D/11/4

SECRETARIAT GENERAL
Bruxelles, le 24 juin 2011
TEXTE DE
CONSEIL EUROPEEN – BRUXELLES
23 & 24 juin 2011
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Die Delegationen erhalten anbei die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Tagung vom 23./24. Juni 2011).
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Der Europäische Rat hat es begrüßt, dass die Umsetzung des im vergangenen März vereinbarten umfassenden Maßnahmenpakets, mit dem Europa auf den Weg zu einem nachhaltigen und beschäftigungswirksamen Wachstum zurückgeführt und die wirtschaftspolitische Steuerung gestärkt werden soll, nahezu abgeschlossen ist. Er begrüßte insbesondere die zu dem künftigen ESM und zu der geänderten EFSF erreichte Einigung sowie die wesentlichen Fortschritte hinsichtlich der Gesetzgebungsvorschläge zur wirtschaftspolitischen Steuerung. Mit der gemeinsamen Bewertung der Programme der Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Beurteilung der Kommission und mit der Billigung der länderspezifischen Empfehlungen, die bei künftigen Beschlüssen der Mitgliedstaaten zu ihrer Haushaltspolitik und zu ihren Strukturreformen zu berücksichtigen sind, schloss er das erste Europäische Semester ab. In diesem Zusammenhang nahm er die Zusage der am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten zur Kenntnis, im nächsten Jahr ehrgeiziger und präziser formulierte Verpflichtungen einzugehen. Der Europäische Rat nahm eine Bewertung der Lage der Mitgliedstaaten, die über ein Anpassungsprogramm verfügen, vor. In Bezug auf Griechenland erzielten die Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets Einigung über das weitere Vorgehen; sie ersuchten ihre Finanzminister, die entsprechenden Arbeiten abzuschließen, damit die erforderlichen Beschlüsse Anfang Juli getroffen werden können.
Nach einer eingehenden Aussprache legte der Europäische Rat Leitlinien für die Weiterentwicklung der Migrationspolitik der EU in Bezug auf die Verwaltung des Schengen-Raums, den Schutz der Außengrenzen, den Aufbau von Partnerschaften mit den südlichen Nachbarländern und die Vollendung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bis 2012 fest.
Der Europäische Rat kam überein, dass die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien bis Ende Juni 2011 abgeschlossen werden sollten, und bestätigte damit sein entschlossenes Eintreten für die Erweiterungsperspektive der westlichen Balkanstaaten.
Der Europäische Rat erörterte die Entwicklungen in seiner südlichen Nachbarregion und nahm eine gesonderte Erklärung zu diesem Thema an.
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WIRTSCHAFTSPOLITIK
Mit dieser Tagung des Europäischen Rates wird das erste Europäische Semester abgeschlossen, das die Gelegenheit einer gemeinsamen Bewertung der von den Mitgliedstaaten vorgesehenen einzelstaatlichen Maßnahmen bietet. Angesichts dieser ersten Erfahrungen mit dem Europäischen Semester vertritt der Europäische Rat die Ansicht, dass es sich als eine wirksame Steuerungsmethode zur integrierten, transparenten und fristgerechten Unterstützung der Politikgestaltung auf europäischer und nationaler Ebene erweisen kann. Mit der gleichzeitigen Vorlage der Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und der nationalen Reformprogramme kann die EU die wachstums- und haushaltspolitischen Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten zusammen bewerten und sich mit etwaigen Risiken, Ungleichgewichten oder Zielkonflikten auseinandersetzen.
Der Europäische Rat hat auf der Grundlage der Beurteilung der Kommission die von den Mitgliedstaaten dargelegten Politiken und Maßnahmen erörtert. Diese bilden eine gute Ausgangsbasis für die Festigung des Aufschwungs in Europa, für die Bewältigung der haushaltspolitischen Herausforderungen und für die Förderung ehrgeizigerer Reformen auf nationaler Ebene. Der Europäische Rat stellt fest, dass sämtliche Mitgliedstaaten eindeutig entschlossen sind, alles Erforderliche zu tun, um den Stabilitäts- und Wachstumspakt uneingeschränkt umzusetzen. Die Mitgliedstaaten haben gute Fortschritte bei der Festlegung der Maßnahmen erzielt, mit denen die Kernziele und sonstigen Zielsetzungen der Strategie Europa 2020 für Beschäftigung und nachhaltiges Wachstum verwirklicht werden sollen. Einige dieser Ziele können nach derzeitigem Stand erreicht werden, bei anderen (Beschäftigung, Energieeffizienz, FuE, Armutsbekämpfung und tertiäre Bildung) sind jedoch noch zusätzliche Anstrengungen erforderlich. Vorrangige Aufgaben sollten ferner die Gewährleistung stabiler gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen, die Wiederherstellung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, die Korrektur der makroökonomischen Ungleichgewichte und die Stärkung des Finanzsektors sein.
