EINFÜHRUNG
Der Europäische Rat begrüßt das Ergebnis des dänischen Referendums und
die Aussicht auf einen raschen Abschluß der Verfahren zur Ratifizierung
des Vertrags von Maastricht in allen Mitgliedstaaten. Er ist der festen
Überzeugung, daß mit diesem wichtigen Schritt eine längere Zeit der
Ungewißheit über die weitere Ausrichtung der Gemeinschaft zu Ende
gegangen ist und daß sich die Union nunmehr mit neuer Kraft und
Entschlossenheit den zahlreichen inneren und äußeren Herausforderungen
stellen kann, indem sie die Möglichkeiten, die der neue Vertrag bietet,
in vollem Umfang nutzt. Die vom Europäischen Rat in Birmingham und
Edinburgh aufgestellten Grundsätze in bezug auf Demokratie, Sub-
sidiarität und Offenheit werden als Richtschnur für die Durchführung des
neuen Vertrags dienen, um so die Gemeinschaft den Bürgern näherzubringen.
Der Europäische Rat hat sich auf seiner Kopenhagener Tagung zum einen
insbesondere mit Maßnahmen beschäftigt, mit denen die wirtschaftlichen
und sozialen Probleme in der Gemeinschaft - insbesondere die viel zu hohe
Arbeitslosigkeit - angegangen und die negativen Trends im
wirtschaftlichen und sozialen Bereich umgekehrt werden sollen, und zum
anderen mit dem breitgefächerten Themenbereich Friede und Sicherheit in
Europa. Er räumt ein, daß die Gemeinschaft nur dann weiterhin mit einer
Unterstützung der Öffentlichkeit für den Aufbau Europas rechnen kann,
wenn der Beweis erbracht wird, daß die Gemeinschaft zur Sicherheit und
zum Wohlergehen aller Bürger beiträgt.
Die Mitglieder des Europäischen Rates hatten einen Gedankenaustausch mit
dem Präsidenten des Europäischen Parlaments. Die Erörterungen fanden vor
dem Hintergrund der größeren politischen und legislativen Bedeutung
statt, die dem Europäischen Parlament im Rahmen des Vertrags von
Maastricht zukommen wird. Der Europäische Rat hat darauf hingewiesen,
daß diese Bestimmungen bei voller Wahrung des vom Vertrag von Maastricht
geschaffenen institutionellen Gleichgewichts bestmöglich genutzt werden
sollten. Er hat zugleich betont, daß die nationalen Parlamente enger in
die Arbeit der Gemeinschaft einbezogen werden müßten. Er hat die
zunehmenden Kontakte zwischen den nationalen Parlamenten und dem
Europäischen Parlament begrüßt.
1. Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitslosigkeit
Der Europäische Rat ist zutiefst besorgt über die derzeitige
Arbeitslosigkeit und die schwerwiegenden Gefahren, die mit einer
Entwicklung verbunden sind, bei der immer mehr Menschen in der
Gemeinschaft auf Dauer vom Arbeitsmarkt abgekoppelt werden. Der
Europäische Rat versichert, daß die Gemeinschaft und ihre Mitglied-
staaten entschlossen sind, mittels Durchführung einer klaren
Strategie, die sowohl kurz- als auch mittelfristige Maßnahmen
umfaßt, das Vertrauen wiederherzustellen und wieder ein nachhaltiges
Wachstum herbeizuführen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäi-
schen Industrie zu verstärken und die Arbeitslosigkeit zu ver-
ringern.
Kurzfristige Maßnahmen
Der Europäische Rat ist übereingekommen, daß weiterhin einem
abgestimmten wirtschaftlichen Vorgehen auf der Grundlage der
Prinzipien des "Aktionsplans der Mitgliedstaaten und der
Gemeinschaft zur Förderung des Wachstums und zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit", den der Europäische Rat auf seiner Tagung in
Edinburgh aufgestellt hat, höchste Priorität einzuräumen ist. Er
begrüßt das erste Paket nationaler und gemeinschaftlicher Maßnah-
men, das der Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen" auf seiner Tagung
vom 19. April 1993 beschlossen hat, und nimmt mit Genugtuung zur
Kenntnis, daß einige Mitgliedstaaten seither neue zusätzliche
Maßnahmen mit derselben Zielsetzung durchgeführt haben.
Die Förderung von Investitionen ist von ausschlaggebender Bedeutung.
Der Europäische Rat ist sich darin einig, daß die Mitgliedstaaten auf
einzelstaatlicher Ebene diesem Ziel bei der Aufstellung ihrer
nationalen Haushaltspläne für 1994 besondere Bedeutung beimessen
sollten. Öffentliche Investitionen zur rechten Zeit - insbesondere
im Bereich der Infrastrukturen, des Umweltschutzes und der
Stadterneuerung - sind ebenso wie die Förderung privater Investitio-
nen (unter besonderer Beachtung der kleinen und mittleren Unternehmen
und des Wohnungsbaus) in der derzeitigen Phase des Wirtschaftszyklus
in Europa von besonderer Bedeutung. Geringere Lohnnebenkosten würden
jedoch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie fördern.
In diesem Zusammenhang sollten auch steuerliche Maßnahmen geprüft
werden, mit denen der Verbrauch knapper Energieressourcen gesenkt
werden könnte.
Wenn auch die weiteren einzelstaatlichen Maßnahmen davon abhängen,
wieviel Handlungsspielraum die einzelnen Mitgliedstaaten haben, so
sollte doch dem Multiplikatoreffekt des Binnenmarktes, der die
einzelstaatlichen Maßnahmen zur Konjunkturbelebung verstärkt, sowie
den positiven Auswirkungen auf die einzelstaatlichen Haushalts-
pläne, die sich bei einer Steigerung des Wachstums ergeben würden,
voll und ganz Rechnung getragen werden.
Auf Gemeinschaftsebene hat der Europäische Rat die EIB ersucht, in
Zusammenarbeit mit der Kommission die in Edinburgh vereinbarte
befristete Fazilität von 5 Mrd. ECU um 3 Mrd. ECU aufzustocken und
ihre Laufzeit über 1994 hinaus zu verlängern; 2 Mrd. ECU wären für
die transeuropäischen Netze bestimmt, und 1 Mrd. ECU würden zur
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren
Unternehmen in Europa eingesetzt. Der Rat "Wirtschafts- und
Finanzfragen" wird ersucht zu prüfen, in welcher Weise für den Teil,
der für die kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung steht,
Zinssubventionen bis zu maximal 3 Prozentpunkten während eines
Zeitraums von fünf Jahren gewährt werden könnten. Die Zinssubvention
würde (ähnlich wie die bestehenden EGKS-Darlehen) von der Schaffung
von Arbeitsplätzen abhängen; sie würde im Rahmen der bestehenden
finanziellen Vorausschau finanziert. Der Europäische Rat wird den
Betrag der Fazilität für kleine und mittlere Unternehmen auf seiner
Tagung im Dezember im Lichte der Verwendung dieses Betrags
überprüfen.
Der Europäische Rat unterstreicht die Bedeutung einer raschen
Durchführung des Strukturpolitikprogramms der Gemeinschaft für die
Jahre 1994 - 1999. Die Durchführung dieses Programms von 160 Milliar-
den ECU (real das Dreifache des Marshall-Plans) ist von
entscheidender Bedeutung für die Kohäsion, das Wirtschaftswachstum
und die Schaffung neuer Arbeitsplätze, und zwar nicht nur in weniger
begünstigten Gebieten der Gemeinschaft. Der Europäische Rat ersucht
daher die Institutionen, die Strukturfondsverordnungen noch vor Ende
Juli 1993 förmlich anzunehmen. Er nimmt zur Kenntnis, daß der
Präsident des Europäischen Parlaments diesem Ziel zustimmt. Bei den
Rechtsvorschriften und der praktischen Durchführung sollte man sich
in vollem Umfang an die in Edinburgh erzielte Vereinbarung über das
zweite DELORS-Paket halten.
Der Europäische Rat hat ferner vereinbart, daß der Rat "Wirtschafts-
und Finanzfragen" zwecks vorzeitiger Inangriffnahme der im Rahmen der
Strukturfonds durchzuführenden Investitionsvorhaben einen Vorschlag
der Kommission prüfen wird, der es den Mitgliedstaaten ermöglichen
würde, zu marktüblichen Zinssätzen Mittel bis zu maximal 5 Mrd. ECU
aus einer "Überbrückungsfazilität" der Gemeinschaft zu erhalten, die
bis Ende 1995 zur Verfügung stehen würde. Für die Rückzahlung dieses
Gemeinschaftsdarlehens würden Mittel aus den Strukturfonds für die
darauffolgenden Jahre verwendet. Eine ähnliche Regelung könnte für
den Kohäsionsfonds gelten.
Der Europäische Rat weist darauf hin, wie wichtig es ist, daß die
neuen Bestimmungen des Vertrags von Maastricht über die Förderung
transeuropäischer Netze der Spitzenqualität im Zusammenhang mit der
Förderung des wirtschaftlichen und industriellen Wachstums, der
Kohäsion, dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts und der
Stimulierung der europäischen Industrie zur vollen Nutzung moderner
Informationstechnologien voll ausgeschöpft werden. Der Europäische
Rat fordert die Kommission und den Rat auf, Anfang 1994 die Pläne für
die Netze in den entsprechenden Bereichen (Verkehr, Telekom-
munikation und Energie) fertigzustellen, und nimmt mit Befriedigung
die Fortschritte zur Kenntnis, die bei Hochgeschwindigkeitszügen,
Straßen, Binnenwasserstraßen und kombiniertem Verkehr erzielt worden
sind. Ferner ersucht er den Rat, die Vorschläge der Kommission über
Telematiknetze rasch zu prüfen. Der Rat wird auch anhand eines
Vorschlags der Kommission den Zusammenhang zwischen den peripheren
Mitgliedstaaten und den zentralen Regionen der Gemeinschaft prüfen.
