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Innerhalb der EU können Bürgerinnen und Bürger sich niederlassen, wo sie wollen. Seit mit dem Übereinkommen von Schengen die Kontrollen an den Binnengrenzen der EU abgeschafft wurden (mit Ausnahme der Grenzen Bulgariens, Irlands, Rumäniens, des Vereinigten Königreichs und Zyperns) stellen Landesgrenzen kaum noch ein Hindernis dar.
Die EU möchte außerdem ihre Bürger vor internationaler Kriminalität und Terrorismus schützen und gewährleisten, dass sie überall in der EU Zugang zu den nationalen Rechtssystemen haben und Ihre Grundrechte gewahrt bleiben.

Sie können fast überall in der EU ohne Pass oder Grenzkontrollen reisen.
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind alle persönlichen, zivilen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der EU-Bürgerinnen und Bürger verankert. Die Agentur für Grundrechte (FRA) hilft politischen Entscheidungsträgern, neue Gesetze zu formulieren und die Öffentlichkeit über Grundrechte aufzuklären.
Die EU setzt sich gegen Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung ein. Im Zeitalter des allgegenwärtigen Internet verteidigt die EU das jedem Einzelnen zustehende Recht auf Schutz personenbezogener Daten.

Die EU-Behörden arbeiten zusammen, um grenzübergreifende Kriminalität zu bekämpfen.
Wenn Sie innerhalb der EU verreisen, haben Sie unbeschränkten Zugang zum Justizsystem des Landes, in dem Sie sich aufhalten. Das bedeutet, dass Kriminelle sich nicht durch einen Grenzübertritt der Justiz entziehen können.
Die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Justizbehörden wurde intensiviert, um zu gewährleisten, dass gerichtliche Entscheidungen auch in jedem anderen Mitgliedstaat anerkannt und vollstreckt werden. Dies ist besonders für Zivilverfahren von Bedeutung, bei denen es um Scheidungen, das Sorgerecht für Kinder, Unterhaltsansprüche, Insolvenzen und unbezahlte Rechnungen geht und die Betroffenen in verschiedenen Ländern leben.
Um die Bekämpfung von schweren Verbrechen wie Korruption, Drogenhandel und Terrorismus zu unterstützen, hat die EU das Europäische Justizielle Netz
eingerichtet.
Seit der Einführung des europäischen Haftbefehls sind langwierige Auslieferungsverfahren ein Stück Vergangenheit, so dass einer Straftat verdächtigte Personen und verurteilte Straftäter, die sich ins Ausland abgesetzt haben, umgehend an das Land ausgeliefert werden können, in dem sie vor Gericht gestellt wurden bzw. werden sollen.
Durch gemeinsame Mindestnormen und Verfahren für Asylbewerber soll Schutzbedürftigen ein hohes Maß an Beistand gesichert und gleichzeitig gewährleistet werden, dass die nationalen Asylsysteme nicht missbraucht werden können. So wird beispielsweise geregelt, wie und wo Asylanträge bearbeitet werden, welche Standards für die Aufnahme von Asylbewerbern gelten, welchen Status Menschen, denen Asyl gewährt wurde, besitzen und welche Aufgaben den einzelstaatlichen Behörden jeweils zukommen.
Daneben entwickeln die Staats- und Regierungschefs der EU eine gemeinsame, ausgewogene und umfassende EU-Einwanderungspolitik, um einerseits die Möglichkeiten zu nutzen, die legale Einwanderung der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft eröffnet, und andererseits die durch illegale Einwanderung verursachten Probleme zu bekämpfen. Ziel ist es, die Prioritäten und Bedürfnisse eines jeden EU-Landes zu berücksichtigen und die Integration der Angehörigen von Nicht-EU-Staaten in die Gesellschaft des jeweiligen Gastlandes zu fördern.
Die EU ist außerdem bestrebt, mit den Herkunfts- und Transitländern Partnerschaften aufzubauen, um legale Einwanderung besser zu organisieren und illegale Einwanderung zurückzudrängen, Migration und Entwicklung besser miteinander zu vereinbaren, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und die Grundrechte in diesen Staaten zu fördern.
Wirksame Kontrollen an allen Grenzübergangsstellen bei der Einreise in die EU sind Voraussetzung für die Freizügigkeit von Personen in der Union. Die EU-Staaten arbeiten gemeinsam daran, die Sicherheit an den Außengrenzen durch bessere Kontrollen zu erhöhen und gleichzeitig die legale Einreise in die EU zu erleichtern. Federführend ist dabei die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten, FRONTEX
.
Die EU-Strategie für innere Sicherheit konzentriert sich auf die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, Cyberkriminalität und gewalttätiger Radikalisierung, insbesondere durch Maßnahmen, die auf den illegalen Handel mit Schusswaffen, Menschenschmuggel und sexuelle Ausbeutung von Kindern abzielen.
Mit der gemeinsamen Strategie zur inneren Sicherheit
möchte die EU die innere Sicherheit durch Kooperation bei Strafverfolgung, Grenzschutz und Katastrophenmanagement verbessern.
Diese Strategie sieht Rechtsvorschriften und praktische Maßnahmen vor, die organisierte Kriminelle wie Drogenhändler, Schleuser, Geldwäscher und Terroristen am Missbrauch der in der EU herrschenden Freiheiten hindern und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Polizeibehörden verbessern sollen, insbesondere über das Europäische Polizeiamt (Europol).