D/08/4
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COMMISSION DES COMMUNAUTÉS
EUROPÉENNES
TEXTE
DE
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Vorsitzes
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Delegationen
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Betr.:
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VOM 15. UND 16. OKTOBER 2008 IN BRÜSSEL
SCHLUSSFOLGERUNGEN DES VORSITZES
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Die Delegationen erhalten anbei die Schlussfolgerungen des
Vorsitzes zu der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel
(15./16. Oktober 2008).
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Die Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. Oktober
2008 stand im Zeichen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise. Der
Europäische Rat hat seine Entschlossenheit zum Ausdruck gebracht,
konzertiert und global vorzugehen, um das europäische Finanzsystem und die
Sparer zu schützen. Er hat das Ziel bekräftigt, noch vor Ende des
Jahres eine Gesamteinigung über das Dossier "Energie/Klimawandel" zu
erzielen. Er ist übereingekommen, die Arbeiten im Bereich der
Energieversorgungssicherheit zu beschleunigen. Er hat den Europäischen Pakt
zu Einwanderung und Asyl angenommen. Im außenpolitischen Bereich hat er den
Stand in Bezug auf die Umsetzung des Abkommens vom 8. September 2008
durch Russland, die Lage in Georgien und die Beziehungen der EU zu ihren
östlichen Nachbarstaaten geprüft. Der Europäische Rat hat die
Ausführungen des irischen Premierministers zum Referendum in Irland
über den Vertrag von Lissabon gehört; er wird sich im Dezember erneut
mit dieser Frage befassen. Der Europäische Rat hat die Zusammensetzung der
Reflexionsgruppe zur Zukunft der Union gebilligt.
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Der Tagung des Europäischen Rates ging ein Exposé des
Präsidenten des Europäischen Parlaments, Hans-Gert Pöttering,
voraus, an das sich ein Gedankenaustausch anschloss.
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WIRTSCHAFTS- UND FINANZLAGE
1. Der Europäische Rat bekräftigt angesichts der Finanzkrise seine
Entschlossenheit, konzertiert und umfassend vorzugehen, um das reibungslose
Funktionieren des Finanzsystems wiederherzustellen und somit zu
gewährleisten, dass die Wirtschaft sich wieder normal und effizient
finanzieren kann und dass wieder der Weg zurück zu Wachstum und
Beschäftigung eingeschlagen wird.
2. Der Europäische Rat begrüßt die Maßnahmen, die seit Beginn der Finanzkrise von der Europäischen Zentralbank und den betroffenen nationalen Zentralbanken ergriffen wurden, sowie deren gute Koordinierung mit den Zentralbanken der Partnerländer. Die Liquidität des Finanzsystems wird von allen verantwortlichen Stellen gesichert werden, damit das Vertrauen und die Stabilität erhalten bleiben.
3. Der Europäische Rat begrüßt den abgestimmten Aktionsplan
der Länder des Euro-Währungsgebiets vom 12. Oktober
2008 [1], dessen Grundsätze
er unterstützt. Er begrüßt ferner die Maßnahmen, die sowohl
die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets als auch die anderen
Mitgliedstaaten im Einklang mit den Grundsätzen dieses Plans und unter
Achtung des Vertrags getroffen haben. Die einzelstaatlichen Maßnahmen, die
bereits von der Kommission gebilligt wurden, finden weiterhin Anwendung. Der
Europäische Rat appelliert an die Mitgliedstaaten, darauf zu achten, dass
ihre künftigen einzelstaatlichen Maßnahmen ebenfalls diesen
Grundsätzen entsprechen, und den möglichen Auswirkungen ihrer
Entscheidungen auf die anderen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen.
4. Der Europäische Rat bekräftigt die Zusicherung, dass unter allen
Umständen die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um die
Stabilität des Finanzsystems zu wahren, die wichtigen Finanzinstitute zu
stützen, Konkurse zu vermeiden und die Sicherung der Spareinlagen zu
gewährleisten. Diese Maßnahmen sollen insbesondere – in
Abstimmung mit den Zentralbanken und den Aufsichtsbehörden –
ausreichende Liquidität für die Finanzinstitute sicherstellen, ihre
Finanzierung erleichtern und ihnen Kapital zur Verfügung stellen, damit sie
weiterhin die normale Finanzierung der Wirtschaft gewährleisten
können. Der Europäische Rat ist der Ansicht, dass mit den
Maßnahmen zur Unterstützung der angeschlagenen Finanzinstitute
Maßnahmen einhergehen müssen, die es gestatten, die Steuerzahler zu
schützen, die Manager und die Aktionäre in die Verantwortung zu nehmen
und die legitimen Interessen der anderen Marktteilnehmer zu wahren.