Die verlängerte Laufzeit und der nun vereinbarte erhöhte Betrag der
in Edinburgh beschlossenen befristeten Flexibilität werden einen
weiteren erheblichen Beitrag zu diesen Netzen ermöglichen.
Transeuropäische Vorhaben, die von der Gemeinschaft im Wege einer
"Erklärung des Gemeinschaftsinteresses" gebilligt worden sind,
werden im Rahmen dieses Instruments und anderer Finanzinstrumente der
Gemeinschaft bevorzugt behandelt.
Mittel- und langfristige Maßnahmen zur Förderung von Wettbewerbs-
fähigkeit und Beschäftigung
Der Europäische Rat ist sich darin einig, daß die gesamtwirt-
schaftlichen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten durch Struktur-
maßnahmen ergänzt werden sollten, die auf die jeweiligen Gegeben-
heiten zugeschnitten sein würden, damit eine spürbare Verringerung
der viel zu hohen Arbeitslosigkeit insbesondere unter den Jugend-
lichen, den Langzeitarbeitslosen und den sozial am stärksten
benachteiligten Personengruppen erreicht wird.
Der Europäische Rat hörte eine Analyse des Präsidenten der Kommission
über die Wettbewerbslage der Europäischen Wirtschaft. Er stimmt
dieser Diagnose uneingeschränkt zu.
Der Europäische Rat hat die Darlegungen von Präsident Delors
betreffend einen mittelfristigen europäischen Plan der wirt-
schaftlichen Neubelebung "Wege ins 21. Jahrhundert", der diesen
Schlußfolgerungen beigefügt ist (s. Anlage I), begrüßt. Der
Europäische Rat ersucht die Kommission, ein Weißbuch über eine
mittelfristige Strategie für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und
Beschäftigung vorzulegen, das er auf seiner Tagung im Dezember 1993
prüfen will. Die Mitgliedstaaten werden der Kommission vor dem
1. September Vorschläge für spezifische Aspekte vorlegen, die in
diese Initiative einbezogen werden könnten. Der Europäische Rat
ersucht die Kommission, das Weißbuch so rechtzeitig zu erstellen, daß
es bei den Vorarbeiten des Rates "Wirtschafts- und Finanzfragen" zur
Festlegung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft und
ihrer Mitgliedstaaten berücksichtigt werden kann. Die Sozialpartner
werden von der Kommission konsultiert.
Der Europäische Rat erinnert daran, daß er nach dem Vertrag über die
Europäische Union diese Grundzüge zu prüfen hat. Er ersucht den Rat
"Wirtschafts- und Finanzfragen", ihm auf seiner Tagung im Dezember in
Brüssel auf Vorschlag der Kommission einen Entwurf für Leitlinien auf
der Grundlage der vorstehenden Ziele zu unterbreiten, die in den
vorangehenden Absätzen betreffend die kurz- wie auch die
mittelfristigen Aspekte dargelegt sind und auf die Förderung eines
dauerhaften, nicht inflationären und umweltverträglichen Wachstums
abstellen.
Währungs- und Wechselkurspolitik
Währungspolitik und Wechselkursstabilität sind Schlüsselfaktoren
sowohl der kurz- als auch der mittelfristigen Komponenten einer
Strategie zur Wiederherstellung des Wachstums und zur Verringerung
der Arbeitslosigkeit. Der Europäische Rat ist sich darin einig, daß
die Schaffung der budgetären und wirtschaftlichen Voraussetzungen für
eine rasche Senkung der Zinssätze in Europa und damit eine
Verringerung des derzeitigen Abstandes zwischen den Zinssätzen in
Europa und den Zinssätzen in anderen führenden Industrieländern von
vorrangiger Bedeutung ist. Bewegungen in diese Richtung sind für den
wirtschaftlichen Wiederaufschwung und für die Investitionsförderung
in Europa von grundlegender Bedeutung.
Der Europäische Rat hat die jüngsten Entwicklungen der Wechselkurse
geprüft. Er vertritt die Auffassung, daß die von den Wirtschafts- und
Finanzministern auf ihrem informellen Treffen in Kolding
vereinbarten Leitlinien betreffend das EWS in die richtige Richtung
weisen. Der Europäische Rat erinnert daran, daß die Wirtschafts-
politik und die Wechselkurspolitik der Mitgliedstaaten Angelegen-
heiten von gemeinsamem Interesse sind. Er weist in diesem Zusammen-
hang auf die entscheidende Rolle des Europäischen Währungsinstituts
(EWI) in diesem Bereich hin. Er ersucht die Kommission, Vorschläge
für all die Maßnahmen zu unterbreiten, die zur Durchführung der
zweiten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion getroffen werden
müssen, damit die betreffenden Texte so rasch wie möglich nach
Inkrafttreten des Vertrags vor dem 1. Januar 1994 vom Rat angenommen
werden können.
Internationale Aspekte
Die Wirksamkeit der Maßnahmen der Gemeinschaft und ihrer Mitglied-
staaten kann durch internationale Koordinierung der Politik
gesteigert werden. In diesem Zusammenhang begrüßt der Europäische Rat
die Ergebnisse der gemeinsamen Tagung der Wirtschafts- und
Finanzminister der EG und der EFTA vom April 1993 und ersucht den Rat
"Wirtschafts- und Finanzfragen", weiterhin enge Kontakte zu den
EFTA-Ländern in diesem Bereich zu unterhalten. Was die Weltwirt-
schaftslage anbelangt, so sieht der Europäische Rat mit großer
Erwartung dem G-7-Gipfel in Tokio entgegen, auf dem eine gemeinsame
Grundlage für entschlossene Bemühungen um ein stärkeres Weltwirt-
schaftswachstum gefunden werden soll.
2. Der Binnenmarkt und die gemeinsamen Politiken
Zu einem Zeitpunkt, zu dem sich immer dringender die Frage stellt,
wie Wirtschaftswachstum herbeigeführt und der Arbeitsmarkt stimu-
liert werden kann, stellt die Existenz eines großen Binnenmarktes
mit 350 Millionen Menschen einen großen Vorteil für die Gemeinschaft
dar.
Der Europäische Rat begrüßt die jüngsten Beschlüsse des Rates
"Binnenmarkt" und ersucht ihn, so rasch wie möglich die letzten noch
verbleibenden Maßnahmen, die für das ordnungsgemäße Funktionieren
des Binnenmarktes wichtig sind, zu verabschieden.
Was den Verkehrsbereich anbelangt, so hat der Europäische Rat mit
Genugtuung zur Kenntnis genommen, daß die jüngste Einigung über die
Abgaben im Straßenverkehr den Weg für eine vollständige Liberali-
sierung - wie sie im Luft- und Seeverkehr bereits besteht - der
Tätigkeiten von Güterkraftverkehrsunternehmen in der Gemeinschaft
geebnet hat.
Der Binnenmarkt ist rechtlich seit dem 1. Januar 1993 verwirklicht;
es ist von entscheidender Bedeutung, daß auch in der Praxis ein
reibungsloses Funktionieren sichergestellt ist, das zur Steigerung
der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft beiträgt und den
Bürgern möglichst große wirtschaftliche und soziale Vorteile bringt.
Der Europäische Rat fordert daher alle Beteiligten und insbesondere
die Kommission und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zur
Zusammenarbeit auf, damit eine effiziente Verwaltung des Binnen-
markts mit möglichst wenig Bürokratie gewährleistet ist.
Der Europäische Rat betont, daß der Binnenmarkt nur verwirklicht
werden kann, wenn neben den Bestimmungen über den freien Verkehr von
Waren, Dienstleistungen und Kapital auch die Bestimmungen über die
Freizügigkeit gemäß Artikel 8 a des Vertrags uneingeschränkt
durchgeführt werden. Dies erfordert Maßnahmen zur Bekämpfung der
Kriminalität und des Drogenhandels und eine effiziente Kontrolle der
Außengrenzen.
Der Europäische Rat ersucht die zuständigen Minister, ihre Beratungen
über diese Maßnahmen vordringlich voranzubringen. In bezug auf die
letzte noch ungeklärte Frage betreffend das Übereinkommen über die
Außengrenzen stellt der Europäische Rat mit Genugtuung fest, daß die
betreffenden Mitgliedstaaten ihre Entschlossenheit bekundet haben,
alles daranzusetzen, daß so bald wie möglich eine für alle annehmbare
Lösung gefunden wird.
3. GATT
Der Europäische Rat begrüßt den Bericht der Kommission über die
Fortschritte, die bislang im Rahmen der Uruguay-Runde erzielt worden
sind. Er weist darauf hin, daß die Gemeinschaft weiterhin eine aktive
Rolle im Hinblick auf weitere Fortschritte spielen und dabei während
der gesamten Verhandlungen die europäische Identität wahren muß.
Der Europäische Rat betont, daß der multilaterale Prozeß in Genf
hinsichtlich aller Themen - einschließlich der Landwirtschaft - so
bald wie möglich wieder in Gang gebracht werden muß, damit noch vor
Jahresende eine umfassende, dauerhafte und ausgewogene Vereinbarung
getroffen werden kann. Dies ist dringend notwendig, damit man die
neue, auf Regeln gestützte Welthandelsordnung erhält, in der
einseitige Maßnahmen ausgeschlossen sind. Ein Abschluß der
Verhandlungsrunde auf dieser Grundlage wird zu einer nachhaltigen
Ausweitung des Welthandels beitragen, welche wiederum für die
Forderung des Wirtschaftswachstums und für die Schaffung von
Arbeitsplätzen in Europa und überall in der Welt von entscheidender
Bedeutung ist.
