeinsam in
Mittel- und Osteuropa, Rußland, der Ukraine, anderen NUS und
sonstigen Regionen der Welt die laufenden Ausbildungsprogramme und
Einrichtungen für Beamte, die mit der Bekämpfung der Kriminalität
betraut sind, unterstützen und einen Beitrag dazu leisten.
- Wir werden zusammenarbeiten, um unsere multilateralen Bemühungen zum
Schutz der globalen Umwelt und zur Entwicklung von umweltpolitischen
Strategien für ein weltweites umweltgerechtes Wachstum zu verstärken.
Wir werden unsere Verhandlungspositionen in wichtigen globalen
Umweltfragen, wie Klimaveränderung, Abbau der Ozonschicht,
schwerflüchtige organische Schadstoffe, Wüstenbildung, Erosion und
Bodenverseuchung aufeinander abstimmen. Wir werden koordinierte
Initiativen treffen zur Verbreitung von Umwelttechnologien und zur
Verringerung der Gefährdung der Volksgesundheit durch gefährliche
Stoffe, insbesondere durch Blei. Wir werden unsere bilaterale
Zusammenarbeit in den Bereichen Chemikalien, Biotechnologie und
Luftverschmutzung intensivieren.
- Wir sind entschlossen, ein wirksames globales Frühwarnsystem und ein
Netz zur Bekämpfung von neuen und erneut auftretenden übertragbaren
Krankheiten, wie beispielsweise von Aids und dem Ebolavirus, zu
schaffen und zum Einsatz zu bringen und die Ausbildung und den
Austausch von Personal in diesem Bereich zu fördern. Gemeinsam
fordern wir andere Nationen auf, sich uns anzuschließen, damit diese
Krankheiten wirksamer bekämpft werden.
III. BEITRAG ZUR AUSWEITUNG DES WELTHANDELS UND ZUR SCHAFFUNG ENGERER
WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN
- Wir haben eine besondere Verantwortung dafür, das multilaterale
Handelssystem zu stärken, die Welthandelsorganisation zu unterstützen
und uns an vorderster Front für die Öffnung von Märkten für Handel
und Investitionen einzusetzen.
- Wir werden zur Ausweitung des Welthandels beitragen, indem wir unsere
im Rahmen der Uruguay-Runde eingegangenen Verpflichtungen vollständig
umsetzen; wir werden bemüht sein, noch unerledigte Angelegenheiten
fristgerecht zum Abschluß zu bringen, und werden auf ein
erfolgreiches und umfassendes Ergebnis der Ministertagung der
Welthandelsorganisation (WTO) im Dezember 1996 in Singapur hinwirken.
In diesem Zusammenhang werden wir die Möglichkeiten einer
Vereinbarung über ein für alle Seiten zufriedenstellendes Paket von
Zollsenkungen für gewerbliche Waren sondieren und die Frage prüfen,
ob einige der im Rahmen der Uruguay-Runde eingegangenen
Verpflichtungen im Zollbereich beschleunigt umgesetzt werden können.
Angesichts der Bedeutung der Informationsgesellschaft leiten wir eine
spezifische Maßnahme in die Wege, um zu versuchen, ein Übereinkommen
über die Informationstechnologie zu schließen.
- Wir werden zusammenarbeiten im Hinblick auf den erfolgreichen
Abschluß eines multilateralen Investitionsabkommens im Rahmen der
OECD, in dem strenge Grundsätze in bezug auf die Liberalisierung und
den Schutz internationaler Investitionen verankert werden. In der
Zwischenzeit werden wir bemüht sein, mit unseren WTO-Partnern eine
Aussprache über diese Frage in die Wege zu leiten. Wir werden in den
entsprechenden Gremien Probleme zur Sprache bringen, bei denen sich
Handelsfragen mit Anliegen im Zusammenhang mit dem Umweltschutz,
international anerkannten Arbeitsnormen und der Wettbewerbspolitik
überschneiden. Entsprechend den von uns im Rahmen der WTO
eingegangenen Verpflichtungen werden wir gemeinsam zur Schaffung
zusätzlicher bilateraler und weltweiter Handelsmöglichkeiten
beitragen.
- Ohne unserer Zusammenarbeit in multilateralen Gremien dadurch Abbruch
zu tun, werden wir durch einen schrittweisen Abbau oder die
Beseitigung von Hemmnissen für den freien Waren-, Dienstleistungs-
und Kapitalverkehr zwischen unseren Ländern einen Neuen
Transatlantischen Markt schaffen. Wir werden gemeinsam eine
Untersuchung darüber anstellen, wie der Handel mit Waren und Dienst-
leistungen erleichtert und wie tarifäre und nichttarifäre Hemmnisse
abgebaut oder beseitigt werden können.
- Wir werden die Zusammenarbeit im Regelungsbereich insbesondere
dadurch fördern, daß wir die Regelungsbehörden ermutigen, der
Zusammenarbeit mit den entsprechenden transatlantischen Stellen einen
hohen Vorrang einzuräumen, damit die technischen und nichttarifären
Handelshemmnisse, die sich aus unterschiedlichen Regelungsprozessen
ergeben, angegangen werden. Wir setzen uns zum Ziel, möglichst bald
ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von
Konformitätsbewertungen (einschließlich Zertifikations- und
Prüfverfahren) für bestimmte Sektoren zu schließen. Wir werden die
laufenden Arbeiten in verschiedenen Sektoren fortsetzen und weitere
Schwerpunktbereiche ermitteln.
- Wir werden bemüht sein, bis Ende 1996 ein Abkommen zwischen der
Europäischen Gemeinschaft und den USA über Zusammenarbeit und
gegenseitige Unterstützung im Zollbereich zu schließen.
- Damit unsere Völker neu entwickelte Informationstechnologien und
-dienstleistungen in vollem Umfang nutzen können, werden wir auf die
Verwirklichung einer transatlantischen Informationsgesellschaft
hinarbeiten.
- In Anbetracht der übergreifenden Bedeutung der Schaffung von
Arbeitsplätzen verpflichten wir uns, bei den Folgemaßnahmen zu der
Beschäftigungskonferenz in Detroit und zu der Initiative des
G7-Gipfels zusammenzuarbeiten. Wir freuen uns auf eine weitere
Zusammenarbeit bei der Vorbereitung der G7-Beschäftigungskonferenz in
Frankreich und auf dem nächsten G7-Gipfel im Sommer 1996 sowie in
anderen Gremien, wie beispielsweise der OECD. Wir werden eine
gemeinsame Arbeitsgruppe für Beschäftigungs- und Arbeitsfragen
einsetzen.
IV. BRÜCKENSCHLAG ÜBER DEN ATLANTIK
- Wir sind uns dessen bewußt, daß die Unterstützung unserer
Partnerschaft durch die Öffentlichkeit gestärkt und ausgeweitet
werden muß. Im Hinblick darauf werden wir bemüht sein, die
kommerziellen, sozialen, kulturellen, wissenschaftlichen und
bildungspolitischen Verbindungen zwischen unseren Völkern zu
vertiefen. Wir verpflichten uns, bei der gegenwärtigen und den
künftigen Generationen das gegenseitige Verständnis und den Sinn für
ein gemeinsames Ziel zu wecken, die unsere Beziehungen in der
Nachkriegszeit gekennzeichnet haben.
- Wir werden diese anspruchsvollen Ziele nicht ohne die Unterstützung
unserer jeweiligen Wirtschaftskreise erreichen können. Wir werden die
Entwicklung der transatlantischen Geschäftsbeziehungen als integralen
Bestandteil unserer umfassenderen Bemühungen zur Stärkung unseres
bilateralen Dialogs fördern. Die erfolgreiche Konferenz führender
Geschäftsleute aus Europa und den USA vom 10./11. November 1995 in
Sevilla war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Eine Reihe von
Empfehlungen dieser Konferenz sind bereits in unseren Aktionsplan
aufgenommen worden, und wir werden konkrete Folgemaßnahmen im
Anschluß an andere Empfehlungen in Betracht ziehen.
- Wir werden intensiv darauf hinwirken, daß bis 1997 ein neues
umfassendes Abkommen zwischen der EG und den USA über die
wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit geschlossen wird.
- Wir sind überzeugt davon, daß das kürzlich zwischen der EU und den
USA geschlossene Abkommen über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
allgemeinen und der beruflichen Bildung eine Art Katalysator für ein
breites Spektrum innovativer Maßnahmen der Zusammenarbeit sein kann,
die Studenten und Lehrern unmittelbar zugute kommen. Wir werden
prüfen, wie eine umfangreichere private Unterstützung für bildungs-
politische Austauschprogramme erreicht werden könnte, einschließlich
Stipendien und Programmen für medizinische Praktika. Wir werden uns
für die Einführung neuer Technologien in den Klassenzimmern
einsetzen, wobei eine Verbindung hergestellt wird zwischen den
Schulen in der EU und denen in den USA, und wir werden die
Vermittlung von Sprache, Geschichte und Kultur des Partners im
Unterricht fördern.