5. Angesichts der derzeitigen außergewöhnlichen Umstände ist bei der Anwendung der europäischen Regeln weiterhin für rasches und flexibles Handeln zu sorgen. Der Europäische Rat befürwortet, dass die Kommission die Regeln der Wettbewerbspolitik, insbesondere hinsichtlich der staatlichen Beihilfen, umsetzt und dabei die Grundsätze des Binnenmarkts und der Vorschriften über staatliche Beihilfen weiterhin anwendet.
6. Damit die EU in Krisenzeiten rasch und wirksam reagieren kann, wird ein
informeller Mechanismus zur Frühwarnung, zum Informationsaustausch und zur
Evaluierung (der Krisenstab für den Finanzmarkt) eingerichtet. In
diesen Mechanismus sind Vertreter des amtierenden Vorsitzes, des
Präsidenten der Kommission, des Präsidenten der EZB (in Verbindung mit
den anderen europäischen Zentralbanken) sowie des Präsidenten der
Euro-Gruppe und der Regierungen der Mitgliedstaaten eingebunden. Er wird sich
auf die bestehenden Verwaltungsstrukturen stützen, kann jederzeit
von einem mit einer Krise konfrontierten Mitgliedstaat aktiviert werden und
wird die unverzügliche und vertrauliche Unterrichtung der Organe und aller
Mitgliedstaaten gewährleisten. Er wird es ferner ermöglichen, für
eine gute Koordinierung der getroffenen oder noch zu treffenden Maßnahmen
zu sorgen. Der Europäische Rat bittet den Rat, so bald wie möglich die
Modalitäten für die Einrichtung und Funktionsweise des Krisenstabes
endgültig festzulegen.
7. Damit das Vertrauen in das Finanz- und Bankensystem wiederhergestellt und
der Schutz der Interessen der Sparer und Anleger gewährleistet wird,
müssen die Finanzinstitute auch die Empfehlungen hinsichtlich der
Transparenz ihrer Verpflichtungen und ihrer Risiken konsequent umsetzen.
8. Der Europäische Rat unterstreicht, dass es notwendig ist, die Aufsicht über den europäischen Finanzsektor, insbesondere über die multinationalen Konzerne, zu verstärken und umgehend den Fahrplan des Rates (Wirtschaft und Finanzen) umzusetzen, um die Koordinierung der Aufsicht auf europäischer Ebene zu verbessern. Der Europäische Rat begrüßt in diesem Zusammenhang die Einsetzung einer hochrangigen Gruppe durch die Kommission. In einem ersten Schritt ruft der Europäische Rat die einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden auf, mindestens einmal monatlich zu einem Informationsaustausch zusammenzukommen.
Der Europäische Rat unterstützt die Beschleunigung der laufenden Arbeiten zur Verschärfung der Regeln für Stabilität, einschließlich der Richtlinie über die Eigenkapitalanforderungen an die Banken.
Außerdem fordert der Europäische Rat eine rasche Prüfung
des anstehenden Rechtsetzungsvorschlags der Kommission zur Verschärfung der
Vorschriften für Rating-Agenturen und deren Beaufsichtigung in Europa. Er
fordert schnelle Entscheidungen über die Ausarbeitung europäischer
Regeln für die Einlagensicherung zum Schutz der Sparer. Der
Europäische Rat begrüßt die Entscheidung über die für
Finanzinstitute geltenden Rechnungslegungsvorschriften und deren
Auslegung.
Der Europäische Rat wünscht zudem, dass in Abstimmung mit den internationalen Partnern allgemeine Überlegungen zu den Auswirkungen einer Rechnungslegung zum beizulegenden Zeitwert und einer Bewertung zum Marktpreis auf die Finanzinstitute und die Märkte einschließlich ihrer prozyklischen Auswirkungen angestellt werden.