Der Europäische Rat unterstützt die vom Rat gebilligten länderspezifischen Empfehlungen und fordert alle Mitgliedstaaten auf, ihnen in ihren nationalen Entscheidungen über Haushalt und Strukturreformen gebührend Rechnung zu tragen und die aufgezeigten Schwachstellen zu beheben.
Die nationalen Anstrengungen müssen durch Maßnahmen auf Ebene der Europäischen Union unterstützt werden, wobei insbesondere angestrebt wird, das Potenzial der EU für Wirtschaftswachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen uneingeschränkt zu erschließen. In diesem Zusammenhang sollten die Arbeiten zur Verwirklichung der Binnenmarktakte und der Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 beschleunigt werden, wobei der Schwerpunkt auf die vom Rat am 30. Mai 2011 bestimmten Prioritäten zu legen ist. Insbesondere muss der Verwaltungsaufwand für KMU weiter verringert werden, und Kleinstunternehmen sollten gegebenenfalls von bestimmten künftigen Rechtsvorschriften ausgenommen werden oder zumindest einer weniger strengen Regelung unterliegen. In diesem Zusammenhang begrüßt der Europäische Rat die Zusage der Kommission, die Auswirkungen künftiger Rechtsvorschriften auf Kleinstunternehmen zu bewerten und den Besitzstand auf bestehende Verpflichtungen hin zu überprüfen, von denen diese Unternehmen ausgenommen werden könnten. Er vereinbarte auf seiner Tagung im Dezember 2011 auf diese Fragen zurückzukommen. Ferner wird die Kommission ersucht, einen Fahrplan für die Vollendung des digitalen Binnenmarkts bis 2015 zu erstellen. Die Kommission wird ersucht, im Oktober 2011 über diese wachstumsfördernden Bereiche Bericht zu erstatten, damit bis zur Frühjahrstagung 2012 des Europäischen Rates diesbezüglich Fortschritte erzielt werden können.
Die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten haben Verpflichtungen vorgelegt, die insgesamt über 100 Einzelmaßnahmen umfassen1. Diese Verpflichtungen stellen einen positiven ersten Schritt zur Erreichung der Ziele des Paktes dar und müssen jetzt auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Die Staats- und Regierungschefs werden sich im Dezember 2011 vor der Einleitung des nächsten Europäischen Semesters erneut mit einigen den Pakt betreffenden Themen befassen.
Bei der Festlegung ihrer künftigen Verpflichtungen werden die teilnehmenden Mitgliedstaaten Folgendes gewährleisten:
einen umfassenderen Geltungsbereich: Die Verpflichtungen sollten sich verstärkt auf das Vorziehen wachstumsfördernder Reformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, z.B. in netzgebundenen Wirtschaftszweigen und im Dienstleistungssektor, konzentrieren, und es sollte ein größerer Schwerpunkt auf die Stärkung der Finanzstabilität gelegt werden;
einen konkreteren Ansatz: Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, ihre künftigen Verpflichtungen so konkret und so messbar wie möglich zu gestalten; dabei sollten sie detailliert ausführen, wie und wann die Verpflichtungen erfüllt werden sollen, damit die Fortschritte langfristig messbar sind und der Leistungsvergleich mit anderen Mitgliedstaaten sowie den strategischen Partnern der EU erleichtert wird;
ein ehrgeizigeres Vorgehen: Die Mitgliedstaaten sollten angeben, wenn zukunftsorientierte Reformvorhaben auf den Pakt zurückgehen, und sie sollten bewährten Vorgehensweisen Rechnung tragen;
eine pragmatische Koordinierung der Steuerpolitik: Die Kommission und die Finanzminister der teilnehmenden Mitgliedstaaten werden gebeten, bis Dezember 2011 über Fortschritte bei ihren strukturierten Beratungen über steuerpolitische Themen zu berichten, insbesondere zur Gewährleistung des Austauschs bewährter Vorgehensweisen, der Vermeidung steuerschädlicher Praktiken und der Vorlage von Vorschlägen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Im Einklang mit dem Pakt hat die Kommission einen Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage unterbreitet.