Parlamentarische Beziehungen
Wir messen verstärkten parlamentarischen Beziehungen große Bedeutung bei.
Wir werden führende Parlamentarier auf beiden Seiten des Atlantiks zu neuen
konsultativen Mechanismen, darin einbegriffen solche, die auf bestehenden
Einrichtungen aufbauen, im Hinblick auf die Erörterung von Fragen, die
unsere transatlantische Partnerschaft betreffen, konsultieren.
Umsetzung unserer Agenda
Die neue Transatlantische Agenda ist eine umfassende Aufstellung der
zahlreichen Bereiche unserer gemeinsamen Aktion und Zusammenarbeit. Wir
haben die Gruppe hoher Beamter damit betraut, die Arbeiten im Zusammenhang
mit dieser Agenda und insbesondere mit den von uns festgelegten prioritären
Maßnahmen zu beaufsichtigen. Wir werden unsere regelmäßigen Gipfeltreffen
dazu nutzen, die Fortschritte zu bewerten und unsere Prioritäten zu
aktualisieren und zu überprüfen.
In den letzten fünfzig Jahren war die transatlantische Beziehung für die
Sicherheit und den Wohlstand unserer Völker von zentraler Bedeutung. Unsere
Bestrebungen für die Zukunft müssen unseren bisherigen Errungenschaften noch
übertreffen.
ANLAGE 11
MITTELMEER
AUF DER EUROPA-MITTELMEER-KONFERENZ ANGENOMMENE ERKLÄRUNG VON BARCELONA (27.
und 28. November 1995)
Der Rat der Europäischen Union, vertreten durch seinen Präsidenten, den
Minister für auswärtige Angelegenheiten Spaniens, Herrn Javier SOLANA,
Die Europäische Kommission, vertreten durch den Vizepräsidenten
Herrn Manuel MARIN,
Deutschland, vertreten durch den Bundesminister des Auswärtigen und
Stellvertreter des Bundeskanzlers, Herrn Klaus KINKEL,
Algerien, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten,
Herrn Mohamed Salah DEMBRI,
Österreich, vertreten durch die Staatssekretärin im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten, Frau Benita FERRERO-WALDNER,
Belgien, vertreten durch den Minister der auswärtigen Angelegenheiten,
Herrn Erik DERYCKE,
Zypern, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten,
Herrn Alecos MICHAELIDES,
Dänemark, vertreten durch den Staatssekretär im Ministerium für auswärtige
Angelegenheiten, Herrn Ole Loensmann POULSEN,
Ägypten, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten,
Herrn Amr MOUSSA,
Spanien, vertreten durch den Staatssekretär für die Beziehungen zu den
Europäischen Gemeinschaften, Herrn Carlos WESTENDORP Y CABEZA,
Finnland, vertreten durch die Ministerin für auswärtige Angelegenheiten,
Frau Tarja HALONEN,
Frankreich, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten,
Herrn Hervé de CHARETTE,
Griechenland, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten,
Herrn Kàrolos PAPOULIAS
Irland, vertreten durch den Stellvertretenden Premierminister und Minister
für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Dick SPRING,
Israel, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten,
Herrn Ehud BARAK,
Italien, vertreten durch die Ministerin für auswärtige Angelegenheiten,
Frau Susanna AGNELLI,
Jordanien, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten,
Herrn Abdel-Karim KABARITI,
Libanon, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelgenheiten,
Herrn Fares BOUEZ,
Luxemburg, vertreten durch den Vizepremierminister und Minister für
auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Zusammenarbeit,
Herrn Jacques F. POOS,
Malta, vertreten durch den stellvertretenden Premierminister und Minister
für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Professor Guido DE MARCO,
Marokko, vertreten durch den Premierminister und Minister für auswärtige
Angelegenheiten, Herrn Abdellatif FILALI,
Die Niederlande, vertreten durch den Stellvertretenden Ministerpräsidenten
und Minister für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Hans Van MIERLO,
Portugal, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten,
Herrn Jaime GAMA,
Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Minister für auswärtige
Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen, Herrn Malcolm RIFKIND QC MP,
Syrien, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten,
Herrn Farouk AL-SHARAA,
Schweden, vertreten durch die Ministerin für auswärtige Angelegenheiten,
Frau Lena HJELM-WALLEN,
Tunesien, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten,
Herrn Habib Ben YAHIA,
Türkei, vertreten durch den stellvertretenden Premierminister und Minister
für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Deniz BAYKAL,
Die Palästinensische Autonomiebehörde, vertreten durch den Präsidenten der
palästinensischen Autonomiebehörde, Herrn Yassir ARAFAT,
die an der Europa-Mittelmeer-Konferenz in Barcelona teilnehmen -
- unter Hinweis auf die strategische Bedeutung des Mittelmeerraums und in
dem Willen, ihren künftigen Beziehungen eine neue Dimension zu
verleihen, die auf einer umfassenden Zusammenarbeit und Solidarität
beruht und der besonderen Art dieser durch Nachbarschaft und Geschichte
gekennzeichneten Bindungen gerecht wird;
- in dem Bewußtsein, daß die neuen politischen, wirtschaftlichen und
sozialen Fragen auf beiden Seiten des Mittelmeeres gemeinsame
Herausforderungen darstellen, die nach einem umfassenden und
koordinierten Ansatz verlangen;
- entschlossen, zu diesem Zweck unter gebührender Berücksichtigung der
Merkmale, Werte und besonderen Eigenheiten der Beteiligten einen
multilateralen, dauerhaften und partnerschaftlichen Rahmen für ihre
Beziehungen zu schaffen;
- in der Erwägung, daß dieser multilaterale Rahmen einhergehen muß mit dem
Ausbau der bilateralen Beziehungen, die gewahrt werden müssen und deren
besonderer Charakter noch akzentuiert werden sollte;
- unter Hinweis darauf, daß es nicht das Ziel der
Europa-Mittelmeer-Initiative ist, die übrigen zur Sicherstellung von
Frieden, Stabilität und Entwicklung in der Region eingeleiteten Aktionen
und Initiativen zu ersetzen, sondern zu deren Erfolg beizutragen. Die
Teilnehmer unterstützen die Verwirklichung einer gerechten, umfassenden
und dauerhaften Friedensregelung im Nahen Osten, die sich auf den
einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
und auf die im Einladungsschreiben zur Madrider Nahost-Friedenskonferenz
genannten Grundsätze, einschließlich des Grundsatzes "Land für Frieden"
mit den sich daraus ergebenden Folgen, stützt;
- in der Überzeugung, daß es im Hinblick auf das allgemeine Ziel, den
Mittelmeerraum zu einem Gebiet des Dialogs, des Austauschs und der
Zusammenarbeit zu machen, in dem Frieden, Stabilität und Wohlstand
gewährleistet sind, erforderlich ist, für die Stärkung der Demokratie
und die Wahrung der Menschenrechte, für eine nachhaltige und ausgewogene
wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die Bekämpfung der Armut und
ein besseres gegenseitiges Verständnis der Kulturen, die alle
wesentliche Faktoren der Partnerschaft sind, Sorge zu tragen -
kommen überein, untereinander eine umfassende Partnerschaft, die
Europa-MittelmeerPartnerschaft, aufzubauen, die über einen verstärkten
regelmäßigen politischen Dialog, den Ausbau der wirtschaftlichen und
finanziellen Zusammenarbeit und eine stärkere Herausstellung der sozialen,
kulturellen und menschlichen Dimension - diese Aspekte bilden die drei
Teilbereiche der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft - verwirklicht werden soll.
POLITISCHE PARTNERSCHAFT UND SICHERHEITSPARTNERSCHAFT: DEFINITION EINES
GEMEINSAMEN FRIEDENS- UND STABILITÄTSRAUMS
Die Teilnehmer verleihen ihrer Überzeugung Ausdruck, daß Frieden, Stabilität
und Sicherheit der Mittelmeerregion ein gemeinsames Gut sind, das sie nach
Kräften fördern und stärken wollen. Sie kommen deshalb überein, einen
verstärkten regelmäßigen politischen Dialog auf der Grundlage der Wahrung
der wesentlichen Grundsätze des Völkerrechts zu führen, und bestätigen eine
Reihe gemeinsamer Ziele für die interne und externe Stabilität.