Eine baldige Festlegung - mit Zugeständnissen seitens aller GATT-
Partner - der wesentlichen Bestandteile einer Komponente, die einen
umfassenden Marktzugang und einen wirklichen Fortschritt in den
Bereichen Dienstleistungen und geistiges Eigentum vorsieht, würde
dazu beitragen, die Dynamik zu erhalten, und würde dem rechtzeitigen
Abschluß des Schlußpakets den Weg ebnen.
4. Erweiterung
Der Europäische Rat nimmt die Fortschritte bei den Erweiterungs
verhandlungen mit Österreich, Finnland, Schweden und Norwegen zur
Kenntnis. Er stellt fest, daß die Anfangsschwierigkeiten bei der
Aufnahme der Verhandlungen nunmehr überwunden sind und daß die
Verhandlungen immer zügiger voranschreiten. Er erinnert daran, daß
die Verhandlungen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände der
einzelnen Beitrittsländer so weit wie möglich parallel geführt
werden.
Der Europäische Rat ersucht die Kommission, den Rat und die
Beitrittsländer, dafür zu sorgen, daß die Verhandlungen konstruktiv
und zügig geführt werden. Der Europäische Rat geht davon aus, daß die
angestrebte erste Erweiterung der Europäischen Union im Einklang mit
den Leitlinien des Europäischen Rates von Lissabon und Edinburgh zum
1. Januar 1995 verwirklicht werden soll.
5. Beziehungen zu Malta und Zypern
Der Europäische Rat vertritt den Standpunkt, daß seine Leitlinien für
die Erweiterung um die EFTA-Länder nicht die Situation anderer Länder
prüjudizieren dürfen, die den Beitritt zur Union beantragt haben. Die
Union wird jeden dieser Beitrittsanträge gesondert prüfen.
Der Europäische Rat begrüßt die Absicht der Kommission, in Kürze ihre
Stellungnahme zu Malta und Zypern vorzulegen. Der Rat wird diese
Stellungnahmen rasch unter Berücksichtigung der jeweiligen besonderen
Gegebenheiten in beiden Ländern prüfen.
6. Beziehungen zur Türkei
Hinsichtlich der Türkei ersucht der Europäische Rat den Rat, dafür zu
sorgen, daß die vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Lissabon
aufgestellten Leitlinien über eine intensivere Zusammenarbeit und
intensivere Beziehungen mit der Türkei gemäß den Vorgaben im
Assoziierungsabkommen von 1964 im Protokoll von 1970 - soweit sie die
Schaffung einer Zollunion betreffen - nunmehr effektiv umgesetzt
werden.
7.Beziehungen zu den mittel- und osteuropäischen Ländern
A) Die assoziierten Länder
i) Der Europäische Rat hat anhand der auf Wunsch des Europäischen
Rates von Edinburgh erstellten Mitteilung der Kommission eine
eingehende Aussprache geführt über die Beziehungen zwischen der
Gemeinschaft und den mittel- und osteuropäischen Ländern, mit
denen die Gemeinschaft Europa-Abkommen geschlossen hat oder zu
schließen gedenkt ("assoziierte Länder").
ii) Der Europäische Rat begrüßt die mutigen Anstrengungen der
assoziierten Länder im Hinblick auf eine Modernisierung ihrer
durch 40jährige Planwirtschaft geschwächten Volkswirtschaften
und einen raschen Übergang zur Marktwirtschaft. Die Gemein-
schaft und ihre Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen
Reformprozeß zu unterstützen. Frieden und Sicherheit in Europa
hängen vom Erfolg dieser Anstrengungen ab.
iii) Der Europäische Rat hat heute beschlossen, daß die assoziierten
mittel- und osteuropäischen Länder, die dies wünschen,
Mitglieder der Europäischen Union werden können. Ein Beitritt
kann erfolgen, sobald ein assoziiertes Land in der Lage ist,
den mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen
nachzukommen und die erforderlichen wirtschaftlichen und
politischen Bedingungen zu erfüllen.
Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muß der Beitritts-
kandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für
demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung
der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von
Minderheiten verwirklicht haben; sie erfordert ferner eine
funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem
Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union
standzuhalten. Die Mitgliedschaft setzt ferner voraus, daß die
einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft
erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele
der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion
zu eigen machen können.
Die Fähigkeit der Union, neue Mitglieder aufzunehmen, dabei
jedoch die Stoßkraft der europäischen Integration zu erhalten,
stellt ebenfalls einen sowohl für die Union als auch für die
Beitrittskandidaten wichtigen Gesichtspunkt dar.
Der Europäische Rat wird weiterhin genau verfolgen, welche
Fortschritte die einzelnen assoziierten Länder bei der Erfüllung
der Voraussetzungen für einen Beitritt zur Union erzielen
werden, und wird die entsprechenden Schlußfolgerungen ziehen.
iv) Der Europäische Rat ist sich darin einig, daß die künftige
Zusammenarbeit mit den assoziierten Ländern auf das nunmehr
feststehende Ziel einer Mitgliedschaft abzustimmen ist. In
diesem Zusammenhang billigt der Europäische Rat folgendes:
- Die Gemeinschaft schlägt vor, daß die assoziierten Länder im
Rahmen eines verstärkten und erweiterten multilateralen
Dialogs und eines abgestimmten Vorgehens bei Fragen von
gemeinsamem Interesse strukturierte Beziehungen zu den
Organen der Union aufnehmen. Das diesbezügliche Schema, das
in Anhang II im einzelnen dargelegt ist, sieht Dialog und
Konzertierung für eine breite Palette von Themen und in
unterschiedlichen Gremien vor. Gegebenenfalls können
zusätzlich zu den regelmäßigen Treffen zwischen dem Präsi-
denten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der
Kommission mit ihren Amtskollegen aus den assoziierten
Ländern gemeinsame Tagungen auf Ebene der Staats- und
Regierungschefs zu spezifischen, im voraus festgelegten
Fragen stattfinden.
- Der Europäische Rat erkennt an, daß der Handel beim Übergang
zur Marktwirtschaft von ausschlaggebender Bedeutung ist,
und vereinbart, die Bemühungen der Gemeinschaft zur
Öffnung ihrer Märkte zu intensivieren. Er geht davon aus,
daß dieser Schritt von einem weiteren Ausbau des Handels
zwischen diesen Ländern untereinander und mit ihren
traditionellen Handelspartnern flankiert wird. Er billigte
die Handelszugeständnisse, die der Rat "Allgemeine
Angelegenheiten" auf seiner Tagung am 8. Juni beschlossen
hat. Er ersuchte den Rat, auf Vorschlag der Kommission noch
vor der Sommerpause die erforderlichen Rechtstexte zu
verabschieden.
- Die Gemeinschaft wird auch weiterhin einen erheblichen Teil
der für externe Maßnahmen vorgesehenen Haushaltsmittel
insbesondere über das PHARE-Programm für die ost- und
mitteleuropäischen Länder einsetzen. Die Gemeinschaft wird
auch in vollem Umfang die im Rahmen der befristeten Dar-
lehensfazilität der EIB vorgesehenen Möglichkeit nutzen,
Vorhaben betreffend transeuropäische Netze, an denen die
ost- und mitteleuropäischen Länder beteiligt sind, zu
finanzieren. Gegebenenfalls kann ein Teil der im Rahmen des
PHARE-Programms verfügbaren Mittel gemäß den vom Rat
"Allgemeine Angelegenheiten" am 8. Juni getroffenen
Vereinbarungen für umfangreiche Infrastrukturverbesserungen
eingesetzt werden.
- Der Europäische Rat begrüßt die den assoziierten Ländern
eingeräumte Möglichkeit, im Rahmen der Europa-Abkommen an
Gemeinschaftsprogrammen teilzunehmen, und ersuchte die
Kommission, bis Ende des Jahres Vorschläge zur Öffnung
weiterer Programme für die assoziierten Länder vorzulegen
und dabei von den Programmen auszugehen, die für eine
Beteiligung der EFTA-Länder schon offenstehen.
- Der Europäische Rat hebt hervor, daß es von großer Bedeutung
ist, solche Rechtsvorschriften der assoziierten Länder an
das Gemeinschaftsrecht anzugleichen, die in erster Linie die
Wettbewerbsverzerrungen und ferner - im Hinblick auf den
Beitritt - den Schutz der Arbeitnehmer, der Umwelt und der
Verbraucher betreffen. Er hat vereinbart, daß Beamten der
assoziierten Länder Kurse über Theorie und Praxis des
Gemeinschaftsrechts angeboten werden sollen, und hat
beschlossen, zur Koordinierung und Leitung dieser Arbeiten
eine Task-Force aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der
Kommission einzusetzen.
- Die Einzelheiten zu den vorstehenden Punkten sind in der
Anlage II dargelegt.
B. Andere ost- und mitteleuropäische Länder
Der Europäische Rat hat die Wirtschaftslage in Albanien erörtert. Er
hat die Schlußfolgerungen des Rates "Wirtschafts- und Finanzfragen"
vom 7. Juni zustimmend aufgenommen und dabei begrüßt, daß die
Gemeinschaft das Erfordernis anerkannt hat, eine angemessene Hilfe
für Albanien im Wege von Zuschüssen, Darlehen oder beidem
sicherzustellen. Der Europäische Rat betont ferner, wie wichtig es
ist, die Bestimmungen über den politischen Dialog im derzeitigen
Abkommen mit Albanien in vollem Umfange anzuwenden.