Der Europäische Rat wird die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates und ihrer Verpflichtungen nach dem Pakt im März 2012 auf der Grundlage des Jahreswachstumsberichts der Kommission bewerten.
Der Abschluss der Doha-Verhandlungsrunde würde eine wesentliche Förderung des Wirtschaftswachstums und der Wettbewerbsfähigkeit bewirken. Der Europäische Rat bekräftigt, dass die EU dafür eintritt, den Prozess der Handelsliberalisierung und der Ausarbeitung von Vorschriften zur Stärkung des multilateralen Systems voranzubringen, und dass sie bereit ist, alle Verhandlungsoptionen zu sondieren, mit denen die Doha-Runde zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden kann, wobei auch die Prioritäten der am wenigsten entwickelten Länder im Einklang mit dem Doha-Mandat berücksichtigt werden.
Das umfassende Maßnahmenpaket, das der Europäische Rat im vergangenen März gebilligt hat, ist nunmehr nahezu vollständig umgesetzt. Es wurde Einigung über den Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus und über die Änderung der EFSF erzielt. Die Mitgliedstaaten sollten sämtliche Schritte ergreifen, die für die Ratifizierung des ESM-Vertrags bis Ende 2012 und ein rasches Inkrafttreten der geänderten EFSF erforderlich sind. Bei den Beratungen über das Gesetzgebungspaket zur Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung wurden wesentliche Fortschritte erzielt, so dass dieses Paket voraussichtlich bald in erster Lesung angenommen werden kann. Im Bankensektor werden derzeit Belastungstests durchgeführt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Tests völlig glaubwürdig und transparent sind und unter uneingeschränkter Befolgung der Methode und der Leitlinien, die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vorgegeben wurden, durchgeführt werden und dass alle Beteiligten für Ergebnisse von höchster Qualität Sorge tragen. Alle erforderlichen Maßnahmen, die mit internationalen Standards voll und ganz im Einklang stehen, müssen rasch ergriffen werden, damit etwaige Schwächen von Banken, die im Zuge dieser Belastungstests aufgedeckt werden, behoben werden können.
Der Europäische Rat begrüßt die Fortschritte Irlands bei der Durchführung seines Reformprogramms, die bereits weit gediehen ist. Er begrüßt auch, dass die neu gewählte portugiesische Regierung fest entschlossen ist, ihre Reformprogramme uneingeschränkt umzusetzen. Auf der Grundlage eines parteienübergreifenden Konsenses über die Notwendigkeit der Reformen wird die konsequente Durchführung dieser Programme für ein langfristig tragbares Schuldenniveau sorgen und die Rückkehr Irlands und Portugals auf die Finanzmärkte erleichtern.
Die Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets bekräftigen, dass sie alle notwendigen Maßnahmen ergreifen werden, um die Finanzmarktstabilität im gesamten Euro-Währungsgebiet sicherzustellen.
Der Aufschwung ist im Euro-Währungsgebiet bereits deutlich zu spüren, und es hat sich mittlerweile wieder ein dauerhaftes und solides Wachstum eingestellt. Der Euro steht auf einem soliden Fundament, und wir sind äußerst zufrieden mit den seit Einführung des Euro erreichten Erfolgen in Bezug auf die Preisstabilität.
Was Griechenland betrifft, so erkennt der Europäische Rat an, dass im letzten Jahr erhebliche Fortschritte – insbesondere bei der Haushaltskonsolidierung – erzielt worden sind. Er begrüßt das fortdauernde energische Bekenntnis der griechischen Regierung zur Umsetzung des Anpassungsprogramms.
Der Europäische Rat ruft die nationalen Behörden auf, die notwendigen Anpassungsanstrengungen mit aller Entschlossenheit weiterzuführen, um das Land auf einen nachhaltigen Pfad zu führen. Es ist dringend erforderlich, dass in den kommenden Tagen ein mit der Kommission in Abstimmung mit der EZB und dem IWF vereinbartes umfassendes Reformpaket endgültig auf den Weg gebracht wird und dass die wichtigsten Gesetze über haushaltspolitische Strategie und Privatisierung vom griechischen Parlament verabschiedet werden. Dies wird entsprechend dem Antrag der griechischen Regierung, der vom griechischen Premierminister angekündigt wurde, die Grundlage dafür bieten, dass die Hauptparameter eines neuen Programms, das von den Partnern im Euro-Währungsgebiet und vom IWF nach der üblichen Praxis gemeinsam unterstützt wird, festgelegt werden und außerdem im Juli rechtzeitig Zahlungen zur Deckung des griechischen Finanzbedarfs erfolgen können.
