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D/12/11
Brüssel, 14/12/2012
EUROPÄISCHER RAT- SCHLUSSFOLGERUNGEN
Brüssel, 13-14/12/2012
Die Delegationen erhalten beiliegend die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 13./14. Dezember 2012.
Der Europäische Rat hat sich auf einen Fahrplan für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion verständigt, der auf einer tieferen Integration und stärkeren Solidarität beruht. Dieser Prozess wird mit der Vollendung, Stärkung und Umsetzung der neuen besseren wirtschaftspolitischen Steuerung sowie mit der Annahme des einheitlichen Aufsichtsmechanismus und der neuen Regeln für die Sanierung und Abwicklung sowie die Einlagensicherung beginnen. Dies wird durch die Schaffung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus ergänzt werden. Einige andere wichtige Fragen, welche die Koordinierung nationaler Reformen, die soziale Dimension der WWU, die Durchführbarkeit und Modalitäten von gegenseitig vereinbarten Verträgen für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum, Solidaritätsmechanismen sowie Maßnahmen zur Förderung der Vertiefung des Binnenmarktes und zum Schutz seiner Integrität betreffen, werden vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Juni 2013 eingehender geprüft werden. Während des gesamten Prozesses werden demokratische Legitimität und Rechenschaftspflicht gewährleistet.
Der Europäische Rat hat die Beratungen über das Europäische Semester 2013 auf der Grundlage des Jahreswachstumsberichts der Kommission aufgenommen. Er hat beschlossen, die Beratungen über die weitere Entwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU einzuleiten, und wird im Dezember 2013 auf dieses Thema zurückkommen.
I. WIRTSCHAFTSPOLITIK
Fahrplan für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion
Die Wirtschafts- und Währungsunion muss angesichts der grundlegenden Herausforderungen, vor denen sie derzeit steht, gestärkt werden, um das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen sowie Stabilität und anhaltenden Wohlstand zu sichern. Die Wirtschaftspolitik muss ganz darauf ausgerichtet sein, ein starkes, nachhaltiges und integratives Wirtschaftswachstum zu fördern, die Haushaltsdisziplin zu gewährleisten, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und Arbeitsplätze - insbesondere Arbeitsplätze für Jugendliche - zu schaffen, damit Europa weiterhin eine hochwettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft bleibt und das europäische Sozialmodell gewahrt wird.
Grundlage für die Konsolidierung der Wirtschafts- und Währungsunion ist nicht nur die Vollendung ihrer Architektur, sondern auch die Fortsetzung einer differenzierten, wachstumsfreundlichen und soliden Haushaltspolitik. Die Möglichkeiten, die der bestehende haushaltspolitische Rahmen der Union bietet, um den Bedarf an produktiven öffentlichen Investitionen mit den Zielen der Haushaltsdisziplin in Einklang zu bringen, können unter umfassender Wahrung des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Rahmen der präventiven Komponente des SWP in vollem Umfang genutzt werden.
Im Anschluss an seinen Zwischenbericht vom Oktober 2012 hat der Präsident des Europäischen Rates in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten der Kommission, dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank und dem Präsidenten der Euro-Gruppe einen spezifischen Fahrplan mit Terminvorgaben für die Verwirklichung einer echten Wirtschafts- und Währungsunion erstellt. Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von dem Konzept der Kommission ("Blueprint"), das eine umfassende Analyse der wesentlichen Fragen und eine Bewertung der damit verbundenen rechtlichen Aspekte enthält. Ferner nimmt er Kenntnis von den Beiträgen des Europäischen Parlaments. Der Europäische Rat legt dar, welche die nächsten Schritte im Rahmen des Prozesses zur Vollendung der WWU sein werden, der für die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets auf tieferer Integration und stärkerer Solidarität beruht.
Der Prozess der Vollendung der WWU wird auf dem institutionellen und rechtlichen Rahmen der EU aufbauen. Er wird offen und transparent gegenüber den Mitgliedstaaten sein, deren Währung nicht der Euro ist. Während des gesamten Prozesses wird die Integrität des Binnenmarktes uneingeschränkt gewahrt, auch in den verschiedenen Gesetzgebungsvorschlägen, die noch vorgelegt werden. Ferner ist es wichtig, für die am einheitlichen Aufsichtmechanismus (EAM) teilnehmenden Mitgliedstaaten und für die nicht daran teilnehmenden Mitgliedstaaten gleiche Bedingungen sicherzustellen.