9. Damit aus der Krise gelernt und das Vertrauen der Öffentlichkeit wiederhergestellt werden kann, fordert der Europäische Rat nachdrücklich, dass alle Akteure des Finanzsystems und insbesondere des Bankensektors ihre Verantwortung übernehmen. Er unterstreicht, dass in der Vergütung der Manager ihre tatsächliche Leistung zum Ausdruck kommen muss, was auch für die Abfindungen ("Goldener Fallschirm") gilt, die vom effektiven Beitrag der Manager zum Erfolg des Unternehmens abhängig sein sollten. Desgleichen sollte darauf geachtet werden, dass die Zuteilung von Aktienoptionen oder das Vergütungssystem, insbesondere im Finanzsektor, nicht zu einer übermäßigen Risikobereitschaft oder einer extremen Konzentration auf kurzfristige Gewinne führt. Der Europäische Rat appelliert an die Mitgliedstaaten, auf die Anwendung dieser Grundsätze hinzuarbeiten, und er fordert den Rat auf, ihm vor Jahresende über die getroffenen Entscheidungen Bericht zu erstatten.
10. Der Europäische Rat unterstreicht seine Entschlossenheit, auch außerhalb des Finanzsektors die erforderlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Wachstum und Beschäftigung zu treffen. Er ersucht die Kommission, bis Ende des Jahres geeignete Vorschläge insbesondere dazu auszuarbeiten, wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft bewahrt werden kann. Der Europäische Rat unterstreicht, dass es wichtiger denn je ist, die Strukturreformen weiterzuführen, um dazu beizutragen, das Wachstum in Europa wieder anzukurbeln und die Beschäftigungslage zu verbessern. Voraussetzung für die Unterstützung der Wirtschaftstätigkeit ist ein ausreichendes Finanzierungsniveau. Der Europäische Rat begrüßt den Beschluss der Europäischen Investitionsbank, 30 Mrd. EUR zur Unterstützung der europäischen KMU zur Verfügung zu stellen, sowie ihre Zusicherung, ihre Interventionskapazität für Infrastrukturprojekte zu verstärken. Er appelliert an die EIB, einen größeren Teil des Risikos bei der Finanzierung von KMU zu übernehmen.
11. Die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten muss auch weiterhin dem
überarbeiteten Stabilitäts- und Wachstumspakt entsprechen, dessen
Anwendung auch die außergewöhnlichen Umstände, mit denen wir
konfrontiert sind, widerspiegeln sollte, wie dies in den Regeln des Pakts
vorgesehen ist.
12. Die Europäische Union muss mit ihren internationalen Partnern auf
eine echte und umfassende Reform des internationalen Finanzsystems hinarbeiten,
die auf den Grundsätzen der Transparenz, der Solidität der Banken, der
Verantwortung, der Integrität und der globalen Ordnungspolitik
gründet. Ziel ist es, rasch Beschlüsse über die Transparenz,
über weltweite Regulierungsstandards, die grenzüberschreitende
Aufsicht und das Krisenmanagement sowie über die Vermeidung
von Interessenkonflikten und die Schaffung eines Frühwarnsystems zu
fassen, um so das Vertrauen und die Zuversicht der Sparer und Anleger in allen
Ländern wiederherzustellen. Die Union wird im Benehmen mit ihren
wichtigsten Partnern und den betroffenen internationalen Finanzinstituten
zügig geeignete Initiativen ergreifen. Diese Initiativen werden innerhalb
der EU sorgfältig vorbereitet.
13. Der Europäische Rat bekundet seine Solidarität mit den Bemühungen Islands, das durch das EWR-Abkommen eng in den EU-Binnenmarkt eingebunden ist und das der Unterstützung der internationalen Gemeinschaft bedarf; er erwartet, dass das Land seine internationalen Verpflichtungen einhält.
14. Der Europäische Rat hat den Bericht über die
Volatilität der Ölpreise zur Kenntnis genommen, den der Vorsitz in
Zusammenarbeit mit der Kommission erstellt hat. Er fordert den Rat auf, seine
Arbeit zu dieser Frage zügig fortzusetzen, und als unmittelbaren Schritt
ersucht er die Kommission, die erforderlichen Maßnahmen zur Förderung
der Transparenz der kommerziellen Erdölvorräte sowie –
insbesondere in Abstimmung mit der Europäischen
Investitionsbank – zur Förderung der Energieeffizienz zu
ergreifen.