Die Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets sind sich darin einig, dass die erforderlichen zusätzlichen Mittel mit Hilfe sowohl öffentlicher als auch privater Quellen aufgebracht werden müssen. Sie unterstützen das von der Euro-Gruppe am 20. Juni beschlossene Konzept, wonach eine freiwillige Beteiligung des privaten Sektors in Form einer informellen und freiwilligen Verlängerung der aktuellen griechischen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit angestrebt wird, um eine substanzielle Kürzung der im Rahmen des Programms erforderlichen jährlichen Mittel zu erreichen, wobei jedoch ein teilweiser Zahlungsausfall vermieden werden muss.
Die Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets fordern die Finanzminister auf, ihre Beratungen über die noch ungeklärten Fragen abzuschließen, damit bis Anfang Juli die erforderlichen Beschlüsse getroffen werden können.
Der Europäische Rat ruft alle politischen Parteien in Griechenland auf, die Hauptziele und wichtigsten politischen Maßnahmen des Programms zu unterstützen, damit sie konsequent und rasch verwirklicht werden können. Angesichts der Dauer, des Umfangs und der Art der Reformen, die in Griechenland erforderlich sind, ist nationale Einheit unabdingbare Voraussetzung für den Erfolg.
Der Europäische Rat begrüßt, dass die Kommission die Synergien zwischen dem Darlehensprogramm und den EU-Fonds verstärken will. Er unterstützt alle Bemühungen um eine Verbesserung der Fähigkeit Griechenlands, Mittel aus den EU-Fonds zu absorbieren, um Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Dies lässt sich bewerkstelligen, indem diese Mittel noch gezielter für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen eingesetzt werden. Darüber hinaus begrüßt und unterstützt der Europäische Rat die von der Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten durchgeführten Vorbereitungsarbeiten an einem umfassenden Programm zur technischen Unterstützung Griechenlands.
Die Staats- und Regierungschefs sind sich der Anstrengungen bewusst, die die Anpassungsmaßnahmen den griechischen Bürgern abverlangen, sind aber auch davon überzeugt, dass diese Opfer für die wirtschaftliche Erholung unverzichtbar sind und zu Stabilität und Wohlergehen des Landes in der Zukunft beitragen werden.
II. MIGRATION
Der im Vertrag verankerte freie Personenverkehr zählt zu den konkretesten und größten Errungenschaften der europäischen Integration und stellt eine Grundfreiheit dar. Der politische Orientierungsrahmen und die Zusammenarbeit im Schengen-Raum müssen weiter ausgebaut werden, damit das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten gefördert wird, die alle gleichermaßen dafür verantwortlich sind, dass sämtliche Schengen-Vorschriften gemäß den vereinbarten gemeinsamen Standards sowie im Einklang mit grundlegenden Prinzipien und Normen effektiv angewandt werden. Die Außengrenzen Europas müssen wirksam und einheitlich geschützt werden; Grundlage dafür sind gemeinsame Verantwortung, Solidarität und stärkere Zusammenarbeit in der Praxis.
Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 9./10. Juni 2011 sollte die Durchsetzung der gemeinsamen Vorschriften, insbesondere über das Schengen-Bewertungssystem, weiter verbessert und verstärkt werden, damit auf künftige Herausforderungen effizient reagiert werden kann. Um dies zu gewährleisten, ist ein wirksames und zuverlässiges Überwachungs- und Bewertungssystem vonnöten. Durch das künftige Schengen-Bewertungssystem werden die Kriterien auf der Grundlage des Besitzstands der EU gestärkt, angepasst und ausgeweitet. Die Bewertung unter Einbeziehung von Experten der Mitgliedstaaten, der Kommission und der zuständigen Stellen sollte auf EU-Ebene angesiedelt sein. Die Kommission wird ersucht, über die Ergebnisse der Bewertungen regelmäßig zu berichten und erforderlichenfalls Maßnahmen vorzuschlagen, um festgestellte Mängel zu beheben.
Ferner sollte ein Mechanismus eingeführt werden, der – ohne das Prinzip des freien Personenverkehrs zu beeinträchtigen – unter außergewöhnlichen Umständen greifen soll, in denen die Schengen-Zusammenarbeit insgesamt gefährdet ist. Er sollte eine Reihe von Maßnahmen umfassen, die schrittweise, differenziert und koordiniert angewandt werden, um einen Mitgliedstaat zu unterstützen, dessen Außengrenzen einem hohen Druck ausgesetzt sind. Diese Maßnahmen könnten Inspektionsbesuche, technische und finanzielle Hilfe sowie Unterstützung, Koordinierung und Intervention im Rahmen von Frontex umfassen.