In diesem Sinne verpflichten sie sich im Wege dieser Grundsatzerklärung,
- entsprechend der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte sowie entsprechend anderer
völkerrechtlicher Verpflichtungen zu handeln, die sich insbesondere aus
regionalen und internationalen Instrumenten ergeben, die sie
unterzeichnet haben;
- in ihrem politischen System Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu
entwickeln, wobei die Partner in diesem Rahmen das Recht jedes einzelnen
von ihnen anerkennen, sein politisches, soziokulturelles,
wirtschaftliches und rechtliches System frei zu wählen und zu
entwickeln;
- die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten und zu gewährleisten,
daß diese Rechte und Freiheiten, einschließlich des Rechts auf freie
Meinungsäußerung, des Rechts, friedliche Vereinigungen zu bilden, und
der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, ohne Diskriminierung
aufgrund der Rasse, der Nationalität, der Sprache, der Religion oder des
Geschlechts von jedem einzelnen sowie gemeinsam mit anderen Mitgliedern
derselben Gruppe wirklich und in legitimer Weise wahrgenommen werden
können;
- den Austausch von Informationen über Fragen im Zusammenhang mit den
Menschenrechten und den Grundfreiheiten, Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit im Wege des Dialogs zwischen den Parteien
wohlwollend in Erwägung zu ziehen;
- die Vielfalt und den Pluralismus in ihrer Gesellschaft zu achten und
deren Achtung sicherzustellen, die Toleranz zwischen den verschiedenen
Gruppen der Gesellschaft zu fördern und die Erscheinungsformen der
Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zu bekämpfen. Die
Teilnehmer unterstreichen, wie wichtig eine angemessene Ausbildung in
Fragen der Menschenrechte und der Grundfreiheiten ist;
- ihre souveräne Gleichheit sowie alle in der Souveränität begründeten
Rechte zu achten und ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen nach Treu
und Glauben zu erfüllen;
- die Gleichberechtigung der Völker und ihr Recht auf Selbstbestimmung zu
achten und stets im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Charta
der Vereinten Nationen und mit den einschlägigen Normen des
Völkerrechts, einschließlich der Normen betreffend die territoriale
Unversehrtheit von Staaten, wie sie im Abkommen zwischen einzelnen
Parteien zum Ausdruck kommen, zu handeln;
- gemäß den Normen des Völkerrechts jede mittelbare oder unmittelbare
Einmischung in innere Angelegenheiten eines anderen Partners zu
unterlassen;
- die territoriale Unversehrtheit und die Einheit jedes anderen Partners
zu achten;
- ihre Streitigkeiten auf friedlichem Wege beizulegen, wobei alle
Teilnehmer aufgefordert sind, auf die Androhung oder Anwendung von
Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit eines anderen Teilnehmers,
einschließlich der gewaltsamen Gebietsaneignung, zu verzichten und das
Recht auf umfassende Wahrnehmung der Souveränitätsrechte durch
rechtmäßige Mittel im Einklang mit der VN-Charta und dem Völkerrecht zu
bekräftigen;
- zur Abwendung und Bekämpfung des Terrorismus verstärkt
zusammenzuarbeiten, indem sie insbesondere die von ihnen unterzeichneten
internationalen Instrumente ratifizieren und anwenden, solchen
Instrumenten beitreten und sonstige geeignete Maßnahmen ergreifen;
- gemeinsam gegen die Ausweitung und Diversifizierung der organisierten
Kriminalität vorzugehen und das Drogenproblem in allen seinen Aspekten
zu bekämpfen;
- die regionale Sicherheit zu fördern und für die Nichtverbreitung
nuklearer, chemischer und biologischer Waffen einzutreten, indem sie
sämtlichen internationalen und regionalen
Nichtverbreitungsvereinbarungen und Übereinkünften auf dem Gebiet der
Rüstungskontrolle und der Abrüstung wie dem NPT, dem CWC, dem BWC, dem
CTBT und/oder regionalen Übereinkünften wie waffenfreie Zonen
einschließlich den entsprechenden Kontrollvereinbarungen beitreten und
ihnen nachkommen und ihre Verpflichtungen im Rahmen der Übereinkünfte
auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle, der Abrüstung und der
Nichtverbreitung nach Treu und Glauben zu erfüllen.
Die Parteien streben im Nahen Osten eine beidseitig und wirksam
überprüfbare Zone an, die frei von nuklearen, chemischen und
biologischen Massenvernichtungswaffen sowie frei von entsprechenden
Abschußsystemen ist.
Ferner werden die Parteien
- prüfen, welche praktischen Vorkehrungen zu treffen sind, um die
Verbreitung nuklearer, chemischer und biologischer Waffen sowie eine
übermäßige Anhäufung konventioneller Waffen zu verhindern;
- davon Abstand nehmen, sich über ihre legitimen
Verteidigungsbedürfnisse hinaus mit Militärpotential auszustatten,
und gleichzeitig ihren Willen bekräftigen, den gleichen Grad an
Sicherheit und gegenseitigem Vertrauen auf einem möglichst niedrigen
Truppen- und Rüstungsniveau zu erreichen und dem CCW beizutreten;
- zur Schaffung der Voraussetzungen beitragen, unter denen sich
gutnachbarliche Beziehungen entwickeln können, und den auf
Stabilität, Sicherheit, Wohlstand und regionale und subregionale
Zusammenarbeit abzielenden Prozeß unterstützen;
- prüfen, welche vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen von den
Parteien ergriffen werden könnten, damit ein "Raum des Friedens und
der Stabilität in der Mittelmeerregion" entsteht, was die
langfristige Möglichkeit der Errichtung eines Europa-Mittelmeer-Pakts
zu diesem Zweck einschließt.
WIRTSCHAFTS- UND FINANZPARTNERSCHAFT: SCHAFFUNG EINER ZONE GEMEINSAMEN
WOHLSTANDS
Die Teilnehmer unterstreichen die Bedeutung, die sie einer nachhaltigen
wirtschaftlichen und ausgewogenen sozialen Entwicklung im Hinblick auf die
Erreichung ihres Ziels der Schaffung einer Zone gemeinsamen Wohlstands
beimessen.
Die Partner räumen ein, daß die Schuldenfrage Probleme bei der
wirtschaftlichen Entwicklung der Länder des Mittelmeerraums verursachen
kann. Mit Blick auf die Bedeutung ihrer Beziehungen vereinbaren sie, den
Dialog fortzuführen, um in den zuständigen Gremien Fortschritte zu erzielen.
Die Teilnehmer stellen fest, daß die Partnerländer - wenn auch in
unterschiedlichem Maße - gemeinsame Herausforderungen annehmen müssen, und
setzen sich folgende langfristigen Ziele:
- Beschleunigung des Tempos einer nachhaltigen sozio-ökonomischen
Entwicklung;
- Verbesserung der Lebensbedingungen ihrer Bevölkerungen, Steigerung des
Beschäftigungsstands und Verringerung des Entwicklungsgefälles in der
Europa-MittelmeerRegion;
- Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Integration.
Zur Erreichung dieser Ziele kommen die Teilnehmer überein, eine Wirtschafts-
und Finanzpartnerschaft einzurichten, die dem unterschiedlichen
Entwicklungsstand Rechnung trägt und folgende Grundlagen hat:
- die schrittweise Schaffung einer Freihandelszone;
- die Durchführung einer angemessenen wirtschaftlichen Zusammenarbeit und
abgestimmter Maßnahmen in den einschlägigen Bereichen;
- eine erhebliche Erhöhung der Finanzhilfe der Europäischen Union für ihre
Partnerländer.
a) Freihandelszone
Die Freihandelszone wird mittels der neuen Europa-Mittelmeer-Abkommen
und der Freihandelsabkommen zwischen den Partnern der Union
verwirklicht. Die Parteien haben sich das Jahr 2010 als Zieltermin für
die schrittweise Errichtung dieser Freihandelszone gesetzt, die den
größten Teil des Handels unter Wahrung der sich im Rahmen der WTO
ergebenden Verpflichtungen erfaßt.
Im Hinblick auf die schrittweise Einführung des Freihandels in diesem
Gebiet werden folgende Maßnahmen getroffen: die tarifären und
nichttarifären Handelshemmnisse bei Fertigerzeugnissen werden gemäß den
von den Partnern auszuhandelnden Zeitplänen schrittweise beseitigt;
ausgehend von den traditionellen Handelsströmen wird der Handel mit
landwirtschaftlichen Erzeugnissen schrittweise durch den
präferentiellen, auf Gegenseitigkeit beruhenden Zugang zwischen den
Parteien unter gebührender Berücksichtigung der Ergebnisse der
GATT-Verhandlungen liberalisiert, soweit die jeweilige Agrarpolitik dies
zuläßt; die Erbringung von Dienstleistungen sowie das Niederlassungs-
recht werden schrittweise - unter Berücksichtigung des GATS -
liberalisiert.