VERTRAG VON LISSABON
15. Unter Bezugnahme auf seine Schlussfolgerungen vom Juni 2008 nimmt der
Europäische Rat Kenntnis von den Ausführungen des irischen
Premierministers Brian Cowen zum Ausgang des Referendums über den Vertrag
von Lissabon. Die irische Regierung wird ihre Konsultationen fortführen, um
dazu beizutragen, Vorschläge für eine Lösung der Situation zu
erarbeiten. Auf dieser Grundlage kommt der Europäische Rat überein,
sich auf seiner Tagung im Dezember 2008 erneut mit dieser Frage zu befassen, um
Ansätze für eine Lösung und einen gemeinsamen Weg nach vorn
festzulegen.
ENERGIE UND KLIMAWANDEL
16. Der Europäische Rat bestätigt seine Entschlossenheit, die
ehrgeizigen Verpflichtungen im Bereich der Klima- und Energiepolitik
einzuhalten, die er im März 2007 und im März 2008 vereinbart hat. In
diesem Zusammenhang ersucht er den Vorsitz und die Kommission, in den
nächsten Wochen verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, damit der
Europäische Rat auf seiner Tagung im Dezember 2008 geeignete
Problemlösungen im Hinblick auf die Umsetzung dieses Pakets für alle
Zweige der europäischen Wirtschaft und alle Mitgliedstaaten unter
Berücksichtigung ihrer jeweiliger spezifischen Situation sowie
eines zufriedenstellenden Kosten-Nutzen-Verhältnisses auf gesicherter
Basis beschließen
kann.
ENERGIEVERSORGUNGSSICHERHEIT
17. Die Energieversorgungssicherheit ist eine Priorität der
Europäischen Union. Sie erfordert Verantwortungsbewusstsein und
Solidarität aller Mitgliedstaaten. Im Hinblick darauf beschließt der
Europäische Rat unter Berücksichtigung des Berichts des
Vorsitzes [2], die laufenden
Arbeiten zu intensivieren, indem er die folgenden Leitlinien festlegt und die
Kommission ersucht, erforderlichenfalls entsprechende Vorschläge oder
Initiativen vorzulegen:
a) Fertigstellung des Legislativpakets über den Binnenmarkt für Elektrizität und Gas vor Ende der Legislaturperiode;
b) Beschleunigung der Durchführung des europäischen Aktionsplans für Energieeffizienz und des Strategieplans für Energietechnologie;
c) entschlossene Fortsetzung der Diversifizierung der Energiequellen, zu der die Maßnahmen des Klima- und Energiepakets unmittelbar beitragen;
d) Förderung eines besseren Funktionierens des Marktes, insbesondere durch eine größere Transparenz bei den Energieflüssen und Vorräten und durch den Austausch von Informationen über den langfristigen Bedarf und die langfristigen Ressourcen;
e) Entwicklung von Krisenmechanismen, die es ermöglichen, vorübergehende Unterbrechungen in der Versorgung zu bewältigen;
f)
Verstärkung und Fertigstellung kritischer Infrastrukturen, insbesondere der transeuropäischen Netze für den Energietransport und der Flüssiggas-Terminals. Besondere Berücksichtigung werden dabei gleichermaßen die Verbundsysteme und die Anbindung der am stärksten isolierten europäischen Länder an das europäische Verbundnetz, die Verknüpfung der europäischen Netze mit den Versorgungsinfrastrukturen und die Notwendigkeit einer Diversifizierung sowohl der Energiequellen als auch der Versorgungsrouten finden. Der Europäische Rat unterstützt die Initiative der Kommission, einen Aktionsplan für die beschleunigte Vernetzung im baltischen Raum aufzustellen. Hierzu wird vor Jahresende ein Arbeitskalender festgelegt;
g) Entwicklung der Beziehungen der Union im Energiebereich zu den Erzeuger- und Transitländern im Hinblick auf die Versorgungsstabilität sowie auf eine Diversifizierung der Energiequellen und der Versorgungsrouten. In diesem Zusammenhang begrüßt der Europäische Rat die Initiativen, die mehrere Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Energieversorgungssicherheit ergriffen haben, darunter insbesondere die Tagung, die im Frühjahr 2009 vom tschechischen Vorsitz mit den Ländern am Kaspischen Meer und mit den Transitländern organisiert wird.
18. Der Europäische Rat wird sich auf seiner Tagung im März 2009
erneut mit diesem Thema befassen, um – auch im Lichte der
nächsten Überprüfung der Energiestrategie durch die
Kommission – Bilanz über den Stand der Arbeiten zu ziehen und um
die gebotenen Beschlüsse zu treffen.