Als allerletzte Möglichkeit könnte im Rahmen dieses Mechanismus eine Schutzklausel eingeführt werden, die es ermöglicht, ausnahmsweise eine Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen in wahrhaft kritischen Situationen zuzulassen, in denen ein Mitgliedstaat nicht mehr in der Lage ist, seine Verpflichtungen gemäß den Schengen-Vorschriften zu erfüllen. Eine derartige Maßnahme würde auf der Grundlage festgelegter objektiver Kriterien und einer gemeinsamen Bewertung getroffen, und ihr Geltungsbereich und ihre Dauer wären strikt begrenzt, wobei der Notwendigkeit Rechnung zu tragen ist, dass eine Reaktion in dringenden Fällen möglich sein muss. Dies wird die Rechte der Personen, die nach den Verträgen Freizügigkeit genießen, nicht beeinträchtigen.
Die Kommission wird ersucht, im September einen Vorschlag für einen solchen Mechanismus vorzulegen.
Die Verantwortung für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen liegt bei den Mitgliedstaaten, die dabei auch im gemeinsamen Interesse aller Mitgliedstaaten handeln. Um sicherzustellen, dass Europas Außengrenzen wirksam geschützt und dass überall dieselben Standards angewandt werden, müssen alle einschlägigen Instrumente optimal genutzt und erforderlichenfalls angepasst werden. Dem Ausbau des Europäischen Grenzüberwachungssystems wird Vorrang eingeräumt, damit es bis 2013 einsatzbereit ist und die für die Grenzüberwachung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mit seiner Hilfe sachdienliche Informationen austauschen und ihre Zusammenarbeit verbessern können.
Diese Anstrengungen werden auch dadurch verstärkt, dass die Arbeit an dem Vorhaben "intelligente Grenzen" zügig vorangetrieben wird, um zu gewährleisten, dass zur Bewältigung der Herausforderungen bei der Grenzkontrolle neue Technologien eingesetzt werden. Insbesondere sollten ein Einreise-/Ausreise-Registrierungssystem und ein Abfertigungsprogramm für registrierte Reisende eingeführt werden. Der Europäische Rat begrüßt, dass eine Einigung über die Agentur für das Betriebsmanagement von IT‑Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erzielt worden ist.
Die Arbeit von Frontex und sonstigen Stellen muss fortlaufend überwacht werden, um sicherzustellen, dass sie die Mitgliedstaaten beim Grenzmanagement an den Außengrenzen, bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und bei der Behandlung von Flüchtlingen weiter effizient unterstützen. Frontex wird mit den betreffenden Drittländern zusammenarbeiten. Der Europäische Rat begrüßt, dass eine Einigung über eine Änderung der Frontex-Verordnung erzielt worden ist, die die Effizienz der operativen Kapazitäten der Agentur steigern wird. Entsprechend dem Stockholmer Programm wird der Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Grenzschutzbeamten weiter ausgebaut, wobei insbesondere gemeinsame Schulungen und die gemeinsame Nutzung von Kapazitäten und Standards gefördert werden. Die Kommission wird ersucht, bis Ende des Jahres in enger Zusammenarbeit mit Frontex weitere Überlegungen hierzu zu unterbreiten.
Der Europäische Rat stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten sich derzeit schwierigen Situationen gegenübersehen, und bekräftigt, dass gegenüber den Mitgliedstaaten, die ganz unmittelbar von den Migrationsströmen betroffen sind, echte Solidarität in der Praxis geübt werden muss. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden weiter entsprechend der Entwicklung der Lage die erforderliche operative und finanzielle Hilfe leisten und dabei auf den Maßnahmen, die der Rat am 11. April 2011 vereinbart hat, aufbauen. Es werden die notwendigen Finanzmittel und technischen und personellen Ressourcen bereitgestellt, damit die Maßnahmen zur Unterstützung dieser Mitgliedstaaten fortgeführt und bei Bedarf verstärkt werden können. Der Europäische Rat begrüßt die freiwillige Ausweitung des Pilotprojekts für Personen, die internationalen Schutz in Malta genießen. Er sieht der Mitteilung, die die Kommission gegen Ende des Jahres zur innereuropäischen Solidarität vorlegen wird, erwartungsvoll entgegen.
Es bedarf einer konsequenten, strategischen Politik, um die Mobilität unter sicheren Rahmenbedingungen steuern zu können. Das Ziel muss sein, die eigentlichen Ursachen der Migration auf struktureller Ebene anzugehen. Zu diesem Zweck werden im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik Partnerschaften mit den Ländern der südlichen und östlichen Nachbarregion aufgebaut.