Die Teilnehmer beschließen, die schrittweise Schaffung dieser
Freihandelszone zu erleichtern, indem sie
- geeignete Maßnahmen in bezug auf die Ursprungsregeln, die
Zertifizierung, den Schutz des geistigen Eigentums, die gewerblichen
Schutzrechte und den Wettbewerb ergreifen;
- Strategien verfolgen und entwickeln, die auf den Grundsätzen der
Marktwirtschaft und der Integration ihrer Volkswirtschaften beruhen,
wobei ihr jeweiliger Bedarf und Entwicklungsstand zu berücksichtigen
ist;
- für die Anpassung und Modernisierung der wirtschaftlichen und
sozialen Strukturen Sorge tragen und dabei der Förderung und
Entwicklung des Privatsektors, der Aufwertung des produzierenden
Bereichs und der Errichtung eines geeigneten institutionellen und
rechtlichen Rahmens für die Marktwirtschaft den Vorrang einräumen.
Sie werden sich ferner bemühen, die etwaigen negativen sozialen
Auswirkungen dieses Anpassungsprozesses dadurch zu mildern, daß
Programme zugunsten der ärmsten Bevölkerungsschichten gefördert
werden;
- Mechanismen zur Weiterentwicklung des Technologietransfers fördern.
b) Wirtschaftliche Zusammenarbeit und aufeinander abgestimmte Maßnahmen
Die Zusammenarbeit wird insbesondere in den nachstehend genannten
Bereichen ausgebaut; die Teilnehmer
- erkennen an, daß die wirtschaftliche Entwicklung sowohl durch
inländische Sparleistungen - die Grundlage der Investitionen - als
auch durch ausländische Direktinvestitionen unterstützt werden muß.
Sie unterstreichen, daß es wichtig ist, ein günstiges
Investitionsklima zu schaffen, indem insbesondere die Hindernisse für
solche Investitionen schrittweise beseitigt werden, mit denen der
Technologietransfer angeregt und die Produktion und der Export
gesteigert werden können;
- erklären, daß die regionale Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis,
insbesondere im Hinblick auf den Ausbau des Handels zwischen den
Partnerländern selbst, einen Schlüsselfaktor für die Schaffung einer
Freihandelszone darstellt;
- ermutigen die Unternehmen, untereinander Vereinbarungen zu schließen,
und verpflichten sich, diese Zusammenarbeit und die industrielle
Modernisierung durch unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen und
Regelungen zu fördern. Sie halten es für erforderlich, ein Programm
zur technischen Unterstützung der KMU anzunehmen und durchzuführen;
- unterstreichen ihre gegenseitige Abhängigkeit im Umweltbereich, die
einen regionalen Ansatz, eine verstärkte Zusammenarbeit sowie eine
bessere Koordinierung der bestehenden multilateralen Programme
erfordert, und bekräftigen, daß sie an dem Übereinkommen von
Barcelona und dem Aktionsplan für das Mittelmeer festhalten. Sie
erkennen an, daß die wirtschaftliche Entwicklung mit dem Umweltschutz
in Einklang gebracht werden muß und daß es notwendig ist,
umweltpolitische Zielvorstellungen in alle einschlägigen Aspekte der
Wirtschaftspolitik zu integrieren und die etwaigen negativen
Auswirkungen auf die Umwelt zu mildern. Sie verpflichten sich, ein
Programm für kurz- und mittelfristige prioritäre Maßnahmen auch im
Zusammenhang mit der Bekämpfung der Desertifikation, aufzustellen und
angemessene technische und finanzielle Unterstützung auf diese
Maßnahmen zu konzentrieren;
- erkennen die Schlüsselrolle der Frauen für die Entwicklung an und
verpflichten sich, die aktive Beteiligung von Frauen am
wirtschaftlichen und sozialen Leben sowie in bezug auf die Schaffung
von Arbeitsplätzen zu fördern;
- unterstreichen, wie wichtig die Erhaltung und rationelle
Bewirtschaftung der Fischbestände und die Verbesserung der
Zusammenarbeit bei der Erforschung der Ressourcen - auch im
Aquakulturbereich - sind, und verpflichten sich, die Ausbildung und
die wissenschaftliche Forschung zu erleichtern und die Einsetzung
gemeinsamer Instrumente in Aussicht zu nehmen;
- erkennen die zentrale Bedeutung des Energiesektors im Rahmen der
EuropaMittelmeer-Wirtschaftspartnerschaft an und beschließen, die
Zusammenarbeit zu verstärken und den Dialog im Bereich der
Energiepolitik zu intensivieren. Sie beschließen ferner, geeignete
Rahmenbedingungen für Investitionen und Tätigkeiten der
Energieunternehmen zu schaffen, indem sie gemeinsam darauf
hinarbeiten, den Energieunternehmen den Ausbau der Energienetze und
die Schaffung von Verbundsystemen zu ermöglichen;
- erkennen an, daß die Wasserversorgung zusammen mit der geeigneten
Bewirtschaftung und Entwicklung von Ressourcen vorrangige Anliegen
für alle MittelmeerPartnerländer darstellen und daß die
Zusammenarbeit in diesen Bereichen ausgebaut werden sollte;
- vereinbaren, bei der Modernisierung und Umstrukturierung der
Landwirtschaft sowie bei der Förderung einer integrierten ländlichen
Entwicklung zusammenzuarbeiten. Diese Zusammenarbeit wird sich
insbesondere auf die technische Unterstützung und Ausbildung, auf die
Unterstützung für die von den Partnerländern durchgeführten Maßnahmen
zur Diversifizierung der Produktion, auf die Verringerung der
Abhängigkeit bei der Nahrungsmittelversorgung und auf die Förderung
einer umweltverträglichen Landwirtschaft konzentrieren. Sie
vereinbaren ferner, bei der Vernichtung verbotener Anpflanzungen und
der Entwicklung der betroffenen Regionen zusammenzuarbeiten.
Die Teilnehmer vereinbaren ferner, auch in anderen Bereichen
zusammenzuarbeiten. In dieser Hinsicht
- unterstreichen sie die Bedeutung des Ausbaus und der Verbesserung der
Infrastrukturen, unter anderem durch die Schaffung eines effizienten
Verkehrsnetzes, die Entwicklung von Informationstechnologien und die
Modernisierung des Telekommunikationssystems. Zu diesem Zweck
vereinbaren sie, ein Schwerpunktprogramm auszuarbeiten;
- verpflichten sie sich, die Grundsätze des internationalen Seerechts
und insbesondere den freien Dienstleistungsverkehr auf dem Gebiet des
grenzüberschreitenden Verkehrs sowie den freien Zugang zu
internationalen Ladungen zu respektieren. Die Ergebnisse der derzeit
im Rahmen der WTO geführten multilateralen Handelsverhandlungen über
die Dienstleistungen im Seeschiffahrtsverkehr werden berücksichtigt,
sobald Vereinbarungen darüber vorliegen;
- verpflichten sich, die Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften
und auf dem Gebiet der Raumordnung zu fördern;
- erkennen an, daß Wissenschaft und Technologie von entscheidender
Bedeutung für die sozioökonomische Entwicklung sind und kommen
überein, die Forschungskapazitäten auszubauen und die Entwicklung der
Forschung zu intensivieren, einen Beitrag zur Ausbildung des
wissenschaftlichen und technischen Personals zu leisten und die
Beteiligung an gemeinsamen Forschungsvorhaben ausgehend von der
Schaffung wissenschaftlicher Netze zu fördern;
- kommen überein, die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik im
Hinblick auf die Harmonisierung der Methoden und den Datenaustausch
zu fördern.
c) Finanzielle Zusammenarbeit
Die Teilnehmer sind der Auffassung, daß die Schaffung einer
Freihandelszone und der Erfolg der Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum
eine erhebliche Erhöhung der Finanzhilfe voraussetzen; diese muß vor
allem eine endogene und nachhaltige Entwicklung und die Mobilisierung
der örtlichen Wirtschaftsteilnehmer fördern. Sie stellen diesbezüglich
fest, daß
- der Europäische Rat in Cannes übereingekommen ist, für diese
Finanzhilfe für den Zeitraum 1995-1999 Mittel aus dem Gemeinschafts-
haushalt in Höhe von 4.685 Mio. ECU bereitzustellen. Hinzu kommen
Maßnahmen der EIB in Form erhöhter Darlehen sowie die bilateralen
finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten;
- eine wirksame finanzielle Zusammenarbeit notwendig ist, die im Rahmen
von Mehrjahresplänen erfolgen muß, welche den Besonderheiten jedes
einzelnen Partners Rechnung tragen;
- eine gesunde makroökonomische Steuerung von grundlegender Bedeutung
für den Erfolg ihrer Partnerschaft ist. Zu diesem Zweck kommen sie
überein, den Dialog über die von ihnen verfolgte Wirtschaftspolitik
und über die Methode zur Optimierung der finanziellen Zusammenarbeit
zu fördern.