Die unmittelbare Priorität besteht darin, den Rahmen für eine stärkere wirtschaftspolitische Steuerung – mit dem Gesetzgebungspaket zur wirtschaftspolitischen Steuerung (Sechserpaket), dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung (SKS-Vertrag) und dem Gesetzgebungspaket zur haushaltspolitischen Überwachung (Zweierpaket) – zu vollenden und umzusetzen. Nachdem bei den Kernelementen des Zweierpakets entscheidende Fortschritte erreicht worden sind, fordert der Europäische Rat die beiden Gesetzgeber auf, das Paket rasch anzunehmen.
Gleichermaßen ist es dringend notwendig, auf dem Weg zu einem stärker integrierten Finanzrahmen voranzukommen, der dazu beitragen wird, eine normale Kreditvergabe wiederherzustellen, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die notwendigen Anpassungen bei unseren Volkswirtschaften herbeizuführen.
Der einheitliche Aufsichtsmechanismus stellt einen großen qualitativen Fortschritt auf dem Weg zu einem stärker integrierten Finanzrahmen dar. Der Europäische Rat begrüßt die Einigung, die am 13. Dezember 2012 im Rat über den einheitlichen Aufsichtsmechanismus erzielt wurde, und fordert die beiden Gesetzgeber auf, rasch zuzustimmen, so dass die Umsetzung möglichst bald erfolgen kann. Er unterstreicht nochmals die Bedeutung der neuen Vorschriften über die Eigenkapitalanforderungen für Banken (CRR/CRD), die von oberster Priorität für die Ausarbeitung des einheitlichen Regelwerks sind, und fordert alle Parteien auf, auf eine Einigung über diese Vorschriften und deren rasche Annahme hinzuarbeiten.
Der Europäische Rat fordert die beiden Gesetzgeber dringend auf, vor Juni 2013 Einigung über die Vorschläge für eine Richtlinie über Sanierung und Abwicklung und für eine Richtlinie über Einlagensicherungssysteme zu erzielen; seinerseits sollte der Rat bis Ende März 2013 Einigung darüber erzielen. Sobald diese Richtlinien angenommen sind, sollten sie von den Mitgliedstaaten vorrangig umgesetzt werden.
Der Europäische Rat erwartet, dass die Kommission die Vorschläge der hochrangigen Expertengruppe zur Struktur des Bankensektors der EU rasch weiterverfolgt.
Es ist von ausschlaggebender Bedeutung, den Teufelskreis zwischen Banken und Staaten zu durchbrechen. Im Anschluss an die Gipfelerklärung der Mitglieder des Euro-Währungsgebiets vom Juni 2012 und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2012 sollte im ersten Halbjahr 2013 schnellstmöglich ein operativer Rahmen vereinbart werden, einschließlich einer Definition für Altlasten ("legacy assets"), damit der Europäische Stabilitätsmechanismus Banken auf der Grundlage eines ordentlichen Beschlusses direkt rekapitalisieren kann, sobald ein wirksamer einheitlicher Aufsichtsmechanismus eingerichtet sein wird. Dies wird in völliger Übereinstimmung mit dem Binnenmarkt erfolgen.