Zunächst wird die Europäische Union – wie die Kommission in ihrer jüngsten Mitteilung vorgeschlagen hat – einen breiten strukturierten Dialog über Migration, Mobilität und Sicherheit mit diesen Ländern aufnehmen, der beiden Seiten greifbare Vorteile bringen soll. Ein solcher Dialog sollte dringend mit denjenigen Partnerländern eingeleitet werden, die willens und in der Lage sind, diese Fragen konstruktiv zu behandeln. Die Mobilitätspartnerschaften werden – entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten der Partnerländer – individuell gestaltet, mit jedem Partnerland einzeln vereinbart und von den Anstrengungen und Fortschritten in allen Bereichen (Migration, Rückübernahme, Mobilität und Sicherheit) abhängig gemacht; zudem werden sie einen effizienten Überwachungsmechanismus einschließen. Dabei sollte nach Wegen gesucht werden, den Anteil der hierfür vorgesehenen Finanzmittel innerhalb des geltenden Haushaltsrahmens zu erhöhen.
Die Kommission wird ersucht, ihre Evaluierung des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage vorzulegen und darin aufzuzeigen, wie wir zu einem einheitlicheren, systematischeren und stärker strategisch ausgerichteten politischen Rahmen für unsere Beziehungen zu den betreffenden Drittländern gelangen können, und auch konkrete Vorschläge für den Ausbau der wichtigsten Partnerschaften der Union zu unterbreiten, wobei der Nachbarschaft der Union insgesamt Priorität einzuräumen ist.
Die jüngsten Entwicklungen haben die europäische Asylpolitik belastet. Für schutzbedürftige Menschen muss es sichere und effiziente Asylverfahren geben. Dies setzt wiederum voraus, dass der Besitzstand der Union in diesem Bereich uneingeschränkt angewandt wird. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) muss unbedingt bis 2012 vollendet werden; es sollte auf hohen Schutzstandards beruhen, verbunden mit fairen und wirksamen Verfahren, die Missbrauch verhindern können und eine zügige Prüfung von Asylanträgen ermöglichen, so dass die Tragfähigkeit des Systems gewährleistet ist. Die geänderten Vorschläge für die Asylverfahrensrichtlinie und für die Richtlinie über Aufnahmebedingungen, die die Kommission kürzlich vorgelegt hat, sollten eine neue Basis für die anstehenden Verhandlungen über zwei wichtige Bausteine des GEAS bieten. Eine Änderung sollte jedoch nicht dazu führen, dass vermehrt unbegründete Anträge eingereicht werden oder den Mitgliedstaaten höhere Gesamtkosten entstehen. Auf der Grundlage eines ausgewogenen Gesamtkonzepts unter Einbeziehung aller vorliegenden Vorschläge sollten diese Verhandlungen nun unverzüglich vorangebracht werden, damit die vorgenannten Hauptziele erreicht werden.
III. KROATIEN
Der Europäische Rat lobt die erheblichen Anstrengungen Kroatiens, dank deren die Beitrittsverhandlungen in die Endphase eingetreten sind. Die laufende Prüfung der verbleibenden Verhandlungskapitel durch den Rat wird unter voller Wahrung strikter Konditionalität entsprechend dem Verhandlungsrahmen durchgeführt. In Anbetracht der erzielten Fortschritte und der positiven Bewertung seitens der Kommission ruft der Europäische Rat den Rat auf, alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen, damit die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien auf der Grundlage der jüngst von der Kommission vorgelegten Entwürfe gemeinsamer Standpunkte bis Ende Juni 2011 abgeschlossen werden können und der Beitrittsvertrag vor Ende des Jahres unterzeichnet werden kann. Kroatien sollte seine Reformanstrengungen – insbesondere in Bezug auf Justiz und Grundrechte – mit ungebrochenem Elan fortführen, so dass es ab dem Zeitpunkt des Beitritts alle sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Verpflichtungen uneingeschränkt erfüllen kann. Die Überwachung dieser Reformanstrengungen bis zum Beitritt wird Kroatien und den derzeitigen Mitgliedstaaten diesbezüglich die nötige Gewissheit geben. Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit alle geeigneten Maßnahmen ergreifen.