PARTNERSCHAFT IM SOZIALEN, KULTURELLEN UND MENSCHLICHEN BEREICH: ENTWICKLUNG
DER HUMANRESSOURCEN, FÖRDERUNG DES GEGENSEITIGEN VERSTÄNDNISSES DER KULTUREN
UND VON AUSTAUSCHEN ZWISCHEN DEN BÜRGERGESELLSCHAFTEN
Die Teilnehmer erkennen an, daß die kulturellen und zivilisatorischen
Überlieferungen im gesamten Mittelmeerraum, der Dialog zwischen diesen
Kulturen und der Austausch von Personen sowie der wissenschaftliche und
technologische Austausch von grundlegender Bedeutung für eine gegenseitige
Annäherung ihrer Völker sind, die Völkerverständigung fördern und die
gegenseitige Wahrnehmung verbessern.
In diesem Geiste kommen die Teilnehmer überein, eine Partnerschaft im
sozialen, kulturellen und menschlichen Bereich zu gründen. Zu diesem Zweck
- weisen sie erneut darauf hin, daß der Dialog und der gegenseitige
Respekt zwischen den Kulturen und Religionen eine notwendige
Voraussetzung für die Annäherung der Völker ist. In dieser Hinsicht
unterstreichen sie, wie wichtig die Rolle der Medien ist, um die jeweils
andere Kultur kennenzulernen und zu verstehen, was zu einer Bereicherung
beider Seiten führt;
- heben sie hervor, daß die Entwicklung der Humanressourcen von größter
Bedeutung ist, und zwar sowohl hinsichtlich der Bildung und der
Ausbildung insbesondere junger Menschen als auch in bezug auf Kultur.
Sie bekunden ihren Willen, den kulturellen Austausch und das Erlernen
anderer Sprachen unter Wahrung der kulturellen Identität eines jeden
Partnerlandes zu fördern und ständig Bildungs- und Kulturprogramme
durchzuführen; in diesem Zusammenhang verpflichten sich die Partner,
Maßnahmen zu ergreifen, um den Austausch von Personen - insbesondere
durch verbesserte Verwaltungsverfahren - zu erleichtern;
- betonen sie die Bedeutung des Gesundheitswesens für eine nachhaltige
Entwicklung und bekunden ihre Absicht, eine wirksame Teilnahme der
Gemeinschaft an Aktionen zur Verbesserung der Volksgesundheit und der
Wohlfahrt zu fördern;
- erkennen sie die Bedeutung der sozialen Entwicklung an, die ihres
Erachtens mit jeder wirtschaftlichen Entwicklung einhergehen muß.
Besonderen Vorrang hat für sie die Wahrung der grundlegenden sozialen
Rechte, einschließlich des Rechts auf Entwicklung;
- erkennen sie den wesentlichen Beitrag an, den die Bürgergesellschaft im
Prozeß des Aufbaus der Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum und als
wesentlicher Faktor eines besseren Verständnisses und einer Annäherung
zwischen den Völkern leisten kann;
- kommen sie folglich überein, das erforderliche Instrumentarium einer
dezentralisierten Zusammenarbeit zu entwickeln und/oder zu schaffen, das
den Austausch zwischen den Akteuren der Entwicklung im Rahmen der
einzelstaatlichen Gesetze fördert: den Vertretern aus Politik und
Gesellschaft, aus Kultur und Religion, der Universitäten, der Forschung,
der Medien, der Vereinigungen, der Gewerkschaften sowie der privaten und
öffentlichen Unternehmen;
- erkennen sie auf dieser Grundlage an, daß im Rahmen von Programmen für
eine dezentralisierte Zusammenarbeit die Kontakte und der Austausch
zwischen jungen Menschen zu fördern sind;
- fördern sie Aktionen zur Unterstützung demokratischer Institutionen und
zur Stärkung des Rechtsstaates und der Zivilgesellschaft;
- erkennen sie an, daß die derzeitige demographische Entwicklung eine
vorrangige Herausforderung darstellt, der durch entsprechende Maßnahmen
gegengesteuert werden muß, damit der wirtschaftliche Aufschwung
beschleunigt werden kann;
- würdigen sie die Bedeutung der Wanderungsbewegungen für ihre
Beziehungen. Sie vereinbaren, ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf die
Verringerung des Wanderungsdrucks unter anderem durch
Berufsbildungsprogramme und Unterstützungsprogramme zur Schaffung von
Arbeitsplätzen zu verstärken. Sie verpflichten sich, den Schutz aller
Rechte, die den in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten legal ansässigen
Zuwanderern im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften gewährt werden,
zu gewährleisten;
- beschließen sie in der Frage der illegalen Einwanderung, eine engere
Zusammenarbeit zu verwirklichen. In diesem Zusammenhang vereinbaren die
Partner, die sich ihrer Verantwortung bezüglich der Rückübernahme
eigener Staatsangehöriger bewußt sind, in bilateralen Abkommen oder
Vereinbarungen entsprechende Bestimmungen und Maßnahmen anzunehmen, um
ihre eigenen, sich illegal in einem Land aufhaltenden Staatsangehörigen
zurückzunehmen. Zu diesem Zweck verwenden die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union den Begriff "Bürger" zur Bezeichnung der
Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten im Sinne der für die Zwecke der
Gemeinschaft festgelegten Definition;
- kommen sie überein, die Zusammenarbeit durch verschiedene Maßnahmen zur
Verhinderung und wirksameren Bekämpfung des Terrorismus zu verstärken;
- halten sie es ferner für erforderlich, den Drogenhandel, die
internationale Kriminalität und die Korruption gemeinsam und wirksam zu
bekämpfen;
- betonen sie, daß eine entschlossene Kampagne gegen Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz geführt werden muß, und kommen
überein, zu diesem Zweck zusammenzuarbeiten.
MASSNAHMEN IM ANSCHLUSS AN DIE KONFERENZ
Die Teilnehmer
- in der Erwägung, daß die Konferenz von Barcelona die Grundlagen für
einen offenen und weiterzuentwickelnden Prozeß schafft;
- gewillt, eine Partnerschaft aufzubauen, die auf den in dieser Erklärung
festgelegten Grundsätzen und Zielen beruht;
- entschlossen, dieser Europa-Mittelmeer-Partnerschaft einen konkreten
Ausdruck zu verleihen;
- in der Überzeugung, daß es im Hinblick auf dieses Ziel erforderlich ist,
den damit eingeleiteten umfassenden Dialog fortzusetzen und eine Reihe
konkreter Maßnahmen durchzuführen -
nehmen das beiliegende Arbeitsprogramm an:
Die Außenminister kommen in regelmäßigen Abständen zusammen, um die
Umsetzung dieser Erklärung zu verfolgen und geeignete Maßnahmen im Hinblick
auf die Ziele der Partnerschaft festzulegen.
Zu den verschiedenen Aktionen werden Folgemaßnahmen vereinbart, und zwar in
Form von Ad-hoc-Sitzungen von Ministern, hohen Beamten und Sachverständigen
über bestimmte Themen, in Form eines Austauschs von Erfahrungen und
Informationen, von Kontakten zwischen Vertretern der Zivilgesellschaft oder
durch jedes andere geeignete Mittel.
Ferner werden Kontakte auf Ebene der Parlamentarier, der regionalen und
lokalen Gebietskörperschaften und der Sozialpartner gefördert.
Ein "Europa-Mittelmeer-Ausschuß für den Barcelona-Prozeß" auf Ebene hoher
Beamter, der sich aus der Troika der Europäischen Union und aus jeweils
einem Vertreter jedes Mittelmeerpartnerlands zusammensetzt, wird regelmäßig
zusammenkommen, um die Tagung der Minister für auswärtige Angelegenheiten
vorzubereiten, eine Bestandsaufnahme und Bewertung der Umsetzung des
Barcelona-Prozesses sowie aller seiner Komponenten vorzunehmen und das
Arbeitsprogramm zu aktualisieren.
Die Dienststellen der Kommission übernehmen die Vorbereitung und die
Folgearbeiten im Zusammenhang mit den Sitzungen, die aufgrund des
Arbeitsprogramms von Barcelona und der Schlußfolgerungen des
"Europa-Mittelmeer-Ausschusses für den Barcelona-Prozeß" abgehalten werden.
Die nächste Tagung der Minister für auswärtige Angelegenheiten findet im
ersten Halbjahr 1997 in einem der zwölf Mittelmeerpartnerländer der
Europäischen Union, das im Wege weiterer Konsultationen zu bestimmen ist,
statt.