In einem Umfeld, in dem die Bankenaufsicht effektiv einem einheitlichen Aufsichtsmechanismus übertragen wird, ist auch ein einheitlicher Abwicklungsmechanismus erforderlich, der mit den notwendigen Befugnissen ausgestattet ist, um sicherzustellen, dass jede Bank in den teilnehmenden Mitgliedstaaten mit geeigneten Instrumenten abgewickelt werden kann. Daher sollte die Arbeit an den Vorschlägen für eine Richtlinie über Sanierung und Abwicklung und für eine Richtlinie über Einlagensicherungssysteme beschleunigt werden, damit sie im Einklang mit Nummer 8 angenommen werden können. In diesen Fragen muss für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Herkunfts- und Aufnahmestaat gesorgt werden. Die Kommission wird im Laufe des Jahres 2013 einen Vorschlag für einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus für die am EAM teilnehmenden Mitgliedstaaten vorlegen, den die beiden Gesetzgeber vorrangig prüfen sollten, damit er während der gegenwärtigen Wahlperiode des EP angenommen werden kann. Der einheitliche Abwicklungsmechanismus sollte die Finanzmarktstabilität sichern und einen wirksamen Rahmen zur Abwicklung von Finanzinstituten bieten und gleichzeitig die Steuerzahler im Falle von Bankenkrisen schützen. Er sollte auf Beiträgen des Finanzsektors selbst basieren und eine geeignete und wirksame Letztsicherung ("Backstop") einschließen. Diese Letztsicherung sollte dadurch, dass sichergestellt wird, dass die öffentliche Unterstützung über nachträglich bei der Finanzwirtschaft erhobene Abgaben wieder ausgeglichen wird, mittelfristig haushaltsneutral sein.
Damit die WWU Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit im globalen Kontext und Beschäftigung und insbesondere im Euro-Währungsgebiet gewährleisten kann, müssen einige weitere wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Koordinierung der Wirtschaftspolitik und den Grundzügen der Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets, darunter Maßnahmen zur Förderung der Vertiefung des Binnenmarktes und zum Schutz seiner Integrität, eingehender geprüft werden. Zu diesem Zweck wird der Präsident des Europäischen Rates in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten der Kommission nach Konsultationen mit den Mitgliedstaaten dem Europäischen Rat auf seiner Tagung im Juni 2013 mögliche Maßnahmen und einen Fahrplan mit Terminvorgaben zu den folgenden Fragen unterbreiten:
Koordinierung der nationalen Reformen: Die teilnehmenden Mitgliedstaaten werden ersucht, im Einklang mit Artikel 11 des SKS-Vertrags sicherzustellen, dass alle von ihnen geplanten größeren wirtschaftspolitischen Reformen vorab erörtert und gegebenenfalls zwischen ihnen koordiniert werden. In diese Koordinierung werden die Organe der EU gemäß den diesbezüglichen Erfordernissen des Rechts der EU einbezogen. Die Kommission hat ihre Absicht bekundet, einen Vorschlag für einen Rahmen zur Vorabkoordinierung größerer wirtschaftspolitischer Reformen im Rahmen des Europäischen Semesters vorzulegen;
soziale Dimension der WWU, einschließlich sozialer Dialog;
Durchführbarkeit und Modalitäten von gegenseitig vereinbarten Verträgen für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum: Durch individuelle Vereinbarungen vertraglicher Natur mit den EU-Organen könnten Eigenverantwortung und Effektivität gesteigert werden. Derartige Vereinbarungen sollten entsprechend der Lage der jeweiligen Mitgliedstaaten differenziert werden. Dies würde alle dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten binden, aber auch die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten können sich dafür entscheiden, vergleichbare Vereinbarungen zu schließen;
Solidaritätsmechanismen, durch die die Anstrengungen derjenigen Mitgliedstaaten, die solche vertraglichen Vereinbarungen für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum schließen, unterstützt werden können.
Die Steuerung innerhalb des Euro-Währungsgebiets sollte aufbauend auf dem SKS-Vertrag und unter Berücksichtigung der Gipfelerklärung der Mitglieder des Euro-Währungsgebiets vom 26. Oktober 2011 weiter verbessert werden. Die Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets werden aufgefordert, auf ihrer Tagung im März 2013 unter vollständiger Wahrung von Artikel 12 Absatz 3 des SKS-Vertrags eine Verfahrensordnung für ihre Tagungen anzunehmen.