Um die handelspolitischen Beziehungen zwischen den drei baltischen
Staaten und der Gemeinschaft zu verstärken, ersucht der Europäische
Rat die Kommission, Vorschläge für eine Umwandlung der derzeitigen
Handelsabkommen mit den baltischen Staaten in Freihandelsabkommen
vorzulegen. Die Gemeinschaft verfolgt weiterhin das Ziel, Europa-
Abkommen mit den baltischen Staaten zu schließen, sobald die
erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
8. Pakt zur Sicherheit und Stabilität in Europa
Der Europäische Rat hat den französischen Vorschlag für eine
Initiative der Europäischen Union, die auf einen Pakt zur Sicherheit
und Stabilität in Europa abzielt, erörtert. Durch diese Initiative
soll die praktische Anwendung der Grundsätze gewährleistet werden,
auf die sich die Europäischen Länder in bezug auf die Unverletzlich-
keit der Grenzen und die Achtung der Minderheitenrechte geeinigt
haben. Der Europäische Rat stellt übereinstimmend fest, daß die
jüngsten Ereignisse in Europa gezeigt haben, daß jetzt in diesem
Bereich etwas unternommen werden muß.
Er begrüßt den Gedanken, für die praktische Durchführung das
Instrument der "Gemeinsamen Aktion" entsprechend den Verfahren
einzusetzen, die im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheits-
politik vorgesehen sind.
Der Europäische Rat fordert den Rat "Allgemeine Angelegenheiten" auf,
den Vorschlag zu prüfen und ihm auf seiner Tagung im Dezember 1993
Bericht zu erstatten, damit eine Vorbereitungskonferenz für den Pakt
einberufen werden kann.
9. Rußland
Der Europäische Rat begrüßt die neuen Initiativen Präsident Jelzins
auf dem Gebiet der politischen Reformen in Rußland. Er hofft, daß
diese Bemühungen erfolgreich verlaufen und zur Konsolidierung
vonDemokratie und Marktwirtschaft beitragen werden.
Der Europäische Rat begrüßt die jüngsten Fortschritte bei den
Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit
Rußland. Er hofft auf einen baldigen Abschluß eines solchen
Abkommens, mit dem ein vertragliches Verhältnis zwischen der
Gemeinschaft und Rußland hergestellt würde, das der politischen und
wirtschaftlichen Rolle Rußlands auf der internationalen Bühne gerecht
wird, und bei dem Konsultationen - auch auf höchster Ebene - ein
regulärer Bestandteil der Beziehungen sind.
Der Europäische Rat hofft auf die Fortsetzung der engen politischen
Zusammenarbeit mit Rußland, um auf diese Weise gemeinsam zur
Beilegung internationaler Krisensituationen beitragen zu können. Dies
wird als ein wesentlicher Beitrag zu Frieden und Stabilität in Europa
und der Welt betrachtet. Der Europäische Rat ist übereigekommen, die
Einberufung regelmäßiger Gemeinschaftstagungen vorzuschlagen, an
denen der Präsident des Europäischen Rates, der Präsident der
Kommission und der russische Präsident teilnehmen.
Der Europäische Rat ist bereit, seine Unterstützung für den
russischen Reformprozeß aufrechtzuerhalten und zu verstärken. Das
bevorstehende Gipfeltreffen der G 7 ist ein geeigneter Zeitpunkt, die
bereits unternommenen substantiellen Anstrengungen zur Stützung der
Reformmaßnahmen, die gegenwärtig in Rußland sowie in anderen Staaten
der ehemaligen Sowjetunion durchgeführt werden, zu fördern. Der
Europäische Rat hat eine Bilanz der Vorbereitung der Gespräche auf
dem Gipfeltreffen der G 7 zum Thema Rußlandhilfe gezogen. Die
Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten halten es für besonders
wichtig, daß in Tokio Fortschritte in Fragen der nuklearen Sicher-
heit erzielt werden (Kraftwerke, nukleare Abfälle sowie Abbau von
Kernwaffen). In diesem Zusammenhang begrüßt er die äußerst wichtigen
Maßnahmen, die jetzt zur Umsetzung der Leitlinien ergriffen werden,
die der Europäische Rat auf seiner Tagung in Lissabon aufgestellt
hat, darunter die kürzlich vom Rat der Wirtschafts- und Finanzmi-
nister (ECOFIN) erzielte Einigung über Euratom-Kredite, die auf eine
Verbesserung der Sicherheit von Kernkraftwerken in den Republiken der
ehemaligen Sowjetunion sowie in mittel- und osteuropäischen Ländern
abzielen.
Der Europäische Rat hat auch auf die Wichtigkeit einer praktischen
Umsetzung der gesamteuropäischen Energiecharta hingewiesen.
Der Europäische Rat hat die Unterstützung der Gemeinschaft für
weitere konkrete Schritte zugesagt, die die Effizienz der Rußland
zugedachten Hilfe steigern sollen, sowie für konkrete Projekte, die
auf die Beschleunigung des Privatisierungsprozesses abzielen,
insbesondere durch geeignete Maßnahmen zur Ausbildung russischer
Unternehmer im Rahmen der technischen Hilfe. Der Europäische Rat hat
betont, daß die Wirksamkeit von Hilfsleistungen von der Existenz
einer stabilitätsorientierten Wirtschaftspolitik in Rußland abhängt.
10. Ukraine
Der Europäische Rat zeigte sich sehr interessiert an einer Ausweitung
der Zusammenarbeit mit der Ukraine. Substantielle Fortschritte
seitens der Ukraine bei der Erfüllung der von ihr im Protokoll von
Lissabon übernommenen Verpflichtungen, den START-I-Vertrag zu
ratifizieren und dem Nichtverbreitungsvertrag als
Nichtkernwaffenstaat beizutreten, ist wesentlich für die vollständige
Eingliederung der Ukraine in die Völkergemeinschaft und würde den
Ausbau ihrer Beziehungen zur Europäischen Gemeinschaft und ihren
Mitgliedstaaten fördern.
11. Ehemaliges Jugoslawien
Der Europäische Rat hat die Erklärung zu Bosnien-Herzegowina in
Anlage III angenommen.
12. Beziehungen zu den Maghreb-Ländern
Der Europäische Rat erinnert an seine Entschlossenheit, dafür zu
sorgen, daß den Beziehungen zu den Maghreb-Ländern das Maß an
Bedeutung und Intensität eingeräumt wird, das der engen geogra-
phischen und historischen Verbindung zu diesen Ländern entspricht.
Dies sollte im Rahmen einer intensiveren Partnerschaft zwischen der
Union und den einzelnen Maghreb-Ländern geschehen.
Der Europäische Rat fordert den Rat auf, den Entwurf von
Verhandlungsrichtlinien für ein Partnerschaftsabkommen mit Marokko,
der gegenwärtig geprüft wird, rasch zu verabschieden.
Er nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, daß die Kommission
beabsichtigt, in Kürze einen Entwurf von Verhandlungrichtlinien für
die Aushandlung eines ähnlichen Abkommens mit Tunesien vorzulegen.
13. Schlußfolgerungen der Außenminister
Der Europäische Rat hat Kenntnis genommen von den Schlußfolgerungen
der Außenminister zu den Themen in Anlage IV.
14. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Vorarbeiten zum Thema
Sicherheit
Der Europäische Rat nimmt die Vorarbeiten zum Thema Sicherheit zur
Kenntnis, die von den Außenministern im Zusammenhang mit dem vom
Europäiscshen Rat in Edinburgh erteilten Mandat bereits geleistet
wurden, und ersucht sie, ihre Beratungen mit dem Ziel fortzusetzen,
daß bis zum Inkrafttreten des Vertrags die erforderlichen Grund-
elemente einer Politik der Union definiert werden.
15.Eine bürgernahe Gemeinschaft
Der Europäische Rat fordert alle Organe auf, dafür Sorge zu tragen,
daß die Grundsätze der Subsidiarität und der Offenheit in allen
Tätigkeitsbereichen der Gemeinschaft und bei der täglichen Arbeit
der Organe voll beachtet werden.
Was den Grundsatz der Subsidiarität betrifft, so stellt der
Europäische Rat mit Genugtuung fest, daß die Kommission jetzt nur
noch dann Vorschläge unterbreitet, wenn diese ihrer Ansicht nach die
Subsidiaritätskriterien erfüllen; ferner begrüßt er ganz allgemein,
daß der Umfang der Gemeinschaftsrechtsvorschriften, die in dem
Gesetzgebungsprogramm der Kommission für 1993 vorgesehen sind,
gegenüber den Vorjahren beträchtlich abgenommen hat. Die
ausführlicheren Konsultationen durch die Kommission vor wichtigen
neuen Vorschlägen und insbesondere die Erstellung von "Grünbüchern"
über wichtige neue Tätigkeiten wie auch eine Kosten-Nutzen-Analyse
bei neuen Vorschlägen sind ebenfalls vielversprechend. Er hofft, daß
die Überprüfung bestehender und geplanter Rechtsvorschriften durch
die Kommission unter dem Blickwinkel des Subsidiaritätsprinzips noch
vor der Tagung des Europäischen Rates im Dezember abgeschlossen wird.
Der Europäische Rat stellt mit Befriedigung fest, daß der Rat und die
Kommission nunmehr die Subsidiaritätsgrundsätze, -leitlinien und
-verfahren, die in Edinburgh beschlossen wurden, als Bestandteil des
Beschlußfassungsprozesses zur Anwendung bringt. Er hofft, daß das
Europäische Parlament in Bälde ebenfalls daran teilnehmen kann.
Bezüglich der Offenheit stellt der Europäische Rat fest, daß als
Reaktion auf die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates (Edinburgh)
über den Zugang der Öffentlichkeit zu bestimmten Ratsdebatten, die
Vereinfachung und Kodifizierung der Rechtsvorschriften der
Gemeinschaft und über die Unterrichtung im allgemeinen bereits erste
Schritte eingeleitet worden sind. Er bestätigt seine Zusage, den
Prozeß zur Schaffung einer offeneren und transparenteren Gemeinschaft
voranzutreiben.