ANLAGE 12
LATEINAMERIKA
SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES BETREFFEND ALLGEMEINE LEITLINIEN FÜR DIE
ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER GEMEINSCHAFT UND LATEINAMERIKA 1996-2000
Der Rat
gibt nach Prüfung der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Europäische
Union - Lateinamerika: die Partnerschaft heute und die Perspektiven für
ihren Ausbau 1996-2000", deren Analyse er im wesentlichen zustimmt, und
unter Berücksichtigung der vom Europäischen Rat auf seinen Tagungen von
Korfu, Essen und Cannes festgelegten Schlußfolgerungen sowie des vom Rat
(Allgemeine Angelegenheiten) am 31. Oktober 1994 gebilligten
Grundlagenpapiers seiner Entschlossenheit Ausdruck, die politischen
Beziehungen zu den lateinamerikanischen Partnern auszubauen, die Demokratie
zu unterstützen, Fortschritte in den Bereichen der Liberalisierung des
Handels zu erzielen, die Prozesse regionaler Integration zu unterstützen und
die Zusammenarbeit zielgerichteter zu gestalten. Zu diesem Zweck wird der
institutionalisierte Dialog mit den lateinamerikanischen Partnern ausgebaut.
Der Rat kommt überein, die folgenden Bereiche für die künftige
Zusammenarbeit mit den Ländern und Regionen Lateinamerikas als vorrangig
festzulegen:
a) Die Gemeinschaft widmet der institutionellen Unterstützung und der
Konsolidierung der Demokratie besondere Aufmerksamkeit durch
Kooperationsmaßnahmen, die
- auf die Konsolidierung der Institutionen des Rechtsstaats auf
verschiedenen Ebenen, auf den Schutz der Menschenrechte sowie auf
eine verantwortungsvolle Regierungsführung ("good governance")
ausgerichtet sind;
- zur Reform des Staates und zur Dezentralisierung insbesondere durch
die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung beitragen;
- die Ausarbeitung sektorbezogener Politik in Bereichen wie Erziehung,
Gesundheit und Entwicklung des ländlichen Raums unterstützen, wobei
Maßnahmen zur institutionellen Unterstützung und zur Mobilisierung
des Know-hows der "civil society" Vorrang haben.
b) Die Gemeinschaft wird der Bekämpfung der Armut und sozialen Ausgrenzung
bei ihrer Zusammenarbeit besondere und vorrangige Aufmerksamkeit widmen.
Die Herausforderungen in diesem Bereich werden darin bestehen, daß zur
Beteiligung der Randgruppen an der Marktwirtschaft sowie zu einer
gerechteren Einkommensverteilung beigetragen wird, um eine nachhaltige
Entwicklung zu gewährleisten.
Es sollen Programme nicht nur zugunsten der Landwirtschaft, sondern auch
zur besseren Eingliederung der Bevölkerung aus städtischen Randgebieten
ausgearbeitet werden.
Angebracht wäre ferner, Kooperationsprogramme zugunsten der ärmsten
Bevölkerungsschichten und der ärmsten Länder zu verfolgen, vor allem in
den Bereichen Bevölkerungs-, Gesundheits-, Bildungs- oder
Wohnungspolitik. Diese Maßnahmen wären auf bestimmte Zielgruppen wie
Jugendliche, Frauen, Gemeinschaften Eingeborener gerichtet.
Es würde darum gehen, die wirtschaftliche Entwicklung an den sozialen
Fortschritt anzubinden. Im Hinblick auf dieses Ziel werden die
Kooperationsprogramme den operationellen Schlußfolgerungen der
Aktionsprogramme des Sozialgipfels vom März 1995 in Kopenhagen Rechnung
tragen.
c) Die Gemeinschaft wird bei ihren Kooperationsmaßnahmen besonderen
Nachdruck auf die Unterstützung der Wirtschaftsreformen und die
Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit insbesondere in
folgenden Bereichen legen:
- Unterstützung der Entwicklung des privaten Sektors, insbesondere
zugunsten der KMU;
- Intensivierung der Industrieförderung und der Investitionen;
- Herbeiführung eines besseren Zusammenwirkens zwischen der
industriellen Zusammenarbeit und der wissenschaftlichen und
technologischen Zusammenarbeit;
- technische Unterstützung bei der Förderung des Außenhandels;
- Bekräftigung der wichtigen Rolle der EIB als Instrument der
Zusammenarbeit zwischen der EU und Lateinamerika.
Bei der Umsetzung dieser vorrangigen Kooperationslinien ist folgenden
Themen besondere Bedeutung einzuräumen:
- Die Gemeinschaft wird den Schwerpunkt ganz besonders auf Programme
und Maßnahmen zur Unterstützung der Bildung und der Grundausbildung
legen, d.h. auf die für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale
Entwicklung entscheidenden Sektoren. Diese Zusammenarbeit wird sich
zugleich auf dem Gebiet der Demokratisierung wie auch auf der Ebene
des Hochschulunterrichts, der Wissenschaft, der Technologie und der
Berufsbildung vollziehen.
- Die Gemeinschaft wird die regionale Zusammenarbeit und Integration -
insbesondere das Konzept des "offenen Regionalismus" - unterstützen,
und zwar mit dem Ziel einer stärkeren Öffnung der regionalen und
sub-regionalen Märkte sowie einer besseren Eingliederung in den
Weltmarkt im Einklang mit den Regeln der WTO.
- Die Gemeinschaft wird den geschlechtsspezifischen Fragen in allen
Bereichen und Programmen der Zusammenarbeit mit Lateinamerika gemäß
den auf der Vierten Welt-Frauenkonferenz angenommenen Empfehlungen
besondere Bedeutung beimessen.
- Unter Berücksichtigung der Herausforderungen und der weltweiten
Interdependenz in diesen Bereichen empfiehlt es sich,
- dafür Sorge zu tragen, daß bei den Maßnahmen der Zusammenarbeit
ihren Auswirkungen auf die Umwelt Rechnung getragen wird. Die
Gemeinschaft wird daher im Wege des Technologietransfers zu einer
sparsameren Nutzung der Energie und zur Förderung der erneuerbaren
Energiequellen beitragen;
- durch spezifische Maßnahmen und Projekte oder durch die
Zusammenarbeit in den einschlägigen Gremien die gemeinsame
Bekämpfung der Herstellung von Drogen und ihrer sozialen Folgen
und der damit zusammenhängenden Straftaten zu fördern und
auszuweiten;
- Bemühungen um die Modernisierung der Verkehrssysteme und um einen
freien Zugang zu den Verkehrsmärkten insbesondere im Bereich des
Seeverkehrs, zu unternehmen.
Um den vielschichtigen Bedürfnissen gerecht zu werden, die sich aus der
Vielfalt der Länder und Regionen Lateinamerikas ergeben, und um eine
optimale Kombination der vorhandenen Mittel und Instrumente im Hinblick
auf diese Bedürfnisse zu gewährleisten, strebt die Gemeinschaft zur
Erhöhung der Wirksamkeit ihrer Maßnahmen folgendes an:
- die aktive Beteiligung der Empfänger und der Zivilgesellschaft in
allen Abschnitten der Kooperationsprogramme im Wege von Maßnahmen und
Programmen der dezentralisierten Zusammenarbeit;
- eine bessere Koordinierung mit den Mitgliedstaaten, insbesondere vor
Ort, auf der Ebene der Zusammenarbeit und auf finanzieller Ebene,
wobei die europäischen Akteure und Konsortien mobilisiert werden;
dies soll eine qualitative Verbesserung der Programme und eine
effizientere und besser sichtbare Nutzung der verfügbaren Mittel
ermöglichen;
- die Kofinanzierung mit den Ländern Lateinamerikas und den
Mitgliedstaaten der Union, aber auch mit anderen internationalen
Geldgebern;
- die unterschiedlichen Einrichtungen der Gemeinschaft können die
Anwendung dieser allgemeinen Leitlinien in regelmäßigen Abständen
überprüfen und die Leitlinien selbst bewerten und weiterentwickeln;
der Rat legt in diesem Zusammenhang besonderen Wert darauf, daß die
Kommission regelmäßig in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
länderspezifische Strategiepapiere erstellt und fortschreibt, in
denen die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Gemeinschaft für die
einzelnen Länder aufgeführt werden;
- ferner sollte die Sichtbarkeit der durchgeführten Maßnahmen
verbessert werden.
ANLAGE 13
AFRIKA
1. Der Rat erinnert daran, daß sich der Europäische Rat in Essen für einen
politischen Dialog zwischen der Europäischen Union und der Organisation
der Afrikanischen Einheit (OAU) insbesondere im Hinblick auf die
Verhütung von Konflikten in Afrika ausgesprochen hat.
Präventivdiplomatie, Friedenserhaltung und Stärkung der internationalen
Sicherheit sind vorrangige Ziele der GASP. Die Europäische Union erklärt
sich bereit, die Anstrengungen der Afrikaner auf dem Gebiet der
Präventivdiplomatie und der Friedenserhaltung gegebenenfalls unter
Einschaltung der WEU zu unterstützen.
