Politikfelder


Steuern

Wer entscheidet, wie viel Steuern Sie bezahlen?

Über Steuern entscheiden die einzelnen Länder, nicht die EU.

Es sind also unsere Regierungen, die die Steuersätze für Unternehmensgewinne, persönliche Einkommen, Zins- und Kapitalerträge (Gewinne aus dem Verkauf eines Vermögenswertes wie beispielsweise eines Hauses) festsetzen. Die EU beobachtet diese Beschlüsse jedoch aufmerksam, um sich zu vergewissern, dass sie in europäischer Hinsicht angemessen sind.

So soll dafür gesorgt werden, dass die nationalen Steuervorschriften im Einklang stehen mit dem Ziel der EU, Arbeitsplätze zu schaffen, dass sie den reibungslosen Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital in der EU nicht behindern und dass sie Unternehmen eines Landes keinen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern in anderen Ländern verschaffen.

Allein die nationalen Regierungen entscheiden darüber, welche und wie viel Steuern sie erheben.Die EU kann nur dann in Steuerfragen einschreiten, wenn die Mitgliedstaaten eine einstimmige Entscheidung treffen.


Überblick

Zapfsäule © Carofoto

Gemeinsame Mineralsteuervorschriften für einen fairen Handel

Wie viel geben Regierungen aus?

Die einzelnen EU-Länder haben unterschiedliche Prioritäten, wie viel Steuern sie erheben und wie sie diese ausgeben. Die EU mischt sich nicht ein, solange die Ausgaben innerhalb vernünftiger Grenzen bleiben.

Wenn Länder jedoch zu viel ausgeben und sich zu hoch verschulden, können sie unter Umständen das Wirtschaftswachstum in anderen EU-Ländern und die Stabilität des Euroraums gefährden.

Fairer Steuerwettbewerb zwischen EU-Ländern

Die EU achtet insbesondere auf die Unternehmensbesteuerung, da die Gefahr besteht, dass Steuervergünstigungen in einem Land Unternehmen aus konkurrierenden Ländern auf unfaire Art und Weise weglocken. Ein Verhaltenskodex verpflichtet die EU-Länder auf politischer Ebene dazu, dies nicht zu tun.

Warum muss sich die EU bei der Mehrwertsteuer einschalten?

Anders als bei den meisten direkten Steuern (Körperschaftssteuer, Einkommenssteuer usw.) erfordert die Mehrwertsteuer (MwSt.) eine gewisse Einbeziehung der EU, da dies für einen ordnungsgemäß funktionierenden Binnenmarkt und einen EU-weit fairen Wettbewerb unerlässlich ist.

Daher hat die EU

  • EU-weit gültige Vorschriften zur Mehrwertsteuerpraxis sowie
  • eine Untergrenze für MwSt.-Sätze festgelegt.

Dies lässt jedoch noch erheblichen Spielraum für unterschiedliche MwSt.-Sätze in den einzelnen Ländern, da es keine MwSt.-Höchstsätze gibt, es den Regierungen freisteht, ermäßigte Sätze auf eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen anzuwenden, und für einige Länder ohnehin zeitlich befristete Ausnahmeregelungen bestehen.

Über Steuerformulare gebeugtes Paar © Imageselect

Einkommenssteuern werden von den nationalen Regierungen festgelegt.

Kraftstoff, Alkohol und Zigaretten – warum unterschiedliche Preise?

Unterschiede bei den Steuern auf diese Produkte (Verbrauchssteuern) können sehr schnell zu einer Verzerrung des grenzübergreifenden Wettbewerbs in der EU führen. Deshalb unterliegen auch diese Steuern einigen gemeinsamen Regelungen, die jedoch noch großen Spielraum lassen für:

  • kulturelle Unterschiede – ein Grund, warum die Preise für Bier und Wein innerhalb der EU so stark variieren;
  • wirtschaftliche Unterschiede – ein Land mit gesunden öffentlichen Finanzen braucht diese Produkte nicht so hoch zu besteuern (daher beispielsweise die niedrigen Verbrauchssteuern in Luxemburg im Vergleich zu den Nachbarländern).

Gemeinsame Vorschriften für die Energiebesteuerung

Für die EU sind gemeinsame Vorschriften für die Besteuerung von Energieerzeugnissen sinnvoll, da so Anreize zur Verbesserung der Energieeffizienz einheitlich gestaltet werden können. Gleichzeitig bleibt genügend Flexibilität zur Berücksichtigung besonderer nationaler Gegebenheiten.

Steuern, die Sie direkt betreffen

Vorschriften und Sätze für Personensteuern sind Sache der jeweiligen EU-Länder, solange es nicht um grenzübergreifende Rechte einzelner Bürgerinnen und Bürger geht. So hat die EU Maßnahmen getroffen, um zu gewährleisten, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger nicht durch Probleme im Zusammenhang mit der Übertragung und Besteuerung ihrer Renten und Pensionsansprüche von einer Arbeitstätigkeit in einem anderen EU-Land abgehalten werden.

Außerdem kommt der EU bei der Verhinderung der Steuerflucht ins Ausland eine wichtige Rolle zu. Die EU-Länder verlieren ein Teil des ihnen zustehenden Einkommens, wenn ihre Staatsbürger ihre Zinserträge auf Ersparnisse im Ausland nicht angeben.

Zwar können EU-Bürgerinnen und -Bürger ihre Ersparnisse dort anlegen, wo sie die besten Erträge erwarten, doch sie dürfen die bestehenden Möglichkeiten nicht zur Steuerhinterziehung nutzen. Deshalb haben die meisten europäischen Länder vereinbart, Informationen überdie Sparguthaben von Personen auszutauschen, die in dem jeweiligen Land nicht ansässig sind.

In wenigen Ausnahmen erheben die betreffenden Länder (z. B. Luxemburg und Österreich) stattdessen eine Quellensteuer und überweisen einen Großteil der so eingenommenen Gelder an die jeweiligen Heimatländer der Sparer. Da dies pauschal erfolgt, bleibt die Anonymität der einzelnen Sparer gewahrt, doch die Steuern erreichen die rechtmäßigen Empfänger.

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