Diese Entwicklungen verleihen der europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten neue Impulse, sofern diese Staaten nicht vom Reformweg abweichen. Der Europäische Rat wird auf seiner Tagung im Dezember 2011 auf dieses Thema zurückkommen. In diesem Zusammenhang begrüßt er die Festnahme von Ratko Mladić und seine Überstellung an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien; dies ist ein positiver Schritt nicht nur für die internationale Gerichtsbarkeit, sondern auch für die EU-Perspektive Serbiens.
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SONSTIGE PUNKTE
Der Europäische Rat hat
Herrn Mario Draghi für die Zeit vom 1. November 2011 bis zum 31. Oktober 2019 zum Präsidenten der Europäischen Zentralbank ernannt;
eine Erklärung zur südlichen Nachbarregion (siehe Anlage) angenommen, das in den Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2011 dargelegte neue Konzept für die Beziehungen zu den Nachbarländern der Europäischen Union gebilligt und auf die Bedeutung des Gipfeltreffens zur Östlichen Partnerschaft am 29./30. September 2011 in Warschau hingewiesen;
die EU-Strategie für den Donauraum gebilligt und – wie schon der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 13. April 2011 – an alle einschlägigen Akteure appelliert, diese Strategie unverzüglich umzusetzen. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, ihre Beratungen über mögliche zukünftige makroregionale Strategien, insbesondere für die Region der Adria und des Ionischen Meeres, in Zusammenarbeit mit der Kommission fortzusetzen;
den Bericht des Vorsitzes über die Einbeziehung der Roma unter Hervorhebung seiner besonderen Bedeutung gebilligt und dazu aufgerufen, die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Mai 2011 zum EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 rasch umzusetzen; dies betrifft insbesondere die Ausarbeitung nationaler Strategien der Mitgliedstaaten zur Einbeziehung der Roma oder integrierter Maßnahmenpakete im Rahmen ihrer allgemeinen Politik für soziale Einbeziehung bzw. die Aktualisierung oder Weiterentwicklung ihrer vorhandenen Strategien und Maßnahmenpakete bis Ende 2011;
den Jahresbericht über die Entwicklungshilfeziele der EU begrüßt und festgestellt, dass die EU 2010 zwar nach wie vor der bei weitem größte Geber weltweit war, das gemeinsame Zwischenziel für 2010 jedoch nicht erreicht wurde; er hat bekräftigt, dass er entschlossen ist, die Zielquote bis 2015 zu erfüllen, wie bereits in seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2005 dargelegt.
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ANLAGE
ERKLÄRUNG ZUR SÜDLICHEN NACHBARREGION
Der Europäische Rat bekräftigt die Grundsätze und Ziele, die er in seiner Erklärung vom 11. März 2011 und in seinen Schlussfolgerungen vom 25. März 2011 zur südlichen Nachbarregion dargelegt hat. Er begrüßt die Gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin und der Europäischen Kommission "Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel" vom 25. Mai 2011. Er billigt vorbehaltlos die am 20. Juni 2011 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zur Europäischen Nachbarschaftspolitik und fordert rasche Fortschritte bei der Umsetzung von konkreten Maßnahmen im Einklang mit den vom Rat vereinbarten Grundsätzen und Zielen.
Der Europäische Rat begrüßt die Unterstützung des demokratischen Wandels in der südlichen Nachbarregion Europas durch die G8. Er hebt erneut die Bedeutung der Union für den Mittelmeerraum hervor und betont, wie wichtig es ist, rasch konkrete und wichtige Projekte im Rahmen der Union für den Mittelmeerraum einzuleiten.
Der Europäische Rat begrüßt die Schritte auf dem Weg zu einem demokratischen Wandel, die derzeit in der Region unternommen werden, insbesondere in Ägypten und Tunesien. Er lobt die Ankündigung der wesentlichen Elemente der neuen Verfassung in Marokko, begrüßt das neuerliche Bekenntnis zu politischen Reformen einschließlich einer Überprüfung der Verfassung in Jordanien und nimmt erfreut Kenntnis von der Aufhebung des Ausnahmezustands und den geplanten Verfassungsreformen in Algerien. Er unterstreicht, dass im Reformprozess Dialog und die Einbeziehung aller Akteure unabdingbar sind, und er wird die Umsetzung dieser Reformen aufmerksam verfolgen.
Der Europäische Rat bekräftigt, dass er die Libyen-Resolutionen 1970 und 1973 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und die Bemühungen der EU-Mitgliedstaaten zu ihrer Umsetzung uneingeschränkt unterstützt. Er billigt vorbehaltlos die am 20. Juni 2011 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zu Libyen und erneuert seinen Aufruf an Oberst Gaddafi, unverzüglich abzutreten. Der demokratische Wandel in Libyen ist für die Europäische Union nach wie vor von vorrangiger Bedeutung. Der Europäische Rat hebt die zentrale Rolle hervor, die der Nationale Übergangsrat in diesem Prozess als Vertreter der Bestrebungen des libyschen Volkes spielt.