Während des gesamten Prozesses besteht das allgemeine Ziel weiterhin darin, demokratische Legitimität und Rechenschaftspflicht jeweils auf der Ebene sicherzustellen, auf der Beschlüsse gefasst und angewandt werden. Jeder weitere Schritt in Richtung einer verstärkten wirtschaftspolitischen Steuerung wird mit weiteren Schritten in Richtung einer verstärkten Legitimität und Rechenschaftspflicht einhergehen müssen. Auf nationaler Ebene würden Schritte hin zu einer weitergehenden Integration der haushalts- und wirtschaftspolitischen Rahmen es erforderlich machen, dass die Mitgliedstaaten die angemessene Beteiligung ihrer Parlamente sicherstellen. Eine weitergehende Integration der Politikgestaltung und eine verstärkte Bündelung von Befugnissen müssen mit einer entsprechenden Beteiligung des Europäischen Parlaments einhergehen. Neue Mechanismen im Einklang mit Artikel 13 des SKS-Vertrags und des Protokolls Nr. 1 der Verträge, mit denen sich der Grad der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament erhöhen lässt, können zu diesem Prozess beitragen. Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente werden gemeinsam festlegen, wie eine Konferenz von Vertretern, auf der Fragen im Zusammenhang mit der WWU erörtert werden, organisiert und gefördert wird.
Jahreswachstumsbericht
Der Europäische Rat begrüßt die fristgerechte Vorlage des Jahreswachstumsberichts durch die Kommission, mit der das Europäische Semester 2013 eingeleitet wird. Er erklärt, dass die Anstrengungen auf nationaler und europäischer Ebene 2013 fortgesetzt werden müssen und sich auf die im März vereinbarten fünf Prioritäten konzentrieren sollten, nämlich
Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung,
Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft,
Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit,
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise und
Modernisierung der Verwaltungen.
Der Rat wird das Paket des Jahreswachstumsberichts entsprechend dem Fahrplan des künftigen Vorsitzes und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Berichts des Vorsitzes über die Erfahrungen aus dem Europäischen Semester 2012 eingehender prüfen, um dem Europäischen Rat auf seiner Tagung im März 2013 eine Stellungnahme vorlegen zu können. Der Europäische Rat wird sich dann auf die erforderlichen Vorgaben für die Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und die nationalen Reformprogramme wie auch für die Durchführung der Leitinitiativen der EU verständigen. Die Kommission wird ersucht, in ihren nächsten Jahreswachstumsbericht eine Leistungsbewertung der Arbeits- und Gütermärkte im Hinblick auf die Förderung von Beschäftigung und Wachstum aufzunehmen.
Die Vollendung des Binnenmarkts kann einen großen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung leisten und ist ein Kernstück der Antwort der Union auf die Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise. Der Europäische Rat hat den Sachstand in Bezug auf die vorrangigen Vorschläge der Binnenmarktakte I ermittelt und begrüßt die Einigung der teilnehmenden Mitgliedstaaten über das einheitliche Patent sowie die Einigung über die alternative Streitbeilegung und die Online-Streitbeilegung für Rechtsstreitigkeiten der Verbraucher. Er ruft die beiden Gesetzgeber auf, die noch offenen Dossiers der Binnenmarktakte I vordringlich abzuschließen. Insbesondere sollte der Rat seine Beratungen über die Berufsqualifikationen, die öffentliche Auftragsvergabe, die Entsendung von Arbeitnehmern sowie die elektronische Signatur und die elektronische Identifizierung beschleunigen. Hinsichtlich der Binnenmarktakte II fordert der Europäische Rat die Kommission auf, bis zum Frühjahr 2013 alle zentralen Vorschläge vorzulegen. Er ersucht den Rat und das Europäische Parlament, diesen Vorschlägen die höchste Priorität einzuräumen, damit sie spätestens bis zum Ende der derzeitigen Wahlperiode des EP angenommen werden können. Ebenso müssen dringend Maßnahmen im Einklang mit den Mitteilungen der Kommission zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie bzw. zur Governance im Binnenmarkt ergriffen werden. Der Europäische Rat wird die Fortschritte bei allen Vorschlägen zum Binnenmarkt genau verfolgen.
Der Europäische Rat fordert die rasche Prüfung der Mitteilung der Kommission zur "intelligenten Rechtsetzung" und sieht der Veröffentlichung des ersten "KMU-Anzeigers" erwartungsvoll entgegen. Er begrüßt die Vorschläge der Kommission, als Teil ihres Gesamtansatzes für eine "intelligente Rechtsetzung" den Regelungsaufwand zu verringern und Vorschriften aufzuheben, die nicht länger von Nutzen sind. Er hofft auf konkrete Fortschritte und erwartet einen Bericht auf seiner Tagung im März 2013.