Er fordert den Rat und die Kommission auf, ihre Arbeiten hinsicht-
lich des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen im Einklang mit
dem Grundsatz, daß die Bürger möglichst umfassenden Zugang zur Infor-
mation erhalten, fortzusetzen. Dabei sollte angestrebt werden, die
erforderlichen Maßnahmen bis Ende 1993 zum Abschluß zu bringen.
Der Europäische Rat ersucht das Europäische Parlament und den Rat,
die letzten noch offenen Fragen betreffend die Einsetzung des
Ombudsmanns rechtzeitig bis zum Inkrafttreten des Vertrags von
Maastricht zu regeln.
16.Die Gemeinschaft schädigende Betrügereien
Der Europäische Rat hebt hervor, wie wichtig es ist, daß Betrüge-
reien und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den Haushalts-
mitteln der Gemeinschaft sowohl angesichts der hiervon betroffenen
Beträge als auch im Hinblick auf eine Förderung des Vertrauens in das
europäische Aufbauwerk weiterhin zu bekämpfen sind. Er betont, daß
die Bestimmungen des Vertrags von Maastricht im vollen Umfange
durchzuführen sind; gemäß diesen Bestimmungen haben die
Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrügereien, die sich gegen die
finanziellen Interessen der Gemeinschaft richten, die gleichen
Maßnahmen zu ergreifen, die sie auch zur Bekämpfung von Betrügereien
ergreifen, die sich gegen ihre eigenen finanziellen Interessen
richten. Er sieht mit Erwartung dem Bericht über die weiteren
Entwicklungen in der Betrugsbekämpfungsstrategie der Gemeinschaft
und den damit verbundenen Vorschlägen entgegen. Er ersucht die
Kommission, diese Vorschläge spätestens im März 1994 vorzulegen.
17.Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Der Europäische Rat verurteilt scharf die jüngsten Angriffe auf
Einwanderer und Flüchtlinge in den Mitgliedstaaten und äußert sein
tiefempfundenes Mitgefühl mit den unschuldigen Opfern dieser gewalt-
tätigen Übergriffe.
Der Europäische Rat bekräftigt seine feste Entschlossenheit,
Intoleranz und Rassismus in allen Erscheinungsformen mit allen
verfügbaren Mitteln zu bekämpfen. Er betont, daß Intoleranz und
Rassismus in unserer heutigen Gesellschaft nicht hingenommen werden
können.
Der Europäische Rat bekräftigt seine Entschlossenheit, dafür zu
sorgen, daß alle Menschen, auch Einwanderer und Flüchtlinge, gegen
Verletzungen der Grundrechte und Grundfreiheiten geschützt werden,
die in den Verfassungen und Gesetzen der Mitgliedstaaten, in der
Europäischen Menschenrechtskonvention und in anderen internationa-
len Übereinkünften, einschließlich des Übereinkommens der Vereinten
Nationen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung,
niedergelegt sind.
Der Europäische Rat erinnert an seine früheren Erklärungen zu
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und beschließt, sich verstärkt um
eine Ermittlung und Beseitigung der Ursachen zu bemühen. Er sagt zu,
daß die Mitgliedstaaten alles daran setzen werden, um Einwanderer,
Flüchtlinge und andere vor Rassismus und Intoleranz in ihren ver-
schiedenen Ausdrucks- und Erscheinungsformen zu schützen.
- - -
ANLAGE I
WEGE INS 21. JAHRHUNDERT
LEITLINIEN FÜR EIN NEUES EUROPÄISCHES WIRTSCHAFTSMODELL
1. Das Ziel der Wirtschafts- und Währungsunion im Auge behalten
Eine einheitliche Währung
. festigt den Binnenmarkt und ermöglicht einen fairen und gewinn-
bringenden Wettbewerb;
. erhöht die Attraktivität der Gemeinschaft für Investitionen -
auch außergemeinschaftlicher Investoren - und stimuliert
generell die zur Finanzierung großer Infrastrukturvorhaben
erforderliche Sparneigung;
. wirkt stabilisierend auf das Internationale Währungssystem und
verringert die zu Verunsicherung führenden Spekulationen.
Daher gilt es,
. das Konvergenzziel wieder in den Mittelpunkt unserer Über-
legungen zu stellen, denn die Konvergenz fördert das Wachstum
und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten Gemein-
schaft - ein Einsatz, der allen Gewinn bringt!
. dem Binnenmarkt zum Erfolg zu verhelfen, um somit den Staaten
und den Unternehmen eine klare, glaubwürdige Perspektive zu
eröffnen;
. darauf hinzuwirken, daß sich die Bürger dem europäischen
Aufbauwerk wieder zuwenden, indem ihnen die Vorteile aufgezeigt
werden, die sich aus der Weiterentwicklung der Gemeinschaft für
sie ergeben, und indem diese Vorteile auf die Bürger der anderen
europäischen Länder, insbesondere in Mittel- und Osteuropa,
ausgedehnt werden, deren umfassendes Wachstumspotential allen
zugute kommen kann.
2. Eine offene und solidarische Gemeinschaft in der Welt
. Die Gemeinschaft muß sich weiterhin um einen raschen Abschluß
der Uruguay-Runde bemühen und ein ausgewogenes Abkommen, in dem
alle bisher nicht gelösten Fragen geregelt werden, anstreben.
. Dieses Abkommen muß zur Schaffung einer Welthandelsorganisation
führen, die der Globalisierung der Märkte und Unternehmens-
strategien Rechnung trägt.
. Diese Organisation muß ohne Ausnahme dem Geiste multilateraler
Zusammenarbeit verpflichtet sein und ihre Maßnahmen nach den
Erfordernissen der Weltwirtschaft ausrichten: Währungsentwick-
lung, Steuerung der Geldströme, gerechte Lastenverteilung beim
Umweltschutz, schrittweise und mit der wirtschaftlichen Entwick-
lung vereinbare Förderung des sozialen Fortschritts, auf den
alle Anspruch haben.
3. Eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung
. Es muß angestrebt werden, statt 2 % künftig 3 % des Brutto-
sozialprodukts für FuE und die Innovationsförderung aufzuwenden;
. die Gemeinschaftsaktionen müssen auf Maßnahmen zur Steigerung
des Mehrwerts der Politiken der Mitgliedstaaten und Unternehmen
konzentriert werden;
. auf europäischer Ebene müssen mit Hilfe von Gemeinschafts-
aktionen neue Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen
unseren Unternehmen geschaffen werden, um Innovationen zu
fördern und die Produktionsprozesse zu modernisieren.
4. Ein leistungsfähiges Infrastrukturnetz in den Bereichen Verkehr und
Telekommunikation
. Durch die Beschleunigung und finanzielle Entlastung des Perso-
nen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs wird die Wettbewerbs-
fähigkeit der europäischen Wirtschaft gestärkt;
. die Infrastrukturnetze leisten einen unschätzbaren Beitrag zur
Raumordnung sowie zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammen-
halt;
. Es muß angestrebt werden, die europäischen Unternehmen, die sich
an der Planung und Verwirklichung dieser Infrastrukturnetze
beteiligen (Verkehr, Bauwesen, öffentliches Bauwesen), über
einen Zeitraum von zehn Jahren zu fördern, wobei ein jährliches
Finanzierungsvolumen von insgesamt 30 Mrd. ECU eine realistische
Mindestgröße darstellt.
5. Ein gemeinsamer Informationsraum: Der Beginn einer technischen
Revolution
. Das Ziel ist eine dezentrale Wirtschaft mit gut ausgebildeten
Arbeitskräften und einer Vielzahl miteinander kooperierender
kleiner oder mittlerer Unternehmen;
. zu diesem Zweck müssen "europäische Informationsinfrastrukturen"
geschaffen werden, die die Lebensadern der Wirtschaft von morgen
bilden und den im Bereich Informationstechnik tätigen Unter-
nehmen (Telekommunikation, Datenverarbeitung, optische Fasern)
durch die Aussicht auf Großaufträge, die sich ebenfalls über
mehrere Jahre erstrecken, neue Anreize bieten. Hierzu sind
Anfangsinvestitionen in Höhe von 5 Mrd. ECU notwendig. Danach
sollten Jahresprogramme mit einem Umfang von 5 bis 8 Mrd. ECU
aufgelegt werden;
. es müssen europäische Bildungswege für diese neuen Berufszweige
geschaffen und die Fernarbeit gefördert werden. (In der Informa-
tionsindustrie selbst, sowie in den Bereichen Bildung, Medizin,
soziale Dienste, Umweltschutz, Verwaltung städtischer Gebiete,
aber auch zur Bekämpfung der großen Übel unserer Zeit: Krank-
heiten, Drogen, Kriminalität).
6. Eine tiefgreifende Umstellung der Bildungssysteme
. Anleitung zu lebenslangem Lernen; Verbindung von Wissen und
Know-how;
. Förderung der Fähigkeit zu autonomen und innovativem Handeln;
. die Schaffung eines individuellen Rechts auf lebenslanges Lernen
(jeder Jugendliche sollte einen Bildungsscheck erhalten, der ihm
den Zugang zur Aus- und Weiterbildung ermöglicht).
7. Ein neues Entwicklungsmodell
. Die stärkere Berücksichtigung des Umweltschutzes wird zur
Schaffung zahlreicher Arbeitsplätze führen;
. die Besteuerung knapper natürlicher Ressourcen ermöglicht einen
Abbau der übermäßigen Besteuerung der Arbeit und führt somit zu
einer größeren Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft;
. Produktivitätszuwächse sollten künftig zur Verbesserung der
Lebensqualität und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze eingesetzt
werden; dieses dynamische Konzept beinhaltet, daß durch die
Verteilung der Arbeit zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen
werden, um den neuen Bedarf an zukunftsträchtigen, qualitativ
hochwertigen Gütern und Dienstleistungen zu decken.