2. Der Rat nimmt Kenntnis von der Erklärung, die die Staats- und
Regierungschefs der OAU auf ihrer Versammlung vom 28. bis 30. Juni 1993
in Kairo abgegeben haben und mit der ein Mechanismus zur Verhütung und
Lösung von Konflikten geschaffen worden ist, sowie von den
Schlußfolgerungen der OAU-Versammlung vom Juni 1995 in Addis Abeba.
3. Der Beitrag der Europäischen Union auf diesem Gebiet hat darin zu
bestehen, die Maßnahmen der afrikanischen Gremien, insbesondere der OAU,
denen in allen Phasen des Prozesses die Hauptrolle zukommt, zu
unterstützen, und muß auf folgenden Grundsätzen beruhen:
- Die Afrikaner müssen bei der Konfliktverhütung und der Regelung der
Krisen in Afrika stärker einbezogen werden.
- Die Anstrengungen der Europäischen Union und der afrikanischen Länder
sowie der übrigen Mitglieder der internationalen Staatengemeinschaft
müssen besser miteinander gekoppelt werden.
- In diesem Sinne müssen ganz besonders die Bemühungen der Europäischen
Union einschließlich der bilateralen Bemühungen ihrer Mitgliedstaaten
aufeinander abgestimmt werden.
- Die Anstrengungen auf diesem Gebiet müssen mit der
Entwicklungshilfepolitik der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten
und der Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in Einklang
gebracht werden.
- Die Mobilisierung der Kapazitäten und Aktionsmittel der Afrikaner
muß erleichtert werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, daß die
Afrikaner bei der Präventiv-diplomatie und der Konfliktlösung in
Afrika die Führung übernehmen. Die afrikanischen Länder müssen über
die OAU - unbeschadet der wichtigen Rolle, die die subregionalen
Organisationen spielen könnten - die Initiative ergreifen, um die
Probleme, die eine Bedrohung für den Frieden darstellen, in all ihren
Entwicklungsphasen anzugehen und einer Lösung zuzuführen.
4. Zur Erreichung dieser Ziele wird die Europäische Union in erster Linie
die Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der OAU,
einschließlich des Ausbaus der einschlägigen Kapazitäten der OAU,
fördern.
5. Ferner sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
- Für den Beitrag der Europäischen Union ist zum einen dem
politisch-rechtlichen Rahmen der geplanten Aktion (UNO, OAU,
subregionaler Rahmen) und zum anderen den verschiedenen Stufen des
Prozesses zwischen Frühwarnung und Durchführung von
Konfliktlösungsmaßnahmen Rechnung zu tragen. Die Union und
gegebenenfalls die WEU könnten in diesem Zusammenhang eine Rolle zu
übernehmen haben.
- Es ist anzuerkennen, daß der afrikanischen Seite bei der Lenkung der
politischen Konfliktbewältigungsbemühungen der Vorrang zukommt.
- Sowohl bei der Präventivdiplomatie als auch bei der Konfliktlösung
und Friedenserhaltung in Afrika müssen die Grundsätze und Ziele der
Charta der Vereinten Nationen strikt beachtet werden.
- Für etwaige Einsätze hat grundsätzlich zu gelten, daß sie der
Zustimmung der Konfliktparteien bedürfen und daß die Einsatzkräfte
sich neutral und unparteilich verhalten und einem einheitlichen
Kommando unterstehen müssen.
- Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Gemeinschaft
leiten im Rat einen Informationsaustausch über ihre bilaterale Hilfe
in diesem Bereich ein, damit diese Hilfsmaßnahmen besser koordiniert
werden können.
6. Der Beitrag der Europäischen Union kann folgende Formen annehmen:
a) Frühwarnung:
- Informationsaustausch bzw. Übermittlung von Angaben zu besonderen
Krisensituationen sowie auch zu Ländern, in denen Spannungen
auftreten
- Schulung von Analytikern für das OAU-Generalsekretariat
- Veranstaltung von Seminaren
- finanzielle Unterstützung für technische und materielle Hilfe.
b) Präventivdiplomatie:
- Anerbieten guter Dienste und gegebenenfalls punktuelle finanzielle
Unterstützung mit dem Ziel, die Einsetzung von Gruppen zur
Bewältigung von Krisenlagen zu fördern
- Veranstaltung von Seminaren und Foren zum Gedankenaustausch über
Fragen der Präventivdiplomatie
- Bereitstellung von Personal für die Organisation von Missionen.
c) Friedenserhaltung:
Sofern im Rahmen eines Beschlusses des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen auf Antrag der OAU erwogen wird, dieser eine Rolle zu
übertragen, wird die EU prüfen, ob und wie sie die OAU unterstützen
könnte, wobei gegebenenfalls insbesondere auf die WEU zurückzugreifen
wäre.
7. Nachdem die WEU bereits begonnen hat, über eine mögliche Unterstützung
des Beitrags der Europäischen Union nachzudenken, ersucht die EU die
WEU, ihr die Ergebnisse dieser Überlegungen mitzuteilen. Die EU fordert
die WEU, auf spezifische Maßnahmen zu planen und durchzuführen, die zur
Mobilisierung der afrikanischen Kapazitäten im Rahmen der Streitkräfte
der Vereinten Nationen beitragen könnten. Sie behält sich ferner vor,
die WEU aufzufordern, zur Durchführung der Maßnahmen der Union
beizutragen.
8. Die spätere Festlegung eines gemeinsamen Standpunkts hätte auf der
Grundlage dieser Schlußfolgerungen zu erfolgen.
ANLAGE 14
ASIEN
ASIEN-EUROPA-TREFFEN (ASEM): STANDPUNKT DER UNION
ABSCHNITT I: ALLGEMEINE ASPEKTE
Das Asien-Europa-Treffen wird eine der bedeutendsten Initiativen der
Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sowie von 10 der dynamischsten
Länder Asiens darstellen.
Die Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten und der Präsident der
Kommission werden im Rahmen eines historischen Treffens in Begleitung ihrer
Außenminister zusammenkommen, bei dem es darum gehen soll, eine neue
Partnerschaft zwischen Europa und Asien zu begründen, die zur
Gesamtentwicklung der Gesellschaften in beiden Regionen beitragen wird.
Diese neue Partnerschaft sollte auf der Förderung des politischen Dialogs,
der Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen und dem Ausbau der
Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen beruhen.
Die Union betrachtet das Asien-Europa-Treffen als einen offenen,
transparenten und evolutiven Prozeß, der zwar nur informellen Charakter hat,
mit dem aber konkrete und substantielle Ergebnisse angestrebt werden
sollten. Das Treffen sollte daher nicht die besonderen Beziehungen berühren,
die die Teilnehmerstaaten mit anderen Regionen der Welt unterhalten.
Dieses erste Asien-Europa-Treffen sollte für beide Seiten so lohnend sein,
daß es dem politischen Willen Auftrieb verleiht, den Dialog und die
Beziehungen zwischen den beiden Regionen zu intensivieren und eine solide
Grundlage für eine neue Ära in den europäisch-asiatischen Beziehungen zu
schaffen. Das Treffen soll zukunftsweisend und darauf ausgerichtet sein, ein
konstruktives Klima des gegenseitigen Verständnisses und der Zusammenarbeit
in allen politischen und wirtschaftlichen Bereichen von gemeinsamem
Interesse herzustellen.
Es wäre wünschenswert, wenn sich bei Abschluß dieses ersten Treffens beide
Seiten auf die Abhaltung eines zweiten Asien-Europa-Treffens in Europa zu
einem gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt geeinigt hätten. Die Union sollte
ferner vorschlagen, daß flexible Folgemaßnahmen in Betracht gezogen werden,
um die Durchführung der auf dem Treffen angenommenen Beschlüsse zu
überprüfen. Die Union wünscht, daß die bei dem Treffen erzielten
substantiellen Vereinbarungen in einer Abschlußerklärung zum Ausdruck
kommen.
Die Union hat eine Liste mit einer Reihe spezifischer Fragen erstellt, die
erörtert werden können (siehe Abschnitte II und III), und dazu detaillierte
Vorschläge vorbereitet. Der diesbezügliche Gesamtansatz sollte umfassend und
ausgewogen sein. Der Dialog kann sich auch auf wirtschaftliche Fragen
allgemeiner Art erstrecken.
ABSCHNITT II: FÖRDERUNG DES POLITISCHEN DIALOGS ZWISCHEN EUROPA UND ASIEN
a) Stärkung eines breiten politischen Dialogs zwischen Europa und Asien
Die Förderung des politischen Dialogs zwischen den beiden Kontinenten
sollte auf die Weiterentwicklung und Konsolidierung der politischen
Stabilität und der internationalen Sicherheit sowie auf die Vertiefung
des gegenseitigen Verständnisses in allen Bereichen ausgerichtet sein.