Unter Hinweis auf die Erklärung der Staats- und Regierungschefs vom Januar 2012 und die Schlussfolgerungen seiner Tagungen vom März, Juni und Oktober 2012 begrüßt der Europäische Rat die Fortschritte, die im Laufe des Jahres hinsichtlich eines umfassenden Ansatzes der Union zur Jugendbeschäftigung gemacht wurden. Er fordert den Rat auf, die Vorschläge des Pakets zur Jugendbeschäftigung unter Berücksichtigung der jeweiligen einzelstaatlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse unverzüglich zu prüfen, insbesondere damit 2013 frühzeitig die Empfehlung zu einer "Jugendgarantie" angenommen werden kann. Er ersucht die Kommission, den Qualitätsrahmen für Praktika zügig fertigzustellen, die Allianz für Ausbildungsverhältnisse zu schaffen und den Vorschlag für die neue EURES-Verordnung vorzulegen. Der Rat, die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten zügig für Folgemaßnahmen zur Mitteilung der Kommission "Neue Denkansätze für die Bildung" sorgen.
II. SONSTIGE PUNKTE
Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Der Europäische Rat erinnert an seine Schlussfolgerungen vom Dezember 2008 und stellt fest, dass die Europäische Union in der heutigen, im Wandel begriffenen Welt dazu aufgerufen ist, größere Verantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu übernehmen, um die Sicherheit ihrer Bürger und die Verfolgung ihrer Interessen zu gewährleisten.
In dieser Hinsicht bleibt der Europäische Rat einer größeren Wirksamkeit seiner Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) als eines konkreten Beitrags der Union zum internationalen Krisenmanagement verpflichtet. Die EU spielt eine wichtige Rolle in ihrer Nachbarschaft und in der Welt. Der Europäische Rat erinnert daran, dass GSVP-Missionen und -Operationen ein zentrales Element des umfassenden Ansatzes der EU in Krisengebieten wie den westlichen Balkanstaaten, dem Horn von Afrika, dem Nahen und Mittleren Osten, der Sahelzone, Afghanistan und dem Südkaukasus sind, und er ist weiterhin fest entschlossen, die Wirksamkeit und Effizienz dieser Einsätze zu steigern. Er erinnert ferner daran, dass GSVP-Missionen und -Operationen je nach den Erfordernissen der jeweiligen Situation in enger Abstimmung mit anderen einschlägigen internationalen Akteuren, wie den VN, der NATO, der OSZE und der Afrikanischen Union, und mit Partnerländern durchgeführt werden sollten. Die Verstärkung der Zusammenarbeit mit interessierten Partnern unter den europäischen Nachbarn ist in dieser Hinsicht von besonderer Bedeutung.
Der Europäische Rat hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten der Union bereit sein müssen, zukunftsorientierte Fähigkeiten, sowohl im zivilen Bereich als auch im Bereich der Verteidigung, bereitzustellen, damit Verantwortung im Bereich der Sicherheit übernommen werden kann. Er betont, dass die derzeitigen finanziellen Engpässe deutlich machen, dass eine Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit zur Entwicklung militärischer Fähigkeiten und zum Schließen der kritischen Lücken, auch solcher, die bei den jüngsten Einsätzen festgestellt wurden, dringend notwendig ist. Er hebt auch hervor, dass eine solche Zusammenarbeit nutzbringend sein könnte für Beschäftigung, Wachstum, Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der Europäischen Union.
Der Europäische Rat ersucht die Hohe Vertreterin, insbesondere über den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Europäische Verteidigungsagentur sowie die Kommission – die alle im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit handeln und bei Bedarf eng zusammenarbeiten – weitere Vorschläge und Maßnahmen zur Stärkung der GSVP und zur Verbesserung der Verfügbarkeit von benötigten zivilen und militärischen Fähigkeiten auszuarbeiten und spätestens im September 2013 im Hinblick auf die Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2013 über solche Initiativen Bericht zu erstatten. Die Mitgliedstaaten werden in diesen gesamten Prozess eng eingebunden.