8. Eine aktivere Arbeitsmarktpolitik
. Vorrangige Aufgabe ist die Schaffung von Arbeits- oder Beschäf-
tigungsmöglichkeiten bzw. sinnvollen Ausbildungsmöglichkeiten
für alle Erwerbsfähigen;
. der technische und wirtschaftliche Wandel darf nicht aufgehalten
werden, sondern muß vielmehr rechtzeitig vorbereitet werden;
. die Tätigkeit der Arbeitsverwaltungen ist qualitativ und
finanziell zu verbessern, um allen Arbeitssuchenden eine
wirksame Hilfe anbieten zu können (die entsprechenden Auf-
wendungen in der Gemeinschaft betragen zwischen 0,1 % - 0,5 %
des Bruttosozialprodukts).
- - -
ANLAGE II
ZUSAMMENARBEIT MIT DEN ASSOZIIERTEN LÄNDERN MIT BLICK
AUF DIE MITGLIEDSCHAFT
i) STRUKTUREN FÜR DIE BEZIEHUNGEN ZU DEN INSTITUTIONEN DER EUROPÄISCHEN
UNION
Im Hinblick auf den Beitritt und die einschlägigen Vorarbeiten - und
parallel zu der bilateralen Struktur der Europa-Abkommen - wird mit
den mit der Gemeinschaft durch Europa-Abkommen verbundenen mittel-
und osteuropäischen Ländern ein multilateraler Rahmen für einen
intensiveren Dialog und Konsultationen über Fragen von gemeinsamem
Interesse geschaffen.
In diesem Rahmen werden Tagungen des Rates der Union und aller
assoziierten MOEL einberufen über Fragen von gemeinsamem Interesse,
die im voraus festgelegt werden und sich im Zuständigkeitsbereich
der Union stellen, d.h.
- Gemeinschaftsbereiche, vor allem solche mit transeuropäischer
Dimension, einschließlich der Bereiche Energie, Umwelt, Verkehr,
Wissen und Technik,
- gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik,
- Justiz und Inneres.
Diese Tagungen haben konsultativen Charakter. Beschlüsse werden nicht
gefaßt. Sollten die Tagungen zu Schlußfolgerungen führen, die
operativ auszuführen sind, so werden sie in dem entsprechenden
institutionellen Rahmen (normales Gemeinschaftsverfahren bzw.
Assoziationsrat mit den betreffenden assoziierten Ländern) umge-
setzt.
Die Tagungen werden intern nach den üblichen Verfahren insbesondere
mit dem Ziel vorbereitet, den Standpunkt zu den erörterten Themen
festzulegen. Auch mit den MOEL werden Kontakte zur Vorbereitung der
Tagungen aufgenommen.
Neben der Anwendung des oben umrissenen allgemeinen Dialogschemas
würde der Dialog über Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik noch
folgendes umfassen:
- Eine Troika-Tagung auf der Ebene der Außenminister und eine
Tagung auf der Ebene der politischen Direktoren während des
Vorsitzes.
- Ein Briefing auf Sekretariatsebene nach jeder Tagung des Rates
"Allgemeine Angelegenheiten" und nach jeder Tagung der politi-
schen Direktoren.
- Eine Troika-Sitzung auf Gruppenebene je Vorsitz für die
betroffenen Gruppen.
Ferner werden regelmäßige Troika-Konsultationen mit den assoziierten
Ländern vor wichtigen Tagungen der VN-Generalversammlung und der KSZE
stattfinden.
ii) VERBESSERUNG DES MARKTZUGANGS
a) Die Einfuhrzölle der Gemeinschaft auf empfindliche gewerbliche
Grunderzeugnisse mit Ursprung in den assoziierten Ländern
(Anhang IIb der Interimsabkommen) werden am Ende des zweiten
Jahres nach Inkrafttreten des Abkommens beseitigt (statt am Ende
des vierten Jahres).
b) Die Einfuhrzölle auf gewerbliche Waren, die unter die APS-Konso-
lidierung fallen (Anhang III der Interimsabkommen), werden am
Ende des dritten Jahres beseitigt (statt am Ende des fünften
Jahres).
c) Die Kontingente und Plafonds in dem vorgenannten Anhang III
(APS-Konsolidierung) werden von der zweiten Hälfte des zweiten
Jahres nach dem Inkrafttreten des Abkommens an jährlich um
30 v.H. (Polen, die Tschechische und die Slowakische Republik,
Bulgarien und Rumänien) bzw. um 25 v.H. (Ungarn) erhöht (statt
20 v.H. für Polen, die Tschechoslowakei, Bulgarien, Rumänien und
15 v.H. für Ungarn).
d) Die Abschöpfungen/Zölle werden im Rahmen der Kontingente für
landwirtschaftliche Erzeugnisse sechs Monate früher als in den
Abkommen vorgesehen um 60 v.H. gesenkt. Die vom dritten Jahr an
vorgesehene Erhöhung der Kontingente um 10 v.H. wird sechs
Monate früher vorgenommen als vorgesehen.
e) Die ab 1994 geltende Zollbefreiung für Waren der Verord-
nung 636/82 sollte im passiven Veredelungsverkehr im Einklang
mit dieser Verordnung, die zu diesem Zweck entsprechend zu
ändern wäre, ausgedehnt werden.
f) Die Einfuhrzölle der Gemeinschaft auf Textilien werden gesenkt,
damit sie fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Abkommens
(anstelle von sechs Jahren) vollständig beseitigt sind.
g) Die Einfuhrzölle der Gemeinschaft auf EGKS-Stahlerzeugnisse mit
Ursprung in den assoziierten Ländern werden spätestens am Ende
des vierten Jahres nach dem Inkrafttreten des Abkommens (statt
am Ende des fünften Jahres) beseitigt, wobei die
Sonderbestimmungen für den Handel mit Stahlerzeugnissen zu
beachten sind.
h) Der Rat ersucht die Kommission, eine Studie über die Durchführ-
barkeit und die Auswirkungen einer Kumulierung im Rahmen der
Ursprungsreglen für die Erzeugnisse aus den assoziierten Ländern
Mittel- und Osteuropas und aus den EFTA-Staaten durchzuführen
und ihm im Lichte der Ergebnisse dieser Studie entsprechende
Vorschläge zu unterbreiten.
iii) ERHÖHUNG DER WIRKSAMKEIT DER HILFE
a) Die Gemeinschaft wird die Entwicklung der Infrastrukturnetze in
Mittel- und Osteuropa entsprechend den Beschlüssen von
Edinburgh unterstützen. Die EIB, die EBWE und die anderen
internationalen Finanzinstitute werden in diesem Prozeß eine
führende Rolle übernehmen.
b) Die Gemeinschaft wird über das PHARE-Programm technische
Unterstützung bei der Ausarbeitung und Durchführung größerer
Infrastrukturverbesserungen in den mittel- und osteuropäischen
Ländern anbieten. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und
unbeschadet der Grundausrichtung des PHARE- Programms wird die
Gemeinschaft auch bereit sein, auf Antrag der mittel- und
osteuropäischen Partnerländer aus dem PHARE-Programm in
begrenztem Umfang zusätzliche Mittel für Ausgaben im Zusam-
menhang mit technischen Unterstützungsmaßnahmen in besonderen
Fällen bereitzustellen, falls Gewißheit darüber besteht, daß
diese Mittel unbedingt erforderlich sind als notwendige
Komponente von Projekten, die
- von der EIB und/oder von internationalen Finanzinstitu-
tionen und den Empfängerländern gemeinsam finanziert
werden,
- nicht aus privaten Mitteln finanziert werden können,
- im Gemeinschaftsinteresse liegen und zwar insbesondere gemäß
einschlägigen Gemeinschaftstexten.
c) Diese zusätzlichen Mittel dürfen 15 % der jährlichen Gesamtver-
pflichtungen im Rahmen von PHARE nicht übersteigen.
d) Die Kommission wird die Verwendung der Mittel des PHARE-
Programms zur Unterstützung der Infrastrukturentwicklung in
Mittel- und Osteuropa von Fall zu Fall prüfen. Sie wird dabei
die finanzielle Lage des Empfängerlandes ausgehend von
verfügbaren Analysen berücksichtigen; die Finanzinstitute, die
Darlehen für Vorhaben gewähren, werden ihre eigenen Bewertungen
wie üblich durchführen. In jedem Fall wird die Kommission
gewährleisten, daß das Empfängerland zu der Vorhabensfinanzie-
rung einen angemessenen Beitrag leistet, um sich seines
Engagements für das Vorhaben zu versichern.
Die Kommission wird vermeiden, daß die hierfür verfügbaren
PHARE-Mittel ungebührlich auf einzelne Empfängerländer
konzentriert werden; sie wird deshalb auch verhindern, daß
ein übermäßig hoher Anteil der einzelstaatlichen Programme
für diesen Zweck eingesetzt wird.
Die Vorschläge werden dem PHARE-Verwaltungsausschuß nach dem
üblichen Verfahren unterbreitet.
iv) FÖRDERUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN INTEGRATION
Was die Angleichung der Rechtsvorschriften betrifft, so haben sich
die mittel- und osteuropäischen Länder in den Europa-Abkommen
verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach deren Inkrafttreten
Rechtsvorschriften einzuführen, die denjenigen des Rom-Vertrags
entsprechen, und restriktive Praktiken, den Mißbrauch beherrschender
Stellungen und staatliche Beihilfen zu untersagen, welche den
Wettbewerb verzerren oder zu verzerren drohen. Zudem ist es im
Hinblick auf den Beitritt äußerst wichtig, daß auch in anderen in den
Europa-Abkommen vorgesehenen Bereichen Fortschritte erzielt werden,
insbesondere beim Schutz der Arbeitnehmer, der Umwelt und der
Verbraucher.