Dies wird eine Intensivierung der Kontakte im Hinblick auf eine
Verbesserung der politischen Zusammenarbeit zwischen Europa und Asien in
internationalen Organisationen und bei der Behandlung internationaler
Fragen erfordern.
Als eines der Hauptziele des Treffens sollten die Teilnehmerstaaten ein
eindeutiges Engagement zugunsten einer solchen Ausrichtung eingehen und
die Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit dem Ziel sondieren, ein
gemeinsames Terrain in den verschiedenen erörterten Fragen zu finden.
Die hochrangigen Beamten können zu diesem Zweck spezifische Fragen und
Bereiche auswählen, die für eine derartige Zusammenarbeit von besonderer
Bedeutung sind.
b) Dialog über Werte und soziale Normen, an denen sich die Gesellschaften
beider Kontinente orientieren
Eine neue Partnerschaft zwischen Europa und Asien setzt zwar keine
identischen Werte, Vorstellungen und sozialen Normen voraus, erfordert
aber zwischen den Teilnehmerstaaten ein größeres Verständnis für
unterschiedliche Wertvorstellungen und Sitten.
Das Asien-Europa-Treffen sollte zu einem offenen und breiten Dialog
zwischen den Kulturen und Zivilisationen auf beiden Kontinenten anregen
und somit die Annäherung ihrer Gesellschaften erleichtern. In diesem
Zusammenhang wird die Förderung des kulturellen, wissenschaftlichen und
akademischen Austauschs und des informellen Dialogs zwischen
Intellektuellen, Persönlichkeiten, die für die Meinungsbildung maß-
geblich sind, Politikern und Unternehmern in starkem Maße dazu
beitragen, die Grundlage für ein gegenseitiges Verständnis zu erweitern
und die kreative Dynamik der kulturellen Vielfalt stärker zum Ausdruck
zu bringen.
Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und verantwortliche
Regierungsführung spielen eine Schlüsselrolle bei der Förderung einer
harmonischen sozialen Entwicklung. In dieser Hinsicht sollten die ASEM-
Teilnehmer über die enge Verbindung zwischen den für den Aufbau einer
sicheren, stabilen und demokratischen Gesellschaft relevanten
politischen und wirtschaftlichen Aspekten nachdenken.
Das Treffen sollte sich schwerpunktmäßig mit der Förderung der
spezifischen Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmerstaaten befassen und
zugleich deren Engagement für die einschlägigen VN-Erklärungen und
-Konventionen bekräftigen.
Zugleich sollten die Teilnehmer ihr gemeinsames Engagement für die
Förderung und Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf der
Grundlage der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte und der Wiener Erklärung und des darin enthaltenen
Aktionsplans hervorheben. Sie sollten ferner ihre nachhaltige
Unterstützung für eine erfolgreiche Umsetzung der Wiener Erklärung und
des Aktionsplans zum Ausdruck bringen.
c) Vereinte Nationen
Die ASEM-Teilnehmer könnten einen Meinungsaustausch über die Reform und
die Finanzierung der Organisation sowie über ihre Erfahrungen und
etwaige Zusammenarbeit in den Bereichen der Friedenserhaltung und der
Nutzung der Präventivdiplomatie führen.
d) Prozesse der regionalen Integration
Dies ist ein Bereich, der im Hinblick auf die Herausbildung gemeinsamer
Interessen und die Förderung der intraregionalen Stabilität von
unumstrittener Bedeutung ist. Ein Informationsaustausch über die
politischen Aspekte dieser Prozesse und eine Erörterung darüber, wohin
die laufenden Prozesse dieser Art auf beiden Kontinenten führen könnten,
wird für beide Seiten nützlich sein.
e) Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen
Die Europäische Union sollte ihre Bereitschaft betonen, zu Frieden und
Stabilität sowohl weltweit als auch im asiatisch-pazifischem Raum aktiv
beizutragen, indem sie ihre diesbezüglichen Erfahrungen zur Verfügung
stellt. In diesem Zusammenhang ist das ASEAN-Regionalforum ein
geeigneter Rahmen für die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der
Union und Asien.
Mittels eines gegenseitigen Informationsaustauschs könnten die ASEM-
Teilnehmer sich vor allem mit vertrauensbildenden Maßnahmen, Mechanismen
zur Konfliktlösung und neuen Sicherheitskonstruktionen in Europa und
Asien befassen.
f) Nichtverbreitung von Kernwaffen
Dies sollte als ein weites Thema betrachtet werden, das alle Belange der
Nichtverbreitung umfaßt. Die ASEM-Teilnehmer sollten sich auf die
Folgemaßnahmen im Anschluß an die Beschlüsse über die Verlängerung des
Atomwaffensperrvertrags einschließlich eines gemeinsamen Ansatzes
beispielsweise in Fragen betreffend den Vertrag über das Verbot
sämtlicher Kernwaffentests, den Vertrag über das Verbot der Herstellung
von Kernwaffenmaterial ("cut-off") und die Verstärkung der IAEO-Siche-
rungsmaßnahmen konzentrieren. Die Erörterungen sollten sich ferner auf
das Verbot und die Nichtverbreitung von chemischen und biologischen
Waffen, die Verstärkung der Ausfuhrkontrollen für konventionelle Waffen,
das VN-Register für konventionelle Waffen und die Kontrollen betreffend
Einsatz und Verbreitung von Antipersonenminen erstrecken.
ABSCHNITT III: STÄRKUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN ZUSAMMENARBEIT; HANDEL,
INVESTITIONEN, TECHNOLOGIETRANSFER UND BETEILIGUNG PRIVATER
SEKTOREN
a) Stärkung der wirtschaftlichen Beziehungen
Die Teilnehmerstaaten gehören zwei der dynamischsten Regionen der Welt
an. Die derzeitigen Handels- und Investitionsströme zwischen diesen
Regionen spiegeln jedoch nicht deren wahres wirtschaftliches Potential
wider. Es sei darauf hingewiesen, daß das Treffen eine außerordentliche
Gelegenheit für die teilnehmenden Staats- und Regierungschefs darstellt,
dieses Potential zu würdigen und Schritte zu unternehmen, um es
effizienter zu nutzen. Zu diesem Zweck sollte von hohen Beamten die
Möglichkeiten geprüft werden, die auf eine Liberalisierung und ein
stärkeres multilaterales Zusammenwirken innerhalb der WTO abzielen.
Ferner sollten spezifische Maßnahmen gefunden werden, die in den
Teilnehmerstaaten ergriffen werden könnten, um Handel und Investitionen
zu fördern.
b) Stärkung des offenen Handelssystems
Alle Bemühungen der Teilnehmer dieses Treffens sollten sich an den WTO-
Grundsätzen und dem Konzept des offenen Regionalismus orientieren. Die
Teilnehmer sollten alle Formen unilateralen Vorgehens streng verurteilen
und ihr Engagement für den Grundsatz der Meistbegünstigung bekräftigen.
Sie sollten ferner beschließen, bei den Vorarbeiten für die WTO-
Ministerkonferenz in Singapur eng zusammenzuarbeiten. Die Vervoll-
ständigung und die uneingeschränkte Umsetzung der Ergebnisse der
Uruguay-Runde sollten mit Nachdruck verfolgt werden.
Auf dem Treffen sollte insbesondere das Erfordernis eines erfolgreichen
Abschlusses der Verhandlungen über die Liberalisierung in den Bereichen
Telekommunikation und Seeverkehr betont und vereinbart werden,
gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, daß auf das
Interimsabkommen über Finanzdienstleistungen ein umfangreicheres Paket
an Zusagen im Hinblick auf eine permanente Liberalisierung folgt.
Auf dem Treffen sollte ferner der Wunsch zum Ausdruck gebracht werden,
daß die Teilnehmerstaaten, die noch nicht Mitglied der WTO sind, ihr
bald beitreten können.
Die Teilnehmerstaaten sollten sich darauf einigen, Schritte auf dem Wege
zu einer weiteren Liberalisierung zu unterstützen, insbesondere durch
die Förderung einer umfassenderen Beteiligung an dem geltenden
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und eines
erweiterten Anwendungsbereichs dieses Übereinkommens sowie durch eine
Verbesserung des Schutzniveaus in bezug auf geistige Eigentumsrechte.
Hohe Beamte könnten gebeten werden, in dieser Frage sowie bei der
Erstellung einer anspruchsvollen Tagesordnung für die künftigen WTO-
Beratungen auf der Ministerkonferenz in Singapur im Dezember 1996
zusammenzuarbeiten.
Wichtige Themen könnten alle sich aus der Marrakesch-Vereinbarung
ergebenden und für eine der Parteien interessanten Fragen