Hierzu hebt der Europäische Rat unter anderem folgende Aspekte hervor:
Erhöhung der Wirksamkeit, öffentlichen Wahrnehmung und Wirkung der GSVP durch
Weiterentwicklung des umfassenden Ansatzes für Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Stabilisierung, unter anderem durch die Entwicklung der Fähigkeit, auf neue sicherheitspolitische Herausforderungen zu reagieren;
Stärkung der Fähigkeit der EU, für das gesamte Spektrum der Krisenbewältigungsmaßnahmen die richtigen zivilen und militärischen Fähigkeiten und das richtige Personal schnell und wirksam einzusetzen.
Intensivierung der Entwicklung von Verteidigungsfähigkeiten durch
Ermittlung bestehender Überlappungen und Fähigkeitslücken und Festlegung der Prioritäten bei den künftigen Erfordernissen in Bezug auf europäische zivile und militärische Fähigkeiten;
Erleichterung einer systematischeren und längerfristig angelegten europäischen Verteidigungszusammenarbeit, auch durch Bündelung und gemeinsame Nutzung militärischer Fähigkeiten; sowie zu diesem Zweck von Anfang an die systematische Berücksichtigung einer möglichen Zusammenarbeit in der nationalen Verteidigungsplanung der Mitgliedstaaten;
Erleichterung von Synergien zwischen bilateralen, subregionalen, europäischen und multilateralen Initiativen, einschließlich der Initiativen "Bündelung und gemeinsame Nutzung" der EU und "Intelligente Verteidigung" der NATO.
Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch
Aufbau einer stärker integrierten, nachhaltigen, innovativen und wettbewerbsfähigen europäischen verteidigungstechnologischen und -industriellen Basis;
Schaffung von mehr Synergien zwischen ziviler und militärischer Forschung und Entwicklung; Förderung eines gut funktionierenden Verteidigungsmarktes, insbesondere durch die wirksame Anwendung der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe und über die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern, der KMU offensteht und Nutzen aus ihren Beiträgen zieht.
Der Europäische Rat wird im Dezember 2013 die Fortschritte im Hinblick auf diese Ziele prüfen, die Lage beurteilen und auf der Grundlage von Empfehlungen seines Präsidenten Orientierungen geben, indem er unter anderem Prioritäten und Fristen setzt, um die Wirksamkeit der Anstrengungen sicherzustellen, mit denen die Union ihrer Verantwortung im Bereich der Sicherheit gerecht werden will.
Regionale Strategien
Der Europäische Rat verweist auf seine Schlussfolgerungen vom Juni 2011 und sieht vorbehaltlich der Bewertung des Konzepts der makroregionalen Strategien gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 13. April 2011 einer neuen Strategie der EU für die Region der Adria und des Ionischen Meeres, die die Kommission bis Ende 2014 vorlegen wird, mit Interesse entgegen. Er fordert ferner die rasche Umsetzung der überarbeiteten EU-Strategie für den Ostseeraum. Zur Stärkung der Zusammenarbeit mit den Nachbarländern fordert er den Rat auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Nördliche Dimension und ihre Partnerschaften in vollem Umfang zu nutzen.
Erweiterung und Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess
Der Europäische Rat begrüßt und billigt die Schlussfolgerungen zur Erweiterung sowie zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess, die der Rat am 11. Dezember 2012 angenommen hat.
Syrien
Der Europäische Rat bekundet seine Erschütterung über die weitere Verschlechterung der Lage in Syrien. Er billigt die Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Dezember 2012. Er begrüßt überdies die Ergebnisse des 4. Ministertreffens der Gruppe der Freunde des syrischen Volkes vom 12. Dezember 2012 in Marrakesch. Er beauftragt den Rat (Auswärtige Angelegenheiten), sich mit allen Optionen zu befassen, mit denen der Opposition Unterstützung und Hilfe geleistet werden kann und die größere Unterstützung für den Schutz der Zivilbevölkerung ermöglichen. Er bekräftigt seine Auffassung, dass in Syrien ein politischer Übergang hin zu einer Zukunft ohne Präsident Assad und sein unrechtmäßiges Regime vonnöten ist. Wir unterstützen eine Zukunft, die demokratisch und inklusiv ist und damit die Menschenrechte und die Rechte von Minderheiten uneingeschränkt wahrt. Der Europäische Rat wird die Lage in Syrien weiterhin vorrangig behandeln.