Auch die Ausbildung von Fachleuten für Gemeinschaftsrecht und
-verfahren in den assoziierten Ländern wird zur Vorbereitung des
Beitritts beitragen.
Die Kommission und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten
werden aufgerufen sein, die Angleichung der Rechtsvorschriften zu
unterstützen, auch durch technische Hilfe bei der Ausbildung von
Fachleuten. Zur Koordinierung und Leitung dieser Arbeiten soll eine
Task force aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission
gebildet werden.
Die Kommission wird prüfen, welche Gemeinschaftsprogramme für eine
Beteiligung der mittel- und osteuropäischen Länder in Betracht
kommen. Sie wird dem Rat vor Ende 1993 ihre diesbezüglichen
Vorschläge vorlegen.
- - -
ANLAGE III
ERKLÄRUNG ZU BOSNIEN-HERZEGOWINA
Der Europäische Rat prüfte anhand eines Berichts von Lord Owen an die
Minister die äußerst ernste Lage im ehemaligen Jugoslawien und die
jüngsten Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien in Bosnien-
Herzegowina.
Der Europäische Rat spricht den Ko-Präsidenten des Lenkungsausschusses
der Internationalen Konferenz über das ehemalige Jugoslawien sein
uneingeschränktes Vertrauen aus und ermutigt sie, sich weiter um eine
gerechte und dauerhafte Regelung zu bemühen, die für alle drei
Volksgruppen in Bosnien-Herzegowina annehmbar ist. Er wird einer von
Serben und Kroaten diktierten Gebietslösung auf Kosten der bosnischen
Muslime nicht zustimmen.
Der Europäische Rat bekräftigt seine Überzeugung, daß sich jede
Verhandlungslösung auf die Grundsätze der Londoner Konferenz, wie sie im
Vance-Owen-Friedensplan zum Ausdruck kommen, stützen muß, insbesondere
auf Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität Bosnien-
Herzegowinas, auf den Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte, die
Unzulässigkeit gewaltsamer Gebietsaneignungen, die dringende
Notwendigkeit humanitärer Hilfe, die die Bedürftigen auch erreicht, sowie
die Verfolgung von Kriegsverbrechen und von Verstößen gegen die
internationalen Menschenrechtsnormen.
Der Europäische Rat schließt sich dem Appell der Regierung Bosnien-
Herzegowinas zu einem sofortigen Waffenstillstand an. Er bekräftigt, daß
für die humanitäre Hilfe und die garantierte sichere Durchfahrt von
Hilfskonvois eine größere internationale Unterstützung erforderlich ist.
Die rasche Durchführung der Resolutionen des VN-Sicherheitsrates zu den
Schutzgebieten stellt einen unverzichtbaren Beitrag zur Verwirklichung
dieser Ziele dar. Der Europäische Rat hat beschlossen, auf das Ersuchen
des VN-Generalsekretärs um personelle und finanzielle Mittel positiv zu
reagieren. Er appelliert an die Mitgliedstaaten, diesem Ersuchen im
Rahmen ihrer Möglichkeiten zu entsprechen. Gleichzeitig ruft er die
anderen Mitglieder der Völkergemeinschaft dazu auf, diesem Ersuchen
ebenfalls nachzukommen.
Die Sanktionen werden beibehalten und verschärft, bis die von den
Vereinten Nationen und der Europäischen Gemeinschaft festgelegten
Bedingungen für ihre Aufhebung erfüllt sind. Die Gemeinschaft und ihre
Mitgliedstaaten werden weiterhin Mittel zu ihrer strikten Durchsetzung
beitragen.
- - -
ANLAGE IV
Die Außenminister einigten sich auf der Tagung des Europäischen Rates am
21. und 22. Juni 1993 in Kopenhagen auf folgende Schlußfolgerungen:
Afrika
Europa ist Afrikas wichtigster Partner in politischer und wirt-
schaftlicher Hinsicht sowie auch bei der Entwicklungszusammenarbeit. Der
Europäische Rat unterstreicht die Bedeutung einer kontinuierlichen
Zusammenarbeit auf der Grundlage der Solidarität.
1993 haben die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten eine Reihe von
Maßnahmen zur Vertiefung und Erweiterung der Zusammenarbeit mit Afrika
ergriffen. Der Europäische Rat betont, daß einem weiteren Ausbau der
Zusammenarbeit bei der Demokratisierung, der friedlichen Entwicklung und
der Entwicklungshilfe große Bedeutung zukommt.
Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten sagen ihre Unterstützung für
den Demokratisierungsprozeß zu, der in ganz Afrika an Dynamik gewinnt,
und setzen sich für eine verantwortungsvolle Regierungsführung, eine
gesunde Wirtschaftspolitik und die Wahrung der Menschenrechte ein. Der
Europäische Rat erinnert an die Schlußfolgerungen des Rates "Entwick-
lung" vom 28. November 1991 betreffend Menschenrechte, Demokratie und
Entwicklung.
Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten haben die Durchführung von
Wahlen in einer Reihe afrikanischer Staaten aktiv unterstützt. Sie
werden sich weiterhin um eine Koordinierung dieser Hilfe bemühen, damit
sichergestellt ist, daß alle afrikanischen Länder im Übergang zur
Demokratie die erforderliche Hilfe und Aufmerksamkeit erfahren.
Die erfolgreiche Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Eritreas nach
dreißigjährigem Bürgerkrieg gab Anlaß zu der Hoffnung, daß Konflikte in
Afrika friedlich beigelegt werden können.
Der Europäische Rat begrüßt das wachsende Engagement afrikanischer
Staaten bei der Bewältigung von Krisen und bewaffneten Konflikten, das in
jüngster Zeit mehrfach zu beobachten war. Der Rat hofft auch, daß die
Staatschefs der OAU auf ihrem bevorstehenden Gipfeltreffen in Kairo auch
die wichtige Frage der Konfliktverhütung und -beilegung angehen werden.
Anläßlich des Besuchs des OAU-Generalsekretärs im Juni in Kopenhagen
wurde ein nützlicher Kontakt zu dieser Organisation geknüpft.
Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten haben die Entwicklungs-
zusammenarbeit mit Afrika weiter ausgebaut. Das Lomé-Abkommen ist ein
wichtiges Element dieser Zusammenarbeit. Der Europäische Entwicklungs-
fonds wird zum Nutzen aller Beteiligten immer effizienter und schneller
eingesetzt.
Die Entwicklungsminister haben besondere Wirtschaftsmaßnahmen für Afrika
vereinbart. Mindestens 100 Mio. ECU sollen unverzüglich für Wiederaufbau-
Sofortprogramme, die in ausgewählten Ländern südlich der Sahara
durchzuführen sind, bereitgestellt werden. Der Ministerrat prüft zur Zeit
ein besonderes Wiederaufbauprogramm für Entwicklungsländer.
Südafrika
Der Europäische Rat begrüßt die erheblichen Fortschritte, die kürzlich im
Verhandlungsprozeß in Südafrika erzielt wurden. Der Rat hofft, daß sich
die Parteien schon sehr bald darauf verständigen werden, Südafrika
zielstrebig auf den Weg der Demokratie zu führen.
Die Einsetzung eines Exekutivrats für die Übergangszeit dürfte einen
weiteren Schritt hin zur Normalisierung und Stärkung der politischen und
wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und ihren
Mitgliedstaaten und Südafrika bedeuten.
Der Europäische Rat bekräftigt erneut seine Entschlossenheit, zur
wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des neuen Südafrika
beizutragen. Wiederaufbau und dauerhaftes Wirtschaftswachstum sind nur
in einem demokratischen, gewaltfreien Umfeld möglich. Deshalb sind die
Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten bereit, die für April 1994
geplanten ersten freien Wahlen unter anderem durch die Entsendung von
Wahlbeobachtern zu unterstützen und ihre Hilfe für den Demokratisie-
rungsprozeß und die Bemühungen um eine Beendigung der Gewalt zu
verstärken.
Sudan
Der Europäische Rat verfolgt mit großer Sorge den anhaltenden Bürgerkrieg
im Sudan zwischen der Regierung in Khartoum und den SPLA-Gruppierungen im
Süden. Annähernd 500.000 Menschen haben bereits ihr Leben lassen müssen,
und viele andere sind vertrieben worden. Bei den Abuja-Gesprächen
zwischen den Parteien wurden kaum Fortschritte in Richtung auf eine
Lösung erzielt. Anlaß zu ernster Besorgnis gibt auch die Situation der
Menschenrechte im Sudan: die Unterdrückung der Zivilbevölkerung im
nördlichen Sudan durch die Regierung, Morde, Festnahmen und Folter durch
die Regierungstruppen in den Kriegsgebieten sowie Morde, Festnahmen und
Hinrichtungen durch die Truppen der Rebellen. Der Europäische Rat ersucht
die Regierung von Sudan dringend, keine Unterstützung für Aktivitäten zu
gewähren, die gegen konstruktive Beziehungen mit der Gemeinschaft und
ihren Mitgliedstaaten gerichtet sind.
Der Europäische Rat begrüßt, daß die Weltöffentlichkeit nun in
wachsendem Maße auf die katastrophale Lage der Menschen in diesem Land
aufmerksam wird. Gegenwärtig besucht eine EG-Troika-Delegation der
Entwicklungsminister den Sudan und macht damit deutlich, wie ernst die
Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten die Not der Menschen in diesem Land
nehmen und wie außerordentlich dringend es ist, daß alle Parteien nach
einer Lösung der Probleme suchen. Im Anschluß an den Bericht dieser
Delegation werden die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten darüber
beraten, wie sie am besten weiterhin dazu beitragen können, die Not der
sudanesischen Bevölkerung zu lindern und sicherzustellen, daß auch die
Menschenrechte wieder geachtet werden.
