Zum Hauptinhalt

Beschäftigung und Soziales

Beschäftigung und Soziales

Der technologische Fortschritt, die Globalisierung und der demografische Wandel sind weiterhin prägende Faktoren im Arbeits- und Privatleben der Europäerinnen und Europäer. Die EU entwickelt aktiv Strategien und Legislativvorschläge zur Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen.

Durch die europäische Säule sozialer Rechte schützt die EU die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, indem sie Folgendes sicherstellt:

  • Chancengleichheit und gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt
  • faire Arbeitsbedingungen
  • Sozialschutz und soziale Inklusion

EU-Mittel erleichtern öffentlichen und privaten Organisationen die Umsetzung und Verbesserung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik und ermöglichen Projekte zur Unterstützung heutiger und künftiger Generationen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern.

Das europäische Arbeitsrecht garantiert allen Beschäftigten in der Europäischen Union ein Mindestniveau an Schutz und Rechten. Daneben bestehen spezifische EU-Vorschriften, die es den EU-Bürgerinnen und ­Bürgern erleichtern, in anderen EU-Ländern zu leben und zu arbeiten, und dabei ihre Rechte im Bereich der sozialen Sicherheit (Krankenversicherung, Sozialleistungen usw.) schützen.