Der Europäische Rat verurteilt aufs Schärfste die anhaltende Unterdrückung und die unannehmbare und schockierende Gewalt, mit der das syrische Regime weiterhin gegen seine eigenen Bürger vorgeht. Er nimmt mit großer Sorge Kenntnis von Berichten über Handlungen des syrischen Militärs in der Nähe der türkischen Grenze bei Khirbet al-Jouz und bekräftigt seine früheren Aufrufe, äußerste Zurückhaltung zu üben. Indem das Regime den Weg der Unterdrückung gewählt hat, anstatt seine eigenen Versprechen bezüglich breit angelegter Reformen zu erfüllen, stellt es seine Legitimität in Frage. Die für Verbrechen und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Der Europäische Rat billigt die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2011 zu Syrien und begrüßt die Verhängung weiterer Sanktionen. Außerdem unterstützt er uneingeschränkt die diplomatischen Bemühungen, mit denen sichergestellt werden soll, dass der VN-Sicherheitsrat seiner Verantwortung gerecht werden und angemessen auf die Situation in Syrien reagieren kann.
Der Europäische Rat ist nach wie vor besorgt angesichts der Lage in Jemen und appelliert mit Nachdruck an alle Parteien, der Gewalt ein Ende zu bereiten, die Menschenrechte zu achten und eine dauerhafte Waffenruhe einzuhalten; er begrüßt die diesbezüglichen Zusagen des Vizepräsidenten. Der Europäische Rat bekräftigt die Dringlichkeit eines geordneten und alle Parteien einbeziehenden Übergangs im Einklang mit der Initiative des Golf-Kooperationsrates. Der Europäische Rat ist besorgt über das Vorgehen im Zusammenhang mit den Gerichtsverfahren gegen Oppositionsmitglieder in Bahrain und deren Verurteilung. Er fordert Bahrain auf, für die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu sorgen.
Der Europäische Rat stellt fest, dass die Lage im Gaza-Streifen weiterhin besorgniserregend ist. Die humanitäre Hilfe für die Bevölkerung im Gaza-Streifen sollte im Einklang mit dem einschlägigen Rahmen und den einschlägigen Beschlüssen der Vereinten Nationen erfolgen, wobei darauf zu achten ist, dass keine Menschenleben gefährdet werden.
Der grundlegende Wandel in der gesamten arabischen Welt macht deutlich, dass auch beim Nahost-Friedensprozess Fortschritte erzielt werden müssen und der derzeitige Verhandlungsstillstand überwunden werden muss, wobei die bisherigen Vereinbarungen und Verpflichtungen einzuhalten sind. Der Europäische Rat appelliert an alle Parteien, unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen. Nur die Wiederaufnahme direkter Verhandlungen könnte eine realistische Chance für eine Verbesserung der Lage vor Ort bieten und somit den Weg zu einer dauerhaften und umfassenden Lösung ebnen. Der Europäische Rat lobt die diesbezüglichen Anstrengungen der EU-Mitgliedstaaten und der Hohen Vertreterin, wobei er die zentrale Rolle des Quartetts hervorhebt, und begrüßt die jüngsten Vorschläge von Präsident Obama, die im Einklang mit von der EU bereits vertretenen Positionen stehen. Er unterstützt uneingeschränkt den Aufruf der Hohen Vertreterin an das Nahost-Quartett, eine glaubwürdige Perspektive für die unverzügliche Wiederaufnahme des Friedensprozesses zu entwickeln. Der Europäische Rat fordert alle Parteien auf, von einseitigen Maßnahmen abzusehen, die einer umfassenden Lösung nicht zuträglich sind. Er unterstützt ferner die Initiative zur Einberufung einer Konferenz in Paris im Hinblick auf die Bereitstellung wirtschaftlicher Hilfe für den Aufbau des palästinensischen Staates im Rahmen eines wiederaufgenommenen Friedensprozesses. Er ist äußerst besorgt über das Schicksal von Gilad Shalit, der von der Hamas unter eindeutigem Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht gefangen gehalten wird. Anlässlich des fünften Jahrestages seiner Gefangennahme fordert der Europäische Rat seine unverzügliche Freilassung.
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Siehe Dok. EUCO 24/11.