Somalia
Der Europäische Rat begrüßt die umfassenden Anstrengungen, die die
Vereinten Nationen unternehmen, um zur Wiederherstellung von Frieden und
Sicherheit sowie zur Aussöhnung und politischen Entscheidungsfindung in
Somalia beizutragen und eine weitere menschliche Katastrophe zu
verhindern. Wichtige Ziele in diesem Zusammenhang sind die Entwaffnung
der Parteien und die Wiederherstellung von Recht und Ordnung. Die
Staats- und Regierungschefs verurteilen die Angriffe auf pakistanische
VN-Soldaten, die dazu geführt haben, daß 23 Soldaten getötet und viele
weitere verwundet wurden. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft
gezogen werden. Die Staats- und Regierungschefs bedauern ferner, daß es
Opfer unter der Zivilbevölkerung gegeben hat, und sprechen den von
diesen tragischen Ereignissen betroffenen Personen ihr Mitgefühl aus. Der
Europäische Rat fordert alle Parteien auf, die Resolutionen des
Sicherheitsrats in vollem Umfang einzuhalten.
Angola
Der Europäische Rat bedauert zutiefst die Aussetzung der Verhandlungen
zwischen der angolanischen Regierung und der Unita sowie die fort-
dauernden Versuche der Unita, sich mit Waffengewalt weitere Gebiete
anzueignen. Der Europäische Rat bringt seine uneingeschränkte
Unterstützung für die Resolution 834 des Sicherheitsrates vom 1. Juni
1993 zum Ausdruck, in der das Vorgehen der Unita scharf verurteilt und an
beide Seiten appelliert wurde, so bald wie möglich an den Ver-
handlungstisch zurückzukehren und den Waffenstillstand wieder zu
befolgen. Der Europäische Rat bekräfigt, daß zur Beilegung der
derzeitigen Krise eine friedliche Lösung auf der Grundlage der nationalen
Aussöhnung und der Grundsätze des Friedensabkommens gefunden werden muß.
Der Europäische Rat ist zutiefst beunruhigt über die humanitäre Lage in
Angola. Er appelliert an die Unita, den VN-Plan für humanitäre Hilfe
anzunehmen. Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten verpflichten sich,
auf den Hilfsappell der VN im Anschluß an die Konferenz der Geberländer
vom 3. Juni einzugehen.
Mosambik
Der Europäische Rat bedauert, daß im Friedensprozeß in Mosambik so große
Verzögerungen eingetreten sind. Zwar ist die Einhaltung des
Waffenstillstands ein ermutigendes Zeichen, jedoch ist es äußerst
enttäuschend, daß bei der Durchführung des Friedensabkommens kaum
Fortschritte erzielt worden sind. Der Europäische Rat appelliert an die
Regierung Mosambiks und die RENAMO, den bei der Unterzeichnung des
Friedensabkommens eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Darüber
hinaus bekräftigen die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten ihre
Bereitschaft, zum Wiederaufbau und zur wirtschaftlichen und sozialen
Entwicklung Mosambiks beizutragen.
Liberia
Der Europäische Rat beklagt die sinnlosen Morde, die vor kurzem in
Liberia an Zivilisten verübt wurden. Diese Morde machen deutlich, daß
dringend eine politische Lösung für die Krise gefunden werden muß. Die
Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten bekräftigen ihre Überzeugung, daß
die IV. Übereinkunft von Yamoussoukro den bestmöglichen Rahmen für eine
solche friedliche Beilegung des liberianischen Konflikts darstellt; sie
appellieren an alle Parteien, die Bemühungen der Sonderbeauftragten der
VN und der OAU um eine friedliche Beendigung des Bürgerkriegs zu
unterstützen.
Malawi
Der Europäische Rat begrüßt den friedlichen und reibungslosen Verlauf der
Volksbefragung am 14. Juni in Malawi einschließlich der deutlichen
Verbesserung der Lage in der Schlußphase des Wahlkampfes. Die
Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten sind davon überzeugt, daß das
Ergebnis im wesentlichen den Willen des malawischen Volkes wider-
spiegelt. Sie fordern die politische Führung Malawis dringend auf, unter
den neuen Gegebenheiten eng zusammenzuarbeiten, um die Menschenrechte zu
schützen, die Demokratie zu fördern, die noch offenen Fragen staatlichen
Handelns zu klären und so den Weg zu einer Wiederaufnahme der umfassenden
wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu ebnen.
Zaire
Der Europäische Rat bekräftigt seine Unterstützung für den Prozeß der
nationalen Aussöhnung zum Ausdruck und bringt seine Besorgnis angesichts
der Verschlechtung der Lage in Zaire, die dadurch gekennzeichnet ist,
daß der Demokratisierungsprozeß zum Erliegen gekommen ist und daß es
immer wieder zu Verstößen gegen die Menschenrechte - insbesondere der
willkürlichen Festnahme und Inhaftierung von Personen wegen verbotener
Meinungsäußerungen - kommt.
Der Europäische Rat verurteilt ferner jegliche Aufhetzung zum Rassenhaß,
die sich in bestimmten Regionen des Landes in politischer Gewalt und
Exzessen mit der Folge niederschlägt, daß es zu massenhaften
Vertreibungen kommt. Der Europäische Rat bekräftigt seine Unterstützung
für den Präsidenten des Hohen Rates der Republik und ermutigt ihn, seine
Bemühungen fortzusetzen.
Nigeria
Der Europäische Rat hat mit tiefer Sorge Kenntnis genommen von den
jüngsten Entwicklungen in Nigeria, wo nach einer erfolgreichen
Präsidentschaftswahl am 12. Juni nunmehr der Übergang zu einer zivilen
Regierungsform möglicherweise in Frage gestellt ist. Der Europäische Rat
gibt der Hoffnung Ausdruck, daß der Übergang zu einer Zivilregierung
weitergehen kann, damit die Einführung einer uneinge
schränkten Demokratie in Afrikas volkreichstem Staat ohne Verzögerung
gelingt.
Naher Osten
Der Europäische Rat begrüßt die Wiederaufnahme der bilateralen Gespräche,
die auf eine gerechte, dauerhafte und umfassende Lösung des arabisch-
israelischen Konflikts und der palästinensischen Frage gerichtet sind.
Er appelliert dringend an alle betroffenen Parteien, auf den bereits
erzielten Ergebnissen aufzubauen und konkrete Verhandlungen in einer
Atmosphäre des guten Willens und der Kompromißbereitschaft energisch
fortzusetzen.
Der Europäische Rat ruft alle betroffenen Parteien nochmals auf, von
allen Maßnahmen abzusehen, die den Friedensprozeß untergraben könnten. Er
ist nach wie vor überzeugt, daß die von der Gemeinschaft und ihren
Mitgliedstaaten angeregten vertrauensbildenden Maßnahmen und merkliche
konkrete Verbesserungen unter anderem der Menschenrechtslage dazu
beitragen würden, den Friedensprozeß einem erfolgreichen Abschluß
näherzubringen.
In Übereinstimmung mit ihren bekannten Grundsatzpositionen werden die
Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten weiterhin eine aktive,
konstruktive und ausgewogene Rolle im Friedensprozeß im Nahen Osten -
sowohl in seinen bilateralen als auch seinen multilateralen Aspekten -
spielen. Sie würdigen die unermüdlichen Anstrengungen der Schirmherren,
den Prozeß voranzubringen, und sind zur Teilnahme an internationalen
Vereinbarungen zur Unterstützung einer Friedensregelung bereit.
Mittelamerika
Der Europäische Rat nimmt mit Genugtuung Kenntnis von den Fortschritten,
die in Mittelamerika im Bemühen um Frieden, Dialog und Aussöhnung erzielt
worden sind, wie auch von den Erfolgen bei der Konsolidierung der
Demokratie und der regionalen Integration.
In diesem Zusammenhang begrüßt der Europäische Rat die Fortschritte bei
der Verwirklichung der Friedensvereinbarungen von El Salvador und fordert
die Unterzeichnerstaaten auf, alle verbleibenden Verpflichtungen
einschließlich der Empfehlungen des Ad-hoc-Ausschusses und des
"Wahrheits"-Ausschusses zu erfüllen, damit der Friedensprozeß zum
Abschluß gebracht und die nationale Aussöhnung herbeigeführt werden kann.
Der Europäische Rat zeigt sich befriedigt über die friedliche und
verfassungsmäßige Beilegung der jüngsten Krise in Guatemala und hofft,
daß die Ernennung eines neuen verfassungsmäßigen Präsidenten zur
Stärkung der demokratischen Institutionen, zur uneingeschränkten Achtung
der Menschen- und Grundrechte und zur Wiederaufnahme der
Friedensverhandlungen beitragen wird.
Der Europäische Rat begrüßt ferner, daß in San Salvador das Koopera-
tionsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Ländern der
mittelamerikanischen Landenge unterzeichnet worden ist, das zur
Intensivierung und Ausweitung der gegenseitigen Zusammenarbeit beitragen
wird.
Kambodscha
Der Europäische Rat begrüßt den Verlauf der Wahlen in Kambodscha, die
dank der Unterstützung durch die Vereinten Nationen stattfinden konnten;
die Vertreter der Vereinten Nationen haben bezeugt, daß das
kambodschanische Volk nach Frieden und Demokratie strebt.
Er nimmt den Beschluß der verfassungsgebenden Versammlung zur Kenntnis,
durch den Prinz Norodom Sihanouk als Staatsoberhaupt von Kambodscha
bestätigt wird. Er hofft, daß der Friedensprozeß mit der Annahme einer
Verfassung in den nächsten drei Monaten erfolgreich abgeschlossen werden
kann und daß es demnächst möglich sein wird, eine Regierung einzusetzen,
die Maßnahme zur nationalen Aussöhnung einleiten kann.
* * *