EUROPäISCHER PAKT
ZU EINWANDERUNG UND ASYL
19. Der Europäische Rat hat den Europäischen Pakt zu Einwanderung
und Asyl [3] angenommen,
in dem die Verpflichtung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten
zum Ausdruck gebracht wird, eine gerechte, wirksame und kohärente Politik
angesichts der Herausforderungen und Chancen der Migration zu verfolgen. Der
Pakt bildet nunmehr für die Union und ihre Mitgliedstaaten den Sockel
für eine gemeinsame Einwanderungs- und Asylpolitik im Geiste der
Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und der Zusammenarbeit mit den
Drittstaaten. Diese gemeinsame Politik muss auf einer optimalen Steuerung der
Migrationsströme beruhen, was im Interesse nicht nur der
Aufnahmeländer, sondern auch der Herkunftsländer und der Migranten
selbst ist.
20. Die in dem Pakt genannten Grundprinzipien schlagen sich in einer Reihe
von Maßnahmen nieder, die unverzüglich sowohl auf europäischer
als auch auf einzelstaatlicher Ebene umgesetzt werden müssen. Darüber
hinaus werden diese Grundsätze auch in das künftige Arbeitsprogramm
der Europäischen Union einfließen, das die Kommission im Mai 2009
vorschlagen wird, damit es unter schwedischem Vorsitz fertiggestellt werden
kann. Die Umsetzung des Pakts wird ab der Tagung des Europäischen Rates im
Juni 2010 Gegenstand einer jährlichen Aussprache
sein.
FOLGEMASSNAHMEN ZUR TAGUNG DES EUROPäISCHEN RATES VOM
1. SEPTEMBER 2008
21. Der Europäische Rat nimmt mit Befriedigung Kenntnis vom Rückzug
der russischen Truppen aus den an Südossetien und Abchasien grenzenden
Gebieten als einem wesentlichen weiteren Schritt zur Umsetzung der
Vereinbarungen vom 12. August und vom 8. September 2008 sowie von der
Aufnahme der in diesen Vereinbarungen vorgesehenen internationalen
Gespräche in Genf. Der Europäische Rat ersucht die Kommission und den
Rat um weitere vollständige und eingehende Bewertung der Beziehungen
zwischen der EU und Russland im Hinblick auf das für den 14. November
2008 vorgesehene Gipfeltreffen in Nizza. Diese Bewertung wird für eine
Fortführung der Verhandlungen über ein neues Partnerschaftsabkommen
mit Russland zu berücksichtigen sein.
22. Die Europäische Union ist entschlossen, insbesondere im Rahmen der
Nachbarschaftspolitik die Unterstützung ihrer östlichen Nachbarstaaten
bei deren Bemühungen um wirtschaftliche Modernisierung und um
Demokratisierung fortzusetzen. Der Europäische Rat betont in diesem
Zusammenhang die Bedeutung der Ergebnisse des Gipfeltreffens zwischen der EU und
der Ukraine in Paris und wünscht eine Vertiefung der Beziehungen zwischen
der EU und der Republik Moldau und Georgien gemäß den
Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Oktober 2008. Er beauftragt den Rat
mit einer ersten Prüfung der Vorschläge für eine künftige
"Östliche Partnerschaft" der Europäischen Union, welche die Kommission
bereits im November vorlegen
will.
REFLEXIONSGRUPPE
23. Der Europäische Rat hat den Vorschlag des Vorsitzenden der
Reflexionsgruppe und seiner beiden stellvertretenden Vorsitzenden für die
Zusammensetzung der Gruppe gebilligt, der diesen Schlussfolgerungen
beigefügt ist. Die Gruppe wird ihre Arbeit so bald wie möglich
aufnehmen und ihre Überlegungen gemäß dem Mandat anstellen, das
der Europäische Rat auf seiner Tagung vom Dezember 2007 angenommen hat. Das
Generalsekretariat des Rates wird die Gruppe materiell und logistisch
unterstützen.
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ANLAGE 1
Zusammensetzung der Reflexionsgruppe
Vorsitzender
Felipe González
Márquez
Stellvertretende
Vorsitzende
Vaira Viķe-Freiberga
Jorma
Ollila
Mitglieder
Lykke
Friis
Rem Koolhaas
Richard Lambert
Mario
Monti
Rainer Münz
Kalypso
Nicolaïdis
Nicole Notat
Wolfgang
Schuster
Lech Walesa
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ANLAGE 2
Liste der dem Europäischen Rat vorgelegten Bezugsdokumente
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