Mehr Wachstum und Beschäftigung

Wenn Arbeitsplätze aufgrund der Globalisierung bedroht sind, kann die EU bei der Umschulung helfen.
Die EU-Strategie für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung – Lissabon-Strategie genannt – fördert auf dem Weg zu einer wissensbasierten Gesellschaft Innovationen in Unternehmen und Investitionen in Menschen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf lebenslangem Lernen und der Förderung von Forschung und Entwicklung.
Die Strategie ist darauf ausgelegt, mehr Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sie angesichts der steigenden Lebenserwartung länger in Arbeit zu halten, die Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen zu verbessern, bessere Aus- und Weiterbildung bereitzustellen und die Systeme der sozialen Sicherheit an die Herausforderungen anzupassen, die sich durch Innovation, Globalisierung und Mobilität ergeben. Flexibilität und Mobilität auf den Arbeitsmärkten müssen mit stabilen sozialen Sicherungsnetzen kombiniert werden – daher der Name „Flexicurity“ für diesen neuen Ansatz.
Als die Wirtschaftskrise 2008 auch Europa erfasste, gewann die Lissabon-Strategie an neuer Bedeutung. Wenn wir an ihr festhalten, kann sie dazu beitragen, die Nachfrage anzukurbeln und das Vertrauen in die europäische Wirtschaft wiederherzustellen. Die EU hat Maßnahmen ergriffen, die sich auf die kurzfristigen Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt beziehen. Gleichzeitig sollen die langfristigen Beschäftigungsaussichten für europäische Arbeitskräfte verbessert werden, indem Stellenangebot und -nachfrage besser abgestimmt und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt antizipiert werden. Wenn es also z. B. einen Überhang an Textilarbeitern gibt, und gleichzeitig ein Engpass in der Touristikbranche vorhersehbar ist, könnten die Textilarbeiter entsprechend umgeschult werden.
Schutz der Arbeitnehmerrechte und soziale Sicherheit
Die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen ist wichtig – jedoch nicht um jeden Preis. Die EU setzt sich seit langem dafür ein, EU-weit ein angemessenes Arbeitsumfeld zu gewährleisten und die Rechte von Arbeitnehmern zu schützen – und sie hält nach wie vor daran fest. Es gibt gemeinsame Mindestvorschriften hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Massenentlassungen, Teilzeitarbeit und befristeter Arbeitsverträge, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Mutterschafts- und Elternurlaub, gleicher Lohn für gleiche Arbeit und Schutz vor sexueller Belästigung.
Der soziale Dialog zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern ist ein Grundpfeiler der EU-Politik. Gute Arbeitsbeziehungen stärken den Schutz der Arbeitnehmer und tragen gleichzeitig zur Wettbewerbsfähigkeit bei. Darüber hinaus ermuntert die Europäische Kommission Unternehmen, soziale Verantwortung zu übernehmen, indem sie bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeiten gesellschaftliche und umweltpolitische Belange berücksichtigen.

Die EU hält entschieden an ihren fortschrittlichen Systemen der Sozialversicherung fest, allerdings sollten trotz Sicherheitsnetzen weiterhin genügend Anreize bestehen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Ferner stimmen die Staats- und Regierungschefs der EU darin überein, dass Renten und eine hochwertige medizinische Versorgung Grundrechte sind, die Finanzierung dieser Leistungen jedoch nachhaltig sein muss. Gerade in Zeiten einer Wirtschaftskrise, in denen viele Menschen Entlassungen befürchten müssen und auf Sozialhilfe angewiesen sind, stellt sich die Frage der Anpassung des Sozialschutzes an eine moderne Wirtschaft besonders drastisch.
Chancengleichheit
Chancengleichheit für alle ist einer der Grundsätze der EU-Politik. In der gesamten EU ist Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, von Rasse, ethnischer Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Religion oder Weltanschauung gesetzlich verboten. Die EU verfügt über eigene Strategien zur Bekämpfung von Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit sowie für die Förderung der sozialen Eingliederung.
In Menschen investieren
Investitionen in Menschen sind für die Strategie für Wachstum und Beschäftigung von herausragender Bedeutung. Wichtigstes Instrument ist hier der Europäische Sozialfonds: Im Zeitraum 2007 bis 2013 werden Finanzmittel in Höhe von 77 Milliarden Euro für die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen und der institutionellen Kapazitäten in benachteiligten Regionen bereitgestellt. Weitere 500 Millionen Euro stehen jährlich im Rahmen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zur Verfügung, um Arbeitnehmer, die aufgrund von weltweiten Handelsliberalisierungen und verschärftem Wettbewerb ihren Arbeitsplatz verloren haben, individuell unterstützen zu können. Auch Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz aufgrund der Finanzkrise verloren haben, werden mit aus diesem Fonds finanzierten Umschulungsmaßnahmen unterstützt, eine neue Stelle zu finden.
Recht auf Mobilität
Eine der wichtigsten Errungenschaften der EU ist, dass ihre Bürgerinnen und Bürger über das Recht verfügen, überall in der Union zu leben und zu arbeiten und dabei Ansprüche auf Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung „mitnehmen“ zu können. Die EU fördert die Mobilität von Arbeitnehmern: Sie sieht darin einen Zugewinn für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung und ein Mittel der besseren Abstimmung von Angebot und Nachfrage. Zur Förderung der Mobilität veröffentlichen die öffentlichen Arbeitsverwaltungen aller EU-Länder Stellenangebote auf der EURES-Website, einer zentralen Anlaufstelle, über die mehr als eine Millionen freie Stellen angeboten werden.