Die Europäische Union bekennt sich zur Allgemeingültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte. Aus diesem Grund setzt sie sich sowohl innerhalb ihrer Grenzen als auch in ihren Beziehungen zu anderen Ländern aktiv für die Förderung und Verteidigung dieser Rechte ein, und zwar im Rahmen einer umfassenden und aktiven Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten, Partnerländern, internationalen und regionalen Organisationen und der Zivilgesellschaft.

Menschenrechte kennen keine Altersgrenze.
Achtung der Menschenrechte innerhalb der EU
Die EU weist zwar insgesamt eine gute Bilanz bei der Achtung der Menschenrechte auf, muss aber dennoch stets wachsam bleiben. Sie unterstützt Anstrengungen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung aufgrund der Religion, des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung. Besondere Aufmerksamkeit widmet sie der Wahrung der Menschenrechte in den Bereichen Asyl und Migration: Seit geraumer Zeit nimmt die EU Menschen aus anderen Ländern auf, die hier arbeiten wollen oder ihre Heimat wegen Krieg oder Verfolgung verlassen mussten.
Bekämpfung von Diskriminierung
Im Rahmen ihres Programms für Beschäftigung und soziale Solidarität (PROGRESS) unterstützt die EU finanziell eine Vielzahl von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in ihrem Gebiet. Nahezu ein Viertel der vorgesehenen Mittel in Höhe von 743 Millionen Euro ist für die Bekämpfung der Diskriminierung bestimmt. Außerdem hat die EU eine Agentur für Grundrechte (FRA) eingerichtet.
Die Bekämpfung des Menschenhandels und insbesondere des Handels mit Frauen und Kindern ist für die EU eine vorrangige politische Aufgabenstellung. Sie hat eine Reihe von grenzübergreifenden Programmen in diesem Bereich durchgeführt – insbesondere in Zusammenarbeit mit Kandidatenländern und Nachbarländern in Südosteuropa.

Dieses Plakat gewann einen Preis bei einem von der EU veranstalteten Wettbewerb für 12- bis 14-Jährige.
Weltweiter Einsatz für Menschenrechte
Die EU hat das Thema Menschenrechte zu einem zentralen Aspekt ihrer Beziehungen zu anderen Ländern und Regionen gemacht. Alle Handels- oder Kooperationsabkommen mit Nicht-EU-Ländern enthalten eine Klausel, der zufolge die Achtung der Menschenrechte ein wesentlicher Bestandteil der jeweiligen Beziehungen ist. Über 120 solche Abkommen sind bereits geschlossen worden.
Das in dieser Hinsicht umfassendste Abkommen ist das Handels- und Hilfsabkommen von Cotonou

, das die Union mit 79 Ländern in Afrika, der Karibik und dem pazifischen Raum (AKP-Staaten) geschlossen hat. Missachtet eines der AKP-Länder die Menschenrechte, können Handelsvergünstigungen der EU ausgesetzt und Hilfsprogramme gekürzt werden. Für die EU sind demokratische politische Strukturen eine Grundvoraussetzung für die Armutsverringerung, das Hauptziel ihrer überseeischen Entwicklungspolitik. Sie wendet dieselben Grundsätze auch auf andere Partnerländer an.
Das EU-Programm für weltweite humanitäre Soforthilfe wird normalerweise auch im Falle von Menschenrechtsverletzungen nicht eingeschränkt. Die Bereitstellung von Hilfe in Form von Geld, Lebensmitteln, Dienstleistungen oder technischer Unterstützung hat einzig und allein zum Zweck, menschliches Leid zu verringern – unabhängig davon, ob dies auf eine Naturkatastrophe oder Machtmissbrauch in Diktaturen zurückzuführen ist.
Seit einigen Jahren führt die EU einen Dialog über Menschenrechte mit Ländern wie Russland, China und Iran. Gegen Simbabwe und Burma (Myanmar) hat sie Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen verhängt.
Initiative ergreifen
Zur weltweiten Förderung der Menschenrechte hat die EU die Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) eingerichtet, für die im Zeitraum 2007–2013 Mittel in Höhe von 1,1 Milliarden Euro bereitgestellt werden und die die Achtung der Menschenrechte und der Demokratie in einen globalen Kontext stellt. Ihre Schwerpunkte sind:
- Stärkung der Demokratie, des verantwortungsvollen Regierens und der Rechtsstaatlichkeit (Förderung der politischen Vielfalt, der Pressefreiheit und eines funktionierenden Rechtssystems);
- Abschaffung der Todesstrafe in Ländern, in denen es diese noch gibt;
- Bekämpfung von Folter durch vorbeugende Maßnahmen (Schulung der Polizeikräfte) und Strafmaßnahmen (internationale Strafgerichtshöfe und Strafgerichte);
- Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung durch gewährleistete Wahrung der politischen und bürgerlichen Rechte.
Mit dieser Initiative werden auch Projekte zur Förderung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern und zum Schutz von Kindern finanziert. Darüber hinaus werden gemeinsame Maßnahmen der EU und anderer Organisationen, die sich für die Achtung der Menschenrechte einsetzen, unterstützt. Partnerorganisationen sind z. B. die Vereinten Nationen, das Internationale Komitee des Roten Kreuzes, der Europarat und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.