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Steuerwesen

Grundlage des Binnenmarktes

Es ist die Regierung Ihres Heimatlandes, die entscheidet, wie viele Steuern Sie zahlen – nicht etwa die Europäische Union. Die EU sorgt jedoch dafür, dass die nationalen Steuervorschriften im Einklang stehen mit dem übergreifenden Ziel der Union, Arbeitsplätze zu schaffen, und dass sie Unternehmen eines Landes keinen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern in einem anderen Land verschaffen. Bei der Steuerpolitik der EU geht es darum, die Grundsätze des Binnenmarkts und des freien Kapitalverkehrs zu wahren.

 


Überblick

Zapfsäule © Carofoto

Gemeinsame Mineralsteuervorschriften wurden erlassen, um einen fairen Handel zu gewährleisten.

Staaten erheben Steuern, um ihre Ausgaben zu finanzieren. Die Ausgabenprioritäten der einzelnen Mitgliedstaaten sind unterschiedlich, und die EU mischt sich nicht ein, solange die Ausgaben innerhalb vernünftiger Grenzen bleiben. Wenn die Staaten zu viel ausgeben und sich zu hoch verschulden, könnten sie das Wachstum anderer EU-Länder gefährden. Führen sie jedoch eine vernünftige Wirtschaftspolitik, so steht es ihnen weitgehend frei, wie sie ihr Geld ausgeben und damit auch, welche Steuern sie zur Finanzierung ihrer Ausgaben erheben.

Den Binnenmarkt erhalten

Es sind also unsere Regierungen, die die Steuersätze für Unternehmensgewinne und persönliche Einkommen, für Sparzinsen und Kapitalerträge festsetzen. Die EU wirft lediglich ein Auge auf diese Beschlüsse, um sich zu vergewissern, dass sie für die EU als Ganzes gerecht sind. Besonders achtet sie auf die Unternehmenssteuern, weil die Gefahr besteht, dass diese Steuern den reibungslosen Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital im EU-Binnenmarkt behindern. Ein Verhaltenskodex soll dafür sorgen, dass einzelne Mitgliedstaaten keine Steuervergünstigungen gewähren, die Investitionsentscheidungen unfair beeinflussen könnten.

Warum bilden die Mehrwertsteuersätze eine Ausnahme?

Die Sätze der Mehrwertsteuer (MwSt.) bilden eine teilweise Ausnahme und erfordern ein gewisses Mitreden der EU, da sie für einen ordnungsgemäß funktionierenden Binnenmarkt und einen fairen EU-weiten Wettbewerb unerlässlich sind. Daher hat die EU Unter- und Obergrenzen für die zulässigen MwSt.-Sätze festgelegt.

Die Sätze der Mehrwertsteuer (MwSt.) bilden eine teilweise Ausnahme und erfordern ein gewisses Mitreden der EU, da sie für einen ordnungsgemäß funktionierenden Binnenmarkt und einen fairen EU-weiten Wettbewerb unerlässlich sind. Daher hat die EU Unter- und Obergrenzen für die zulässigen MwSt.-Sätze festgelegt.

Außerdem gilt auch für die MwST.-Vorschriften und –Sätze, dass Entscheidungen in Steuerfragen nur einstimmig von allen Mitgliedstaaten getroffen werden können. Dadurch bleibt die nationale Autonomie gewahrt.

Über Steuerformulare gebeugtes Paar © Imageselect

Einkommenssteuern werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten festgelegt.

Kraftstoff, Alkohol und Zigaretten: Warum unterschiedliche Preise?

Änderungen und Unterschiede bei den Verbrauchsteuern auf Kraftstoff, Alkohol und Zigaretten führen leicht zu einer Verzerrung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs in der EU. Deshalb gelten auch für diese einige gemeinsame Regeln, die jedoch noch genug Spielraum für kulturelle Unterschiede lassen. Daher variieren die Preise für Bier und Wein so stark zwischen den einzelnen EU-Ländern. Dazu treten andere wirtschaftliche Voraussetzungen: Ein Land mit gesunden öffentlichen Finanzen kann nicht gezwungen werden, um der Steuern willen zu besteuern. So können Autofahrer und Kauflustige – ob auf der Durchreise durch Luxemburg oder zu Besuch aus den Nachbarländern – wegen der dortigen niedrigen Verbrauchsabgaben oft günstig einkaufen oder tanken.

Gemeinsame Vorschriften für die Energiebesteuerung

Gemeinsame Vorschriften für die Besteuerung von Energieerzeugnissen sind für die EU sinnvoll. Anreize für Energiesparmaßnahmen können dadurch einheitlich gestaltet werden. Gleichzeitig bleibt genügend Flexibilität zur Berücksichtigung besonderer nationaler Umstände.

Auswirkungen auf den Einzelnen

Vorschriften und Sätze für Personensteuern andererseits sind Angelegenheit der einzelnen EU-Staaten, solange es nicht um die grenzüberschreitenden Rechte des Einzelnen geht. So hat die EU Maßnahmen getroffen, um zu gewährleisten, dass EU-Bürger nicht durch Probleme im Zusammenhang mit der Übertragung und Besteuerung ihrer Renten und Pensionsansprüche von der Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in einem anderen EU-Land abgehalten werden.

Außerdem kommt der EU bei der Verhinderung der Steuerflucht ins Ausland eine wichtige Rolle zu. Zwar können EU-Bürger ihre Ersparnisse dort anlegen, wo sie die besten Erträge erwarten, doch sie dürfen die angebotenen Möglichkeiten nicht zur Steuerhinterziehung nutzen. Die EU-Staaten verlieren ein Teil des ihnen zustehenden Einkommens, wenn ihre Staatsbürger ihre Zinserträge auf Ersparnisse im Ausland nicht angeben.

Deshalb haben diese und einige andere europäische Staaten vereinbart, Informationen über die Sparguthaben nicht dort ansässiger Personen auszutauschen. Die einzigen Ausnahmen sind Belgien, Luxemburg und Österreich sowie einige andere europäische Länder, die zurzeit stattdessen eine Quellensteuer erheben. Sie überweisen einen Großteil der so eingenommenen Gelder an die jeweiligen Heimatländer der Sparer. Da dies pauschal erfolgt, bleibt die Anonymität der einzelnen Sparer gewahrt, doch die Steuern erreichen die rechtmäßigen Empfänger.

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